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Misanthrop

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Grace Jones - She's Lost Control

https://www.youtube.com/watch?v=I0U9ApTT094
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Dortelweil-Adler schrieb:
Nein, das ist nicht die Ausgangsfrage. Die ist in der Tat: "Gibt es eine Möglichkeit das ganze bei Kauf schon so abzusichern das ich mir für den Fall das er sich weigert raus zu gehen ein Gang vor Gericht sparen kann und ihn trotzdem umgehend raus bekomme?"


Ich sehe da keinen inhaltlichen Unterschied zu "Was tun, wenn nicht geräumt wird?"
Das war ja die Befürchtung. Und da hilft es ja recht wenig, wenn der TE oben gesagt bekommt, lass dir die Räumung vertraglich zusichern.

Das zu vertiefen dürfte den TE aber an dieser Stelle auch nicht mehr sehr viel weiterbringen. Er scheint sich ja ganz gut geholfen zu fühlen.
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Nur noch 50 Boni und Du darfst mal 'ne Halbzeit lang mein SGE-Polo tragen.

Dazu: Herzlichen Glückwunsch!
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Stargazer64 schrieb:
Misanthrop schrieb:
Stargazer64 schrieb:
Erwerb nur Lastenfrei (Grundbuch)!

Ist der "nette" Bewohner als Miteigentümer eingetragen, muss er den Kaufvertrag mit unterschreiben und die im Notarvertrag gesetzte Frist zur Übergabe einhalten und Räumen.
Ist ein Wohnrecht eingetragen, kann ihn keine Macht der Welt zwingen, darauf zu verzichten, es sei denn die Eigentümerin "überzeugt" ihn (mit Geld) der Streichung des WR zuzustimmen und dies durch den Notar zu veranlassen.


Die Ausgangsfrage war aber nicht "Wie wäre die Rechtslage", sondern "Wie vermeide ich einen Räumungsrechtsstreit?".


Indem man so vorgeht, wie von mir beschrieben.

Ist er (Mit-) Verkäufer hat er zum Übergabeterminzu Räumen.

Und damit bist Du bei der Ausgangsfrage: "Was tun, wenn nicht geräumt wird?"

Dass ein Vertrag besteht, der zur Räumung am Tag X verpflichtet, war doch Voraussetzung für die Frage. Sonst stellte die sich ja logischerweise erst gar nicht.
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RevierMarkierer schrieb:

Sagen tue ich dazu besser nichts, sonst weinen die Mods ja wieder..  


Müsstest Du tagein tagaus in dich rein- und weglesen, was die Mods lesen müssen, wärst Du ebenso nahe am Wasser gebaut.
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Stargazer64 schrieb:
Erwerb nur Lastenfrei (Grundbuch)!

Ist der "nette" Bewohner als Miteigentümer eingetragen, muss er den Kaufvertrag mit unterschreiben und die im Notarvertrag gesetzte Frist zur Übergabe einhalten und Räumen.
Ist ein Wohnrecht eingetragen, kann ihn keine Macht der Welt zwingen, darauf zu verzichten, es sei denn die Eigentümerin "überzeugt" ihn (mit Geld) der Streichung des WR zuzustimmen und dies durch den Notar zu veranlassen.


Die Ausgangsfrage war aber nicht "Wie wäre die Rechtslage", sondern "Wie vermeide ich einen Räumungsrechtsstreit?".
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Frankfurt050986 schrieb:
Laut Schmierblatt Sport BLÖD holt die Brausefirma Selke in den Osten


Ich lese andernorts nur von "sehr weit" gediehenen Verhandlungen.

Anyway: Selke hat einen Vertrag bis 2018. Man mag sich die Ablösebeträge ausmalen, die ein solcher Deal mit sich bringen würde. Ich mag mehr eigentlich gar nicht wissen. Ekehaft.
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Dortelweil-Adler schrieb:
Dass etwas, das juristisch korrekt ist nicht unbedingt GERECHT ist, dürfte mittlerweile auch der letzte begriffen haben.

Deswegen muss ich aber noch lange nicht hinnehmen, dass etwas, das juristisdch korrekt ist, RICHTIG ist. Ich kann es anzweifeln, es für moralisch und auch sonst in jeder Hinsicht für falsch und menschenverachtend halten. So und nur so wurde letztlich der 175 abgeschafft und der 218 halbwegs erträglich.

Irgendwas stimmt hier mMn mit dem 153 StPO nicht oder dem 12 StGB. Oder den Strafen für sexuelle Straftaten an Kindern.

DA


Bevor wir darüber diskutieren, müssten wir ja wissen, was Gegenstand der Anschuldigungen war. Ich kenne weder ein Bild, noch einen Film, der sich in Edathy Besitz befunden hat. Da kann ich mir doch keine Meinung dazu bilden, wie hoch eine Strafe sein sollte.
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Diese Möglichkeit solltest Du bei der Festlegung des Kaufpreises dann eben als sog. Deppenabschlag mitberücksichtigen.
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Matzel schrieb:
Dir Frage ist, ob ein Wohnrecht im Grundbuch steht, oder ob der TE meinte, dass der Kerl mit als Eigentümer im Grundbuch steht.


Wohl Letzteres.
Ein Wohnrecht wird ja z.B. bei einem Nießbrauch (gewöhnlich für Oma und Opa) für den Nichteigentümer ins GB eingetragen, nicht für den Eigentümer.

Den Gang zu Gericht, falls nicht geräumt werden sollte, vermeidet man mit einer Unterwerfung des Verkäufers (normalerweise beider Parteien) unter die sofortige Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Verpflichtungen aus der notariellen Urkunde.
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Tafelberg schrieb:

Danke für die Klarstellung Misanthrop. Deine letzten Beiträge erschienen mir halt sehr nüchtern. Ich wollte Dich nicht in eine falsche Ecke stellen und bitte um Entschuldigung.

Entschuldigung gerne angenommen. Und eben um eine nüchterne Betrachtung des Tatvorwurfs einerseits und der Verfahrensbeendigung andererseits, vor allem aber rechtsaatlicher Grundsätze, völlig losgelöst vom jeweiliugen Einzelfall, denn die sollten immer gelten,  ging es mir.[/quote]

Ich gebe gerne zu, dass ich beim Thema "Edathy" hoch emotionalisert bin. Da mag das juristisch alles sauber sein, verstehen kann ich es trotzdem nicht. Der gesunde Menschenverstand sagt mir was anderes.

Der gesunde Menschenverstand sollte sich gewöhnlich mit der juristischen Betrachtung decken. Zumeist haben schlauere Leute als wir sich - teilweise über hundert Jahre  - Gedanken gemacht, wie man was möglichst allgemeinverbindlich regelt. Auch welche Taten wie zu betrafen sein sollen.

Wenn also vorliegend ein Gericht sich veranlasst sieht, ein Verfahren einzustellen, dann muss man zumindest in Betracht ziehen, dass die eigenen Strafvorstellungen in einem bestimmten Fall vielleicht fehlerhaft sein könnten, wenn diejenigen, die einen Fall umfassend kennen und beurteilen sollen, das gänzlich anders sehen.
Das bedeutet beileibe nicht, das Gerichte in Deutschland keine Fehler machen. Sonst benötigten wir keine zweiten und dritten Instanzen zur Überprüfung. Aber so viel Sachlichkeit, sich beizeiten auch mal selbst zu hinterfragen, bevor wir 'Steinigt ihn!' rufen, sollten wir alle schon bitte an den Tag legen.
Die Diskussionsteilnehmer, die das nicht können, würde ich nur ungern bei der nächsten Diskussion um die Steinigung einer muslimischen vermeintlichen Ehebrecherin sich echauffieren sehen wollen. Da rufen nämlich auch vier Männer 'schuldig!'. Und der Rest schmeißt, weil er's glauben möchte und die Steine doch schon mal bereit gelegt sind.
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Schobberobber72 schrieb:

Ich denke, wenn man sich Spiele wie in Gladbach, gegen den BVB, Schalke Wolfsburg etc. so ansieht, dann sieht man doch recht deutlich, welches Potential die Mannschaft hat.



Und ich denke, dass man an Spielen wie in Gladbach, gegen den BVB, Schalke Wolfsburg etc. recht deutlich erkennt, welches Potential die Mannschaft in Spielen wie in Gladbach, gegen den BVB, Schalke Wolfsburg etc. hat. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Und nach 34 Spieltagen werden wir dann sehen, welches Potential die Mannschaft über 34 Spieltage an den Tag gelegt hat.

Ein paar gute Spiele gegen Topmannschaften allein reichen eben leider nicht aus, um sich dauerhaft zwischen diesen einzureihen. So wenig wie ein Wolfsburg-Sieg über die Bayern zeigt, dass diese beiden Mannschaften über eine Saison auf Augenhöhe wären oder dass Wolfsburg Meister wird.
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Tafelberg schrieb:
Misanthrop schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
am Ende äußerte sich ...

...der Staatsanwalt nannte auch noch, zwei Titel von FKK-Büchern.
... diese möchte Edathy gerne auch zurück haben.  Scheinbar sein Eigentum.


Und jetzt? Wenn der Besitz nicht strafbar ist, darf er das doch.
Man kann sowas natürlich auch mal anmerken, um die Volksseele wieder zum Kochen zu bringen.

Oder wolltest Du über FKK-Bücher diskutieren?


irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du die Taten von Edathy relativieren willst?  


Ich erwarte von niemand, dass er die letzten 500 Beiträge kennt, bevor er sich in eine Diskussion einklinkt. Es wäre aber wünschenswert, sich wenigstens in die letzten drei, vier Seiten aufmerksam einzulesen, bevor man anderen Usern haltlose Vorwürfe macht.

Da es aber offensichtlich unabdingbar ist, in einem Thread zu solch einem Thema einen Disclaimer zu setzen, um sich nicht dem Ruch des Sexualstraftäterverstehers ausgesetzt zu sehen, wie auffällt, wenn man diesen Thread nochmals von Beginn an liest:
Ich distanziere mich vorbehaltlos von Sexualstraftaten, ja wenn ich's recht überdenke, eigentlich von allen Straftaten. Von Sexualstraftaten mit Kindesopfern distanziere ich mich aber ganz besonders und sowas von.
So. Das sollte genügen, hoffe ich.

Und jetzt könntest Du freundlicherweise den glimmenden Scheit zwischen meinen Füßen wieder entfernen.
Aber gut aufbewahren. Gelegenheit macht Scheitwerfer.


@pipapo & peter
Danke.
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Maabootsche schrieb:
Misanthrop schrieb:
Maabootsche schrieb:
Ich tue mir auch schwer, hier ohne genaue Kenntnis der Fakten etwas zu beurteilen, aber mal ein Kommentar von Heribert Prantl aus der SZ über die Verhältnismäßigkeit des ganzen Verfahrens, Öffentlichkeit und öffentliches Interesse sowie über ein Geständnis:
http://www.sueddeutsche.de/politik/zweiter-prozesstag-im-fall-edathy-neugier-geilheit-oeffentliches-interesse-1.2372360


Einige wahre Worte.
Aber man sollte nicht den Fehler machen, das "öffentliche Interesse" mit dem "Interesse der Öffentlichkeit" zu verwechseln oder zu vermischen.


Das sollte man gerade vorliegend sicher nicht, allerdings bot sich die nahstehende Verwendung der Begriffe hier an, da ja beides hier eine Rolle spielt.


Ich hatte Dir auch beileibe nicht unterstellt, da nicht unterscheiden zu können, sondern Herrn Prantl. Falls das missverständlich gewesen sein sollte.  
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Ffm60ziger schrieb:
am Ende äußerte sich ...

...der Staatsanwalt nannte auch noch, zwei Titel von FKK-Büchern.
... diese möchte Edathy gerne auch zurück haben.  Scheinbar sein Eigentum.


Und jetzt? Wenn der Besitz nicht strafbar ist, darf er das doch.
Man kann sowas natürlich auch mal anmerken, um die Volksseele wieder zum Kochen zu bringen.

Oder wolltest Du über FKK-Bücher diskutieren?
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Matzel schrieb:
Zudem würde sich dadurch die Chance erhöhen, dass wir sie auf Jahre hinter uns lassen.



Erhöhen?!? Verdreifachen!!
Von 1 auf 3 %
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Uwes Bein schrieb:
Es wird wohl wie die ganze Saison über laufen. Ein Paar Spiele passt es sehr gut und da sind dann auch Überraschungen gegen gute Teams drin und schließlich werden einige schwächere Spiele dabei sein, die gegen jeden Bundesligisten verloren gehen.

31 Punkte nach 23 Spieltagen sind absolut ok. Soll es für Europa reichen, muss aber mehr Konstanz her. Das sehe ich derzeit nicht, lasse mich aber gerne positiv überraschen. Es müsste halt mal ein Lauf her. Auf geht´s!


Ich finde es immer etwas augenwischerich davon zu sprechen, dass einzig die Konstanz in den Leistungen fehlt. Dafür gibt es ja gewöhnlich Gründe. Und die könnten in der Qualität des Kaders liegen.

Es würde doch auch kaum jemand außerhalb Paderborns annehmen wollen, dass z.B. denen lediglich die Konstanz fehlt, um dauerhaft um die Europapokalplätze mitzuspielen, wie sie es in der Hinrunde mal eine Weile getan hatten.

Wenn du über 34 Spieltage nicht konstant gut warst, dann war der Kader den eigenen (vermeintlichen) Ansprüchen nicht gewachsen.

Ich will damit beileibe keine Parallele zwischen der Eintracht und Paderborn ziehen. Und möglicherweise geht ja wirklich diese Saison nach oben noch was. Dann war die Qualität des Kaders in spielerischer und mentaler Hinsicht, des Trainings und allem drum und dran im Vergleich zum Rest der Liga eben groß genug. Aber Konstanz klingt immer wie ein Hebel im Hinterkopf, den man nur umlegen müsste. Ich kann das nicht mehr hören.
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Kindheitserinnerung