
stefank
35136
Nachdem wir hier jetzt fast 800 Beiträge haben und sich jede Menge Gedanken um die hier besprochenen Fragen gemacht wurde: Könnte es eventuell sein, dass es sich hier um ein Problem handelt, dass mit "K" beginnt, am Ende ein "mus" hat und irgendwo dazwischen "apitalis" heißt? Und alle Überlegungen Unfug sind, wenn sie dieses Problem außer Acht lassen?
S-G-Eintracht schrieb:reggaetyp schrieb:
Von der coolen Wirtschaftstheorie zur ganz normalen Alltagswelt der Griechen:Winnender Zeitung schrieb:
Die Lage in den griechischen Krankenhäusern wird wegen der Finanzkrise immer dramatischer. Die größte Klinik in der nördlichen Hafenstadt Thessaloniki führt seit Tagen keine kardiologischen Untersuchungen und Operationen mehr durch.
Die Apotheker-Verbände wandten sich in einem Brief an den Chef der EU-Task Force für Griechenland, den deutschen Finanzexperten Horst Reichenbach, und baten dringend um Hilfe. Das Land brauche mindestens 1,5 Milliarden Euro für Medikamente und medizinisches Material.
"Meine Kollegen können keine Stent-Implantationen mehr durchführen", sagte ein Klinikarzt am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Das Krankenhaus habe kein Geld mehr, um Stents (Gefäßstützen) zu kaufen. Die Staatsanwaltschaft in Thessaloniki ordnete eine Untersuchung an. Dabei soll festgestellt werden, inwiefern der Mangel an medizinischem Material Menschenleben gefährdet.
Auf der Insel Chios müssen die Verwandten der Patienten selbst Gips kaufen, damit die Ärzte gebrochene Arme und Beine behandeln können, berichtete die Athener Zeitung "Ta Nea". In den Städten Serres und Larisa bekommen die Patienten ständig Hähnchen zu essen, weil die Direktion kein Geld für Fisch oder Kalbfleisch hat, berichteten andere Zeitungen.
Die Großhändler von Medikamenten und medizinischem Material beliefern die wichtigsten Krankenhäuser nur noch gegen Barzahlung. Auch hunderttausende Versicherte der größten Krankenkasse EOPYY müssen ihre Medikamente bar in den Apotheken bezahlen und sich anschließend mit der Quittung an die Krankenkasse wenden.
Oder: Pausenbrote aus Spendengelderntaz schrieb:
Im März 2011 wurde Vater Papagopoulos, der als Verkäufer den Hauptlebensunterhalt seiner Familie bestritt, entlassen. Das Geschäft ging pleite. Seitdem geht es für die Familie finanziell steil bergab, denn in Griechenland bekommt man nur ein Jahr lang ein sehr geringes Arbeitslosengeld und wird danach in die Armut entlassen.
Dann geh arbeiten und spende ihnen ihr Geld.
So tue ich das, wenn ich es ernst meine und etwa helfen möchte, dass Afrikaner Zugang zu Bildung bekommen, die wiederrum der Schlüssel zu fairem Handel und eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebenswelt ist. Oder ich sie überzeugen kann, doch nach Deutschland zu emigrieren und nicht nach Kanada, Australien, England oder Asien.
Ja, die Afrikaner tun mir leid.
Das Ei des Komlumbus. Erst retten wir durch Inflation Spargelder (eine deiner genialsten Ideen), und dann spenden wir sie den Griechen. Eine Wirtschaftstheorie, reif für den Nobelpreis.
concordia-eagle schrieb:
Beim goggeln von Tube station kommt doch als erstes Berlin, ergo
"wenn man viel geld hat, und sich bei schlechter musik in mitte sinnlos besaufen will, dann ist die tubestation denke ich der richtige ort. mieses soundsystem, unfreundliche türsteher, unfreundliche bedienungen und sehr seltsames publikum. weiss echt nicht, für wen so ein club eingerichtet wurde. das einzige was einigermaßen cool ist, ist der aufbau des clubs, ganz in ordnung. aber sonst? war einmal da, danach nie wieder"
derjens schrieb:
In dem Fall ja eigentlich auch nur das Ordnungsamt. Wird jetzt nur in einen topf geworfen. Hat man davon, wenn man für ein Pseudo-Sicherheitgefühl der Bevölkerung alles als 'richtige' Polizei suggeriert. Und wir sparen uns den Thread 'Deutsche Ordnungsamtsangestellte...'
Die Bezeichnung "Ordnungsamt" beruht auf dem Gedanken der "Entpolizeilichung" nach 1945. Historisch gesehen war dies immer Polizei. Juristisch gesehen war das Ordnungsamt sog. "materielle Polizei ". Das man nun vermehrt wieder den richtigen Begriff Polizei verwendet, ist eine Rückkehr zu der historischen Bezeichnung.
Tomasch schrieb:
Ich denk mal er ist zum Kumpel geflogen, Fussball gucken...
Das gibt Mecker, wenn er nach Hause kommt. Man ahnt, was passiert: Trennung, Scheidung, Sorgerechtsprozeß. Er scheint das zu ahnen, jedenfalls sucht er hier im Forum um Hilfe (hätte nicht gedacht, dass er aus Dortelweil kommt.).
HeinzGründel schrieb:miraculix250 schrieb:propain schrieb:stefank schrieb:miraculix250 schrieb:SGE_Werner schrieb:miraculix250 schrieb:SGE_Werner schrieb:
Naja, dass der Hexenturmstädtchen-Bürgermeister so reagiert... Er muss sich ja hinter seine Angestellten erstmal stellen und ansonsten abwarten...
Fraglich ist wirklich, wie ein Verfahren endet.
Nein, muss er nicht. Wenn er keine Ahnung hat, soll er sich nicht äußern. Den Hinweis, daß er von korrektem Verhalten ausgeht (auch wenn alle Indizien dagegen sprechen!) kann er sich sparen, dazu ist er ganz gewiss nicht verpflichtet.
Das stimmt schon. Man kann auch einfach sagen: "Wir wünschen dem jungen Mann gute Besserung. Alles andere wird die Staatsanwaltschaft aufklären und wir werden alles für diese Auflärung tun, was uns möglich ist."
Nur machst Du als Stadtpolizist dann noch gerne die Arbeit für so nen Dienstherr?
Das ist irrelevant. Wenn meine Angestellten Gewalttaten begehen und ihr staatlich garantiertes Gewaltmonopol offensichtlich derart mißbrauchen, hat nicht die Motivation meiner (übrigen) Angestellten vorne in der Prioritätenliste zu stehen. Da hat die Kacke am Dampfen zu sein.
Und wenn sich die Angestellten nun durch nicht vorhandene Rückendeckung für gesetzeswidrig gewalttätige Kollegen demotiviert fühlen sind sie sowieso ganz falsch besetzt. Von einem Ordnungshüter in einem demokratischen und die Menschenrechte achtenden Land sollte doch wohl ein Aufschrei der Empörung über solche Kollegen die Regel sein und nicht Demotivation durch nicht vorhandene Rückendeckung für eben jene.
Irgendwie komme ich mir immer häufiger und intensiver vor wie im falschen Film.
Ich könnte noch viel mehr dazu schreiben, werde es aber einfach bleiben lassen...
Ich verstehe deine Empörung, aber du musst verstehen, dass der Bürgermeister hier nicht als Herr Meier spricht, sondern als Dienstherr. Als solcher weiß er nichts über den Vorfall, da in den Akten noch kein Untersuchngsergebnis steht. Was er als Herr Meier weiß oder sich denken kann, ist für seine Äußerung als Dienstherr irrelevant.
Wenn er sich aber nicht zu dem Verfahren äussern will, sollte er da nicht die Wertung "Er gehe aber davon aus, dass sich die Ordnungspolizisten korrekt verhalten hätten" genauso weglassen? Damit stellt er das Opfer als Lügner hin.
Eben... entweder ich äußere mich nicht, oder ich tue es - und muss mich dann an meiner Äußerung messen lassen.
Wenn ich als Wissenschaftler scheiße baue und meine Versuche bzw. deren Ergebnisse einfach derart dreist fälsche das es jedem Stduenten im Grundstudium auffallen sollte, dann kann ich wohl auch nicht erwarten, daß mein Chef sich hinter mich stellt und diesen Mumpitz auch noch verteidigt. Wenn meine Kollegen dadurch demotiviert werden ist das weiterhin ihr Problem, denn sie sollten sich über ihren Kollegen empören. So sehe ich das... wieso das bei Ordnungshütern, von denen man eigentlich eine noch höhere Integrität erwarten können sollte, anders sein soll leuchtet mir beim besten Willen (sprichwörtlich, denn diesen Willen habe ich nicht) einfach nicht ein.
Ich mein, hier geht es nicht um einen geklauten Apfel (welcher ja bei einfachen Angestellten schon ein Kündigungsgrund zu sein scheint, da das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört sein könnte). Hier geht es darum, daß Ordnungshüter wohl einen Jugendlichen aus niederen Beweggründen verprügelt haben. Und an eben diese Ordnungshüter muss man einfach den Anspruch ganz besonders hoher Integrität stellen können in einem Rechtsstaat. Umso dreggischer ist diese Tat und die entsprechende Aussage des Vorgesetzten dieser ****!
PS: Haben wir überhaupt noch den Anspruch unseren Staat einen Rechtsstaat nennen zu können? Oder wurde dieser Anspruch so peu a peu über die letzten 10-20 Jahre hinfällig? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr so genau...
Eine bemerkenswerte Aussage... Vor allem wenn man berücksichtigt das noch gar kein Gericht geurteilt hat..
Korinthenkacker. Ich mach jetzt gleich einen Twitteraufruf, mit Fackeln und Mistgabeln zu den Häusern der Polizisten zu ziehen.
miraculix250 schrieb:SGE_Werner schrieb:miraculix250 schrieb:SGE_Werner schrieb:
Naja, dass der Hexenturmstädtchen-Bürgermeister so reagiert... Er muss sich ja hinter seine Angestellten erstmal stellen und ansonsten abwarten...
Fraglich ist wirklich, wie ein Verfahren endet.
Nein, muss er nicht. Wenn er keine Ahnung hat, soll er sich nicht äußern. Den Hinweis, daß er von korrektem Verhalten ausgeht (auch wenn alle Indizien dagegen sprechen!) kann er sich sparen, dazu ist er ganz gewiss nicht verpflichtet.
Das stimmt schon. Man kann auch einfach sagen: "Wir wünschen dem jungen Mann gute Besserung. Alles andere wird die Staatsanwaltschaft aufklären und wir werden alles für diese Auflärung tun, was uns möglich ist."
Nur machst Du als Stadtpolizist dann noch gerne die Arbeit für so nen Dienstherr?
Das ist irrelevant. Wenn meine Angestellten Gewalttaten begehen und ihr staatlich garantiertes Gewaltmonopol offensichtlich derart mißbrauchen, hat nicht die Motivation meiner (übrigen) Angestellten vorne in der Prioritätenliste zu stehen. Da hat die Kacke am Dampfen zu sein.
Und wenn sich die Angestellten nun durch nicht vorhandene Rückendeckung für gesetzeswidrig gewalttätige Kollegen demotiviert fühlen sind sie sowieso ganz falsch besetzt. Von einem Ordnungshüter in einem demokratischen und die Menschenrechte achtenden Land sollte doch wohl ein Aufschrei der Empörung über solche Kollegen die Regel sein und nicht Demotivation durch nicht vorhandene Rückendeckung für eben jene.
Irgendwie komme ich mir immer häufiger und intensiver vor wie im falschen Film.
Ich könnte noch viel mehr dazu schreiben, werde es aber einfach bleiben lassen...
Ich verstehe deine Empörung, aber du musst verstehen, dass der Bürgermeister hier nicht als Herr Meier spricht, sondern als Dienstherr. Als solcher weiß er nichts über den Vorfall, da in den Akten noch kein Untersuchngsergebnis steht. Was er als Herr Meier weiß oder sich denken kann, ist für seine Äußerung als Dienstherr irrelevant.
Es ist ganz interessant, das Bestrafungssystem des DFB unter dem Gesichtspunkt der rechtswissenschaftlichen Straftheorie zu untersuchen.
Zunächst gibt es die Einwirkung auf den jeweiligen Täter. Hier wird das Instrument des bundesweiten Stadionverbots eingesetzt. Grundsätzlich ist dies wirksam, allein - die Nürnberger henkten keinen, es sei denn, sie hätten ihn...
Aus der offenkundigen Unmöglichkeit, die Täter dingfest zu machen, folgt für den DFB ein Strafkatalog gegen die beteiligten Vereine. Zunächst werden sich bei jedem Vorfall in der Höhe steigernde Geldstrafen ausgesprochen.
Ist hierbei eine gewisse Höhe erreicht, oder liegt ein besonders schwerer Vorfall vor, wechselt der DFB plötzlich das Strafobjekt. Nicht mehr der einzelne Täter oder der beteiligte Verein sind allein betroffen, sondern sämtliche Stadionbesucher. Und zwar potenzielle Besucher eines zukünftigen Spiels, denn die Strafe ist unabhängig davon, ob man bei dem Spiel, bei dem sich der Vorfall ereignet hat, Stadionbesucher war.
Diese Kollektivstrafen stellen sich im Licht der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Strafziele so dar:
1. Generalprävention
Hiermit soll die Allgemeinheit, hier alle Stadionbesucher, von der Begehung der Taten abgehalten werden. Auf den ersten Blick wird dies erfüllt, denn nur ein verschwindend geringer Bruchteil der Stadionbesucher begeht die inkriminierten Taten. Es darf allerdings bezweifelt werden, ob dies aus Furcht vor Strafe geschieht. Man kann dies aus dem Umkehrschluss erkennen: Wären Bengalos weiterhin verboten, aber es gäbe keine Kollektivstrafen, würden sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Anzahl der Vorfälle nicht erhöhen. Man kann sagen: Der unbeteiligte Stadionbesucher bleibt rechtstreu, weil er rechtstreu sein will, und nicht aus Furcht vor Bestrafung. Es ist festzustellen, dass Kollektivstrafen nicht das Strafziel der Generalprävention erfüllen.
2. Spezialprävention
Hierbei soll der eigentliche Täter von der Begehung weiterer Taten abgehalten werden. Es fällt sofort auf, dass zwischen einer Kollektivstrafe und einer Individualwirkung ein Widerspruch in sich selbst besteht. Was nicht auf den Täter zielt, trifft ihn nicht. Aber auch unter einem höheren Gesichtspunkt scheitert der Versuch, den Täter quasi indirekt zu treffen. Zum einen beweist der Täter schon durch seine Tat, dass ihm die kollektiven Auswirkungen egal sind. Die kollektive Strafe bestätigt seine selbstgewählte Outcast-Rolle, die gleichzeitig eigentliches Motiv seiner Tat ist. Zum anderen geht auch die Intension der Entsolidarisierung der unbeteilgten Stadionbesucher mit den Tätern fehl. Bei der überwältigenden Mehrheit ist nämliche gar keine Solidarhaltung vorhanden, der entgegengewirkt werden müsste. Und bei der kleinen Gruppe von Unterstützern gilt dasselbe wie für den Einzeltäter, allerdings verstärkt durch den Gruppenzusammenhang: Die eigene Outcastrolle wird bestätigt. Auch das Strafziel der Spezialprävention wird nicht erfüllt.
3. Vergeltung
Nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist auch Vergeltung für die begangene Tat gleichberechtigtes Strafziel. Damit ist zum einen der Rachewunsch des Opfers gemeint. Es soll nicht zur Selbstjustiz genötigt sein, sondern die Erfüllung des Rachewunsch auf eine übergeordnete Instanz übertragen. Dies ist eine Grundlage jeder zivilisierten Rechtsgemeinschaft. Zum anderen existiert ein Wunsch der Allgemeinheit nach Vergeltung. Wer sich gegen die Regeln verhält, und sich somit außerhalb der Rechtsgemeinschaft stellt, soll dies zu spüren bekommen.
Zunächst soll die Wirkung der DFB-Kollektivstrafen auf die Befriedigung des Rachewunschs des Opfers betrachtet werden. Dabei ist interessant, wer eigentlich das Opfer ist, d.h.wessen Rechtsgüter durch die Taten beeinträchtigt werden. Zunächst kommt hier die Unversehrtheit der Stadionbesucher in Frage. Es existiert eine abstrakte Gefährdung, durch die Taten zu schaden zu kommen. Allerdings ist selbstverständlich eine kollektive Vergeltungsmaßnahme, die sich naturgemäß gegen den Träger des Rechtsguts selbst richtet, völligt ungeeignet, dessen mutmaßlichen Rachewunsch zu befriedigen. Die Stadionbesucher scheiden als Subjekt des Strafziels Vergeltung somit aus.
Weiter kommt in Frage der Vergeltungswunsch der Allgemeinheit, unabhängig davon, ob sie jemals in ein Stadion gehen oder sich überhaupt für Fußball interessieren. Durch die extreme Berichterstattung in den allgemeinen Medien, weit über den Sportbereich hinaus, kann eine absolute Ablehnung der Vorfälle in der Öffentlichkeit festgestellt werden. Eine Tendenz zu Forderungen nach harter Bestrafung ist evident. Gerade bei mit der Materie nicht vertrauten Teilen der Öffentlichkeit kann ein Wunsch nach hartem Vorgehen, auch durch Kollektivstrafen, nicht ausgeschlossen werden.
Schließlich bleibt als Subjekt eines Vergeltungswunsches der DFB selbst. Dessen Interesse an einem ordnungsgemäßen Spielbetrieb wird durch die Vorfälle stark beeinträchtigt. Verbunden sind damit Folgen für die Außendarstellung und die Gefährdung materieller Interessen. Man kann den DFB als das eigentliche Opfer der Taten sehen, und ein Vergeltungswunsch ist sehr legitim. Problematisch wird die Befriedigung dieses Vergeltungswunsches allerdings dadurch, dass es der DFB selbst ist, der durch die Verhängung von Kollektivstrafen diesen Vergeltungswunsch befriedigt. Gerade dies sollte ja nach Auffassung des BVerfG durch eine übergeordnete Instanz verhindert werden.
Ergebnis: Die Kollektivstrafen des DFB erfüllen weder das Strafziel der allgemeinen noch das der individuellen Abschreckung. Sie dienen lediglich dem Vergeltungsprinzip, wobei die Tatsache, das Richter und Opfer eine Person sind, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar ist.
Zunächst gibt es die Einwirkung auf den jeweiligen Täter. Hier wird das Instrument des bundesweiten Stadionverbots eingesetzt. Grundsätzlich ist dies wirksam, allein - die Nürnberger henkten keinen, es sei denn, sie hätten ihn...
Aus der offenkundigen Unmöglichkeit, die Täter dingfest zu machen, folgt für den DFB ein Strafkatalog gegen die beteiligten Vereine. Zunächst werden sich bei jedem Vorfall in der Höhe steigernde Geldstrafen ausgesprochen.
Ist hierbei eine gewisse Höhe erreicht, oder liegt ein besonders schwerer Vorfall vor, wechselt der DFB plötzlich das Strafobjekt. Nicht mehr der einzelne Täter oder der beteiligte Verein sind allein betroffen, sondern sämtliche Stadionbesucher. Und zwar potenzielle Besucher eines zukünftigen Spiels, denn die Strafe ist unabhängig davon, ob man bei dem Spiel, bei dem sich der Vorfall ereignet hat, Stadionbesucher war.
Diese Kollektivstrafen stellen sich im Licht der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Strafziele so dar:
1. Generalprävention
Hiermit soll die Allgemeinheit, hier alle Stadionbesucher, von der Begehung der Taten abgehalten werden. Auf den ersten Blick wird dies erfüllt, denn nur ein verschwindend geringer Bruchteil der Stadionbesucher begeht die inkriminierten Taten. Es darf allerdings bezweifelt werden, ob dies aus Furcht vor Strafe geschieht. Man kann dies aus dem Umkehrschluss erkennen: Wären Bengalos weiterhin verboten, aber es gäbe keine Kollektivstrafen, würden sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Anzahl der Vorfälle nicht erhöhen. Man kann sagen: Der unbeteiligte Stadionbesucher bleibt rechtstreu, weil er rechtstreu sein will, und nicht aus Furcht vor Bestrafung. Es ist festzustellen, dass Kollektivstrafen nicht das Strafziel der Generalprävention erfüllen.
2. Spezialprävention
Hierbei soll der eigentliche Täter von der Begehung weiterer Taten abgehalten werden. Es fällt sofort auf, dass zwischen einer Kollektivstrafe und einer Individualwirkung ein Widerspruch in sich selbst besteht. Was nicht auf den Täter zielt, trifft ihn nicht. Aber auch unter einem höheren Gesichtspunkt scheitert der Versuch, den Täter quasi indirekt zu treffen. Zum einen beweist der Täter schon durch seine Tat, dass ihm die kollektiven Auswirkungen egal sind. Die kollektive Strafe bestätigt seine selbstgewählte Outcast-Rolle, die gleichzeitig eigentliches Motiv seiner Tat ist. Zum anderen geht auch die Intension der Entsolidarisierung der unbeteilgten Stadionbesucher mit den Tätern fehl. Bei der überwältigenden Mehrheit ist nämliche gar keine Solidarhaltung vorhanden, der entgegengewirkt werden müsste. Und bei der kleinen Gruppe von Unterstützern gilt dasselbe wie für den Einzeltäter, allerdings verstärkt durch den Gruppenzusammenhang: Die eigene Outcastrolle wird bestätigt. Auch das Strafziel der Spezialprävention wird nicht erfüllt.
3. Vergeltung
Nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist auch Vergeltung für die begangene Tat gleichberechtigtes Strafziel. Damit ist zum einen der Rachewunsch des Opfers gemeint. Es soll nicht zur Selbstjustiz genötigt sein, sondern die Erfüllung des Rachewunsch auf eine übergeordnete Instanz übertragen. Dies ist eine Grundlage jeder zivilisierten Rechtsgemeinschaft. Zum anderen existiert ein Wunsch der Allgemeinheit nach Vergeltung. Wer sich gegen die Regeln verhält, und sich somit außerhalb der Rechtsgemeinschaft stellt, soll dies zu spüren bekommen.
Zunächst soll die Wirkung der DFB-Kollektivstrafen auf die Befriedigung des Rachewunschs des Opfers betrachtet werden. Dabei ist interessant, wer eigentlich das Opfer ist, d.h.wessen Rechtsgüter durch die Taten beeinträchtigt werden. Zunächst kommt hier die Unversehrtheit der Stadionbesucher in Frage. Es existiert eine abstrakte Gefährdung, durch die Taten zu schaden zu kommen. Allerdings ist selbstverständlich eine kollektive Vergeltungsmaßnahme, die sich naturgemäß gegen den Träger des Rechtsguts selbst richtet, völligt ungeeignet, dessen mutmaßlichen Rachewunsch zu befriedigen. Die Stadionbesucher scheiden als Subjekt des Strafziels Vergeltung somit aus.
Weiter kommt in Frage der Vergeltungswunsch der Allgemeinheit, unabhängig davon, ob sie jemals in ein Stadion gehen oder sich überhaupt für Fußball interessieren. Durch die extreme Berichterstattung in den allgemeinen Medien, weit über den Sportbereich hinaus, kann eine absolute Ablehnung der Vorfälle in der Öffentlichkeit festgestellt werden. Eine Tendenz zu Forderungen nach harter Bestrafung ist evident. Gerade bei mit der Materie nicht vertrauten Teilen der Öffentlichkeit kann ein Wunsch nach hartem Vorgehen, auch durch Kollektivstrafen, nicht ausgeschlossen werden.
Schließlich bleibt als Subjekt eines Vergeltungswunsches der DFB selbst. Dessen Interesse an einem ordnungsgemäßen Spielbetrieb wird durch die Vorfälle stark beeinträchtigt. Verbunden sind damit Folgen für die Außendarstellung und die Gefährdung materieller Interessen. Man kann den DFB als das eigentliche Opfer der Taten sehen, und ein Vergeltungswunsch ist sehr legitim. Problematisch wird die Befriedigung dieses Vergeltungswunsches allerdings dadurch, dass es der DFB selbst ist, der durch die Verhängung von Kollektivstrafen diesen Vergeltungswunsch befriedigt. Gerade dies sollte ja nach Auffassung des BVerfG durch eine übergeordnete Instanz verhindert werden.
Ergebnis: Die Kollektivstrafen des DFB erfüllen weder das Strafziel der allgemeinen noch das der individuellen Abschreckung. Sie dienen lediglich dem Vergeltungsprinzip, wobei die Tatsache, das Richter und Opfer eine Person sind, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar ist.
Bigbamboo schrieb:HeinzGründel schrieb:frankfurt-mein schrieb:
unglaublich!
http://www.fr-online.de/rhein-main/schueler-misshandelt-polizisten-verletzen-17-jaehrigen,1472796,16364116.html
Das ist schon mehr als heftig..
Ordnungs- bzw. Stadtpolizisten sind doch die alten Strafzettelschreiber, oder?
Welche Befugnis haben die denn, irgendwen zu durchsuchen?
Die Stadtpolizei hat u.a. die Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr nach dem HSOG. Hierzu gehören auch Streifendienst, Platzverweise etc.
HansVanBreukelen schrieb:
23.45 Uhr ARD "Ein deutscher Boxer"
90 min.
Doku über den Mannheimer Boxer Charly Graf.
Absolute Empfehlung!
Da gab es auf SWR vor Jahren schon eine richtig gute 45 Min. Doku über das Leben des in Waldhof geborenen Charly Graf, der auch viele Jahre hinter Gittern verbrachte und trotzdem boxte.
Mittendrin muss man jetzt schon sagen, dass dies eine der besten Dokus ist, die ich seit langem gesehen habe. Eric Friedler ist da etwas ganz großartiges gelungen.
eintracht-grenzenlos schrieb:
Löschfahrzeug ( Gibt übrigens offiziell keinen Leiterwagen, ihr Deppen)
Superman
Ceylon
Malibu ( ist doch logisch!)
Kartoffelsuppe
Hey, genau meine Antworten. Allerdings habe ich statt Löschfahrzeug Drehleiter. Und statt Superman Batman. Ceylon habe ich durch Darjeeling ersetzt, San Diego fand ich besser als Malibu. Kartoffelsuppe habe ich auch, sie heißt bei mir nur Erbsensuppe.
Du wirst staunen: Wenn du über 18 Jahre bist, einen Bengalo mit BAM-Nummer (Klasse T1) verwendest, keine öffentliche Veranstaltung stattfindet und du einen Mindestabstand von 0,5 Meter zu jeder Person sicherstellst, liegt nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vor.