
HeinzGründel
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HeinzGründel
Das Testbild war einfach wunderbar und dann dieser herrliche Pfeifton vom Sender Feldberg.Ich habe das stundenlang geguckt.
Ein aufstrebender Verein aus Deutschlands Südwesten
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,408965,00.html
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,408965,00.html
@Frankfurt-Mein
Sorry, selbstverständlich danke für den Hinweis.Soviel Zeit muß sein.
Gruß HG
Sorry, selbstverständlich danke für den Hinweis.Soviel Zeit muß sein.
Gruß HG
offensichtlich lesen doch einige im Forum mit
http://www.eintracht.de/forum/list.php?thread=10913565
http://www.eintracht.de/forum/list.php?thread=10913565
Und wer richtig hart drauf war kombinierte diese Jeans mit einem Pullunder der Marke palomilo.
Da konnte man merken was Apartheid im richtigen Leben bedeutet
Da konnte man merken was Apartheid im richtigen Leben bedeutet
Gell ,Du hast so eine gehabt!
Die einzigwahre Jeans kam von cheap and awfull und hatte ein Glöckchen.Wer die anhatte konnte sich gleich einsargen lassen.
Wie heißt sie?
1.Preis 1 Bier von mir
Wie heißt sie?
1.Preis 1 Bier von mir
Stefank
Absolut d`accord.
Ps:Geha war dermaßen uncool.Allein die grüne Farb
Absolut d`accord.
Ps:Geha war dermaßen uncool.Allein die grüne Farb
@zwergnase
Ich bin der Meinung das wir in vorrevolutionären Zeiten leben.Derzeit bekommt es aber noch keiner mit weil die Sozialsysteme die Misere immer noch abfedern.Gott sei Dank gibt es auch Oettinger Pils und Vera am Mittag.
Für alle ab Dreißig ein sehr lesenswerter Artikel
http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~EF375CDAD70504CF58DCA45F46A13A068~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Die gute alte Zeit haben wir immerhin noch mitbekommen.
EFC Kassandra
Ich bin der Meinung das wir in vorrevolutionären Zeiten leben.Derzeit bekommt es aber noch keiner mit weil die Sozialsysteme die Misere immer noch abfedern.Gott sei Dank gibt es auch Oettinger Pils und Vera am Mittag.
Für alle ab Dreißig ein sehr lesenswerter Artikel
http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~EF375CDAD70504CF58DCA45F46A13A068~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Die gute alte Zeit haben wir immerhin noch mitbekommen.
EFC Kassandra
@Stefank
Darüber wird zu reden sein.
Pisa ist überall.
Neukölln ist ein Menetkel.
cu.
Gruß HG
Darüber wird zu reden sein.
Pisa ist überall.
Neukölln ist ein Menetkel.
cu.
Gruß HG
also gut ,Ja, Nein oder Vielleicht:P
Nee im Ernst, sollte die Staatsanwaltschaft Erkenntnisse haben können diese natürlich auch von einem zivilrechtlich Geschädigten verwendet werden.Es ist immer schön für einen Anwalt wenn man auf die Arbeit anderer zurückgreifen kann.
Calli wird schön den Mund halten.
Nee im Ernst, sollte die Staatsanwaltschaft Erkenntnisse haben können diese natürlich auch von einem zivilrechtlich Geschädigten verwendet werden.Es ist immer schön für einen Anwalt wenn man auf die Arbeit anderer zurückgreifen kann.
Calli wird schön den Mund halten.
@Junk
Morsche,
tja wo fängt die Manipulation an ?
Zunächst zum Begriff der Fahrlässigkeit:"Fahrlässigkeit
Zivilrecht:
Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Der Begriff ist in § 276 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für das Zivilrecht legal definiert.
Fahrlässig setzt Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit voraus.
Fahrlässig handelt demnach:
sowohl derjenige, der den Schaden zwar voraussieht, aber hofft, er werde nicht eintreten (bewusste Fahrlässigkeit),
als auch der, der den Erfolg nicht voraussieht, ihn aber bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen (unbewusste Fahrlässigkeit).
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn diese Sorgfaltspflicht in besonders grobem Maße missachtet worden ist.
Die Sorgfaltspflicht beurteilt sich im Zivilrecht anhand eines objektiv-abstrakten Maßstabs.
Von dem Handelnden kann ohne Rücksicht auf seine individuellen Fähigkeiten erwartet werden, dass er mit der Sorgfalt vorgeht, die eine besonnene und gewissenhafte Person des betroffenen Personenkreises an den Tag legt. Tut er das nicht, handelt er fahrlässig.
Der Schuldner kann demnach den Fahrlässigkeitsvorwurf nicht dadurch ausräumen, dass er sich auf fehlende Kenntnisse, Geschicklichkeit oder Körperkraft beruft, wenn diese objektiv erwartet werden können.
Besondere individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten können aber den Sorgfaltsmaßstab erhöhen.
Für jegliche fahrlässige Pflichtverletzungen muss der Schuldner innerhalb eines Schuldverhältnisses grundsätzlich geradestehen. Unter bestimmten gesetzlich normierten Umständen haftet er jedoch nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Strafrecht:
Der zivilrechtliche Begriff der Fahrlässigkeit unterscheidet sich erheblich vom strafrechtlichen Verständnis.
Die Definition im BGB ist nicht auf das Strafrecht anwendbar und eine ausdrückliche Begriffsbestimmung ist im Strafrecht nicht zu finden.
Anders als im Zivilrecht ist auf die individuelle Person des Täters abzustellen.
Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, die er nach seinen eigenen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhersehen und vermeiden konnte.
Dazu bedarf es der Verletzung einer des Handelns obliegenden Pflicht und der Vorhersehbarkeit des strafbaren Ereignisses. Die Pflicht kann sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben.
Fahrlässiges Handeln ist laut §15 des Strafgesetzbuches (StGB) nur strafbar, wenn es ausdrücklich im Gesetz mit Strafe bedroht ist.
Andere Tatbestände stellen sogar nur Leichtfertigkeit unter Strafe. Dafür ist ein erhöhter Grad an Fahrlässigkeit - ähnlich wie bei der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht - erforderlich. "
In Betracht kämen möglicherweise die Tatbestände Betrug (263 STGB) und Untreue(266 STGB)
Diese können aber nicht fahrlässig begangen werden.
Hierzu befarf es des Vorsatzes.
Def:Vorsatz bedeutet das Wissen und das Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale, also der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Vorsatzes ist die Begehung der Tat. Nachträglich erlangtes Wissen schadet dem im Augenblick der Tathandlung unwissenden bzw. gutgläubigen Täter nicht.
Unterschieden werden drei verschiedene Erscheinungsformen des Tatbestandsvorsatzes:
Absicht liegt dann vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.
Direkter Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.
Eventualvorsatz bedeutet, der Täter hält es ernstlich für möglich und findet sich damit ab, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.
Der Vorsatz ist jedoch in allen oben genannten Fällen gegeben. Zu unterscheiden ist der Vorsatz von der Fahrlässigkeit. Gerade die Unterscheidung zwischen Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit ist oftmals schwierig.
Wenn man also von fahrlässiger Lizenzerteilung sprechen würde und sich dies nachweisen lassen würde,könnte dies möglicherweise zivlrechtliche Ansprüche auslösen.Es wäre aber sehr schwer die Höhe des entstandenen Schadens zu beziffern.
Strafrechtlich wäre eine fahrlässige Begehensweise ohne Folgen.
Morsche,
tja wo fängt die Manipulation an ?
Zunächst zum Begriff der Fahrlässigkeit:"Fahrlässigkeit
Zivilrecht:
Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Der Begriff ist in § 276 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für das Zivilrecht legal definiert.
Fahrlässig setzt Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit voraus.
Fahrlässig handelt demnach:
sowohl derjenige, der den Schaden zwar voraussieht, aber hofft, er werde nicht eintreten (bewusste Fahrlässigkeit),
als auch der, der den Erfolg nicht voraussieht, ihn aber bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen (unbewusste Fahrlässigkeit).
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn diese Sorgfaltspflicht in besonders grobem Maße missachtet worden ist.
Die Sorgfaltspflicht beurteilt sich im Zivilrecht anhand eines objektiv-abstrakten Maßstabs.
Von dem Handelnden kann ohne Rücksicht auf seine individuellen Fähigkeiten erwartet werden, dass er mit der Sorgfalt vorgeht, die eine besonnene und gewissenhafte Person des betroffenen Personenkreises an den Tag legt. Tut er das nicht, handelt er fahrlässig.
Der Schuldner kann demnach den Fahrlässigkeitsvorwurf nicht dadurch ausräumen, dass er sich auf fehlende Kenntnisse, Geschicklichkeit oder Körperkraft beruft, wenn diese objektiv erwartet werden können.
Besondere individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten können aber den Sorgfaltsmaßstab erhöhen.
Für jegliche fahrlässige Pflichtverletzungen muss der Schuldner innerhalb eines Schuldverhältnisses grundsätzlich geradestehen. Unter bestimmten gesetzlich normierten Umständen haftet er jedoch nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Strafrecht:
Der zivilrechtliche Begriff der Fahrlässigkeit unterscheidet sich erheblich vom strafrechtlichen Verständnis.
Die Definition im BGB ist nicht auf das Strafrecht anwendbar und eine ausdrückliche Begriffsbestimmung ist im Strafrecht nicht zu finden.
Anders als im Zivilrecht ist auf die individuelle Person des Täters abzustellen.
Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, die er nach seinen eigenen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhersehen und vermeiden konnte.
Dazu bedarf es der Verletzung einer des Handelns obliegenden Pflicht und der Vorhersehbarkeit des strafbaren Ereignisses. Die Pflicht kann sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben.
Fahrlässiges Handeln ist laut §15 des Strafgesetzbuches (StGB) nur strafbar, wenn es ausdrücklich im Gesetz mit Strafe bedroht ist.
Andere Tatbestände stellen sogar nur Leichtfertigkeit unter Strafe. Dafür ist ein erhöhter Grad an Fahrlässigkeit - ähnlich wie bei der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht - erforderlich. "
In Betracht kämen möglicherweise die Tatbestände Betrug (263 STGB) und Untreue(266 STGB)
Diese können aber nicht fahrlässig begangen werden.
Hierzu befarf es des Vorsatzes.
Def:Vorsatz bedeutet das Wissen und das Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale, also der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Vorsatzes ist die Begehung der Tat. Nachträglich erlangtes Wissen schadet dem im Augenblick der Tathandlung unwissenden bzw. gutgläubigen Täter nicht.
Unterschieden werden drei verschiedene Erscheinungsformen des Tatbestandsvorsatzes:
Absicht liegt dann vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.
Direkter Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.
Eventualvorsatz bedeutet, der Täter hält es ernstlich für möglich und findet sich damit ab, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.
Der Vorsatz ist jedoch in allen oben genannten Fällen gegeben. Zu unterscheiden ist der Vorsatz von der Fahrlässigkeit. Gerade die Unterscheidung zwischen Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit ist oftmals schwierig.
Wenn man also von fahrlässiger Lizenzerteilung sprechen würde und sich dies nachweisen lassen würde,könnte dies möglicherweise zivlrechtliche Ansprüche auslösen.Es wäre aber sehr schwer die Höhe des entstandenen Schadens zu beziffern.
Strafrechtlich wäre eine fahrlässige Begehensweise ohne Folgen.
Es wird nächste Woche spannend.
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1004370693804&rubrik=214&artikelid=1143448023498
"Bereits nächste Woche könnten nach Wochen der unglaublich zahlreichen Spekulationen, Verdächtigungen und Anschuldigungen endlich Licht ins Dunkel kommen. Nach EXPRESS-Informationen legt die Kölner Staatsanwaltschaft ihren Zwischenbericht der Untersuchungen "
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1004370693804&rubrik=214&artikelid=1143448023498
"Bereits nächste Woche könnten nach Wochen der unglaublich zahlreichen Spekulationen, Verdächtigungen und Anschuldigungen endlich Licht ins Dunkel kommen. Nach EXPRESS-Informationen legt die Kölner Staatsanwaltschaft ihren Zwischenbericht der Untersuchungen "
Aus gegebenem Anlaß möchte ich doch einiges klarstellen.
Ich hatte in meinem Eingangsposting geschrieben" in diesem Teil der Republik".Ich denke das ich mich mit dieser Formulierung vergallopiert habe Vorfälle wie den geschilderten gibt es bei uns im schönen " Westen genauso wie in Neufünfland.Solingen und Mölln dürften ja wohl eingen noch geläufig sein ,auch wenn dies nicht direkt mit Fußball etwas zu tun hat.
Ich bitte meine undifferenzierte Verallgemeinerug nach dem Motto " die sind eh alle so zu "entschuldigen.
Ich hatte in meinem Eingangsposting geschrieben" in diesem Teil der Republik".Ich denke das ich mich mit dieser Formulierung vergallopiert habe Vorfälle wie den geschilderten gibt es bei uns im schönen " Westen genauso wie in Neufünfland.Solingen und Mölln dürften ja wohl eingen noch geläufig sein ,auch wenn dies nicht direkt mit Fußball etwas zu tun hat.
Ich bitte meine undifferenzierte Verallgemeinerug nach dem Motto " die sind eh alle so zu "entschuldigen.
Ich würde sie nehmen .Falls die Karte noch da ist bitte PN an mich .Im Voraus vielen Dank HG
Bingo! Ich liebe die Schweizer.
Jay-Jay is now back to his best and playing like we know he can and we are all very pleased to see that again."
Mal im ernst.Ich hatte da mal so einen Vorschlag mit der Schubkarre gemacht.
Unglaublich das der Mann anscheinend immer noch auf so hohem Niveau spielt.
Mal im ernst.Ich hatte da mal so einen Vorschlag mit der Schubkarre gemacht.
Unglaublich das der Mann anscheinend immer noch auf so hohem Niveau spielt.
Der JJ ist doch ersst 34 un er hatt doch immergesagt das es ihm hier supper gefalle hat. Isch mein wär des net einer für uns Also HB klarer Auftrag hole den Mann
ups Mods bidde verschiebe ins Wunschcnonert
ups Mods bidde verschiebe ins Wunschcnonert
Es gibt nur eine wahre Abitursprüfung die " Gretchenfrage" im Urfaust. 14 Punkte he he.Zu meiner Zeit waren aber noch keine Dinos da ,höchstens Amöben oder so.
Apropo Bio Leistung........
@Nicole
Du schaffst es
Apropo Bio Leistung........
@Nicole
Du schaffst es