
KroateAusFfm
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Basaltkopp schrieb:KroateAusFfm schrieb:peter schrieb:petko schrieb:
um dich massiv zu beschimpfen....schade nur, dass man hier dafür gesperrt wird.....
bitte erklär!
ok:
wenn man der meinung ist, dass man das recht hat jemanden aus zu pfeiffen, nur weil man der meinung ist, dass derjenige schlecht spielt, dann wäre die analogie im forum jeden zu beschimpfen, von dem man glaubt, dass er schlecht (oder falsches) schreibt.
letzteres wollen die meisten im forum nicht und das ist auch gut so.
wenn man allerdings die meinung vertritt, dass auspfeifen eines eigenen spielers ok ist, dann müsste man auch damit leben, das die subjektive einschätzung eines users ausreicht um ihn zu beschimpfen.
nachvollziehbar?
in beiden fällen geht es um den respektvollen umgang mit jemandem, mit dem man unzufrieden ist.
Sorry, aber das "schade nur, dass man hier dafür gesperrt wird", sagt unzweideutig aus, dass man gerne beschimpfen würde, wenn da nicht die dann zu tragenden Konsequenzen wären. Man kann ja durchaus anderer Meinung sein und auch seinen Diskussionsstil kritisieren, aber für blöd verkaufen muss man den Mann nun wirklich nicht.
Was heisst denn verarschen? Liest Du genauso oberflächlich wie Petko?
Petko war der Meinung, dass man Altintop aufgrund seiner Leistung durchaus auspfeifen darf.
Wenig später hat er eingeräumt, dass er mit seinen Postings in etwa das gleiche Leistungsniveau erreicht wie Halil auf dem Platz.
Daraufhin hat SR entgegnet, dass man ihn nach dieser Argumentation massiv beschimpfen dürfte. Nur wird das hier mit einer Sperre bestraft, während den pfeifenden Kunden keine Konsequenzen drohen.
Was ist ein so einem einfachen Satz nur so schwer zu verstehen?
Jetzt willst Du mich für blöd verkaufen. Diese Analogie entdeckt ja wohl ein Blinder mit dem Krükstock.
Es geht darum, dass er geschrieben hat "schade, dass man hier dafür [Anm.: massives Beschimpfen] gesperrt wird". Dies drückt unzweideutig das bedauern über diese Regelung aus. Und im Kontext der hitzigen Diskussion ist das durchaus als Wunsch zu verstehen, petko konsequenzenlos beleidigen zu dürfen.
Wenn Ihr SR persönlich kennt, habt Ihr da einen Wissensvorsprung und könnt unter Umständen seine Aussage anders interpretieren. Für einen objektiven Dritten liest sich das aber exakt so wie oben beschrieben.
peter schrieb:petko schrieb:
um dich massiv zu beschimpfen....schade nur, dass man hier dafür gesperrt wird.....
bitte erklär!
ok:
wenn man der meinung ist, dass man das recht hat jemanden aus zu pfeiffen, nur weil man der meinung ist, dass derjenige schlecht spielt, dann wäre die analogie im forum jeden zu beschimpfen, von dem man glaubt, dass er schlecht (oder falsches) schreibt.
letzteres wollen die meisten im forum nicht und das ist auch gut so.
wenn man allerdings die meinung vertritt, dass auspfeifen eines eigenen spielers ok ist, dann müsste man auch damit leben, das die subjektive einschätzung eines users ausreicht um ihn zu beschimpfen.
nachvollziehbar?
in beiden fällen geht es um den respektvollen umgang mit jemandem, mit dem man unzufrieden ist.
Sorry, aber das "schade nur, dass man hier dafür gesperrt wird", sagt unzweideutig aus, dass man gerne beschimpfen würde, wenn da nicht die dann zu tragenden Konsequenzen wären. Man kann ja durchaus anderer Meinung sein und auch seinen Diskussionsstil kritisieren, aber für blöd verkaufen muss man den Mann nun wirklich nicht.
Mal eine ernsthafte Frage, in der oben von Misanthrop verlinkten Studie, steht doch direkt unter "Abstract" als letzter Satz:
"Our results suggest that mandating gender quotas for directors can reduce firm value for well-governed firms."
Das bedeutet doch, dass die Ergebnisse der Studie es nahe legen, dass Frauenquoten den Firmenwert von gut geführten Unternehmen reduzieren können, oder lassen mich da meine Englischkenntnisse im Stich?
Das wäre ja ein absoluter Grund Frauenquoten nicht einzuführen. Sollte die Studie nicht gerade das Gegenteil belegen? Bitte um Aufklärung, bin leicht verwirrt.
"Our results suggest that mandating gender quotas for directors can reduce firm value for well-governed firms."
Das bedeutet doch, dass die Ergebnisse der Studie es nahe legen, dass Frauenquoten den Firmenwert von gut geführten Unternehmen reduzieren können, oder lassen mich da meine Englischkenntnisse im Stich?
Das wäre ja ein absoluter Grund Frauenquoten nicht einzuführen. Sollte die Studie nicht gerade das Gegenteil belegen? Bitte um Aufklärung, bin leicht verwirrt.
smoKe89 schrieb:KroateAusFfm schrieb:
Wieso gewesen? Er kann ja noch immer seine Anfechtung erklären, unverzüglich gem. § 121 bedeutet ohne schuldhaftes zögern. Eine angemessene Überlegungszeit um die rechtliche Lage zu prüfen ist daher unschädlich.
Aber ja, an sich ist es besser auch die Anfechtung zu erklären. Wenn man nämlich fälschlicherweise von einem Dissens ausgeht und gar nicht reagiert, weil man denkt es sei kein Vertrag zu stande gekommen, kann die Anfechtungsfrist verstreichen und man schaut in die Röhre.
Wobei ich hier dennoch etwas anmerken muss:LG Mannheim schrieb:
...das AG [hat] zu Recht angenommen, dass der Kl. davon ausgehen konnte, dass die Bekl. ihr Angebot kostenlos zur Verfügung stellt. Dies ergibt sich zum einen aus der Aufmachung der Internetseite der Bekl., bei der auf den ersten Seiten kein Hinweis auf Kosten für das Herunterladen von Programmen ersichtlich ist.
Denn das stimmt ja nun so nicht. Offensichtlich handelt es sich hier entweder um eine andere, ähnliche Page, oder sie wurde dahingehend abgeändert, dass auf der Startseite (und direkt neben dem Forumular) sehr wohl (und nicht gerade unersichtlich) auf die Kosten hingewiesen wird. Da wird wirklich nichts versteckt oder verschleiert.
So wie ich es verstanden habe, stand auf der besagten Startseite, genau wie auch bei der Seite die der Threaderöffner besucht hat, kein Hinweis auf Kosten bezüglich eines Downloads kostenloser Programme. Denn da steht nur, dass durch die Anmeldung kosten in höhe von 12 mal 8€ entstehen. Deshalb wird dem Interessenten "auf diese Art und Weise [...] suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des Angebots der Bekl. kostenlos erhalten kann". Dann noch die Feststellung, dass man, wenn man auf die Programme klickt zu einer Anmeldemaske geleitet wird, bei der die Entgeltlichkeit des Angebots nicht gut ersichtlich ist. Das ist bei der Website des Threaderöffners absolut genauso.
Afrigaaner schrieb:SemperFi schrieb:
Kicker Notenschnitt (ohne HSV):
Halil 4,04
Ama 4,13
Caio 4,14
Fenin 4,25
Nur so nebenbei...
Bin ich jetzt blöd?
Ama hat doch gar ned gespielt????
Das ist der Kicker-Notenschnitt aus der gesamten bisherigen Saison exklusive HSV. Da hat Ama 4 benotete Einsätze
Wieso gewesen? Er kann ja noch immer seine Anfechtung erklären, unverzüglich gem. § 121 bedeutet ohne schuldhaftes zögern. Eine angemessene Überlegungszeit um die rechtliche Lage zu prüfen ist daher unschädlich.
Aber ja, an sich ist es besser auch die Anfechtung zu erklären. Wenn man nämlich fälschlicherweise von einem Dissens ausgeht und gar nicht reagiert, weil man denkt es sei kein Vertrag zu stande gekommen, kann die Anfechtungsfrist verstreichen und man schaut in die Röhre.
Aber ja, an sich ist es besser auch die Anfechtung zu erklären. Wenn man nämlich fälschlicherweise von einem Dissens ausgeht und gar nicht reagiert, weil man denkt es sei kein Vertrag zu stande gekommen, kann die Anfechtungsfrist verstreichen und man schaut in die Röhre.
smoKe89 schrieb:KroateAusFfm schrieb:smoKe89 schrieb:crasher1985 schrieb:smoKe89 schrieb:
§ 138 BGB - Wucher, da Freeware.
Einfach ignorieren.
Greift hier nicht den nicht die Software wird verkauft. Hab gerade mal egschaut:
* Über 250 Programm-Downloads in 7 Themenbereichen
* Redaktionelle Beschreibungen der Programme mit Screenshots
* Schnelle und sichere Downloads von unserem High-Speed-Server
* Bewertungs- und Kommentarfunktion
* Regelmäßige Aktualisierungen und Versionsupdates der Datenbank
* Benachrichtigung bei Neuerscheinungen
* Komfortable und schnelle Suche der enthaltenen Programme
Es werden also Dienstleistungen Angeboten. Und die Kosten klar und deutlich und auch groß an der Seite stehen wird man hier ncihts machen können. Ob jedoch das Unternehmen den Weg über einen Mahnbescheid bis zur Vollstreckung geht weiss man nie.. ich habe die Erfahrung gemacht das dies meistens nicht so sit..
desweiteren hat man eine gesetzliche Rücktrittsfrist. wie sieht es da aus ?
Okay, vielleicht hätte ich mir die Seite ansehen sollen.
Tatsächlich, da steht sogar richtig groß an der Seite, was der Spaß kostet. Hier wird's schon schwieriger.
Bei der ersten Rechnung hätte MrGame jedoch anfechten und auf einen Inhaltsirrtum abstellen können/müssen. Dafür ist es jetzt zum spät.
Hat irgend jemand überhaupt die von mir eingestellten Urteile gelesen? Dissens, keine Anfechtung notwendig!
Der Dissens ist Voraussetzung für eine Anfechtung gem. § 119 BGB. Damit will ich nur sagen, dass man den Hokuspokus auch einfacher beenden kann.
Sorry, aber das ist Käse. Irrtum ist Voraussetzung für eine Anfechtung gem. § 119. Nicht zu verwechseln mit dem (versteckten oder offenen) Dissens, der alleine nach den §§ 154,155 zu beurteilen ist.
smoKe89 schrieb:crasher1985 schrieb:smoKe89 schrieb:
§ 138 BGB - Wucher, da Freeware.
Einfach ignorieren.
Greift hier nicht den nicht die Software wird verkauft. Hab gerade mal egschaut:
* Über 250 Programm-Downloads in 7 Themenbereichen
* Redaktionelle Beschreibungen der Programme mit Screenshots
* Schnelle und sichere Downloads von unserem High-Speed-Server
* Bewertungs- und Kommentarfunktion
* Regelmäßige Aktualisierungen und Versionsupdates der Datenbank
* Benachrichtigung bei Neuerscheinungen
* Komfortable und schnelle Suche der enthaltenen Programme
Es werden also Dienstleistungen Angeboten. Und die Kosten klar und deutlich und auch groß an der Seite stehen wird man hier ncihts machen können. Ob jedoch das Unternehmen den Weg über einen Mahnbescheid bis zur Vollstreckung geht weiss man nie.. ich habe die Erfahrung gemacht das dies meistens nicht so sit..
desweiteren hat man eine gesetzliche Rücktrittsfrist. wie sieht es da aus ?
Okay, vielleicht hätte ich mir die Seite ansehen sollen.
Tatsächlich, da steht sogar richtig groß an der Seite, was der Spaß kostet. Hier wird's schon schwieriger.
Bei der ersten Rechnung hätte MrGame jedoch anfechten und auf einen Inhaltsirrtum abstellen können/müssen. Dafür ist es jetzt zum spät.
Hat irgend jemand überhaupt die von mir eingestellten Urteile gelesen? Dissens, keine Anfechtung notwendig!
brockman schrieb:Pedrogranata schrieb:Chaos-Adler schrieb:Pedrogranata schrieb:Chaos-Adler schrieb:
Ist auch nicht so einfach: Lässt Skibbe Tosun und Alvarez spielen und das geht gut, weil die beiden frischen Wind reinbringen wird er als mutiger Trainer gefeiert. Geht das daneben und die Eintracht kämpft gegen den Abstieg werden viele Skibbes Kopf fordern.
Beim BVB ist das Konzept "Jugend forscht" jedenfalls ein voller Erfolg...
Skibbe ist ein exzellenter Fussball-Lehrer. Mit dem Notengeben und der Einschätzung, wie weit sein Unterricht bei den jeweiligen Spielern fruchtete und wen er mit Einsätzen belohnen sollte, hat er's aber weniger. Wer da alles als Notnagel aushilft und wer dafür ständig spielen darf, ist haarsträubend. Er ist kein Coach und wird für mich ein guter aber ewiger Assistent bleiben.
Das könnte so sein. Nur deine Abneigung gegen den Trainer Skibbe ist so tief, das auch 3 Meisterschaften am Stück daran nichts ändern könnten. Von daher weiss ich nicht, wie objektiv du seine Leistungen bewerten kannst.
Nimm bitte zur Kenntnis, daß ich keinerlei Abneigung gegen den Mann verspüre. Ich habe große Hochachtung vor seinen Fähigkeiten. Er ist für mich einer der weltweit besten Ausbilder und ein überaus sympathischer und eloquenter Mensch, den ich die Ehre hatte, persönlich, wenn auch nur kurz, kennenzulernen. Es war sicherlich, unter den gegebenen Umständen, eine sehr gute Wahl Bruchhagens, gerade ihn nach Frankfurt zu holen. Daß er meiner Einschätzung nach die von mir benannten Fehler hat und macht, ist (zumindest derzeit, bis man aufbauend auf seiner guten Entwicklungs-Arbeit weitere und höhere Ziele ins Auge fassen kann) hinzunehmen. Skibbe ist für uns der richtige Mann zum richtigen Zeitpunkt und ein Glücksfall für die Eintracht. Ich wüßte nicht, wer unseren Tretern das Fussballspielen besser und vor allem schneller hätte beibringen können. Davor, was der Mann hier in der kurzen Zeit bisher schon bewegte, kann ich nur den Hut ziehen.
Timeo Danaos et dona ferentes.
Treffende Antwort, meine Zustimmung.
WuerzburgerAdler schrieb:
1. Clark
Bärenstarke Partie. In dieser Form eine echte Alternative.
2. Rode
Nur die ersten 10 Minuten unsicher und fajrig. Danach immer besser. Genial sein Befreiungsschlagpass auf Gekas.
3. Caio
Im Gegensatz zu sonst:
- endlich mal hin zum Mann am Ball und sich durch viel Laufarbeit gezeigt statt nebenher gelaufen
- zum Ende besser statt schwächer
- defensiv stark
- beste OM-Leistung eines Eintrachtspielers seit Monaten
Unterschreib ich so. Inkl. Tippfehler, fand Rode nämlich am Anfang auch fajrig. ,-)
Also jetzt kommt ein bissi Rechtssprechung, dürfte Dich aber positiv stimmen. Das AG-Marburg Betrug in einem ähnlichen Fall angenommen. Das LG Mannheim hat hatte wohl genau über Deinen Sachverhalt zu urteilen. Aber lies selbst.
AG Marburg MMR 2010, 329f.:
"Der Kunde, der auf die Beschaffung des für ihn gewünschten bzw. notwendigen Programms fokussiert ist, wird an anderer Stelle dazu gebracht, um den Vorgang des kostenlosen Herunterladens zu vollziehen, einen Abonnementvertrag über 24 Monate zu [euro ] 8,– im Monat abzuschließen. Dieses Beigeschäft ist für einen durchschnittlichen Internetnutzer so weit weg von seinem ursprünglichen Wunsch, auf den er fokussiert ist, dass er den Abschluss des am Rand angepriesenen Beigeschäfts nicht sachgerecht realisiert bzw. realisieren kann. ...
Für einen ... Interessenten mag es nachvollziehbar sein, wenn er für die Leistung, die er begehrt, Herunterladen eines Programms, Gebühren oder ein Entgelt zu zahlen hat. Jedoch ist das Beiangebot der Bekl. zu 1) für das Hauptinteresse, einen Abonnementvertrag abschließen zu müssen mit einer Laufzeit von über 24 Monaten, so weit entfernt vom Vorstellungsbild, dass beim derartigen Vorgehen von einer sog. Abo-Falle gesprochen werden muss."
"Eine kurze Produktbeschreibung und eine redaktionelle Bewertung eines zum Download angebotenen kostenlosen Programms stellt keinen Mehrwert dar, der Abo-Kosten von 24 Monaten zu je [euro ] 8,– rechtfertigt."
LG Mannheim MMR 2010, 241 f.:
"...das AG [hat] zu Recht angenommen, dass der Kl. davon ausgehen konnte, dass die Bekl. ihr Angebot kostenlos zur Verfügung stellt. Dies ergibt sich zum einen aus der Aufmachung der Internetseite der Bekl., bei der auf den ersten Seiten kein Hinweis auf Kosten für das Herunterladen von Programmen ersichtlich ist. Unstreitig handelt es sich auch um Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden können, sodass eine Kostenpflicht fernliegend erscheint. Auf diese Art und Weise wird dem Interessenten suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des Angebots der Bekl. kostenlos erhalten kann. Zum Herunterladen eines solchen unentgeltlichen Programms wird man aber immer zur Anmeldemaske geleitet, wo der angebrachte Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung jedenfalls nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar ist, dass der Durchschnittsverbraucher über die entstehenden Kosten ohne weiteres informiert wird. Dies ergibt sich außer aus dem unstreitigen Bild der Maske auch aus dem unstreitigen Umstand, dass eine sehr große Zahl von Verbrauchern die Kostenpflichtigkeit bei der Anmeldung übersehen haben. Demgegenüber wollte die Bekl. ihr nach Anmeldung zugängliches Angebot nicht kostenlos zur Verfügung stellen.Wenn – wie in vorliegendem Fall – ein Formular des Empfängers – hier der Bekl. – verwendet wird, ist für die gem. §§?BGB § 133, BGB § 157 BGB vorzunehmende Auslegung des objektiven Sinns der Erklärungen der Parteien darauf abzustellen, wie der Erklärende das Formular verstehen durfte (Palandt-Ellenberger, BGB, 69. Aufl., §?133 Rdnr. 10). Danach durfte auf Grund der Gestaltung der Internetseite durch die Bekl. der Kl. davon ausgehen, das Angebot der Bekl. werde keine Kosten verursachen. Nur so hat er es auch verstanden, sodass ein Dissens gem. §?BGB § 155 BGB vorliegt, der dazu führt, dass ein Vertrag zwischen den Parteien nicht zu Stande gekommen ist. Die Bekl. hat daher dem Kl. zu Unrecht am 25.12.2008 eine Rechnung geschickt"
AG Marburg MMR 2010, 329f.:
"Der Kunde, der auf die Beschaffung des für ihn gewünschten bzw. notwendigen Programms fokussiert ist, wird an anderer Stelle dazu gebracht, um den Vorgang des kostenlosen Herunterladens zu vollziehen, einen Abonnementvertrag über 24 Monate zu [euro ] 8,– im Monat abzuschließen. Dieses Beigeschäft ist für einen durchschnittlichen Internetnutzer so weit weg von seinem ursprünglichen Wunsch, auf den er fokussiert ist, dass er den Abschluss des am Rand angepriesenen Beigeschäfts nicht sachgerecht realisiert bzw. realisieren kann. ...
Für einen ... Interessenten mag es nachvollziehbar sein, wenn er für die Leistung, die er begehrt, Herunterladen eines Programms, Gebühren oder ein Entgelt zu zahlen hat. Jedoch ist das Beiangebot der Bekl. zu 1) für das Hauptinteresse, einen Abonnementvertrag abschließen zu müssen mit einer Laufzeit von über 24 Monaten, so weit entfernt vom Vorstellungsbild, dass beim derartigen Vorgehen von einer sog. Abo-Falle gesprochen werden muss."
"Eine kurze Produktbeschreibung und eine redaktionelle Bewertung eines zum Download angebotenen kostenlosen Programms stellt keinen Mehrwert dar, der Abo-Kosten von 24 Monaten zu je [euro ] 8,– rechtfertigt."
LG Mannheim MMR 2010, 241 f.:
"...das AG [hat] zu Recht angenommen, dass der Kl. davon ausgehen konnte, dass die Bekl. ihr Angebot kostenlos zur Verfügung stellt. Dies ergibt sich zum einen aus der Aufmachung der Internetseite der Bekl., bei der auf den ersten Seiten kein Hinweis auf Kosten für das Herunterladen von Programmen ersichtlich ist. Unstreitig handelt es sich auch um Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden können, sodass eine Kostenpflicht fernliegend erscheint. Auf diese Art und Weise wird dem Interessenten suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des Angebots der Bekl. kostenlos erhalten kann. Zum Herunterladen eines solchen unentgeltlichen Programms wird man aber immer zur Anmeldemaske geleitet, wo der angebrachte Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung jedenfalls nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar ist, dass der Durchschnittsverbraucher über die entstehenden Kosten ohne weiteres informiert wird. Dies ergibt sich außer aus dem unstreitigen Bild der Maske auch aus dem unstreitigen Umstand, dass eine sehr große Zahl von Verbrauchern die Kostenpflichtigkeit bei der Anmeldung übersehen haben. Demgegenüber wollte die Bekl. ihr nach Anmeldung zugängliches Angebot nicht kostenlos zur Verfügung stellen.Wenn – wie in vorliegendem Fall – ein Formular des Empfängers – hier der Bekl. – verwendet wird, ist für die gem. §§?BGB § 133, BGB § 157 BGB vorzunehmende Auslegung des objektiven Sinns der Erklärungen der Parteien darauf abzustellen, wie der Erklärende das Formular verstehen durfte (Palandt-Ellenberger, BGB, 69. Aufl., §?133 Rdnr. 10). Danach durfte auf Grund der Gestaltung der Internetseite durch die Bekl. der Kl. davon ausgehen, das Angebot der Bekl. werde keine Kosten verursachen. Nur so hat er es auch verstanden, sodass ein Dissens gem. §?BGB § 155 BGB vorliegt, der dazu führt, dass ein Vertrag zwischen den Parteien nicht zu Stande gekommen ist. Die Bekl. hat daher dem Kl. zu Unrecht am 25.12.2008 eine Rechnung geschickt"
reggaetyp schrieb:KroateAusFfm schrieb:reggaetyp schrieb:
Freie Fahrt für freie Bürger. Was den USA ihr Waffengesetz ist, ist Deutschland die freie Fahrt auf der Autobahn.
Scheiß auf Energieverbrauch, ökologische Folgen, Lärm, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Ich empfehle Dir die Lektüre des folgenden Prospekts vom ADAC, ist zwar schon von 2007, widerlegt aber dennoch jede Deiner so schön platt in den Raum geworfenen Konsequenzen einer fehlenden Temporegulierung.
http://www.adac.de/_mm/pdf/fi_02_tempolimit_0807_30472.pdf
Der ADAC ist neben der Autoindustrie der größte Lobbist in Sachen Straßenausbau, Autobau, usw.
Da könntest du auch eine Studie von Marlboro heranziehen, wie unschädlich Rauchen ist.
Da musst du dich schon fragen lassen, ob dein Prospekt nicht viel platter ist.
Dass höhere Geschwindigkeit u.a. für mehr Emissionen, Lärm, Unfallgefahr und Energieverbrauch sorgt, ist nachgewiesen.
Nein, ich such die Quellen nicht raus.
Ist ja kein Seminar hier.
Erst platt etwas behaupten, dann versuchen Gegenargumente mit der Lobbykeule zu diskreditieren, um im nächsten Satz die Unanfenchtbarkeit der eigenen Thesen mit dem Wort "nachgewiesen" zu untermauern. Na wenn Du das sagst, wird es wohl stimmen. Hättest auch "das ist Fakt" schreiben können, wie es gerne gemacht wird um etwas den Leuten für bare Münze zu verkaufen. Quellen haste natürlich nicht, ist ja auch kein Semniar.
Ich lach mich schlapp, hätte Dir da mehr zugetraut.
Dirty-Harry schrieb:
Entscheiden ist u.a. doch auch, daß es alleine ein bestimmter Teil der Raser ist,der auf Autobahnen meint, er dürfe andere Autofahrer vorsätzlich beleidigen, nötigen und mit höchst gefährlichen Aktionen zeigen ,wo es lang geht.
Kastrierte Stümper(o.K. es gehören auch Frauen dazu), die im Fußgängerbereich bei entsprechendem vorsätzlichen Verhalten Mord und Totschlag(der sogar im Rahmen von Notwehr zwecks Verteidigung meiner Unversehrtheit bis zu einem gewissen Grad gedeckt wäre.)auslösen würden.
Derartige -im vermeintlich sicheren Innenraum eines PKWs ausgelebte -Fehlverhalten des unreifen Egos begegne ich mit einem Tempolimit.
Ich würde mich an Deiner Stelle etwas zurückhalten, Recht und Gesetz haben dich ja auch nicht davon abgehalten "Jagdszenen" zu veranstalten. Ob Du beleidigt hast weiß ich nicht (glaube es aber), nach Nötigung und einer höchst gefährlichen Aktion hört sich das für mich schon an. Wenn das mal kein unreifes Ego ist... Ja ich weiß, Du hast Dich korrekt verhalten, alle anderen sind schuld.
Darüberhinaus sieht man doch an den vielen Beschwerden über Mittelspurenschleicher und Linksfahrer, dass es eben nicht nur die Raser sind die die Sicherheit des Starßenverkehrs gefährden, andere nötigen und ja, auch beleidigen.
reggaetyp schrieb:
Freie Fahrt für freie Bürger. Was den USA ihr Waffengesetz ist, ist Deutschland die freie Fahrt auf der Autobahn.
Scheiß auf Energieverbrauch, ökologische Folgen, Lärm, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Ich empfehle Dir die Lektüre des folgenden Prospekts vom ADAC, ist zwar schon von 2007, widerlegt aber dennoch jede Deiner so schön platt in den Raum geworfenen Konsequenzen einer fehlenden Temporegulierung.
http://www.adac.de/_mm/pdf/fi_02_tempolimit_0807_30472.pdf
Larruso schrieb:
Anscheinend haben schon mehrere Personen das Problem mit dem dauerhaften Mittel- oder Rechtespurschleichern...
Also die pulsierende Halsschlagader kenne und habe ich auch regelmäßig...
Aber ich Frage nochmal: Extremes Beispiel, aber schon vorgekommen.
Ein Fahrer fährt auf der linken Spur ca. 100 kmh(3-4 spurig), alle anderen Spuren frei. Ich fahre auf der rechten Spur (hier der Seitenstreifen, der mitbenutzt werden darf/soll).
Ich darf den Typen nicht überholen???
Das kann doch nicht stimmen. Zwischen mir und dem Auto sind gefühlte 100 Meter Platz (2 Spuren), ich müsste aber hinter dem einschären und müsste, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, dauerhaft hinter dem bleiben, bis der rechts rüber fährt??? Never ever!!!!
Das kann einfach nicht sein.
Also, nach meinem Rechtsverständnis (hab jetzt nichts nachgeschaut) darfst Du das nicht.
Der Schleicher begeht zwar eine Nötigung, durch notwehr wäre Deine Ordnungswidrigkeit dennoch nicht gerechtfertigt. Notwehr ist nur möglich, wenn Rechtsgüter des Angreifers betroffen sind, Du verletzt jedoch ein Rechtsgut der Allgemeinheit, nämlich die Verkehrssicherheit.
Bleibt nur noch Notstand übrig. Da müsste Dein Interesse schneller voranzukommen, das Interesse der Allgemeimheit an einem sicheren Straßenverkehr weit überwiegen. Diese Abwägung dürfte wohl eindeutig zu Deinen Ungunsten ausfallen.
n-o-r-d-w-e-s-t-k-u-r-v-e schrieb:RobinAdler schrieb:n-o-r-d-w-e-s-t-k-u-r-v-e schrieb:ABGer1982 schrieb:n-o-r-d-w-e-s-t-k-u-r-v-e schrieb:
Was hat die Choreo zu bedeuten?
Normalerweise solltest du für die Frage Spott ernten, aber ich kenne dein Alter nicht. Daher Glück gehabt
Bin 23, aber leider erst seit 2007 Eintrachtfan
Bist du nicht 24???
Hab grad nochmal durchgerechnet, aber ich bin (zum Glück) noch 23 In meinem Profil steht 24, weil da als Datum 1987-00-00 angegeben ist... Warum auch immer...
Aber in dem Thread gehts ja auch eigentlich nicht um mich
Was falsche Angaben im Steckbrief angeht, bist Du offensichltich Wiederholungstäter. Wie sehr ist diese Welt schon verkommen, wenn man nicht mal mehr anonymen Personen im Internet vertrauen kann!
Ist zwar nichts neues, ändert aber nichts an der Tragweite und der Aktualität des Projekts. So hat schon der Telegraph im September 09 vom Orwellschen Überwachungssystem geschrieben. Für alle die dem Englischen nicht mächtig sind, sei dieser Zeit-Artikel anempfohlen.
Die Verwirklichung wäre ein absolutes Schreckensszenario. Aber ich bin mir sicher, wenn die Bevölkerung schrittweise an eine umfassende Überwachung herangeführt wird, wird auch sowas von einem großen Teil zu Gunsten der "Sicherheit" befürwortet.
Die Verwirklichung wäre ein absolutes Schreckensszenario. Aber ich bin mir sicher, wenn die Bevölkerung schrittweise an eine umfassende Überwachung herangeführt wird, wird auch sowas von einem großen Teil zu Gunsten der "Sicherheit" befürwortet.
n-o-r-d-w-e-s-t-k-u-r-v-e schrieb:ABGer1982 schrieb:n-o-r-d-w-e-s-t-k-u-r-v-e schrieb:
Was hat die Choreo zu bedeuten?
Normalerweise solltest du für die Frage Spott ernten, aber ich kenne dein Alter nicht. Daher Glück gehabt
Bin 23, aber leider erst seit 2007 Eintrachtfan
In Deinem Steckbrief steht aber seit 2006! Ich fühle mich verarscht! Fordere eine einjährige Sperre!
,-)
Brady schrieb:
ich hab auch noch kein angebot vorliegen, aber ich guck mal nachher mal in einen lidl prospekt, da stehn genug drin
Da stehen keine Angebote drin. Es handelt sich vielmehr um sog. "invitatio ad offerendum", also um die Aufforderung ein Angebot abzugeben. Immer diese Laien ,-)
Also, um ersteinmal auf Deine Quelle einzugehen, ist dass so eine EU-Organisation, wie die, die das Glühbirnenverbot mit damit verbundener Förderung quecksilberhaltiger Energiesparlampen zu (un)Gunsten des Umweltschutzes zu verantworten hat?
Deine Quelle benennt Östereich als vorbildlich bzgl. flächendeckender Geschwindigkeitskontrollen, die unerlässlich für eine Minderung der Verkehrstoten sei. Wie kommt es dann, dass Österreich eine schlechtere Quote bzgl. Verkehrstoter auf Autobahnen hat als die BRD? Soll hier vieleicht nur eine neue Einnahmequelle geschaffen werden? Ist es nicht zu befürchten, dass eine unattraktive Autobahn den Verkehrsstrom zum Teil auf Landstraßen verlegt? Das die Verkehrstoten Rate dort sehr viel schlechter ist, ist Dir doch bekannt, oder?
Man darf ja auch nicht vergessen, dass eine Geschwindigkeit von weit über 130 km/h selten möglich bzw. erlaubt ist, zum einen weil viele Autobahnkilometer schon einer Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegen und zum andern weil die tatsächliche Verkehrslage es schlichtweg verhindert.
Du schreibst ja selbst, dass auf 80 % der Autobahnen in Stadtnähe bereits ein Tempolimit besteht. Ist es nicht ausreichend, die letzten 20 % auch noch zu Reglementieren um den Auswirkungen des Verkehrslärms zu begegnen? Oder müssen nun auch unbesiedelte Gebiete vom Verkehrslärm geschützt werden? Bestreitest Du, dass ab 10 % Brummi-Anteil die Geschwindigkeit von PkW keinerlei Auswirkungen auf den Lärmpegel hat?
Dank Deiner Quelle weiß ich jetzt, dass ein Fahrzeug am wenigsten verbraucht, wenn es zwischen 50-80 km/h schnell ist. Nur, was ist diese Information wert? Es sind doch vielemehr die tatsächlichen Auswirkungen eines Tempolimits relevant. Wieviel CO2 würde tatsächlich eingespart? Schätzungen gehen dahin, dass etwa 0,3 % eingespart würde. So sagt das zumindest Prof. Schreckenberg ( http://www.rp-online.de/auto/Sieben-Fakten-zum-Tempolimit_bid_28314.html ).