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Misanthrop

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Maabootsche schrieb:
Ich tue mir auch schwer, hier ohne genaue Kenntnis der Fakten etwas zu beurteilen, aber mal ein Kommentar von Heribert Prantl aus der SZ über die Verhältnismäßigkeit des ganzen Verfahrens, Öffentlichkeit und öffentliches Interesse sowie über ein Geständnis:
http://www.sueddeutsche.de/politik/zweiter-prozesstag-im-fall-edathy-neugier-geilheit-oeffentliches-interesse-1.2372360


Einige wahre Worte.
Aber man sollte nicht den Fehler machen, das "öffentliche Interesse" mit dem "Interesse der Öffentlichkeit" zu verwechseln oder zu vermischen.
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MrBoccia schrieb:
ein sehr feiner Mensch


Das hat aber zumindest hier niemand behauptet.
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propain schrieb:
Misanthrop schrieb:
propain schrieb:
Das sehe ich vollkommen anders. [...]Die Kinder leiden teilweise ihr ganzes Leben unter dem Mißbrauch, da sollte sowas härter bestraft werden.


Da mich an der Sache weitaus mehr die Rolle von Staatsanwaltschaft und Politik als das Bildmaterial im Detail interessiert hatte:
Steht es denn fest, dass es sich bei dem erworbenen Bildmaterial um solches handelte, auf dem der Mißbrauch von Kindern festgehalten wurde bzw. zu erkennen war? Und woher stammt die Information?


[...]


Jetzt begibst Du Dich aber schon ein wenig arg weit auf das Feld der Mutmaßungen, oder?
Nochmal, wie oben schon: Gilt nicht auch für Edathy die Unschuldsvermutung? Bzw. wenigstens die Vermutung, dass nicht mehr da war als gefunden wurde, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist?
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propain schrieb:
Das sehe ich vollkommen anders. [EDIT(littlecrow) entschärft] Die Kinder leiden teilweise ihr ganzes Leben unter dem Mißbrauch, da sollte sowas härter bestraft werden.


Da mich an der Sache weitaus mehr die Rolle von Staatsanwaltschaft und Politik als das Bildmaterial im Detail interessiert hatte:
Steht es denn fest, dass es sich bei dem erworbenen Bildmaterial um solches handelte, auf dem der Mißbrauch von Kindern festgehalten wurde bzw. zu erkennen war? Und woher stammt die Information?
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Basaltkopp schrieb:
Dass er die Nacktbilder von Kindern gekauft hat, ist ja wohl eh bewiesen und er hat es auch gestanden. Das Gelaber, dass er sich das als Kunst gekauft hat, glaubt wohl ernsthaft nur jemand, der sich die Hose mit der Kneifzange zumacht.

Das reicht schon völlig, dass er absolut zurecht stigmatisiert ist!


Scheiße oder verwerflich finden darf ich persönlich ganz viel. Das hat aber wenig damit zu tun, ob es strafbar ist.
Und eine Hexenjagd der Interessengruppe "Brennende Fackel" einmal durch die Dorfgemeinschaft und zurück entspricht nicht so sehr meinem Gerechtigkeitsempfinden. Dafür sollte es, wo angebracht, den Staat geben.

Ob Edathy was von Kunst faselt, ist mir reichlich schnuppe. Die Intention dürfte auf der Hand liegen.

Aber ich hätte hier gern einmal ein paar Wortmeldungen von Leuten, die die Anklageschrift kennen und mir erklären, für welche vorgeworfenen Straftaten hier welcher Strafrahmen eröffnet war. Wenn das keiner weiß - ich z.B. tue es nicht - gibt es über den Deal m.E. nicht viel zu diskutieren.
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SGE_Werner schrieb:
Basalti sagt es schon. Ist jetzt egal, ob Edathy nun 5000, 20000 oder 50000 zahlt oder paar Monate auf Bewährung bekommt (mehr wäre beim Strafrahmen eh nicht zu erwarten). Der Mann ist für sein Leben lang stigmatisiert. Und das ist Strafe genug.


Da beißt sich die Maus in den Schwanz.
Ob die nun akzeptierte Strafe oder ein davon unabhängiges Stigma.
Hat er dieses Stigma zurecht zu tragen?

Ich bin halt etwas erstaunt, wie sich viele in der Sache anmaßen beurteilen zu können, was Edathy denn so alles getan hat und was er dafür verdient hat oder hätte.

Ein Fall wie die damaligen Vorwürfe gegenüber Amanatidis brachte die gesamte Eintrachtgemeinde in Wallung. "Unschuldsvermutung!" schrie man da allerorten. Ein Mosaiksteinchen, das möglicherweise auch dazu führte, dass hier die Bild fast nicht mehr verlinkt wird.

Schreit die Presse aber "Kinderschänder", "Pädophiler" oder etwas mit dieser Stoßrichtung kann es der Allgemeinheit nur noch darum gehen, ob Rübe oder Schwanz ab. Da kommt rasch jegliche sachliche Diskussion abhanden.
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francisco_copado schrieb:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sebastian-edathy-edathy-raeumt-schuld-ein-a-1021263.html

Kinderporno-Prozess: Edathy gesteht, Verfahren eingestellt

Sebastian Edathy hat zugegeben, Videos und Bilder von nackten Jungen aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Das Geständnis war Voraussetzung für die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage.

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5.000 Euro Strafe. Unfassbar.


Auf den ersten Blick mag das so aussehen. Aber festhalten darf man wohl, dass das Geständnis auch erfolgt sein könnte, falls Edathy sich tatsächlich für nicht schuldig halten sollte.  Aus Sicht von Edathy und der Verteidigung sicherlich eine wohlabgewogene Kosten-Nutzen-Analyse. Schließlich hatte sein Verteidiger den Deal offenbar angeregt.

Ob die Zahlung, die er nun zu leisten hat, schuldangemessen ist, dürfte kaum jemand hier objektiv beurteilen können.
Dazu müsste man zunächst die Filme oder Bilder kennen und zusätzlich die Fachkunde aufweisen um einschätzen zu können, ob diese unter einen Straftatbestand fallen. Ich kann das z.B. nicht.

Dass die Gesamtumstände im Ermittlungsverfahren ein überaus bedenkliches Bild aufwerfen, und mancher ein Ende des Verfahrens für wünschenswert halten könnte, sei da mal außen vor.
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El-Toro schrieb:
goodKID schrieb:
Man kann sich auch über jeden scheiß aufregen  


Ja, ein Tag ohne sich aufzuregen ist für viele leider ein verlorener Tag, so scheint es zumindest.

Klar muss einem das nicht gefallen, aber sich über so etwas aufzuregen ist wirklich genauso kindisch wie die Aktion an sich.

Lediglich als Gegner würde ich es unangemessen finden. Aber ich würde mich bei Gelegenheit revanchieren und Batman zu seinem nächsten "Stunt" verhelfen.
Mich würde es motivieren noch mehr Gas zu geben um das Spiel noch zu drehen.


Ist es nicht ein ganz klein wenig widersprüchlich, dem Gegenspieler ein Selbsthilferecht zuzusprechen, weil auch Du offensichtlich von einem zu geringen Maß an anständigem Sportsmanship ausgehst, es aber auf der anderen Seite albern zu finden, wenn sich Fußballfans genau darüber ereifern?

Konsequent weitergedacht darf ich mich dann auch künftig wohl über Fouls nicht beschweren, weil mir's ja schließlich nicht wehtut, wenn ein anderer eine gegen's Knie bekommt, oder wenn die Eintracht einen Treffer fängt, weil ich ja die Murmel nicht aus dem Netz holen muss.
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Ansgar Brinkmann
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Die Welttraumforscher - Wenn es einen Gott gibt

https://www.youtube.com/watch?v=7PCZg_Ljin8
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Madlung
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Jasmina_SGE schrieb:
MrBoccia schrieb:
Jasmina_SGE schrieb:
Wie ihr euch immernoch drauf aufgeilt
und das auf kosten eines wehrlosen Babys.  

Mädsche, du bist noch neu hier, das ist alles ganz normal. Nicht wundern.

Ausserdem ist das nicht unsere Schuld, dass der kleine Hosenscheisser sich nicht wehren kann. Aber wir sind in 15 Jahren auch noch da, dann kann er sich ja rächen.


Achso, neu.   nur weil ich hier noch nicht viel geschrieben habe, heißt es nicht dass ich erst seit gestern hier bin mein lieber.

Dann lasst es jetzt bitte einfach, es reicht doch langsam...

Du hast aber schon verstanden, dass es ureigentlich nicht um das Kindsche ging, nehme ich an. Nein, hoffe ich.
Es ist ja nun wahrlich niemand los und hat das hässlichste Kind in einem Eintracht-Trikot in den Weiten des Internets gesucht.
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Uwe Seeler
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Ikone
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Willkür
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Vielen Dank für den klasse Bericht.
Und wenn sich viele noch sehr das Maul zerreissen, für mich bleibt Fußball in England immer noch was besonderes. Coming home eben. Punkt.

WuerzburgerAdler schrieb:
anno-nym schrieb:
Ich bin in der letzten Aprilwoche dort und habe folgende Spiele zur Auswahl: Millwall-Derby County
Arsenal-Chelsea (nein danke)
QPR-West Ham
Crystal-Hull City
Fulham-Middlesbrough

Empfehlungen von eurer Seite? Die Liga neigt sich da leider dem Ende entgegen, sodass auf allen Portalen für alle Spiele der gleiche Tag und Uhrzeit angesetzt sind. Kann das überhaupt sein? Die zerstückeln da ihre Spieltage doch bis zum geht nicht mehr.


Wenn du mich fragst: eindeutig QPR. Schnuckliges Stadion, familiäre Atmosphäre, kein Operettenpublikum und English Football at ist best.    


Da stimme ich zu. Shepherd’s Bush rulez. Auch da The Toon in London ja nicht zur Wahl steht.
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reggaetyp schrieb:
Aus aktuellem Anlass.    


Welchem denn?
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stefank schrieb:
Trotzdem rate ich zur anwaltlichen Beratung.


Keine Frage.
Nur wer die richtigen Fragen stellen kann, bekommt die richtigen Antworten. Und um die zu stellen, sollte man stets den gesamten Sachverhalt kennen. Auch das, was vielleicht nicht jedem auf den ersten Blick als wichtig erscheint. Darauf kann man hier nicht oft genug hinweisen.
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Vorweg auch von mir herzliches Beileid. Schade, wenn solche dramatischen Ereignisse auch noch mit rechtlichen Problemen einhergehen.

stefank schrieb:
Du wirst anwaltliche Hilfe brauchen. Als Sohn der am 24.1. verstorbenen Mieterin gehörst du zum Kreis der Personen, die als Mitbewohner (auch wenn du nicht Mitmieter warst) gem. § 563 BGB binnen einen Monats erklären müssen, dass Mietverhältnis nicht fortsetzen zu wollen. Diese Frist ist am 24.2.  also gestern, um Mitternacht abgelaufen. Danach kannst du auch als Nichterbe, wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, zur Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist gezwungen werden.
Es kommt nun darauf an, dass dein Schreiben mit der Kündigung zum 31.3. als konkludente Erklärung  gem. § 563 anerkannt wird. Anscheinend ist die Vermieterseite hierzu nicht bereit, so dass du schnell zum Anwalt gehen solltest.


Ich sehe nicht, dass der Inhalt des Schreibens vom 14.02.2015 - auch nicht konkludent - als Erklärung über den Nichteintritt zu lesen sein kann. Denn dieses ist für mich zwar etwas widersprüchlich, aber dennoch recht einfach auszulegen: "Ich möchte für den Zeitraum 25.01.2015 bis 31.03.2015 in das Mietverhältnis eintreten".
Da es einen nur zeitweisen Eintritt nicht gibt, sondern eben nur schwarz oder weiß, stellt sich demnach nur die Frage, ob oder ob nicht das Mietverhältnis fortgesetzt werden sollte.

Es handelte sich aber ersichtlich nicht um die binnen eines Monats einzureichende Erklärung: "Ich möchte den Mietvertrag nicht fortführen". Für mich liest sich die Erklärung vielmehr als Fortführungswille. Das zu späterem Zeitpunkt Beendigung erfolgen soll, ist dafür ja erstmal unerheblich.

Problematisch ist daher bei zugrundegelegtem Eintritt in den Vertrag ab dem 25.01.2015 nur noch, ob es möglich war, die Kündigung gleichzeitig bereits zum 31.03.2015 zu erklären. Und das ging eben leider wegen der gesetzlichen Dreimonatsfrist des § 573c BGB nicht ("Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."). Nächstmöglicher Kündigungstermin war somit bei Kündigung am 14.02.2015 der 31.05.2015.