
HeinzGründel
93401
In einem Polenstädtchen,
da wohnt einst ein Mädchen,
das war so schön.
Sie war das allerschönste Kind,
das man in Polen find
aber nein, aber nein sprach sie:
Ich küsse nie
Heino
da wohnt einst ein Mädchen,
das war so schön.
Sie war das allerschönste Kind,
das man in Polen find
aber nein, aber nein sprach sie:
Ich küsse nie
Heino
Ich hab noch Sand in den Schuhen aus Hawai
Interpret Startnummer 3 Bata Ilic
Autogrammadresse Große FriedbergerStr
Frankfurt/ Main
Hotel California
The Eagles schöner Name für ne Band
Interpret Startnummer 3 Bata Ilic
Autogrammadresse Große FriedbergerStr
Frankfurt/ Main
Hotel California
The Eagles schöner Name für ne Band
Back in the USSR
Beatles
Beatles
Born in the USA
Bruce Springsteen
Bruce Springsteen
Aquarela do Brasil
Ary Barroso
(João Gilberto’s version)
eine wirklich schöne Samba Nummer
Fronrkeisch Fronkreisch Black Föös
Ary Barroso
(João Gilberto’s version)
eine wirklich schöne Samba Nummer
Fronrkeisch Fronkreisch Black Föös
Cara Italia
Artist/Band: Salvatore Adamo
Rio Reiser König von Deutschland
Ten German Bombers ( unbekannter Interpret Fan Song)
Artist/Band: Salvatore Adamo
Rio Reiser König von Deutschland
Ten German Bombers ( unbekannter Interpret Fan Song)
@Concordia
3 Jahre:P
3 Jahre:P
Wirklich gute uns sachbezogene Antworten,bis auf eine:P
Der Teufel steckt wie immer im Detail.
Zunächst ist auf das Grundsatzurteil des BAG
hinzuweisen.
http://212.18.201.36/cgi-bin/entwicklung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2005-7-7&nr=10497&linked=pm
Festzuhalten ist falso folgendes:
in Verstoß gegen das Verbot des Arbeitgebers zur privaten Nutzung des Internetanschlusses, privaten E-Mail-Verkehrs oder des dienstlichen Telefonanschlusses rechtfertigt grundsätzlich erst nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung den Ausspruch einer verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung. Dies gilt auch, wenn – wie beim E-Mail-Verkehr – das Verbot dem Virenschutz dienen soll. Hat der Arbeitgeber die private Nutzung verboten, erstreckt sich dieses auch auf Pausen. – Fehlt es an einem ausdrücklichen Verbot, bedeutet dies noch nicht, dass die Privatnutzung ohne weiteres gestattet ist. So hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf private Mitbenutzung von E-Mail, Internet und Telefon. Eine Kündigung kommt dennoch regelmäßig erst nach erfolgloser Abmahnung in Betracht. Bei erlaubter Privatnutzung (aufgrund ausdrücklicher Regelung oder betrieblicher Übung) sind die vom Arbeitgeber gesetzten Regeln einzuhalten. Unabhängig davon darf der Arbeitnehmer nicht in beliebigem Umfang davon Gebrauch machen. Wird dadurch in erheblichem Um-
fang Arbeitszeit gebunden oder sogar die Arbeitsleistung beeinträchtigt, kann dies nach einschlägiger erfolgloser Abmahnung die Kündigung rechtfertigen. Ebenso ist es wenn dem Arbeitgeber Kosten entstehen.Steht die Nutzung im Zusammenhang mit Straftatbeständen, Abruf von Pornografie sexueller Belästigung von Arbeitskollegen oder der Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, ist der Verlust des Arbeitsplatzes vorprogrammiert.
Zu beachten ist auch folgendes:
Überschreitet der Arbeitgeber die Grenzen zulässiger Kontrolle der Nutzung, sind die Ergebnisse im Kündigungsschutzprozess nicht verwertbar. Bei erlaubter Privatnutzung ist der Arbeitgeber gem. § 88 Abs. 2 TKG zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Sodann darf der Arbeitgeber keine Kenntnis vom Inhalt und von den Beteiligten einer privaten Kommunikation erhalten, es sei denn, der Arbeitnehmer hat eingewilligt. Nach überwiegender Ansicht darf der Arbeitgeber zur Missbrauchskontrolle zeitliche Verbindungsdaten erheben und anonyme Kontrollen durchführen.
Also aufgepasst Kameraden .
Der Arbeitgeber kann die Gestattung der privaten Nutzung davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer in Kontrollmaßnahmen einwilligt. Bei unerlaubter Privatnutzung findet das TKG keine Anwendung. Auch dann sind die Grenzen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie des Datenschutzes zu beachten. Die Zulässigkeit unterliegt daher dem Verhältnismäßigkeitsprinzip; der Arbeitgeber muss also mit der Überwachung einen billigenswerten Zweck verfolgen und hierfür das mildeste Mittel einsetzen
Wir halten also fest das eine verhaltensbedingte Kündigung grundsätzlich möglich ist.
Im Regelfall muß eine Abmahnung vorausgehen.Das bedeutet, ein gleichartiger Verstoß gegen die arbeitrechtlichen Pflichten muß vorliegen und dem AN muß die Kündigung für den Fall der Wiederholung angedroht werden.
Betriebsratsanhörung und Berücksichtigung des Sonderkündigungsschutzes spare ích mir.
Der Teufel steckt wie immer im Detail.
Zunächst ist auf das Grundsatzurteil des BAG
hinzuweisen.
http://212.18.201.36/cgi-bin/entwicklung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2005-7-7&nr=10497&linked=pm
Festzuhalten ist falso folgendes:
in Verstoß gegen das Verbot des Arbeitgebers zur privaten Nutzung des Internetanschlusses, privaten E-Mail-Verkehrs oder des dienstlichen Telefonanschlusses rechtfertigt grundsätzlich erst nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung den Ausspruch einer verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung. Dies gilt auch, wenn – wie beim E-Mail-Verkehr – das Verbot dem Virenschutz dienen soll. Hat der Arbeitgeber die private Nutzung verboten, erstreckt sich dieses auch auf Pausen. – Fehlt es an einem ausdrücklichen Verbot, bedeutet dies noch nicht, dass die Privatnutzung ohne weiteres gestattet ist. So hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf private Mitbenutzung von E-Mail, Internet und Telefon. Eine Kündigung kommt dennoch regelmäßig erst nach erfolgloser Abmahnung in Betracht. Bei erlaubter Privatnutzung (aufgrund ausdrücklicher Regelung oder betrieblicher Übung) sind die vom Arbeitgeber gesetzten Regeln einzuhalten. Unabhängig davon darf der Arbeitnehmer nicht in beliebigem Umfang davon Gebrauch machen. Wird dadurch in erheblichem Um-
fang Arbeitszeit gebunden oder sogar die Arbeitsleistung beeinträchtigt, kann dies nach einschlägiger erfolgloser Abmahnung die Kündigung rechtfertigen. Ebenso ist es wenn dem Arbeitgeber Kosten entstehen.Steht die Nutzung im Zusammenhang mit Straftatbeständen, Abruf von Pornografie sexueller Belästigung von Arbeitskollegen oder der Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, ist der Verlust des Arbeitsplatzes vorprogrammiert.
Zu beachten ist auch folgendes:
Überschreitet der Arbeitgeber die Grenzen zulässiger Kontrolle der Nutzung, sind die Ergebnisse im Kündigungsschutzprozess nicht verwertbar. Bei erlaubter Privatnutzung ist der Arbeitgeber gem. § 88 Abs. 2 TKG zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Sodann darf der Arbeitgeber keine Kenntnis vom Inhalt und von den Beteiligten einer privaten Kommunikation erhalten, es sei denn, der Arbeitnehmer hat eingewilligt. Nach überwiegender Ansicht darf der Arbeitgeber zur Missbrauchskontrolle zeitliche Verbindungsdaten erheben und anonyme Kontrollen durchführen.
Also aufgepasst Kameraden .
Der Arbeitgeber kann die Gestattung der privaten Nutzung davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer in Kontrollmaßnahmen einwilligt. Bei unerlaubter Privatnutzung findet das TKG keine Anwendung. Auch dann sind die Grenzen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie des Datenschutzes zu beachten. Die Zulässigkeit unterliegt daher dem Verhältnismäßigkeitsprinzip; der Arbeitgeber muss also mit der Überwachung einen billigenswerten Zweck verfolgen und hierfür das mildeste Mittel einsetzen
Wir halten also fest das eine verhaltensbedingte Kündigung grundsätzlich möglich ist.
Im Regelfall muß eine Abmahnung vorausgehen.Das bedeutet, ein gleichartiger Verstoß gegen die arbeitrechtlichen Pflichten muß vorliegen und dem AN muß die Kündigung für den Fall der Wiederholung angedroht werden.
Betriebsratsanhörung und Berücksichtigung des Sonderkündigungsschutzes spare ích mir.
1. VilbelAdler
2. EintrachtAdler88
3. westkurvenfan13
4. Sge-Robin
5. Niemiec
6. Brady
7. christus
8. t0bias
9. junkdeluxe
10.chris-4ever
11. Koi
12. BartHess
13. Moose
14. 321-meins
15. Dr.Ball
16. nicole1611983
17. Klapper-Svenja
18. Frankfurt-Mein
19. Sateenkaari
20. dyna
21. The_Lizard_King
22. eaglesge1899
23. HeinzGründel
24. Rene Weller
25. Björn
26. Wilde_Hilde
27. Glnpf
28. ikercasillas
29. la_aficionada
30. dominik
31. Haddekuche
32. AlemanniaEddie
33. r.adler
34. pipapo
35. McBlood
36. singender_adler
37. chaoscook75
38. Adler4371 (wer mich kennt weiss, ich zaehl doppelt)
39. Adler4371
40. Kine_EFC_Frieda
41. Adlerfront
42. carolus
43. DerausdemDorf
44. Schnix25 (ohne ZOLO geht nix)
45. hunnybunny
46. wochenandi
47. Bembel-Kermit
48. Nachtleben
49. teezwetschge
50. anno
51.copado20
52. RobinAdler
53.Zolo
2. EintrachtAdler88
3. westkurvenfan13
4. Sge-Robin
5. Niemiec
6. Brady
7. christus
8. t0bias
9. junkdeluxe
10.chris-4ever
11. Koi
12. BartHess
13. Moose
14. 321-meins
15. Dr.Ball
16. nicole1611983
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48. Nachtleben
49. teezwetschge
50. anno
51.copado20
52. RobinAdler
53.Zolo
@Miep
Den von Dir zuletzt angesprochenen Fall kann Ich mir überhaupt nicht vorstellen.
Den von Dir zuletzt angesprochenen Fall kann Ich mir überhaupt nicht vorstellen.
Das ist alles gar nicht schlecht was hier kommt.
Euch ist aber schon klar das ich euren Arbeitgebern jetzt Meldung machen muß.Ja ich weiß,das ist nicht fair aber ich kann einfach nicht anders:P
@Zeus
Hast recht war ein bischen allgemein gehalten die Frage.Aber es geht auch mehr darum, mal das Problembewußtsein zu schärfen. 11.Gebot und so.
Ich sehe mal zu das ich gegn 12Uhr 30 ein bischen was schreibe zu diesem Thema.
Euch ist aber schon klar das ich euren Arbeitgebern jetzt Meldung machen muß.Ja ich weiß,das ist nicht fair aber ich kann einfach nicht anders:P
@Zeus
Hast recht war ein bischen allgemein gehalten die Frage.Aber es geht auch mehr darum, mal das Problembewußtsein zu schärfen. 11.Gebot und so.
Ich sehe mal zu das ich gegn 12Uhr 30 ein bischen was schreibe zu diesem Thema.
Aus gegebenen Anlaß möchte ich hier auf ein kleines arbeitrechtliches Problem aufmerksam machen.
Es geht um das private surfen am Arbeitsplatz.
Auch wenn ich mir kaum vorstellen kann ,das dieses Problemchen in dieser Gemeinschaft überhaupt eine Rolle spielt,soll es doch Arbeitgeber geben die daauf etwas ungehalten reagieren.
Mich inteessiert zunächst die juristische Wertung in der Laiensphäre.Also freunde was meint ihr, könnte passieren.? Die Lösung kommt später.
Es geht um das private surfen am Arbeitsplatz.
Auch wenn ich mir kaum vorstellen kann ,das dieses Problemchen in dieser Gemeinschaft überhaupt eine Rolle spielt,soll es doch Arbeitgeber geben die daauf etwas ungehalten reagieren.
Mich inteessiert zunächst die juristische Wertung in der Laiensphäre.Also freunde was meint ihr, könnte passieren.? Die Lösung kommt später.
Re: Pro ZOLO
heute, 21:53
1. Brady
2. EintrachtAdler88
3. westkurvenfan13
4.Sge-Robin
5.Niemiec
6.VilbelAdler
7.christus
8.t0bias
9. junkdeluxe
10.chris-4ever
11. Koi
12. BartHess
13. Moose
14. 321-meins
15. Dr.Ball
16. nicole1611983
17. Klapper-Svenja
18. Frankfurt-Mein
19. Sateenkaari
20. dyna
21. The_Lizard_King
22. eaglesge1899
23.HeinzGründel
24.Rene Weller
46992. Petermann
heute, 21:53
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46992. Petermann
@Petermann
Das kannste doch nicht machen ,für einen Augenblick dachte ich...
Mir ist fast das Herz stehengeblieben.:P
Das kannste doch nicht machen ,für einen Augenblick dachte ich...
Mir ist fast das Herz stehengeblieben.:P
Frankfurt Innenstadt
-14 Grad dichtes Schneetreiben
-14 Grad dichtes Schneetreiben
@Miep
Gute Analyse.
Es ist zudem zu berücksichtigen das gegen Ende einer jeden Saison die potentiellen Absteiger für kuriose Spielergebnisse sorgen.
Hier gibt es 2 Sorten von Mannschaften.Die einen brechen auseinander und lassen sich abschlachten,die anderen wachsen über sich hinaus und kämpfen um ihre Existenz.
Insofern war und ist Lautern ein brandgefährlicher Gegner für jede Mannschaft in der Bundesliga,auch für Bayern München.Ich glaube das Lautern am Samstag gewinnt.Insofern können wir mit dem Ergebnis von gestern zufrieden sein.
Absteigen wird VW. Die werden auch nicht mehr hochkommen, laut Vorstandsbeschluß wird alles auf den Prüfstand gestellt.Btw,dort laufen am Saisonende neun Verträge aus. Ob die sich da so richtig reinhängen?
Gute Analyse.
Es ist zudem zu berücksichtigen das gegen Ende einer jeden Saison die potentiellen Absteiger für kuriose Spielergebnisse sorgen.
Hier gibt es 2 Sorten von Mannschaften.Die einen brechen auseinander und lassen sich abschlachten,die anderen wachsen über sich hinaus und kämpfen um ihre Existenz.
Insofern war und ist Lautern ein brandgefährlicher Gegner für jede Mannschaft in der Bundesliga,auch für Bayern München.Ich glaube das Lautern am Samstag gewinnt.Insofern können wir mit dem Ergebnis von gestern zufrieden sein.
Absteigen wird VW. Die werden auch nicht mehr hochkommen, laut Vorstandsbeschluß wird alles auf den Prüfstand gestellt.Btw,dort laufen am Saisonende neun Verträge aus. Ob die sich da so richtig reinhängen?
@Petermann
Du wirst es nicht glauben.Genau dort war ich.Aber nur bis halb neun.
Es gibt ja diese Theorie über typische Verbreschervisagen aber die ist denen anscheinend nett bekannt.Sonst hätte ich wahrscheinlich ein Problem bekommen.
Im übrigen hätte ich nichts dagegen wenn sich deine Vorhersage bewahrheiten würde.:P
Du wirst es nicht glauben.Genau dort war ich.Aber nur bis halb neun.
Es gibt ja diese Theorie über typische Verbreschervisagen aber die ist denen anscheinend nett bekannt.Sonst hätte ich wahrscheinlich ein Problem bekommen.
Im übrigen hätte ich nichts dagegen wenn sich deine Vorhersage bewahrheiten würde.:P
Also ich halte diesen Herren Petermann auch für einen Traumtänzer.Der hat sich sooo oft schon geirrt.Wisst Ihr was .Ich glaub der is auch gar kein richtiger Eintracht Fan, der tut nur so.Ich glaub der hatt noch kein einziges Spiel gesehen.Aber dann hier Prognosen abgeben.Das sind mir die richtigen.Warte nur wenn ich den mal treff ,dem sag ich die Meinung.
Gruß Rene We
Gruß Rene We
Nein,wir werden nicht absteigen.
Ich liebte ein Mädchen in Österreich,
für die war ich der grösste gleich.
Ich liebte ein Mädchen auf Elba,
die liebte lieber sich selber.
Ich liebte ein Mädchen in Mexiko,
die hat ein' runden sexy Po.
Ich liebte ein Mädchen in Indien,
wir taten im Reisfeld sünd'gen.
Ich liebte ein Mädchen in Thailand,
allein auf einem Eiland.
Ich liebte ein Mädchen auf den Molukken,
da fing's bei mir an zu jucken.
Ich liebte ein Mädchen in Griechenland,
die die Liebe am schönsten beim Griechen fand.
Ich liebte ein Mädchen in Frankreich,
wir liebten uns auf 'ner Bank gleich.
Ich liebte ein Mädchen in Schweden,
die konnte französisch reden.
Ich liebte ein Mädchen in Italien,
die liebte ich nur für Fressalien.
Ich liebte ein Mädchen in den Niederlanden,
unsere Kleider wir niemals wieder fanden.
Ich liebte ein Mädchen in Polen,
die hat mir die Unschuld gestohlen.
Ich liebte ein Mädchen in den Sowjet-Union,
die sagte immer "Njet mein Sohn".
Ich liebte ein Mädchen in Ägypten,
so lang bis die Pyramiden wippten.
Ich liebte ein Mädchen in Luxemburg,
die liebte Ingo Insterburg.
Doch dann wurde es mir auf der Welt zu klein,
drum zog ich in den Himmel rein.
Ich liebte ein Mädchen auf dem Mars,
ja das war's.