SoFa2009
6060
Hat sich geklärt.
Ich hatte die Reservierungsnummer und Co. von der NEUEN Dauerkarte eingegeben
Hoffentlich, bin ich nicht der einzige, dem dieses Missgeschick widerfahren ist.
Jetzt war es aber so, dass im Bestellvorgang der Server abgekratzt ist und jetzt komme ich nicht mehr rein.
Echt toll gemacht !
Ich hatte die Reservierungsnummer und Co. von der NEUEN Dauerkarte eingegeben
Hoffentlich, bin ich nicht der einzige, dem dieses Missgeschick widerfahren ist.
Jetzt war es aber so, dass im Bestellvorgang der Server abgekratzt ist und jetzt komme ich nicht mehr rein.
Echt toll gemacht !
Gude,
habe mich soeben umgesetzt und habe zwei Reservierungsbestätigungen erhalten, welche exakt dem selben Inhalt lauten.
Denke das liegt daran, dass beim ersten Versuch der Server scheinbar abgekratzt ist, die Bestellung dennoch raus ist.. (ist das möglich.?).
Muss ich jetzt Bedenken haben, dass ich die Dauerkarte zweimal zugestellt bekomme und auch zweimal zahlen muss?
Bin über Tipps dankbar !
habe mich soeben umgesetzt und habe zwei Reservierungsbestätigungen erhalten, welche exakt dem selben Inhalt lauten.
Denke das liegt daran, dass beim ersten Versuch der Server scheinbar abgekratzt ist, die Bestellung dennoch raus ist.. (ist das möglich.?).
Muss ich jetzt Bedenken haben, dass ich die Dauerkarte zweimal zugestellt bekomme und auch zweimal zahlen muss?
Bin über Tipps dankbar !
Hallo zusammen,
ich brauche euren rechtlichen Rat:
Folgende Situation:
Im Jahr 2012 bin ich mit meiner Mutter in die jetzige Wohnung gezogen.
Der Mietvertrag lief über meine Mutter; ich habe den Mietvertrag nicht mit unterschrieben!
Nun ist meine Mutter leider am 24. Januar 2015 verstorben.
Daraufhin habe ich mir eine neue Wohnung gesucht und die Wohnung mit Zusendung der Sterbeurkunde am 14.02.15 zum 31.03.2015 beenden wollen, da ich meine neue Wohnung zum 01.04.15 erhalten habe.
Nun teilt mit die Wohnungsgesellschaft mit, dass reguläre Kündigungsfristen gelten würden und, dass es beim Ableben des Mieters kein Sonderkündigungsrecht gebe.
Ich frage mich, ist das so rechtens?!
Ich habe kein Interesse, doppelt Miete zu zahlen.
Zusätzlicher Hinweis:
Sobald die Mitteilung vom Nachlassgericht kommt, werde ich ein Erbe ausschlagen, sodass ich auch alleine durch ein Erbe nicht in den Mietvertrag einsteigen würde.
Kurzum: Ich habe keinen Mietvertrag mit unterschrieben und nehme kein Erbe an!
Kann die Wohnungsgesellschaft irgendwelche weiteren Forderungen an mich stellen?
DANKE für Euren Rat
ich brauche euren rechtlichen Rat:
Folgende Situation:
Im Jahr 2012 bin ich mit meiner Mutter in die jetzige Wohnung gezogen.
Der Mietvertrag lief über meine Mutter; ich habe den Mietvertrag nicht mit unterschrieben!
Nun ist meine Mutter leider am 24. Januar 2015 verstorben.
Daraufhin habe ich mir eine neue Wohnung gesucht und die Wohnung mit Zusendung der Sterbeurkunde am 14.02.15 zum 31.03.2015 beenden wollen, da ich meine neue Wohnung zum 01.04.15 erhalten habe.
Nun teilt mit die Wohnungsgesellschaft mit, dass reguläre Kündigungsfristen gelten würden und, dass es beim Ableben des Mieters kein Sonderkündigungsrecht gebe.
Ich frage mich, ist das so rechtens?!
Ich habe kein Interesse, doppelt Miete zu zahlen.
Zusätzlicher Hinweis:
Sobald die Mitteilung vom Nachlassgericht kommt, werde ich ein Erbe ausschlagen, sodass ich auch alleine durch ein Erbe nicht in den Mietvertrag einsteigen würde.
Kurzum: Ich habe keinen Mietvertrag mit unterschrieben und nehme kein Erbe an!
Kann die Wohnungsgesellschaft irgendwelche weiteren Forderungen an mich stellen?
DANKE für Euren Rat
Hey,
vielen Dank für Eure lieben Tipps bzgl. Ebay.
Davon möchte ich leider Abstand nehmen - wegen negativer Erfahrung:
Ich habe kürzlich die aktuellste Ausgabe des Pschyrembels bei Ebay ersteigert - für sagenhafte 15,00 EUR + 4,00 EUR Versand nur leider liefert der Verkäufer nicht.
Auf jegliche E-Mail keinerlei Reaktion.
Zahlung ging nur per Überweisung, daher kann ich mir das Geld auch nicht zurückholen.
Ebay ist auch schon informiert, mal schauen, ob sich der Verkäufer rührt.
Daher bin ich eher hier auf der Suche...
vielen Dank für Eure lieben Tipps bzgl. Ebay.
Davon möchte ich leider Abstand nehmen - wegen negativer Erfahrung:
Ich habe kürzlich die aktuellste Ausgabe des Pschyrembels bei Ebay ersteigert - für sagenhafte 15,00 EUR + 4,00 EUR Versand nur leider liefert der Verkäufer nicht.
Auf jegliche E-Mail keinerlei Reaktion.
Zahlung ging nur per Überweisung, daher kann ich mir das Geld auch nicht zurückholen.
Ebay ist auch schon informiert, mal schauen, ob sich der Verkäufer rührt.
Daher bin ich eher hier auf der Suche...
Ich persönlich finde diese Idee überhaupt nicht gut:
Nach der Ausbildung könnte dies in der Tat - wie auch schon durch meine Vorredner beschrieben - definitiv ein Hinderungsgrund für etwaige Übernahmen in ein Anstellungsverhältnis nach der Ausbildung sein.
Ebenfalls spielt auch der monetäre Aspekt eine Rolle:
Gehalt drittes Lehrjahr: rd. 800,00 € netto. (Gemessen an unseren Azubis)
Und anschließend ein soziales Pflichtjahr mit vielleicht 350,00 € (bitte nicht festnageln...) finde ich überhaupt nicht gut.
Außerdem frage ich mich auch noch, welchen tiefgründigen Sinn dies für den Ableister des Pflichtjahres haben soll.
Erlangen von sozialer Kompetenz?
Dafür sind die Ausbilder und der ausbildende Betrieb schon während der Ausbildung zuständig.
Wer nach drei (respektive zwei) Jahren Ausbildung keine soziales Kompetenz erlangt hat, wird dies auch nicht nach einem sozialen Pflichtjahr.
Um den Pflegenotstand "auszubessern" müsste die Politik aktiv werden.
Und das nicht mit einem sozialen Pflichtjahr.
Nach der Ausbildung könnte dies in der Tat - wie auch schon durch meine Vorredner beschrieben - definitiv ein Hinderungsgrund für etwaige Übernahmen in ein Anstellungsverhältnis nach der Ausbildung sein.
Ebenfalls spielt auch der monetäre Aspekt eine Rolle:
Gehalt drittes Lehrjahr: rd. 800,00 € netto. (Gemessen an unseren Azubis)
Und anschließend ein soziales Pflichtjahr mit vielleicht 350,00 € (bitte nicht festnageln...) finde ich überhaupt nicht gut.
Außerdem frage ich mich auch noch, welchen tiefgründigen Sinn dies für den Ableister des Pflichtjahres haben soll.
Erlangen von sozialer Kompetenz?
Dafür sind die Ausbilder und der ausbildende Betrieb schon während der Ausbildung zuständig.
Wer nach drei (respektive zwei) Jahren Ausbildung keine soziales Kompetenz erlangt hat, wird dies auch nicht nach einem sozialen Pflichtjahr.
Um den Pflegenotstand "auszubessern" müsste die Politik aktiv werden.
Und das nicht mit einem sozialen Pflichtjahr.
Frankfurt4everever schrieb:
Warum wird immer gegen Frankfurt?
Bitte nicht vergessen, dieser Saison:
1. Spiel gegen Augsburg klarer Elfer nicht gegeben für Kadlec
2. Spiel gegen Schalke klarer Elfer(Handelfmeter) nicht gegeben. Aber ein Witz Elfer gegen uns und für Schalke.
3. Spiel gegen Mainz, Oczipka wird direkt vor dem Schiedsrichter gefault, er lässt weiter laufen, danach hebt der Mainzer theatralisch ab. Der Schiedsrichter gibt Elfmeter. Wie unfair wird der Schiedsrichter morgen gegen Frankfurt automatisch pfeifen????
Na lecker....
Ich lag doch mit Veh gar nicht so falsch