
HeinzGründel
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HeinzGründel
Jetzt wirds schwer.
Nochmal
Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit infolge einer anderen Krankheit ist ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch von wiederum bis zu sechs Wochen gegeben. Tritt die andere Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit hinzu, führt dies nicht zu einer Verlängerung der Sechswochenfrist . Juristen sprechen vom Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls
Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit infolge einer anderen Krankheit ist ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch von wiederum bis zu sechs Wochen gegeben. Tritt die andere Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit hinzu, führt dies nicht zu einer Verlängerung der Sechswochenfrist . Juristen sprechen vom Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls
Du kannst versuchen eine einstweilige Verfügung zu erwirken .
Diese ist in der Höhe beschränkt auf die Pfädungsfreigrenze. Liegt bei Alleinverdienern bei ca 1290 Euro.Den Rest mußt du normal einklagen.
Verfahrensdauer in FFM zwischen 1-6 Monate.
Anzeigen halte ich in diesem Fall für sinnlos.
Geh zum Anwalt in Berlin.Bedauerlicherweise ist es im Arbeitsrecht so, das du die Kosten für die erste Instanz selbertragen mußt,egal ob du gewinnst oder verlierst.
Diese ist in der Höhe beschränkt auf die Pfädungsfreigrenze. Liegt bei Alleinverdienern bei ca 1290 Euro.Den Rest mußt du normal einklagen.
Verfahrensdauer in FFM zwischen 1-6 Monate.
Anzeigen halte ich in diesem Fall für sinnlos.
Geh zum Anwalt in Berlin.Bedauerlicherweise ist es im Arbeitsrecht so, das du die Kosten für die erste Instanz selbertragen mußt,egal ob du gewinnst oder verlierst.
The_Lizard_King schrieb:
@ Heinz:
Der gute RobinAdler
concordia-eagle schrieb:
@Beve und Heinz,
bitte nicht mißverstanden zu werden, ich wollte nicht zum Ausdruck bringen, daß ich Herrn Gerster für den honorigsten Menschen der Welt halte, nur in einem Metier, in dem sich viele Haifische tummeln und Gerster schon (geschätzt) 100 Tansfers abgewickelt hat, sind die 4-5, bei denen es Ärger gab doch keine so schlimme Quote und aus Spielersicht macht er halt vieles richtig (Ausnahme Skela) oder zumindest glauben die Spieler das.
Gruß
concordia-eagle
P.S. Meint Ihr wirklich, daß Gerster das 0:6 gegen den HSV initiiert hat?
Moin Concordia, ich denke das kein Mißverständnis vorliegt.
Zu deiner Frage.
Ich durfte dieses Spiel live geniessen.
Damals habe ich wirklich fast den Glauben an die Menscheit verloren.
Am schönsten war
der Kullerkopfball von Dietmar Baiersdorfer auf Uli Stein. Stein hebt wie gewohnt den Arm und läßt den Ball passieren.Es war glaube ich das 0:5 Auf der gesamten Gegentribüne war zunächst fassungsloses Schweigen und dann stimmten die Lederhüte einschließlich meiner Person ihren lieblichen Gesang an.Ich bin mit hochrotem Kopf aus dem Stadion.EinTag später war Berger nicht mehr Trainer.Ob G.dahintersteckte?Kann sein kann auch nicht sein. Jedenfalls war der Anlass gefunden um die Kündigung auszusprechen.
Honi soit qui mal y pense
Ok danke.
Also grundsätzlich verhält es sich wie folgt.
Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht gemäß §3EFZG für 6Wochen. Dies entspricht 42 Kalendertagen.Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, der auf denjenigen folgt, an welchem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers aufgrund der Erkrankung endete.
Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit infolge einer anderen Krankheit ist ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch von wiederum bis zu sechs Wochen gegeben. Tritt die andere Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit hinzu, führt dies nicht zu einer Verlängerung der Sechswochenfrist . Juristen sprechen vom Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls.
Um zwei selbständige Verhinderungsfälle handelt es sich, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Erkrankungen wieder arbeitsfähig war. Darauf, dass er tatsächlich arbeitet, kommt es für die Arbeitsfähigkeit nicht an. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist, wenn er tatsächlich Arbeit leistet, zwingend ist dies jedoch nicht[
Fortsetzungskrankheit
Dieselbe Krankheit liegt vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, bis zum Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiterbestanden hat, so dass die neue Erkrankung nur eine Fortsetzung der früheren Erkrankung bedeutet.
Das wäre noch zu klären.
Nach dem bisherigen Kenntnisstand meine ich das nach Ablauf der 6 Wochen keine Lohnfortzahlungspflicht besteht.
Also grundsätzlich verhält es sich wie folgt.
Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht gemäß §3EFZG für 6Wochen. Dies entspricht 42 Kalendertagen.Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, der auf denjenigen folgt, an welchem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers aufgrund der Erkrankung endete.
Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit infolge einer anderen Krankheit ist ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch von wiederum bis zu sechs Wochen gegeben. Tritt die andere Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit hinzu, führt dies nicht zu einer Verlängerung der Sechswochenfrist . Juristen sprechen vom Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls.
Um zwei selbständige Verhinderungsfälle handelt es sich, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Erkrankungen wieder arbeitsfähig war. Darauf, dass er tatsächlich arbeitet, kommt es für die Arbeitsfähigkeit nicht an. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist, wenn er tatsächlich Arbeit leistet, zwingend ist dies jedoch nicht[
Fortsetzungskrankheit
Dieselbe Krankheit liegt vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, bis zum Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiterbestanden hat, so dass die neue Erkrankung nur eine Fortsetzung der früheren Erkrankung bedeutet.
Das wäre noch zu klären.
Nach dem bisherigen Kenntnisstand meine ich das nach Ablauf der 6 Wochen keine Lohnfortzahlungspflicht besteht.
zwerg_nase schrieb:Endless schrieb:
. Und in Indien soll es in Zügen ja richtig zur Sache gehen .
wo geht denn da was ab?
Sie da links hinten,stehen sie bitte mal auf ich habe einePlatzkarte für diesen Sitz
Anno 1899
rischdisch
Beverungen schrieb:concordia-eagle schrieb:
Und ehrlich gesagt, ist er denn wirklich schlimmer als die meisten anderen aus seinem Fach?
gerster hat nachweislich als manager der eintracht und gleichzeitiger berater möllers seinerzeit in den laufenden spielbetrieb eingegriffen, damals ist glaube ich jörg berger der leidtragende gewesen.
0:6 Heimniederlage gegen den HSV. Von wegen eine Mannschaft spielt nie gegen den Trainer.
Wie lange bist du krank. Wie lange bist du schon bei der Firma angestellt?
Bitte genaue Daten per PN
Bitte genaue Daten per PN
Bayern
KidKlappergass schrieb:
"Die Wachen sind jetzt aufmarschiert, behüten meinen Schlaf.
Drachen fressen Prinzen auf, bevor ihr Blick mich traf."
Nie wieder - Ulla Meinecke
Ich hab´ Ulla auf der "Wenn schon nicht für immer, dann wenigstens für ewig"-Tour im Volksbildungsheim gesehen, mit "Cosa Rosa" Precht an den Keyboards, vielleicht haben sich deswegen ein paar Textzeilen bei mir so eingebrannt.
Naja, im Volksbildungsheim ist heute ein Kino-Center und Rosa Precht ist tot, aber "der schwarze Abt" kommt wie die Wiederholung einer Edgar Wallace-Verfilmung immer wieder.
Mit einem "the times they are a-changin´" gebe ich an robertz und die "latte" zurück.
Rosa Precht ist tot Ich habe es gerade bei Wikipedia gelesen. Ein kleiner Schock für mich.Ich fand die Dame damals sehr apart. Auf dem Konzert war ich übrigens auch.
Zurück zum Thema. Ich hab mich schon mal dazu geäußert
Home >> Fans >> Forum >> Unsere Eintracht
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#18 Re: Babbelfred (SAW) - 29. & 30.07.2007 HeinzGründel / 29.07.06 22:49 Na ja , warten wirs ab. Gehen wir mal davon aus da Thurk jetzt also bald den Adler auf der Brust trägt.Obs uns sportlich weiterbringt,kann sein kann auch nicht sein. Ich halte ihn nicht für eine Granate,aber Feuer hat er.Letzendlich muß die sportliche Leitung die Birne hinhalten,so oder so.
Was mich am meisten ärgert ist die Tatsache das dies wieder ein typischer " Gerster " ist. Immer das gleiche Schema (erinnert euch an Azouagh und Schalke)Der Spieler äußert Unzufriedenheit .Dementi des Heimatvereins und schließlich die Freigabe an Verein XY.
Und dies obwohl die Verantwortlichen der Vereine eigentlich"nie "etwas mit G.zu tun haben wollen.Btw,wir haben bedauerlicherweise eine ganze Menge Spieler die sich in den " guten Händen" diesen Herren befinden
Man muß viele Frösche küssen,
ehe man einen Prinzen findet
Ulla Meinecke
ehe man einen Prinzen findet
Ulla Meinecke
Brady schrieb:HeinzGründel schrieb:
Treets gibts auch nicht mehr. Schmilzt nicht in der Hand schmilzt im Mund.
Stimmt...aber der Spruch ist doch von M&Ms
Du hast Recht
Treets gibts auch nicht mehr. Schmilzt nicht in der Hand schmilzt im Mund.
Tja Aol,ich bin drin ( in der Grube)
.Man darf gar nicht daran denken was die arme Firma Aol für Schwierigkeiten bei der Vollstreckung der ausstehenden Gebühren hätte.
Gibts bei anderen Fimen aber auch.Versucht mal bei der Telekom einen Tarifwechsel zu beantragen.Macht Spaß!Nach dem Motto,"hier ist der Buchbinder Wanninger "
.Man darf gar nicht daran denken was die arme Firma Aol für Schwierigkeiten bei der Vollstreckung der ausstehenden Gebühren hätte.
Gibts bei anderen Fimen aber auch.Versucht mal bei der Telekom einen Tarifwechsel zu beantragen.Macht Spaß!Nach dem Motto,"hier ist der Buchbinder Wanninger "