>

micl

4004

#
bils schrieb:
micl schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Und micl. Nochmal. Der einzige mögliche Regelverstoß ist ein ausbleibendes Reagieren von Ittrich nach Feststellen des technischen Defekts, wenn das Spiel noch nicht fortgesetzt war. Dafür blieben ihm weniger als 11 Sekunden. Bisher haben weder Kadlec noch Schaaf behauptet, dass dies in dem kurzen Zeitraum passiert ist. Wenn Schaaf z.B. mitbekommen hätte, dass Ittrich 4 Sekunden nachm Foul sagt "Das Ding geht nicht" , dann wäre ein Einspruch zwingend erforderlich. Aber meines Wissens nach, erfuhren Kadlec und Schaaf es erst frühestens eine knappe Minute später, dass es eine Panne gab.


Meiner Ansicht nach handelt es sich hier auch um einen klaren Regelverstoß Gräfes. Laut seiner Aussage war ihm die Sicht verstellt. Dann hört er einen wirklich krass lauten Aufschrei des ganzen Stadions. Er muss also davon ausgehen, dass dort etwas passiert ist, was er nicht gesehen hat. Sein Headset vermeldet aber nur Totenstille. In dieser Situation muss er über das Headset fragen "Hab nichts gesehn. Was war los?". Wenn er dies nicht tut, kommt er seiner seiner Verpflichtung nicht nach, das Spiel nach bestem Wissen und Gewissen zu leiten, also klarer Regelverstoß.

Wie man sieht gibt es diverse Ansätze, den Schiris einen Regelverstoß vorzuwerfen. Noch dazu könnten sich in einem solchen Verfahren neue Erkenntnisse ergeben. Nie im Leben lagen die Aussichten hier bie Null Prozent. Warum hat man es also nicht zumindest versucht? Eine sträfliche Verfehlung des Vorstands, die sich noch rächen kann.


Das Problem ist dass deine (oder meine) Ansicht niemanden interessiert, der eine solche Entscheidung treffen kann. Man legt nicht Einspruch ein, weil man der Ansicht ist dass ein Regelverstoss vorliegt, sondern weil man beweisen kann dass dieser vorliegt. Und selbst dann reicht es nicht aus zu begründen 'aber der 4.Offizielle hat es gesehen, wollte durchsagen, das Headset funktionierte jedoch nicht'. Man muss diesen Verstoss mit den Regeln begründen. Man bezieht sich auf die Regel, zitiert sie meinetwegen und argumentiert dass was nach Fakten falsch gemacht wurde.

Ich habe die gefragt die besagten Regeln, gegen die verstossen wurde, zu zitieren. Das hast du nicht gemacht, also nehme ich an dass es nicht so einfach ist diesen angeblichen Regelverstoss nachzuweisen. Ich bin bereits daran gescheitert in den DFB bzw. DFL Regel zu finden was die Pfichten und Rechte des 4.Offiziellem sind. Alles was ich darüber gelesen habe ich so schwammig ausgedrückt dass einfach nicht argumentiert werden kann warum es jenes machen muss/darf/kann oder nicht.

Dass der Aufschrei im Stadion den Schiri nicht zu interessieren bzw. zu beinflussen hat, ist vollkommen richtig, das würde ich bei jedem Auswärtsspiel verfluchen.

Und wenn du weiterhin meinst dem Vorstand solche Dinge wie 'sträfliche Verfehlung' unterstellen zu müssen, dann belege deine Aussagen mit Fakten, womit ich dich nochmal auffordere die Regeln, gegen welche verstossen wurde, zu zitieren.


Es ist nicht Sache des Einspruchstellers, bereits beim Einspruch hieb- und stichfeste Beweise vorzulegen. Es reicht aus, dass es z.B. Anhaltspunkte für einen möglichen Regelverstoß des Schiris gibt. Solche Anhaltspunkte sind hier durchaus vorhanden. Danach prüft das Sportgericht anhand von Zeugenbefragungen, ob dem Einspruch stattgegeben wird oder nicht.

Wir sind uns wohl einig darüber, dass man hier Einspruch einlegen muss, wenn die Erfolgschance > 0% ist. Da wir noch micht mal alle Tatsachen kennen, sondern über vieles nur mutmaßen, liegt die Chance auf jeden Fall über 0%, den die genauen Fakten werden erst mit der Zeugenbefragung herauskommen (oder auch nicht, falls gelogen wird, was ich aber mal nicht unterstelle).
#
SGE_Werner schrieb:
Und micl. Nochmal. Der einzige mögliche Regelverstoß ist ein ausbleibendes Reagieren von Ittrich nach Feststellen des technischen Defekts, wenn das Spiel noch nicht fortgesetzt war. Dafür blieben ihm weniger als 11 Sekunden. Bisher haben weder Kadlec noch Schaaf behauptet, dass dies in dem kurzen Zeitraum passiert ist. Wenn Schaaf z.B. mitbekommen hätte, dass Ittrich 4 Sekunden nachm Foul sagt "Das Ding geht nicht" , dann wäre ein Einspruch zwingend erforderlich. Aber meines Wissens nach, erfuhren Kadlec und Schaaf es erst frühestens eine knappe Minute später, dass es eine Panne gab.


Meiner Ansicht nach handelt es sich hier auch um einen klaren Regelverstoß Gräfes. Laut seiner Aussage war ihm die Sicht verstellt. Dann hört er einen wirklich krass lauten Aufschrei des ganzen Stadions. Er muss also davon ausgehen, dass dort etwas passiert ist, was er nicht gesehen hat. Sein Headset vermeldet aber nur Totenstille. In dieser Situation muss er über das Headset fragen "Hab nichts gesehn. Was war los?". Wenn er dies nicht tut, kommt er seiner seiner Verpflichtung nicht nach, das Spiel nach bestem Wissen und Gewissen zu leiten, also klarer Regelverstoß.

Wie man sieht gibt es diverse Ansätze, den Schiris einen Regelverstoß vorzuwerfen. Noch dazu könnten sich in einem solchen Verfahren neue Erkenntnisse ergeben. Nie im Leben lagen die Aussichten hier bie Null Prozent. Warum hat man es also nicht zumindest versucht? Eine sträfliche Verfehlung des Vorstands, die sich noch rächen kann.
#
Nach einer Befragung von Ittrich, Gräfe, Schaaf und Kadlec könnte sich auch ein anderes Bild ergeben, als das, was wir jetzt haben. Deshalb Einspruch.
#
Werner, du stellst hier Vermutungen an. Lass doch das Gericht die Zeugen befragen. Noch hat der Vorstand über eine Stunde Zeit, ein Fax abzuschicken.
#
Taunusabbel schrieb:
micl schrieb:
Taunusabbel schrieb:
micl schrieb:
Man stelle sich vor, dies war das letzte Saisonspiel und wir wären durch diese Niederlage abgestiegen. Würde die Eintracht dann Einspruch einlegen? Ja, ja und nochmals ja. Wenn nicht würde Vorstand gelyncht werden.

Wer weiß schon, wie es zum Ende der Saison aussieht. Deshalb muss man jetzt unbedingt Einspruch einlegen, selbst wenn es nur ein hauchdünner Strohhalm wäre. Am Saisonende ist es zu spät.


Dann schreib halt eine mail an den Vorstand und lege Deine Sicht dar. Es hier im Forum immer und immer wieder durchzukauen bringt doch nix.


Es lesen hier genug Leute mit, die näher am Vorstand sind. Die sollen das tun.



und wenn die nicht Deiner Meinung sind ?


Leider habe ich jetzt für den Rest das Tages keine Zeit mehr. Vielleicht kann ja jemand dem Vorstand mal den Link zu diesem Thread schicken. Dann kann sich dieser ein Bild der Argumentation machen und sich hoffentlich noch umentscheiden.
#
Taunusabbel schrieb:
micl schrieb:
Man stelle sich vor, dies war das letzte Saisonspiel und wir wären durch diese Niederlage abgestiegen. Würde die Eintracht dann Einspruch einlegen? Ja, ja und nochmals ja. Wenn nicht würde Vorstand gelyncht werden.

Wer weiß schon, wie es zum Ende der Saison aussieht. Deshalb muss man jetzt unbedingt Einspruch einlegen, selbst wenn es nur ein hauchdünner Strohhalm wäre. Am Saisonende ist es zu spät.


Dann schreib halt eine mail an den Vorstand und lege Deine Sicht dar. Es hier im Forum immer und immer wieder durchzukauen bringt doch nix.


Es lesen hier genug Leute mit, die näher am Vorstand sind. Die sollen das tun.

Es kann doch auch nicht im Sinne des DFB sein, dass der Abstieg eines Vereins auf ein defektes Headset des Schiri-Teams zurückzuführen ist. Da dies aber durchaus vorstellbar ist, müsste der DFB eigentlich schon von sich aus ein Wiederholungsspiel ansetzten. Ein Einspruch der Eintracht ist hier aber auf jedem Fall Pflicht.
#
Man stelle sich vor, dies war das letzte Saisonspiel und wir wären durch diese Niederlage abgestiegen. Würde die Eintracht dann Einspruch einlegen? Ja, ja und nochmals ja. Wenn nicht würde Vorstand gelyncht werden.

Wer weiß schon, wie es zum Ende der Saison aussieht. Deshalb muss man jetzt unbedingt Einspruch einlegen, selbst wenn es nur ein hauchdünner Strohhalm wäre. Am Saisonende ist es zu spät.
#
Highland-Eagle schrieb:
micl schrieb:
Highland-Eagle schrieb:
micl schrieb:

Ein Regelverstoß Gräfes ist nach der Aussage von Kadlec nicht auszuschließen. Er kann sich z.B. bei Kadlec eine Minute nach dem Foul entschuldigt haben, aber bereits wenige Sekunden nach dem Foul davon erfahren haben, sodass es zum Abfiff noch gereicht hätte.


Wie will man das denn beweisen?

Zu Ittrich: Er hat seine Beobachtung gemeldet. Ob und wann er wusste, dass diese Meldung nicht durchkam, ist ebenfalls kaum nachzuweisen.

Es ist doch auffällig, dass sich alle Fachleute aus dem Sportrecht da einig sind. Das kann man doch einfach mal hinnehmen. Mich ärgert das Ganze auch maßlos, aber wir reiten hier eben leider ein totes Pferd.


Das Sportgericht soll einfach anhand der Zeugenaussagen prüfen, ob es einen Regelverstoß seitens der Schiedsrichter gab. Es gibt genug Anhaltspunkte (die hier alle schon mehrfach aufgeführt wurden), die dies durchaus im Bereich des Möglichen erscheinen lassen. Sollte das Gericht einen solchen Regelverstoß feststellen, ist ein Wiederholungsspiel recht wahrscheinlich. Warum sollte man auf diese Chance kampflos verzichten? Wir sind doch die Gelackmeierten und sollten uns mit allen Mitteln wehren!

Ein Einspruch ist in so einem verqueren Fall miemals aussichtslos. Es gibt ja noch keinen abschlägig beschiedenen Präzendenzfall dazu.



Aus diesen Zeugenaussagen kann man gar nicht so viel herausholen.

Gräfe sagt, er habe das Foul nicht gesehen. Ittrich sagt, er habe es gesehen, seine Meinung mitgeteilt und "kurz" (was auch immer das bedeuten mag) darauf gemerkt, dass das Headset kaputt ist.
Am Ende bleibt ein übersehenes Foul und technisches Versagen.

Sicherlich ist diese Geschichte kein Kompetenznachweis des Schiri-Teams, aber daraus eine bewusste Regelverletzung der Schiedsrichter konstruieren?
Wir sind hier in der Beweispflicht und die Faktenlage ist ziemlich dünn...


Ja, eventuell können die Schiris dass Szenario so darstellen, dass ihnen kein Regelverstoß vorzuwerfen ist. Das muss aber nicht unbedingt so sein. Und dann kommen ja noch die Aussagen von Schaaf und Kadlec dazu.

Die Grundlage für die Entscheidung Einspruch einzulegen darf niemals sein, dass ein Szenario exisitert, bei dem der Einspruch abgewiesen wird. Im Gegenteil. Wenn es irgendein Szenario gibt, bei dem der Einspruch anerkannt werden könnte, sollte man ihn auf jeden Fall einlegen. Und von diesen Szenarien gibt es gleich mehrere.
#
grabi_wm1974 schrieb:
Das Thema ist durch und damit ist es auch mal gut!

Warum? Der Einspruch kann heute noch eingelegt werden. HB kann sagen: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern, ich bin schlecht beraten worden, wir legen Einspruch ein."

Das wäre mal ein Zeichen, dass man sowas nicht einfach auf sich beruhen lässt und den Weg des geringsten Widerstands geht. Und dass die Erfolgsaussichten in diesem Fall gleich Null sein sollen ist einfach falsch.
#
Highland-Eagle schrieb:
micl schrieb:

Ein Regelverstoß Gräfes ist nach der Aussage von Kadlec nicht auszuschließen. Er kann sich z.B. bei Kadlec eine Minute nach dem Foul entschuldigt haben, aber bereits wenige Sekunden nach dem Foul davon erfahren haben, sodass es zum Abfiff noch gereicht hätte.


Wie will man das denn beweisen?

Zu Ittrich: Er hat seine Beobachtung gemeldet. Ob und wann er wusste, dass diese Meldung nicht durchkam, ist ebenfalls kaum nachzuweisen.

Es ist doch auffällig, dass sich alle Fachleute aus dem Sportrecht da einig sind. Das kann man doch einfach mal hinnehmen. Mich ärgert das Ganze auch maßlos, aber wir reiten hier eben leider ein totes Pferd.


Das Sportgericht soll einfach anhand der Zeugenaussagen prüfen, ob es einen Regelverstoß seitens der Schiedsrichter gab. Es gibt genug Anhaltspunkte (die hier alle schon mehrfach aufgeführt wurden), die dies durchaus im Bereich des Möglichen erscheinen lassen. Sollte das Gericht einen solchen Regelverstoß feststellen, ist ein Wiederholungsspiel recht wahrscheinlich. Warum sollte man auf diese Chance kampflos verzichten? Wir sind doch die Gelackmeierten und sollten uns mit allen Mitteln wehren!

Ein Einspruch ist in so einem verqueren Fall miemals aussichtslos. Es gibt ja noch keinen abschlägig beschiedenen Präzendenzfall dazu.
#
bils schrieb:
micl schrieb:
bils schrieb:
micl schrieb:
Mlacroix schrieb:
SGE_Werner schrieb:
JoeSkeleton schrieb:


das würde vorrausetzen das Gräfe ETWAS gesehen haben müsste.Hat er aber nicht.Zum x-ten mal,das war keine Tatsachenentscheidung.


Nichts gesehen zu haben oder etwas falsch gesehen zu haben wird gleich gewertet. Egal, was Du meinst oder andere.

Bei z.B. Tätlichkeiten im Rücken des Schiris gibt es die Möglichkeit einer nachträglichen Bestrafung des Täters, aber nicht die Möglichkeit einer Spielwiederholung, weil jemand meint, dass mit dieser Roten Karte das Spiel anders verlaufen wäre oder es hätte Elfmeter geben können. Und genauso ist es hier.

Würde gegen alles Einspruch eingelegt werden, was der Schiri nicht gesehen hat, weil er gerade verdeckt war etc. , dann hätten wir 100 Spiel-Wiederholungen im Jahr. Daher hat man das auch nach der Sache mit Helmer rechtlich geändert.

Die einzige Einspruchmöglichkeit liegt darin, Verstöße der Schiedsrichter gegen geltende Regeln herauszusuchen. Dass Gräfe etwas nicht gesehen hat, gehört jedenfalls nicht dazu. Ob Ittrich einen Regelverstoß begangen hat, in dem er bei der Unterstützung seines Kollegen Gräfe sich auf die Technik verlassen hat und nicht nachgefasst hat, kann man so oder so sehen. Ich sehe keinen Verstoß, weil es für eine solche Situation eben keine Regeln gibt, wie man zu handeln hat.
Daher ist für mich auch der Einspruch zu 100 % ohne Erfolg und wer das anders sieht, soll mir bitte die Paragrafen nennen und die Schuld beweisen.


Ich stimme dir eigtl in all deinen bisherigen Ausführungen zu, jedoch hat Kadlec in der B*** folgendes gesagt: (leichtgläubig wie ich bin, nehme ich es mal als bare Münze   )
Kadlec schrieb:


So etwas habe ich noch nie erlebt. Der Schiedsrichter kam dreimal zu mir, um sich für die Fehlentscheidung zu entschuldigen. Erst direkt nach der Situation, dann zur Pause auf dem Weg in die Kabine und später nach dem Spiel. Es hat ihm unendlich leid getan.


Das "direkt" werte ich jetzt nicht als unmittelbar, man hat sich sehr wahrscheinlich schon in einer neuen Spielsituation befunden, aber dennoch muss er es dann wohl vom 4. Offiziellen auf irgendeinem Weg angezeigt bekommen haben, sonst hätte der Schiedsrichter sich nicht "direkt nach der Situation" entschuldigen können.


Wenn Gräfe sich wirklich direkt nach dem Foulspiel bei Kadlec entschuldigt hat, ist die Lage unstrittig. Dann hat Gräfe einen eindeutigen Regelverstoß begangen. Wenn die Info des vierten Offiziellen wegen technischer Probleme erst mit einem gewissen Verzug bei ihm ankommt, muss er das Foul eben mit Verzug pfeifen. Dies ist nicht nur möglich, sondern sogar erforderlich.

Einspruch jetzt!


Gräfe kann sich nicht direkt nach der Situation bei Kadlec entschuldigt haben, ausser er hätte es ihm über den halben Platz zu gerufen. Das Foul passiert ungefähr nach 15 Minuten und 10 Sekunden (19:50 bei Eintrach TV). Bis ungefähr 16 Minuten standen Gräfe und Kadlec nicht einmal annähernd in unmittelbarer Umgebung. Nach diesen knapp 16 Minuten hat Kadlec eine weitere Torchance als er von rechts in die Spitze einrückt. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich Gräfe immer noch auf der linken Seite.

micl schrieb:
Wenn die Info des vierten Offiziellen wegen technischer Probleme erst mit einem gewissen Verzug bei ihm ankommt, muss er das Foul eben mit Verzug pfeifen. Dies ist nicht nur möglich, sondern sogar erforderlich.


Nein, das ist sogar komplett falsch und DAS wäre ein Regelverstoss, da das Spiel zu diesem Zeitpunkt, mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit, bereits wieder lief.

Du kannst hier noch weiter 100 Postings mit dem gleichen Inhalt, den gleichen Argumenten und der gleichen Forderung setzten, das ändert nichts.


Die Sache mit der Entschuldigung Gräfes bei Kadlec ist ja eine neue Info, die noch eine zweite Option für den Erfolg eines Einspruchs birgt (Regelverstoß Gräfes). Es hängt hier natürlich von der zeitlichen Länge des Verzugs ab, aber generell kann (bzw. muss) ein Spiel auch noch einige Sekunden nach dem Regelverstoß abgepfiffen werden, wenn der Schiri erst dann davon erfährt. Dies auch schon des öfteren so passiert.

Da es jetzt um einen möglichen Regelverstoß des vierten Offiziellen oder des Schiris geht, ist die Chance beim Einspruch jetzt ganz sicher über Null Prozent und muss daher zwingend wargenommen werden. Ein Regelverstoß des Schiri-Gespanns steht auf jeden Fall im Raum. Diese Dinge müssen mit Zeugenaussagen (Schaaf, Kadlec und die Schiris) geklärt werden.  


Nochmal, dass sich Gräfe direkt nach dem Foul bei Kadlec entschuldigt hat, stimmt nicht. Das kann man auf den Fernsehbildern sehen. Ausser unter "direkt" versteht man ein paar Minuten später.
Und da das Spiel danach wieder lief, Kadlec hatte sogar eine Torchance, kann Gräfe nicht mehr auf Elfmeter entscheiden.

Ein paar Sekunden und fast eine Minute, sind schon ein Unterschied. Und nochmal das Spiel wurde nach einer Unterbrechung wieder freigegeben, bis zu diesem Zeitpunkt konnte sich Gräfe noch gar nicht bei Kadlec entschuldigt haben und danach kann er nicht mehr auf Elfmeter entscheiden.

Wo ist denn der Regelverstoss? Bitte mit Zitaten aus den Regeln. Denn wenn dieser Verstoss so eindeutig ist, dann hast du die entsprechenden Regeln auch schnell zitiert.


Ein Regelverstoß Gräfes ist nach der Aussage von Kadlec nicht auszuschließen. Er kann sich z.B. bei Kadlec eine Minute nach dem Foul entschuldigt haben, aber bereits wenige Sekunden nach dem Foul davon erfahren haben, sodass es zum Abfiff noch gereicht hätte.

Ein Regelverstoß Ittrichs ist ebenfalls möglich. Es gibt somit zwei Optionen, von denen jede einzelne bereits einen Einspruch rechtfertigen würde. Die genaue Untersuchung muss dann das Sportgericht vornehmen.

Auf einen Einspruch komplett zu verzichten ist in diesem Fall sträflich, denn die Aussicht auf Erfolg liegt keinesfalls bei Null Prozent.
#
bils schrieb:
micl schrieb:
Mlacroix schrieb:
SGE_Werner schrieb:
JoeSkeleton schrieb:


das würde vorrausetzen das Gräfe ETWAS gesehen haben müsste.Hat er aber nicht.Zum x-ten mal,das war keine Tatsachenentscheidung.


Nichts gesehen zu haben oder etwas falsch gesehen zu haben wird gleich gewertet. Egal, was Du meinst oder andere.

Bei z.B. Tätlichkeiten im Rücken des Schiris gibt es die Möglichkeit einer nachträglichen Bestrafung des Täters, aber nicht die Möglichkeit einer Spielwiederholung, weil jemand meint, dass mit dieser Roten Karte das Spiel anders verlaufen wäre oder es hätte Elfmeter geben können. Und genauso ist es hier.

Würde gegen alles Einspruch eingelegt werden, was der Schiri nicht gesehen hat, weil er gerade verdeckt war etc. , dann hätten wir 100 Spiel-Wiederholungen im Jahr. Daher hat man das auch nach der Sache mit Helmer rechtlich geändert.

Die einzige Einspruchmöglichkeit liegt darin, Verstöße der Schiedsrichter gegen geltende Regeln herauszusuchen. Dass Gräfe etwas nicht gesehen hat, gehört jedenfalls nicht dazu. Ob Ittrich einen Regelverstoß begangen hat, in dem er bei der Unterstützung seines Kollegen Gräfe sich auf die Technik verlassen hat und nicht nachgefasst hat, kann man so oder so sehen. Ich sehe keinen Verstoß, weil es für eine solche Situation eben keine Regeln gibt, wie man zu handeln hat.
Daher ist für mich auch der Einspruch zu 100 % ohne Erfolg und wer das anders sieht, soll mir bitte die Paragrafen nennen und die Schuld beweisen.


Ich stimme dir eigtl in all deinen bisherigen Ausführungen zu, jedoch hat Kadlec in der B*** folgendes gesagt: (leichtgläubig wie ich bin, nehme ich es mal als bare Münze   )
Kadlec schrieb:


So etwas habe ich noch nie erlebt. Der Schiedsrichter kam dreimal zu mir, um sich für die Fehlentscheidung zu entschuldigen. Erst direkt nach der Situation, dann zur Pause auf dem Weg in die Kabine und später nach dem Spiel. Es hat ihm unendlich leid getan.


Das "direkt" werte ich jetzt nicht als unmittelbar, man hat sich sehr wahrscheinlich schon in einer neuen Spielsituation befunden, aber dennoch muss er es dann wohl vom 4. Offiziellen auf irgendeinem Weg angezeigt bekommen haben, sonst hätte der Schiedsrichter sich nicht "direkt nach der Situation" entschuldigen können.


Wenn Gräfe sich wirklich direkt nach dem Foulspiel bei Kadlec entschuldigt hat, ist die Lage unstrittig. Dann hat Gräfe einen eindeutigen Regelverstoß begangen. Wenn die Info des vierten Offiziellen wegen technischer Probleme erst mit einem gewissen Verzug bei ihm ankommt, muss er das Foul eben mit Verzug pfeifen. Dies ist nicht nur möglich, sondern sogar erforderlich.

Einspruch jetzt!


Gräfe kann sich nicht direkt nach der Situation bei Kadlec entschuldigt haben, ausser er hätte es ihm über den halben Platz zu gerufen. Das Foul passiert ungefähr nach 15 Minuten und 10 Sekunden (19:50 bei Eintrach TV). Bis ungefähr 16 Minuten standen Gräfe und Kadlec nicht einmal annähernd in unmittelbarer Umgebung. Nach diesen knapp 16 Minuten hat Kadlec eine weitere Torchance als er von rechts in die Spitze einrückt. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich Gräfe immer noch auf der linken Seite.

micl schrieb:
Wenn die Info des vierten Offiziellen wegen technischer Probleme erst mit einem gewissen Verzug bei ihm ankommt, muss er das Foul eben mit Verzug pfeifen. Dies ist nicht nur möglich, sondern sogar erforderlich.


Nein, das ist sogar komplett falsch und DAS wäre ein Regelverstoss, da das Spiel zu diesem Zeitpunkt, mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit, bereits wieder lief.

Du kannst hier noch weiter 100 Postings mit dem gleichen Inhalt, den gleichen Argumenten und der gleichen Forderung setzten, das ändert nichts.


Die Sache mit der Entschuldigung Gräfes bei Kadlec ist ja eine neue Info, die noch eine zweite Option für den Erfolg eines Einspruchs birgt (Regelverstoß Gräfes). Es hängt hier natürlich von der zeitlichen Länge des Verzugs ab, aber generell kann (bzw. muss) ein Spiel auch noch einige Sekunden nach dem Regelverstoß abgepfiffen werden, wenn der Schiri erst dann davon erfährt. Dies auch schon des öfteren so passiert.

Da es jetzt um einen möglichen Regelverstoß des vierten Offiziellen oder des Schiris geht, ist die Chance beim Einspruch jetzt ganz sicher über Null Prozent und muss daher zwingend wargenommen werden. Ein Regelverstoß des Schiri-Gespanns steht auf jeden Fall im Raum. Diese Dinge müssen mit Zeugenaussagen (Schaaf, Kadlec und die Schiris) geklärt werden.
#
Mlacroix schrieb:
SGE_Werner schrieb:
JoeSkeleton schrieb:


das würde vorrausetzen das Gräfe ETWAS gesehen haben müsste.Hat er aber nicht.Zum x-ten mal,das war keine Tatsachenentscheidung.


Nichts gesehen zu haben oder etwas falsch gesehen zu haben wird gleich gewertet. Egal, was Du meinst oder andere.

Bei z.B. Tätlichkeiten im Rücken des Schiris gibt es die Möglichkeit einer nachträglichen Bestrafung des Täters, aber nicht die Möglichkeit einer Spielwiederholung, weil jemand meint, dass mit dieser Roten Karte das Spiel anders verlaufen wäre oder es hätte Elfmeter geben können. Und genauso ist es hier.

Würde gegen alles Einspruch eingelegt werden, was der Schiri nicht gesehen hat, weil er gerade verdeckt war etc. , dann hätten wir 100 Spiel-Wiederholungen im Jahr. Daher hat man das auch nach der Sache mit Helmer rechtlich geändert.

Die einzige Einspruchmöglichkeit liegt darin, Verstöße der Schiedsrichter gegen geltende Regeln herauszusuchen. Dass Gräfe etwas nicht gesehen hat, gehört jedenfalls nicht dazu. Ob Ittrich einen Regelverstoß begangen hat, in dem er bei der Unterstützung seines Kollegen Gräfe sich auf die Technik verlassen hat und nicht nachgefasst hat, kann man so oder so sehen. Ich sehe keinen Verstoß, weil es für eine solche Situation eben keine Regeln gibt, wie man zu handeln hat.
Daher ist für mich auch der Einspruch zu 100 % ohne Erfolg und wer das anders sieht, soll mir bitte die Paragrafen nennen und die Schuld beweisen.


Ich stimme dir eigtl in all deinen bisherigen Ausführungen zu, jedoch hat Kadlec in der B*** folgendes gesagt: (leichtgläubig wie ich bin, nehme ich es mal als bare Münze   )
Kadlec schrieb:


So etwas habe ich noch nie erlebt. Der Schiedsrichter kam dreimal zu mir, um sich für die Fehlentscheidung zu entschuldigen. Erst direkt nach der Situation, dann zur Pause auf dem Weg in die Kabine und später nach dem Spiel. Es hat ihm unendlich leid getan.


Das "direkt" werte ich jetzt nicht als unmittelbar, man hat sich sehr wahrscheinlich schon in einer neuen Spielsituation befunden, aber dennoch muss er es dann wohl vom 4. Offiziellen auf irgendeinem Weg angezeigt bekommen haben, sonst hätte der Schiedsrichter sich nicht "direkt nach der Situation" entschuldigen können.


Wenn Gräfe sich wirklich direkt nach dem Foulspiel bei Kadlec entschuldigt hat, ist die Lage unstrittig. Dann hat Gräfe einen eindeutigen Regelverstoß begangen. Wenn die Info des vierten Offiziellen wegen technischer Probleme erst mit einem gewissen Verzug bei ihm ankommt, muss er das Foul eben mit Verzug pfeifen. Dies ist nicht nur möglich, sondern sogar erforderlich.

Einspruch jetzt!
#
Man kann bis zu zwei Tage nach dem Spiel noch Einspruch einlegen. Der Vorstand sollte seine Negativentscheidung von gestern unbedingt nochmal überdenken!

Die Rechsabteilung der Eintracht hat die Aussicht auf Erfolg mit Null Prozent eingestuft, weil hier angeblich nur § 17 Ziffer 2c der Rechte- und Verfahrensordnung ("Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat") als möglicher Einspruchsgrund in Frage kommt. Da dem Hauptschiedsrichter kein Regelverstoß nachzuweisen ist, wäre ein Einspruch demnach aussichtslos.

Diese Einschätzung wäre nur dann vertretbar, wenn in § 17 Ziffer 2 nicht stehen würde "Einsprüche gegen die Spielwertung können unter anderem mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden:..." Danach erfolgt die Aufzählung der Punkte a bis e. Durch die einleitende Formel "unter anderem" sind die aufgezählten Punkte lediglich als Beispiele zu betrachten und somit kann auch ein Regelverstoß des vierten Offiziellen als Einspruchsgrund herangezogen werden. Dies wurde von der Eintracht-Rechtsabteilung schlichtweg übersehen!!

Eine der Aufgaben des vierten Offiziellen ist: "Er unterstützt den Schiedsrichter bei der Spielleitung gemäß den Spielregeln." Da er den Schiedsrichter über den beobachteten Regelverstoß nicht informiert hat (sein einziger Versuch dies zu tun schlug fehl und er lies die Sache dann auf sich beruhen), hat er selbst einen Regelverstoß begangen. Über diesen Vorgang hat er Schaaf sogar sofort informiert, womit man Schaaf als Zeugen benennen kann. Auch Gräfe hat nach dem Spiel entsprechendes ausgesagt.

Die Aussicht auf ein Wiederholungsspiel liegt bei einem Einspruch daher deutlich über Null Prozent, was somit den Einspruch nicht nur rechtfertig sondern im Sinne des Wohles des Vereins unbedingt erforderlich macht!
#
Im Sinne der Gerechtigkeit und des Wohles von Eintracht Frankfurt appelliere ich an den Vorstand, in diesem Fall doch noch Einspruch einzulegen. Dies ist bis morgen möglich.

Die juristische Einschätzung des Abteilungsleiters Recht ist falsch. Durch die Formel "unter anderem" in § 17 Ziffer 2 Satz 1 ist nicht nur ein Regelverstoß des Schiedsrichters, sondern auch ein Regelverstoß des vierten Offiziellen eine mögliche Einspruchsbegründung. Ein solcher Regelverstoß liegt hier vor, da der vierten Offizielle nach dem Versagen des Headsets keinen weiteren Versuch unternommen hat, dem Schiedsrichter seine gravierende Beobachtung mitzuteilen und somit bewusst entscheidenden Einfluss auf den Spielausgang genommen hat.
#
Elche schrieb:
Der bei der „Ursachenfamilie“ der Schiedsrichterfehlentscheidungen einzig in Betracht kommende Grund wäre ein Regelverstoß durch den Schiedsrichter (§ 17 Ziffer 2c).


Da hat der "Abteilungsleiter Recht" den Text nicht richtig gelesen.
§ 17 Ziffer 2 Satz 1: "Einsprüche gegen die Spielwertung können unter anderem mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden..."

Ein Regelverstoß durch den vierten Offiziellen kann durchaus zu dieser  "Ursachenfamilie" gehören. Die flotte Einschätzung von Null Prozent Erfolgsquote ist, mit Verlaub, hochgradig unprofessionell.
#
bils schrieb:
Krug schrieb:
"Dass weder Schiedsrichter noch Assistent die Szene erkennen, der Vierte Offizielle schon, er dann kommunizieren will, aber nicht kann - das kann man sich einfach nicht ausdenken."


Fandel schrieb:
Der Vierte Offizielle habe "in dieser turbulenten Situation" zunächst nicht gewusst, "dass eine Störung seines Funks vorlag", sagte der Vorsitzende der Schiedsrichter-Kommission des Deutschen Fußball-Bundes (DFB): "Er musste also davon ausgehen, dass Manuel Gräfe trotz seines Hinweises die Situation anders bewertet und daher nicht auf Strafstoß entschieden hatte."


quelle

Das ist doch der eigentliche Skandal.

Zu Krug:
Warum kommt niemand auf die Idee dass es eine Situation geben kann in der weder Schiri, noch der Linienrichter eine Szene richtig beurteilen kann der 4. Offizielle aber schon, aber die Technik streikt. Daran muss man doch denken...

Zu Fandel:
Da hat man wohl einfach nicht daran gedacht dass diese Funks in beide Richtungen funktionieren. Würde der Schiri seinen Assistenten ein kurzes 'Nein, sah ich anders' antworten, dann wüsste jeder wann der Schiri eine Durchsage mal nicht mitbekommen hat. Damit das passiert, muss nicht einmal ein Technikfehler Schuld sein, Lärm im Stadion reicht doch eigentlich aus damit mal etwas verloren geht.
Aber wahrscheinlich kann auch niemand sich ausdenken dass es im Stadion laut ist    


Zu Fandel:
Durch die TV-Bilder und die späteren Interviews wird klar, dass Ittrich unkittelbar nach der Situation mit Schaaf redete und ihm sagte, dass er nicht gehört wurde. Schaaf hält sich daraufhin beide Hände an den Kopf.
#
Wenn es jemand schaff en sollte, HB noch von einem Einspruch zu überzeugen, nehme ich Wetten an, dass es zum Wiederholungsspiel kommt. Der Fall ist in meinen Augen sportjuristisch eindeutig: Regelverstoß von Ittrich.
#
SGE_Werner schrieb:
micl schrieb:
Dies ist hier möglich, weil der vierte Offizielle seine Beobachtung dem Hauptschiedsrichter gegenüber bewusst verschwiegen hat. Er hatte ja die Möglichkeit gehabt, mit anderen Mitteln als dem Headset auf sich aufmerksam zu machen.


Na, Dein Argument kann ich gleich entkräften, weil:

"Ittrich, der Vierte Offizielle an der Seitenlinie, hatte da eine bessere Einschätzung und funkte die Meldung „Elfmeter“ an Gräfe und die Schiedsrichterkollegen."

eben kein bewusstes Verschweigen vorlag, sondern einzig und allein daran, dass die Botschaft nicht ankam.

Und selbst wenn er es bewusst verschwiegen hat: Es ist nicht mal die Pflicht des 4. Schiedsrichters das anzuzeigen. Wenn Du es nicht glaubst, red doch mal mit Bundesliga-Schiris selbst oder lese Dich da ein.

Selbst wenn die Botschaft übrigens ankommt, muss der Schiedsrichter nicht auf Elfmeter entscheiden. Der 4. Schiedsrichter ist nicht weisungsbefugt gegenüber dem 1. Schiedsrichter. Genauso wenig wurde bisher gelehrt, dass 4. Schiedsrichter überhaupt ihren angestammten Bereich verlassen dürfen. Sprich, wäre er zu einem Assistenten gerannt und hätte gesagt, es war Elfmeter, hätte man auch genau das von Augsburger Seite wieder mit Einspruch belegen können.

Dieser Kram klappt doch nicht mal mit den Torrichtern der UEFA richtig.

Nochmal: Ein Einspruch hätte definitiv keinen Erfolg gehabt, was die Spielwertung angeht. Ich habe mich in Spielordnungen und Prozesse vor dem Sportgericht eingelesen (scheinbar ist mir langweilig ^^) und ich habe schon mal mit einem BL-Schiri darüber geredet. Der Einspruch war und ist chancenlos für die Eintracht.

Dass man vieles optimieren muss, insbesondere in Punkto Kompetenz-Klärung, Vorgehensweise, technische Neuerungen, Rechtssprechung, das steht auf einem anderen Blatt und vllt. hätte ein Einspruch da etwas mehr in Gang gesetzt. Aber nach aktueller Rechtssprechung wären wir komplett leer ausgegangen. Es lag kein Regelverstoß vor, einzig und allein eine Fehlentscheidung des verantwortlichen 1. Schiedsrichters Gräfe.


Dem vierten Offiziellen war nach dem Absetzten der Meldung klar, dass sein Headset nicht funktionierte, da Gräfe auf die Meldung nicht reagierte. Dies hat der Vierte auch Schaaf gegenüber so kummuniziert, worauf Schaaf sich vor Unverständnis die Hände vors Gesicht schlug. Da dem vierten klar war, dass seine Meldung nicht ankam, hätte er auf anderem Weg auf sich aufmerksam machen müssen. Dies wäre hier seine Pflicht gewesen, also klarer Regelverstoß.
#
WuerzburgerAdler schrieb:
micl schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Fiete schrieb:
Schlechter Verlierer.. naja..

Ein schlechter Verlierer ist man meiner Meinung nach, wenn man wie Celtic Glasgow nach einer 1:4 und 0:2 Niederlage wegen eines Wechselfehlers des Gegners Einspruch einlegt und Recht bekommt.

Das muss man sich echt mal vorstellen. Ein Team wechselt im Rückspiel einen nicht gemeldeten Spieler ein und die FIFA schmeißt es aus der ChampionsLeague, obwohl es quasi 6:1 gewonnen hat. War ja schuld des Vereins..

Auf der anderen Seite gibt ein Schiri ein klares Vergehen zu, das spielentscheidend war, und es passiert nix.


Aus rein sportrechtlicher Sicht ist dein Vergleich absoluter Humbug.

Es gibt eben eine Spielordnung der UEFA, an die sich alle Mannschaften zu halten haben und wenn ein Spieler keine Spielberechtigung hat und spielt, ist das Spiel bis in die tiefste Kreisliga mit 0:3 zu werten. Die Rechtslage ist da sehr eindeutig und Celtic hat entsprechend aufs Recht gepocht. Das ist einfach Dummheit von Legia gewesen und Celtic wären bei Verzicht auf einen Einspruch mehrere Mio Euro (wenn sie denn die CL erreicht hätten) flöten gegangen. Ein Vorstand, der aufgrund des Verzichts seines Rechts auf mehrere Mio verzichtet, wird rausgeschmissen, verjagt und notfalls auch verklagt.

Bei der Situation gestern handelte es sich letztlich um eine Tatsachenentscheidung, selbst wenn der 4. Schiri sagt, dass es einer war und er das mitbekommt, kann er sich noch anders entscheiden, weil er ihn überstimmen darf. Ein Einspruch auf die Spielwertung wäre angesichts der geltenden Rechtslage definitiv nicht erfolgreich gewesen und hätte tatsächlich wegen dieser Aussichtslosigkeit eher den Charakter eines schlechten Verlierers gehabt als das damals bei Celtic, die immerhin sofort wussten, dass sie im Recht waren.
Das Einspruchsrecht bei Tatsachenentscheidungen wird sich nach der Helmer-Sache und den daraus resultierenden Folgen nicht mehr ändern, sonst haben wir jedes Jahr 100 Einsprüche und 50 Spielwiederholungen.

Ein Einspruch hätte tatsächlich nur dazu führen können, dass man mal von Seiten der DFL und des DFB die Zuständigkeiten klärt bei den Referees, die technische Ausstattung verbessert oder Alternativen aufbaut, wenn sie mal nicht klappt usw. , da haben einige Vorredner schon richtig was gesagt.

Aber rein rechtlich gesehen sehe ich die Eintracht so oder so auf vollkommen verlorenem Posten und glaubt mir, ich kenne Spielordnungen des HFV und DFB ganz gut aus anderen Gründen.


Ein Wiederholungsspiel gibt es dann, wenn einem der Offiziellen ein Regelverstoß nachgewiesen wird. Dies ist hier möglich, weil der vierte Offizielle seine Beobachtung dem Hauptschiedsrichter gegenüber bewusst verschwiegen hat. Er hatte ja die Möglichkeit gehabt, mit anderen Mitteln als dem Headset auf sich aufmerksam zu machen.

Wer hier behauptet, ein Einspruch hätte keine Aussicht auf Erfolg, muss erstmal obiges Argument entkräften, was aber wohl nicht gelingen dürfte.


Doch. Ich nehme an, das Gericht würde sagen, dass es keineswegs sicher gewesen sei, dass Gräfe dem 4. Offiziellen gefolgt wäre. Insbesondere deshalb, weil dieser ca. 50 m weiter weg vom Geschehen stand als Gräfe. Der SR stand ca. 15m entfernt und seine Tatsachenentscheidung war: kein Elfer.
Dies hätten jedenfalls die Augsburger ins Feld geführt. Kannst du das entkräften?


Ob Gräfe dem vierten Offiziellen gefolgt wäre ist nicht relevant (laut seiner eigenen Aussage wäre er ihm gefolgt, wenn er ihn gehört hätte). Entscheident ist, ob der vierte Offizielle einen Regelverstoß begangen hat. Da er keinen weiteren Versuch unternommen hat, sich bemerkbar zu machen, hat er sich bewusst für ein Verschweigen entschieden. Das ist ein Regelverstoß.