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concordia-eagle

45880

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oko1979 schrieb:
WurstBlinker schrieb:
Steht denn nun schon ein Oko-Nachfolger fest ?

Ich machen mir arg Sorgen um meine tägliche 21 Uhr-Beschäftigung !    


Mein aktueller Stand ist Schnuffel - wenn CE die übernächste macht! Und exakt daran scheiterts wohl momentan noch    


Ich lass mich nicht treiben.
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Schobberobber72 schrieb:
Jugger schrieb:
schobbe schrieb:
Beantwort ich net - fühl mich diskriminiert als Auswerdischer! Woher soll ich Kneipen in Alt-Sachsenhausen kennen?  


Mal hingehen?  


+1

Als Eintrachtler kann es hier eigentlich nur 1-2 Antworten geben...  


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adlerkadabra schrieb:
concordia-eagle schrieb:
etienneone schrieb:
concordia-eagle schrieb:
ThorstenH schrieb:
concordia-eagle schrieb:
ThorstenH schrieb:


Ich seh das übrigens ziemlich krass. Die Eintracht ist nunmal Hausherr bei Heimspielen und kann sich dementsprechend auch ihre Zuschauer aussuchen. Welche sie sich dann aussucht darüber können wir diskutieren aber nicht über den Grundsatz das der Hausherr die Regeln bestimmt.  

...und ein Grundrecht ist das Besuchen von Fußballspielen nun auch nicht, sonst klag ich mich zu jedem Champions League Endspiel, WM Endspiel und Euro Endspiel für das ich keine Karte bekomme ein...  




Nein, ein Grundrecht ist es nicht aber ein Bundesligaspiel ist eine öffentliche Veranstaltung und da kann zunächst mal jeder, der Eintritt zahlt rein. Ein Ausschluß oder Verbot ist nur begründet zulässig.

"Aussuchen" kann sich ein Verein die Zuschauer also nicht.



Doch kann er (zumindestens theoretisch)!
...und nein es ist keine öffentliche Veranstaltung es ist eine private Veranstaltung (juristisch gesehen).

...und die Begründung kann wie bei einer Diskothek auch lauten "Mir gefällt dein Gesicht nicht".
Rechtlich alles unbedenklich.





Nein, es ist keine private Veranstaltung.

"Das Hausrecht unterliegt allerdings Einschränkungen. Bei Fußballspielen gewährt der Veranstalter in Ausübung der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Vertragsfreiheit grundsätzlich jedermann gegen Bezahlung den Zutritt zu dem Stadion. Will er bestimmte Personen davon ausschließen, muss er deren mittelbar in das Zivilrecht einwirkende Grundrechte beachten; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen. Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der von dem Ausschluss Betroffene in vertraglichen Beziehungen zu dem Hausrechtsinhaber steht oder nicht."

Wenn Du schon mir nicht glaubst, glaubst Du vieleicht dem BGH?

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/bundesgerichtshof-bestaetigt-bundesweites-stadionverbot-300698


Ich hab leider nur 3 Semester der Jura gewidmet. Aber kannst du mal "sachlicher Grund" subsumieren?


Darauf gibt es eine immer passende Antwort:

Das kommt darauf an.

P.S. Ein Grund ist in der BGH-Entscheidung ja genannt:

"(...) dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind"


Klassische Fehlleistung beim verzweifelten Versuch des Anwalts, im raschelnden Trockenmeer des Gesetzestextes eine Insel prallen Lebens auszumachen. Ich bin allerdinfgs sicher, dass da "entsorgen" steht  




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Libero1975™ schrieb:
oko1979 schrieb:
Libero1975™ schrieb:
Das ist imho die schwerste Runde ever      


Also wenn du dich als Frankfurter schon beschwerst ... was sollen denn dann die Nicht-Frankfurter sagen? .

Die Frankfurt Fragen gehen ja noch, aber Bundestrainer, Doku Soap (viel Spass C-E   ) und Tätigkeit/Radiohörn hat es in sich


Pfft, kein Problem. Ich weiß doch über was das gemeine Plebs redet.
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WuerzburgerAdler schrieb:
Zu besorgen?????    


Ja, so sagt man das.
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etienneone schrieb:
concordia-eagle schrieb:
ThorstenH schrieb:
concordia-eagle schrieb:
ThorstenH schrieb:


Ich seh das übrigens ziemlich krass. Die Eintracht ist nunmal Hausherr bei Heimspielen und kann sich dementsprechend auch ihre Zuschauer aussuchen. Welche sie sich dann aussucht darüber können wir diskutieren aber nicht über den Grundsatz das der Hausherr die Regeln bestimmt.  

...und ein Grundrecht ist das Besuchen von Fußballspielen nun auch nicht, sonst klag ich mich zu jedem Champions League Endspiel, WM Endspiel und Euro Endspiel für das ich keine Karte bekomme ein...  




Nein, ein Grundrecht ist es nicht aber ein Bundesligaspiel ist eine öffentliche Veranstaltung und da kann zunächst mal jeder, der Eintritt zahlt rein. Ein Ausschluß oder Verbot ist nur begründet zulässig.

"Aussuchen" kann sich ein Verein die Zuschauer also nicht.



Doch kann er (zumindestens theoretisch)!
...und nein es ist keine öffentliche Veranstaltung es ist eine private Veranstaltung (juristisch gesehen).

...und die Begründung kann wie bei einer Diskothek auch lauten "Mir gefällt dein Gesicht nicht".
Rechtlich alles unbedenklich.





Nein, es ist keine private Veranstaltung.

"Das Hausrecht unterliegt allerdings Einschränkungen. Bei Fußballspielen gewährt der Veranstalter in Ausübung der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Vertragsfreiheit grundsätzlich jedermann gegen Bezahlung den Zutritt zu dem Stadion. Will er bestimmte Personen davon ausschließen, muss er deren mittelbar in das Zivilrecht einwirkende Grundrechte beachten; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen. Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der von dem Ausschluss Betroffene in vertraglichen Beziehungen zu dem Hausrechtsinhaber steht oder nicht."

Wenn Du schon mir nicht glaubst, glaubst Du vieleicht dem BGH?

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/bundesgerichtshof-bestaetigt-bundesweites-stadionverbot-300698


Ich hab leider nur 3 Semester der Jura gewidmet. Aber kannst du mal "sachlicher Grund" subsumieren?


Darauf gibt es eine immer passende Antwort:

Das kommt darauf an.

P.S. Ein Grund ist in der BGH-Entscheidung ja genannt:

"Ein sachlicher Grund für ein Stadionverbot besteht daher, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund bloßer subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind"
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Wie immer 4 Topantworten und die 5. verdeppert.
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ThorstenH schrieb:
concordia-eagle schrieb:
ThorstenH schrieb:


Ich seh das übrigens ziemlich krass. Die Eintracht ist nunmal Hausherr bei Heimspielen und kann sich dementsprechend auch ihre Zuschauer aussuchen. Welche sie sich dann aussucht darüber können wir diskutieren aber nicht über den Grundsatz das der Hausherr die Regeln bestimmt.  

...und ein Grundrecht ist das Besuchen von Fußballspielen nun auch nicht, sonst klag ich mich zu jedem Champions League Endspiel, WM Endspiel und Euro Endspiel für das ich keine Karte bekomme ein...  




Nein, ein Grundrecht ist es nicht aber ein Bundesligaspiel ist eine öffentliche Veranstaltung und da kann zunächst mal jeder, der Eintritt zahlt rein. Ein Ausschluß oder Verbot ist nur begründet zulässig.

"Aussuchen" kann sich ein Verein die Zuschauer also nicht.



Doch kann er (zumindestens theoretisch)!
...und nein es ist keine öffentliche Veranstaltung es ist eine private Veranstaltung (juristisch gesehen).

...und die Begründung kann wie bei einer Diskothek auch lauten "Mir gefällt dein Gesicht nicht".
Rechtlich alles unbedenklich.





Nein, es ist keine private Veranstaltung.

"Das Hausrecht unterliegt allerdings Einschränkungen. Bei Fußballspielen gewährt der Veranstalter in Ausübung der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Vertragsfreiheit grundsätzlich jedermann gegen Bezahlung den Zutritt zu dem Stadion. Will er bestimmte Personen davon ausschließen, muss er deren mittelbar in das Zivilrecht einwirkende Grundrechte beachten; ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen. Vielmehr muss dafür ein sachlicher Grund bestehen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der von dem Ausschluss Betroffene in vertraglichen Beziehungen zu dem Hausrechtsinhaber steht oder nicht."

Wenn Du schon mir nicht glaubst, glaubst Du vieleicht dem BGH?

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/bundesgerichtshof-bestaetigt-bundesweites-stadionverbot-300698
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ThorstenH schrieb:


Ich seh das übrigens ziemlich krass. Die Eintracht ist nunmal Hausherr bei Heimspielen und kann sich dementsprechend auch ihre Zuschauer aussuchen. Welche sie sich dann aussucht darüber können wir diskutieren aber nicht über den Grundsatz das der Hausherr die Regeln bestimmt.  

...und ein Grundrecht ist das Besuchen von Fußballspielen nun auch nicht, sonst klag ich mich zu jedem Champions League Endspiel, WM Endspiel und Euro Endspiel für das ich keine Karte bekomme ein...  




Nein, ein Grundrecht ist es nicht aber ein Bundesligaspiel ist eine öffentliche Veranstaltung und da kann zunächst mal jeder, der Eintritt zahlt rein. Ein Ausschluß oder Verbot ist nur begründet zulässig.

"Aussuchen" kann sich ein Verein die Zuschauer also nicht.
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concordia-eagle schrieb:
Mittelbucher schrieb:
Foofighter schrieb:
Axe
Mr. Winterbottom
Jutta Kleinschmidt
Zewa Softis
Media Markt


Bingo, das isses !    


Ganz ok.

Winterbottom raus, Admiral Schneider rein und dann passts.


Ich korrigiere, auch noch Kleinschmidt raus und Peterhansel rein.
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Mittelbucher schrieb:
Foofighter schrieb:
Axe
Mr. Winterbottom
Jutta Kleinschmidt
Zewa Softis
Media Markt


Bingo, das isses !    


Ganz ok.

Winterbottom raus, Admiral Schneider rein und dann passts.
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Glückwunsch und alles Gute.

Uli
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complice schrieb:
peter schrieb:
meine fresse ist die meyfath angepisst.  

mit sechzehn fand ich die megasexy, allerdings hätte ich an ihr hochklettern müssen.  


 


peter, ich hatte es gerade vor Augen, wie Du an ihr hochrobbst, um ihr einen Bussi zu verpassen. Kopfkino, herrlisch.

@complice, danke, dass Du mich mit dem servierten Elfer net abgeschossen hast.
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complice schrieb:
concordia-eagle schrieb:
complice schrieb:
Der Herr Möhlmann sollte mal über eine Mütze nachdenken. Dieses Stirnband wirkt etwas ähm ja, weiß ich auch nicht... Komisch halt, merkwürdig.

Aber wenn er den FSV in der Liga hält, soll es mir recht sein. Und schön, dass mal wieder der FSV dabei ist, sollte viel öfter so sein.


Es kann nicht jeder mit Stirnband so gut aussehen, wie ich.  


Dich habe ich damit noch nicht gesehen    


Da hast Du was versäumt.
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complice schrieb:
Der Herr Möhlmann sollte mal über eine Mütze nachdenken. Dieses Stirnband wirkt etwas ähm ja, weiß ich auch nicht... Komisch halt, merkwürdig.

Aber wenn er den FSV in der Liga hält, soll es mir recht sein. Und schön, dass mal wieder der FSV dabei ist, sollte viel öfter so sein.


Es kann nicht jeder mit Stirnband so gut aussehen, wie ich.
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Mittelbucher schrieb:
Ich mag den Mo.    


Ich auch, allein den Blick, den er gerade auf den Moderator richtete, ist goldwert.
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oko1979 schrieb:
So nebenbei - wie siehts denn jetzt eigentlich mit nem Nachfolger aus?
Vorletzte Runde - ich mein so langsam könnte man da mal drüber nachdenken ... ich jedenfalls würd mich auch freuen, nach ner Runde Spielleiter endlich wieder normal mitspielen (und meckern smile: zu können .
concordia? Blinker? Snuffle? Copado?


Was solltet Ihr denn mit Fragen, wie "ein griechischer Staatstheoretiker" oder "ein deutscher König/Kaiser aus der Zeit zwischen 1100 und 1700" anfangen?

Ich fürchte meine Fragen wären nicht Deppenkonform.
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Eigentlich nur bei Frage 5 unsicher, der Rest sollte passen.
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Libero1975™ schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Libero1975™ schrieb:
[font=Georgia]666[/font]  



Ach komm, wenn wir wie Du ein eigenes Marktforschungsunternehmen beauftragen würde, das 3.500 representative Deppen befragt, sind die Antworten ja nur noch Formsache.  

Das Gegenteil ist der Fall, mich rufen ständig Institute an um sich ihre kostspieligen Umfragen
zu sparen  


Der Konter war gut, leider.