

Knueller
40670
Brady schrieb:Knueller schrieb:Brech dir net die Haxen wenn du auf deiner Schleimspur ausrutschst....
Ich finde, Zolo is der allertollste, den mag ich wirklich gern. Er belegt bei mir die ersten drei Plätze
*gähn* auch für brady nocheinmal: klick, oder lass es sein!
niemiec schrieb:
ASR 6/1,3 - Raumtemperaturen
Zu § 6 Abs. 1 und 3 der Arbeitsstättenverordnung
Ausgabe April 1976
(ArbSch. 4/1976 S. 130; 5/1977 S. 98; BArbBl. 12/1984 S. 85)
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1. Begriffe
Raumtemperatur ist die in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur in (s. Nr. 3.7.1. der DIN 18 380 "VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen, Heizungs- und zentrale Brauchwassererwärmungsanlagen", Ausgabe Oktober 1979
2. Raumtemperaturen in Arbeitsräumen
2.1 In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:
bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C
bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C
bei schwerer körperlicher Arbeit + 12 °C
in Büroräumen + 20 °C
in Verkaufsräumen + 19 °C
2.2 Die Mindesttemperaturen sollen beim Arbeitsbeginn erreicht sein.
2.3 Die Raumtemperaturen nach b, c und e dürfen unterschritten werden, wenn auf Grund betriebstechnischer Gründe geringere Raumtemperaturen erforderlich sind. Bei sitzenden Tätigkeiten in Verkaufsräumen, z. B. an Kassenarbeitsplätzen, kann es notwendig sein, die Mindesttemperatur nach Nr. 2.1 e höher anzusetzen.
2.4 Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten; Arbeitsräume mit Hitzearbeitsplätzen sind ausgenommen.
mein lieber mann, die deutschen bürokratisieren sich noch zu tode
zeig mir einen chef, der dessen mächtig ist!
In Deckung, gleich kommt Brady und nöhlt rum (<-- lachender Smiley)