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Karsten

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Aber man muß die Angelegenheit Rechtlich sehen

Richtig. Und da du von AGB-Recht offensichtlich keine Ahnung hast, solltest du einfach deine Fresse halten.  

Alternativ dazu ist es müssig dir hier eine Plattform für dein Unwissen zu bieten und auf deine Ausführungen zu antworten.
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Nachtrag:

Müsste § 305 BGB sein und wenn Hein Blöd zum Riederwald rennt, 5 Tickets kauft, oder I. Kommerzer online bestellt und durch Kauf oder Klick die AGB akzeptiert, ist er als Vertragspartner entsprechend verantwortlich und hat ggf. auch mit entsprechenden Saktionen zu leben.

Nichtsdestotrotz finde ich es gut, dass aufgrund unserer liberalen Gesetze ein weiterverkauf grundsätzlich gestattet ist, denn so etwas wie in England brauchen wir sicher nicht.

Ein Blick in die AGB bei eBay.co.uk verrät die Lösung: Der Verkauf von Fußballtickets ist untersagt, es sei denn es handelt sich beim Verkäufer um einen offiziellen Ticket Agent. Nach den gewaltsamen Ausschreitungen englischer Hooligans Mitte der 90er Jahre wollten die Macher in Westminster der Schwäche der Strafverfolgungsbehörden endgültig abhelfen und haben eine Reihe von Vorschriften erlassen, die den Verkauf von Tickets reglementieren. So wurden neue Vorschriften im Enterprise Act 2002, in den Resale of Tickets Regulations 1994 und in zahlreichen anderen Gesetzen erlassen, die den Schwarzhandel unterbinden sollen. Leider führte das dazu, dass Tickets für die englische Premiership auf dem normalen Weg nahezu gar nicht mehr zu bekommen sind, haben doch viele Klubs die verschärfte Gesetzeslage ausgenutzt und ein abgestuftes Mitgliedschaftssystem entwickelt. Konsequenz: Nur wer den Verein dauerhaft finanziell unterstützt, bekommt Tickets.

Quelle war ein Spiegel-Artikel, den ich nicht mehr komplett habe.
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@ felipe

Du liegst nicht ganz richtig, da es nicht um professionelle Ticketseller geht, sondern um die Privatanbieter.

Das Thema war übrigens dieser Tage auch ganz aktuell im ebay-Forum mit dem Titel, dass der BVB gem. AGB Tickets sperrt.
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ecommercer schrieb:
ich habs zwar vor Monaten schonmal geschrieben, aber dann halt nochmal. Man geht ins Internetcafe, meldet sich bei einem freemail Anbieter mit einer Fabelmailaddy an und eröffnet im Anschluss einen Ebayaccount. (Natürlich unter Angabe von falschen Daten).

Und dann wird täglich kräftig ersteigert. Den gesamten Markt leerkaufen. Immer und immer wieder, bis die Verkäufer Galle kotzen und unsere Spiele in Ruhe lassen.

Jammern kann man schnell, aber was kreatives gegen tun? Zumal es bestimmt noch Spaß macht denen die Auktionen um die Ohren zu hauen. Es müsste doch genug vom Nachwuchs hier geben, die für so nen Spaß Zeit haben. Passieren kann so jedenfalls nicht.


Dein Tip an den Nachwuchs hier ist shice.  

Du weisst sehr wohl, dass man ein rechtsverbindliches Kaufangebot abgibt, ganz gleich ob mit Fake-Account oder nicht.

D.h. der Bieter wäre in jedem Fall haftbar zu machen. Ob er sich dem leicht durch deine Vorgehensweise entziehen kann oder nicht, ist da nebensächlich.

...Im Notfall kann er sich aber in einer Hütte auf nem Flutlichtmast im Waldstadion verbarrikadieren und sich auf dich berufen.    
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...ich bin da sehr wohl vertraut mit.  

Danke für den Tip, auf den ich in der Schnelle nicht gekommen bin.  
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So ganz folgen kann ich dir nun zwar nicht, aber sicher hast du mit deiner Interpretation recht.  
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Das Blöde ist, man erwischt hier die Dummen, die eine Büroklammer oder so etwas anbieten.

Ich hatte bei einem mir Bekannten User mitgeboten um ihm die Auktion zu zerschiessen. Naja, der OFC hatte mich dann überboten.  

Allerdings bekam ich -weil ich wohl in der Bieterliste auftauchte- von einem Nichtanbieter eine mail, der mir Tickets hintenrum angeboten hat.    
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Schon wieder ?  
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Ich finde den Satz in einer Auktion gut.  

! Auktionsmanipulationen sowie sogenannte "Spassbieter" werden unverzüglich polizeilich angezeigt !

Und dann

VERKAUFE DIE KARTEN FÜR EINEN FREUND


Da redet sich einer raus, dass er die AGB ja nicht akzeptiert hat, sonder der Freund.  
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Friendly_Fire schrieb:
stefank schrieb:
Die Frage, ob ein Fussballverein grundsätzlich durch seine AGB den Weiterverkauf rechtswirksam verbieten kann, hat das OLG Hamburg in schöner Eindeutigkeit beantwortet:

OLG Hamburg: "Weiterverkauf von Fussball-Eintrittskarten"
(Urt. v. 03.02.2005 - Az: 5 U 65/04)

Leitsatz:
1. Das Verbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), den gewerblichen und kommerziellen Weiterverkauf von Fussball-Eintrittskarten auszuschließen, ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden.

2. Unabhängig davon, ob die AGB im Verhältnis zum Weiterverkäufer mit einbezogen sind, liegt in jedem Fall ein wettbewerbswidriges Umgehungsgeschäft dann vor, wenn der Weiterverkäufer Kenntnis von diesen AGB erlangt hat und den Weiterverkauf nicht einstellt.


Hier die Urteilsgründe:  

http://www.affiliateundrecht.de/olg-hamburg-weiterverkauf-von-fussballkarten-rechtsverstoss.html



Wann aber ist es gewerblich?
Doch nicht dann, wenn jemand 3,4,5 Karten bei ebay verkauft, oder?

F_F


Mit Gewinnabziehlungsabsicht ist es das, egal ob ein Fall oder hunderte !
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Ähm, nochwas zu diesen kombinierten angeboten dieser Schlaumeier.

Kostenlose Zugaben, Boni und Geschenke

Grundsatz

Es ist grundsätzlich zulässig, dass Verkäufer einen Bonus oder ein Geschenk (kostenlose Zugabe) in ihren Angeboten anbieten, solange sie dabei die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Die kostenlose Zugabe darf kein unzulässiger Artikel sein.

In allen Angeboten mit kostenlosen Zugaben muss der Anbieter die Voraussetzungen exakt angeben, unter denen er eine Zugabe gewährt.

Nicht zulässig ist zum Beispiel ein Angebot wie: "Ich gebe einen tragbaren Mini-Fernseher dazu, wenn die Gebote hoch genug sind."

Erlaubt ist jedoch zu sagen "Ich gebe einen tragbaren Mini-Fernseher dazu, wenn die Gebote 150 EUR erreichen."

Die Regeln einer Multiauktion erfordern, dass der Verkäufer allen erfolgreichen Bietern die gleiche Zugabe gewähren muss.

Die Angaben über den Wert und die Beschaffenheit der Zugabe müssen zutreffen.

Der Wert der Zugabe darf den Wert der angebotenen Ware nicht erreichen oder übersteigen (dies ist als übertriebenes Anlocken gesetzlich untersagt).


Quelle: ebay AGBs
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Für 5 EUR mehr gibt es sogar noch den Ami-Sportkanal.  

In eigener Sache:
Einfaches umschreiben einer bestehenden DK im Sitzplatzbereich bei Beibehaltung des Platzes ist aber machbar, oder ?
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Sehr schön.  

Aber was meint er damit ?    ,-)

da hinsichtlich der auch in der Zukunft noch zu erwartenden großen Spiele in Oxxenbach
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Holla.  

Hat er sein Profil auf Privat gestellt. Na sowas.  

Im google cache findet man aber dann doch sowas:

***Bitte keine eBay Links!***
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Ich hoffe, dass es kein spassbieter ist.  

Was ich bei dem Verkäufer sehe ist:

- Er ist privat angemeldet.
- Er verkauft fast ausschliesslich Tickets.

Mir steht es zwar nicht zu, aber er hat eine Gewinnerzielungsabsicht und handelt somit streng genommen gewerblich.

Folgen könnten sein: Probleme mit dem Finanzamt, Abmahnung durch Mitbewerber, Probleme mit der Wettbewerbszentrale.

Im Internethandel als Gewerblicher fehlt Impressum, Steuernummer und Widerrufsbelehrung. Ein gefundenes Fressen, wenn der "Spassbieter" über die Auktion an die Adressdaten kommt.
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Nun ich glaube nicht, dass der Höchstbietende ein "Spassbieter" ist.  

Schaut man sich mal die letzten Auktionen an, so könnte man auf die Idee kommen, dass der Privatverkäufer sein Ding mit Gewinnerzielungsabsicht sprich (Neben-)gewerblich durchzieht.

Ts Ts Ts. Da könnte sich Finanzamt und Wettbewerbszentrale (wettbewerbszentrale.de) dafür interessiern und dann wird das sicher nicht ganz so schön wie ein Fernsehabend in der Kneipe mit Freunden.  
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Mann...jetzt stehlen die Bayern noch dem Jupp die ganze Ich-bin-ein-Ehrenmann-Show weil er angeblich zurückgetreten ist.

"Ha, das hammer nur gemacht, um die Gladbacher zu ärgern. Mir san mir."  
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...dann soll er eben irgendwo einen Managerposten übernehmen.  
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Sodele. Hier zum Abschluss dann folgendes:

Hallo Herr (...), natürlich stellen wir Allen, die sie brauchen, eine Spendenbescheinigung aus. Teilen Sie mir die Daten des Spenders mit, ich leite das Ganze dann an die Schatzmeisterin weiter. Ebenso Ihre Adresse für Ihre Quittung.

Nochmals – ganz herzlichen Dank für die tolle Idee im Namen aller Kinder hier.

Ihnen alle guten Wünsche,

Sabine Schenk


Ich habe mich über das tolle, positive Feedback hier gefreut und denke, dass ich den letzten Schritt wg. der Bescheinigung dann mit dem Käufer nun intern kläre.

Wenn noch Fragen sind, gerne hier, ansonsten

VIELEN HERZLICHEN DANK !  
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Hallo Frau Schenk,

das Trikot wurde für 131,00 EUR versteigert. Der Käufer hat zu Ihren Gunsten den Betrag auf 150,00 aufgerundet.

Aus dieser Auktion habe ich soeben eine Überweisung in Höhe von 200,00 EUR z.G. Zwerg Nase unter dem Verwendungszweck "Spendenaktion Trikot Eintracht Frankfurt" veranlasst.

Wäre es Ihnen , sofern es der eigentliche Spender wünscht, möglich, eine Spendenbestätigung über diese 150,00 EUR zu seinen Gunsten auszustellen ?

Mit besten Grüßen