stefank
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Adlerdenis schrieb:
"In seinem Einführungsstatement hatte Merz gesagt, der innere Frieden in unserem Land sei bedroht. Er betonte: "Wir haben in diesem Lande über viele Jahre das Problem des Rechtsradikalismus massiv unterschätzt." Und das müsse sich ändern, das ändere sich gerade, so Merz. "Aber wir müssen gleichzeitig auch rechtsfreie Räume schließen. Es gibt zu viele Stadtteile, Brennpunkte in diesem Land, in denen nach wie vor der Rechtsstaat herausgefordert wird, außer Kraft gesetzt wird. Und das muss sich ändern. Die Partei muss wieder eine Partei ohne Wenn und Aber des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland sein. Dazu gehört auch, dass wir die nach wie vor stattfindende illegale Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland besser unter Kontrolle bekommen."
Na so klingt das doch schon ganz anders als "Die Antwort ist ja".
Also für mich klingt das "Ja" auf eine exakte Frage wie ein "Ja", unabhängig davon, was jemand sonst so sagt, sofern das nicht im Widerspruch zu diesem "Ja" steht. Und einen Widerspruch gibt das obige Zitat ja nun wirklich nicht her.
stefank schrieb:Adlerdenis schrieb:
"In seinem Einführungsstatement hatte Merz gesagt, der innere Frieden in unserem Land sei bedroht. Er betonte: "Wir haben in diesem Lande über viele Jahre das Problem des Rechtsradikalismus massiv unterschätzt." Und das müsse sich ändern, das ändere sich gerade, so Merz. "Aber wir müssen gleichzeitig auch rechtsfreie Räume schließen. Es gibt zu viele Stadtteile, Brennpunkte in diesem Land, in denen nach wie vor der Rechtsstaat herausgefordert wird, außer Kraft gesetzt wird. Und das muss sich ändern. Die Partei muss wieder eine Partei ohne Wenn und Aber des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland sein. Dazu gehört auch, dass wir die nach wie vor stattfindende illegale Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland besser unter Kontrolle bekommen."
Na so klingt das doch schon ganz anders als "Die Antwort ist ja".
Also für mich klingt das "Ja" auf eine exakte Frage wie ein "Ja", unabhängig davon, was jemand sonst so sagt, sofern das nicht im Widerspruch zu diesem "Ja" steht. Und einen Widerspruch gibt das obige Zitat ja nun wirklich nicht her.
Ich bin nicht der Rechtsbeistand von Merz, aber hier geht er auf den Rechtsextremismus UND andere Themen ein, was in der abschließenden Frage stark vereinfacht und vermengt wird. Was er konkret dagegen tun will, verrät er uns halt leider nicht, bei der illegalen Migration allerdings ebenso wenig.
Aber auch wenn ich FM ablehne, kann ich mir schwer vorstellen, dass er wirklich so bescheuert ist, zu denken, man könne die AFD mit AFD-Sprech einfangen, so wie es ohne Kontext klingt.
Ich hatte ja versprochen, was zum § 130 StGB (Volksverhetzung) zu schreiben.
Zunächst mal hat der Paragraph dieses wanhsinnige Problem:
§ 130 (Volksverhetzung)
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. 2Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
Es ist einfach unheimlich viel Text. Und das dauert nicht nur lange beim Lesen und Verstehen, sondern bietet sehr viele Fallen, die das Subsumieren eines Sachverhalts unter diesen Tatbestand sehr schwierig machen. Er wird darum von Juristen vielfach als Fehlkontruktion angesehen.
Dessen ungeachtet habe ich eine ganz gute Darstellung gefunden:
"Durch § 130 StGB soll vor allem auch das Allgemeininteresse an einem friedlichen Zusammenleben im Staat geschützt werden. § 130 StGB befasst sich nicht mit der Hetze gegen den Staat, sondern mit der Hetze im Staat. Dabei sind in Absatz 1 gleich mehrere Handlungsvarianten genannt.
So kann zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert werden. Es ist durchaus möglich, dass sich beide Varianten auch überschneiden. Was das Aufstacheln zum Hass angeht, ist eine abstrakte Eignung der Handlung aus Sicht des Täters ausreichend. Der Erfolg, nämlich dass tatsächlich Hass erzeugt wird, ist nicht erforderlich. In § 130 Absatz 1 Nr. 2 StGB sind die Tatalternativen beschimpfen, verleumden und böswilliges Verächtlichmachen genannt. Was das Beschimpfen und Verleumden angeht, können die §§ 185 ff. StGB ergänzend herangezogen werden.
Volksverhetzung und die Grenze zur Meinungsfreiheit
Ein immer wiederkehrendes Problem ist es festzustellen, wann Meinungsfreiheit aufhört und Volksverhetzung beginnt. Denn zur Meinungsfreiheit gehören auch Meinungen, die einem persönlich nicht immer gefallen mögen. Auch wenn Äußerungen ausländerfeindlich oder rassistisch klingen, müssen sie noch nicht strafrechtlich relevant sein. Der Meinungsfreiheit wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Allein die Aufstachelung oder Aufforderung zur Gewalt reicht für § 130 StGB noch nicht aus. Hinzukommen muss noch, dass es sich speziell gegen eine bestimmte Gruppe Menschen richtet, die sich u.a. durch Hautfarbe oder Herkunft kennzeichnen lässt.
Zudem bedeutet Meinungsfreiheit, dass eine Meinung wiedergegeben wird, nicht eine Tatsache. Der Unterschied hierbei ist, dass eine Tatsache dem Beweis zugänglich ist. Es lässt sich überprüfen, ob sie richtig oder falsch ist. Beliebtes Beispiel hier: Wer den Holocaust leugnet, äußert keine Meinung. Es handelt sich um eine Tatsachenbehauptung und es ist eine klare Widerlegbarkeit gegeben. Die Leugnung des Holocausts ist als Volksverhetzung anzusehen." (Quelle: fachwanwalt.de)
Das ist einigermaßen verständlich, oder? Durch die Notwendigkeit der Prüfung so vieler objektiver Tatbestandsmerkmale, plus subjektiver Tatbestand, also "Wisssen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung", plus Abwägen mit dem starkem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sind Grund dafür, dass die Zahl der Anzeigen die Zahl der Anklagen, und diese die Zahl der Verurteilungen weit übersteigt. Doch wenn es zu einer Bestrafung des Täters kommt, kriegt der ordentlich was auf den Deckel. Das mögliche Strafmaß wegen Volksverhetzung richtet sich nach den unterschiedlichen Begehungsformen. Wie hoch die tatsächliche Strafe ausfällt, hängt vom Einzelfall ab.
Rechtfertigung, Billigung, Verherrlichung der Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus -> eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
Äußerung von Volksverhetzung -> Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren.
Leugnen, Billigen und Verharmlosen des NS-Völkermordes -> Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Darbietungen durch Medien- oder Teledienste, Rundfunk, Verbreiten von Schriften -> Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Da kann also was zusammenkommen. Ich hoffe, dieser schwierige Paragraph ist jetzt etwas klarer geworden.
Zunächst mal hat der Paragraph dieses wanhsinnige Problem:
§ 130 (Volksverhetzung)
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. 2Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
Es ist einfach unheimlich viel Text. Und das dauert nicht nur lange beim Lesen und Verstehen, sondern bietet sehr viele Fallen, die das Subsumieren eines Sachverhalts unter diesen Tatbestand sehr schwierig machen. Er wird darum von Juristen vielfach als Fehlkontruktion angesehen.
Dessen ungeachtet habe ich eine ganz gute Darstellung gefunden:
"Durch § 130 StGB soll vor allem auch das Allgemeininteresse an einem friedlichen Zusammenleben im Staat geschützt werden. § 130 StGB befasst sich nicht mit der Hetze gegen den Staat, sondern mit der Hetze im Staat. Dabei sind in Absatz 1 gleich mehrere Handlungsvarianten genannt.
So kann zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert werden. Es ist durchaus möglich, dass sich beide Varianten auch überschneiden. Was das Aufstacheln zum Hass angeht, ist eine abstrakte Eignung der Handlung aus Sicht des Täters ausreichend. Der Erfolg, nämlich dass tatsächlich Hass erzeugt wird, ist nicht erforderlich. In § 130 Absatz 1 Nr. 2 StGB sind die Tatalternativen beschimpfen, verleumden und böswilliges Verächtlichmachen genannt. Was das Beschimpfen und Verleumden angeht, können die §§ 185 ff. StGB ergänzend herangezogen werden.
Volksverhetzung und die Grenze zur Meinungsfreiheit
Ein immer wiederkehrendes Problem ist es festzustellen, wann Meinungsfreiheit aufhört und Volksverhetzung beginnt. Denn zur Meinungsfreiheit gehören auch Meinungen, die einem persönlich nicht immer gefallen mögen. Auch wenn Äußerungen ausländerfeindlich oder rassistisch klingen, müssen sie noch nicht strafrechtlich relevant sein. Der Meinungsfreiheit wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Allein die Aufstachelung oder Aufforderung zur Gewalt reicht für § 130 StGB noch nicht aus. Hinzukommen muss noch, dass es sich speziell gegen eine bestimmte Gruppe Menschen richtet, die sich u.a. durch Hautfarbe oder Herkunft kennzeichnen lässt.
Zudem bedeutet Meinungsfreiheit, dass eine Meinung wiedergegeben wird, nicht eine Tatsache. Der Unterschied hierbei ist, dass eine Tatsache dem Beweis zugänglich ist. Es lässt sich überprüfen, ob sie richtig oder falsch ist. Beliebtes Beispiel hier: Wer den Holocaust leugnet, äußert keine Meinung. Es handelt sich um eine Tatsachenbehauptung und es ist eine klare Widerlegbarkeit gegeben. Die Leugnung des Holocausts ist als Volksverhetzung anzusehen." (Quelle: fachwanwalt.de)
Das ist einigermaßen verständlich, oder? Durch die Notwendigkeit der Prüfung so vieler objektiver Tatbestandsmerkmale, plus subjektiver Tatbestand, also "Wisssen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung", plus Abwägen mit dem starkem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sind Grund dafür, dass die Zahl der Anzeigen die Zahl der Anklagen, und diese die Zahl der Verurteilungen weit übersteigt. Doch wenn es zu einer Bestrafung des Täters kommt, kriegt der ordentlich was auf den Deckel. Das mögliche Strafmaß wegen Volksverhetzung richtet sich nach den unterschiedlichen Begehungsformen. Wie hoch die tatsächliche Strafe ausfällt, hängt vom Einzelfall ab.
Rechtfertigung, Billigung, Verherrlichung der Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus -> eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
Äußerung von Volksverhetzung -> Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren.
Leugnen, Billigen und Verharmlosen des NS-Völkermordes -> Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Darbietungen durch Medien- oder Teledienste, Rundfunk, Verbreiten von Schriften -> Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Da kann also was zusammenkommen. Ich hoffe, dieser schwierige Paragraph ist jetzt etwas klarer geworden.
Danke Stefan. Ein bisschen besser verstrhe ich jetzt schon.
Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie sich eine Meinungsäußerung von einer Tatsachenbehauptung unterscheidet.
Beim leugnen des Holocausts ist es ja relativ klar.
Nehmen wir das Beispiel aus Abs. 1, böswillig verächtlich machen einer Gruppe: jemand äußert die Behauptung: "alle Neger stinken".
Zum einen werden Menschen mit dunkler Hautfarbe kollektiv mit dem rassistischen Begriff "Neger" versehen, dann wird weiterhin diese Gruppe pauschal des stinkens bezichtigt, also verächtlich gemacht.
Wie wäre das dann anhand von 130 einzuschätzen?
Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie sich eine Meinungsäußerung von einer Tatsachenbehauptung unterscheidet.
Beim leugnen des Holocausts ist es ja relativ klar.
Nehmen wir das Beispiel aus Abs. 1, böswillig verächtlich machen einer Gruppe: jemand äußert die Behauptung: "alle Neger stinken".
Zum einen werden Menschen mit dunkler Hautfarbe kollektiv mit dem rassistischen Begriff "Neger" versehen, dann wird weiterhin diese Gruppe pauschal des stinkens bezichtigt, also verächtlich gemacht.
Wie wäre das dann anhand von 130 einzuschätzen?
Gelöschter Benutzer
Und warum man nicht bzw. gar nicht mit der afd arbeitet...Hintergrund der Vizepräsident des Landtags Brandenburg und afd Politiker Andreas Gaulau verweigert eine Aktuelle Stunde zu Rechtsterror und Hanau.
Die CDU-Fraktion will nun vor das Verfassungsgerichts ziehen.
Der Antrag trägt den Titel „Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“.
https://amp.tagesspiegel.de/berlin/kein-landespolitischer-bezug-afd-landtagsvizepraesident-verhindert-debatte-ueber-rechtsterror-im-parlament/25577390.html?__twitter_impression=true
Die CDU-Fraktion will nun vor das Verfassungsgerichts ziehen.
Der Antrag trägt den Titel „Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“.
https://amp.tagesspiegel.de/berlin/kein-landespolitischer-bezug-afd-landtagsvizepraesident-verhindert-debatte-ueber-rechtsterror-im-parlament/25577390.html?__twitter_impression=true
NewOldFechemer schrieb:
Und warum man nicht bzw. gar nicht mit der afd arbeitet...Hintergrund der Vizepräsident des Landtags Brandenburg und afd Politiker Andreas Gaulau verweigert eine Aktuelle Stunde zu Rechtsterror und Hanau.
Die CDU-Fraktion will nun vor das Verfassungsgerichts ziehen.
Der Antrag trägt den Titel „Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“.
https://amp.tagesspiegel.de/berlin/kein-landespolitischer-bezug-afd-landtagsvizepraesident-verhindert-debatte-ueber-rechtsterror-im-parlament/25577390.html?__twitter_impression=true
Da hat sein Amtsvorgänger und Gesinnungsgenosse noch ganz andere Sachen gemacht: https://www.dhm.de/medien/lemo/audios/kerrl-goering.html
stefank schrieb:60revax schrieb:
Die Linke bekam bei der Landtagswahl 2014 in Thüringen 265 428 Stimmen. Wenn von diesen ca. 27 000 von der einen Seite des politische Spektrums zur gegenüberliegenden wechseln, dann ist das in meinen Augen ein " nicht unbeträchtlicher TeiI". Laut Brodowin waren das alle Nazis. Es ist gut möglich, dass es noch eine weitere nicht unbeträchtigte Zahl von "Opfer-Lauchs, die sich als Verlierer sehen" als Linkenwähler verblieben sind und unabhängig von ihrer Wahlentscheidung auch weiter als Nazis anzusehen sind.
Das kann einem schon Sorgen machen.
Deine Theorie ist schon allein deswegen Unfug, weil dies ja dann umso mehr etwa für die CDU gelten müsste, die 36.000 Wähler an die AfD verloren hat.
Die Theorie, die du mir unterschieben willst, ist nicht meine, sondern die von Brodowin. Ich erwähnte es bereits.
Werner hat recht mit seiner Analyse.
60revax schrieb:
Die Theorie, die du mir unterschieben willst, ist nicht meine, sondern die von Brodowin. Ich erwähnte es bereits.
Dein ständiges absichtliches Missverstehen nervt. Ich meine selbstverständlich die Theorie, dass es eine Anzahl Nazis gäbe, die weiter Die Linke wählen. Und dieser Quatsch ist originär von dir.
stefank schrieb:60revax schrieb:
Die Theorie, die du mir unterschieben willst, ist nicht meine, sondern die von Brodowin. Ich erwähnte es bereits.
Dein ständiges absichtliches Missverstehen nervt. Ich meine selbstverständlich die Theorie, dass es eine Anzahl Nazis gäbe, die weiter Die Linke wählen. Und dieser Quatsch ist originär von dir.
Es ist doch wirklich nicht zu anspruchsvoll sich vorzustellen, wenn es Linke-Wähler gab (27.000), die von der Linken zur AfD wechselten, dass es bei der Linken noch immer welche gibt, die potentiell dazu bereit wären oder eine gleiche Gesinnung haben, wie die Wechselwähler.
Und bitte, setz Dich mit Brodowin auseinander, wenn Dich die Vorstellung stört, bei der Linken gäbe es "Nazis".
stefank schrieb:60revax schrieb:Brodowin schrieb:
Die 27.000 Linkenwähler waren früher nicht etwa linksradikal oder Kommunisten. Das waren die gleichen Opfer-Lauchs, die sich als Verlierer sehen und jetzt halt die AfD wählen. Sie waren schon früher Nazis.
Du magst schon recht haben.
Nur, wenn ich das behauptet hätte, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Linken Nazis sind oder waren, dann wäre ich ein beträchtliches Risiko eingegangen, wegen bösartiger Trollerei für ewig aus dem Forum entsorgt zu werden.
Die Entsorgungsgefahr halte ich für weiter gegeben, wenn man aus 27.000 Wechselwählern die Behauptung "dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Linken Nazis sind oder waren" macht. Dein Leseverständnis scheint mir bedenklich unterentwickelt zu sein.
Die Linke bekam bei der Landtagswahl 2014 in Thüringen 265 428 Stimmen. Wenn von diesen ca. 27 000 von der einen Seite des politische Spektrums zur gegenüberliegenden wechseln, dann ist das in meinen Augen ein " nicht unbeträchtlicher TeiI". Laut Brodowin waren das alle Nazis. Es ist gut möglich, dass es noch eine weitere nicht unbeträchtigte Zahl von "Opfer-Lauchs, die sich als Verlierer sehen" als Linkenwähler verblieben sind und unabhängig von ihrer Wahlentscheidung auch weiter als Nazis anzusehen sind.
Das kann einem schon Sorgen machen.
60revax schrieb:
Die Linke bekam bei der Landtagswahl 2014 in Thüringen 265 428 Stimmen. Wenn von diesen ca. 27 000 von der einen Seite des politische Spektrums zur gegenüberliegenden wechseln, dann ist das in meinen Augen ein " nicht unbeträchtlicher TeiI". Laut Brodowin waren das alle Nazis. Es ist gut möglich, dass es noch eine weitere nicht unbeträchtigte Zahl von "Opfer-Lauchs, die sich als Verlierer sehen" als Linkenwähler verblieben sind und unabhängig von ihrer Wahlentscheidung auch weiter als Nazis anzusehen sind.
Das kann einem schon Sorgen machen.
Deine Theorie ist schon allein deswegen Unfug, weil dies ja dann umso mehr etwa für die CDU gelten müsste, die 36.000 Wähler an die AfD verloren hat.
Völlig richtig bescheibt es dagegen die von dir zitierte MDR-Studie:
"Die AfD ist den Analysen nach in Thüringen das Auffangbecken für enttäuschte Wähler, sie ist Protestpartei. Sie kann mit 23,4 Prozent (+12,8 Prozentpunkte) der Wählerstimmen ein Rekordergebnis verbuchen und zieht aus fast allen Parteien Stimmen zu sich. Insgesamt wanderten 73.000 Stimmen zur AfD. Außerdem gelang es der Partei, 78.000 Thüringerinnen und Thüringer aus dem Nichtwählerlager zu bewegen, doch ihre Stimme abzugeben. 51 Prozent der Wählerinnen und Wähler gaben an, die AfD zu wählen, weil sie mit der Politik anderer Parteien unzufrieden sind. Allerdings ist der Anteil der so genannten Protestwähler geringer geworden.
Gleichzeitig stieg der Anteil derer, die ihren Angaben nach die AfD aus Überzeugung wählen. Inzwischen sind es 41 Prozent ihrer Wähler. Das bedeutet ein Plus von vier Prozentpunkten. "
stefank schrieb:
MDR: 51 Prozent der Wählerinnen und Wähler gaben an, die AfD zu wählen, weil sie mit der Politik anderer Parteien unzufrieden sind.
Das widerlegt übrigens dann aber die hier oft geäußerte These, dass die breite Mehrheit der AfD-Wähler diese aus ideologischer Überzeugung und weniger aus Protest wählt. Auch wenn dieser Anteil an Protestwählerschaft sinkt und wir allmählich auf dem Weg sind, dass die These bald bestätigt wird und wirklich die breite Mehrheit der AfD-Wählerschaft einfach nur aus Rassisten und Faschisten besteht.
stefank schrieb:60revax schrieb:
Die Linke bekam bei der Landtagswahl 2014 in Thüringen 265 428 Stimmen. Wenn von diesen ca. 27 000 von der einen Seite des politische Spektrums zur gegenüberliegenden wechseln, dann ist das in meinen Augen ein " nicht unbeträchtlicher TeiI". Laut Brodowin waren das alle Nazis. Es ist gut möglich, dass es noch eine weitere nicht unbeträchtigte Zahl von "Opfer-Lauchs, die sich als Verlierer sehen" als Linkenwähler verblieben sind und unabhängig von ihrer Wahlentscheidung auch weiter als Nazis anzusehen sind.
Das kann einem schon Sorgen machen.
Deine Theorie ist schon allein deswegen Unfug, weil dies ja dann umso mehr etwa für die CDU gelten müsste, die 36.000 Wähler an die AfD verloren hat.
Die Theorie, die du mir unterschieben willst, ist nicht meine, sondern die von Brodowin. Ich erwähnte es bereits.
Werner hat recht mit seiner Analyse.
Brodowin schrieb:
Die 27.000 Linkenwähler waren früher nicht etwa linksradikal oder Kommunisten. Das waren die gleichen Opfer-Lauchs, die sich als Verlierer sehen und jetzt halt die AfD wählen. Sie waren schon früher Nazis.
Du magst schon recht haben.
Nur, wenn ich das behauptet hätte, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Linken Nazis sind oder waren, dann wäre ich ein beträchtliches Risiko eingegangen, wegen bösartiger Trollerei für ewig aus dem Forum entsorgt zu werden.
60revax schrieb:Brodowin schrieb:
Die 27.000 Linkenwähler waren früher nicht etwa linksradikal oder Kommunisten. Das waren die gleichen Opfer-Lauchs, die sich als Verlierer sehen und jetzt halt die AfD wählen. Sie waren schon früher Nazis.
Du magst schon recht haben.
Nur, wenn ich das behauptet hätte, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Linken Nazis sind oder waren, dann wäre ich ein beträchtliches Risiko eingegangen, wegen bösartiger Trollerei für ewig aus dem Forum entsorgt zu werden.
Die Entsorgungsgefahr halte ich für weiter gegeben, wenn man aus 27.000 Wechselwählern die Behauptung "dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Linken Nazis sind oder waren" macht. Dein Leseverständnis scheint mir bedenklich unterentwickelt zu sein.
stefank schrieb:60revax schrieb:Brodowin schrieb:
Die 27.000 Linkenwähler waren früher nicht etwa linksradikal oder Kommunisten. Das waren die gleichen Opfer-Lauchs, die sich als Verlierer sehen und jetzt halt die AfD wählen. Sie waren schon früher Nazis.
Du magst schon recht haben.
Nur, wenn ich das behauptet hätte, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Linken Nazis sind oder waren, dann wäre ich ein beträchtliches Risiko eingegangen, wegen bösartiger Trollerei für ewig aus dem Forum entsorgt zu werden.
Die Entsorgungsgefahr halte ich für weiter gegeben, wenn man aus 27.000 Wechselwählern die Behauptung "dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Linken Nazis sind oder waren" macht. Dein Leseverständnis scheint mir bedenklich unterentwickelt zu sein.
Die Linke bekam bei der Landtagswahl 2014 in Thüringen 265 428 Stimmen. Wenn von diesen ca. 27 000 von der einen Seite des politische Spektrums zur gegenüberliegenden wechseln, dann ist das in meinen Augen ein " nicht unbeträchtlicher TeiI". Laut Brodowin waren das alle Nazis. Es ist gut möglich, dass es noch eine weitere nicht unbeträchtigte Zahl von "Opfer-Lauchs, die sich als Verlierer sehen" als Linkenwähler verblieben sind und unabhängig von ihrer Wahlentscheidung auch weiter als Nazis anzusehen sind.
Das kann einem schon Sorgen machen.
stefank schrieb:
Sehr vernünftig, angesichts der jetzigen politischen Situation eine Diskussion über die Kommunstische Plattform zu beginnen. Die Idioten von der CDU zerlegen sich gerade selbst.
Hoffentlich. Ist eine Art von Hilflosigkeit wie die sich gerade darstellen. Die werden es wohl nie begreifen , dass das nicht der Weisheit letzter Schluss ist.
stefank schrieb:
Sehr vernünftig, angesichts der jetzigen politischen Situation eine Diskussion über die Kommunstische Plattform zu beginnen. Die Idioten von der CDU zerlegen sich gerade selbst.
Bald sind in Bayern Kommunalwahlen. Selbst wenn ich wollte, könnte ich Kandidaten der Linken
("Idioten" nenn ich sie nicht, weil sie keine sind und es sich nicht gehört.) nicht wählen.
Sie kandidiert nicht. Nicht im Kreis nicht beim OB. Nichts.
Ich würde gerne mit ihnen diskutieren. Keine Ahnung warum sich verstecken.
Die Meldestellen sind mir bekannt. Trotzdem bleibt mir die Frage, wann es sich um Volksverhetzung handelt, wie sich Volksverhetzung von anderen Arten von Hate Speech letztlich abhebt. Wo hier die genaue Grenze verläuft!
Dieser Spruch bspw., es wären genug Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde, müsste nach meinem Verständnis doch sowohl hinsichtlich 130 Abs.1, Nr1 , als auch nach 130 Abs.3 StGB den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Oder sind die Hürden hier so hoch?
Dieser Spruch bspw., es wären genug Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde, müsste nach meinem Verständnis doch sowohl hinsichtlich 130 Abs.1, Nr1 , als auch nach 130 Abs.3 StGB den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Oder sind die Hürden hier so hoch?
FrankenAdler schrieb:
Die Meldestellen sind mir bekannt. Trotzdem bleibt mir die Frage, wann es sich um Volksverhetzung handelt, wie sich Volksverhetzung von anderen Arten von Hate Speech letztlich abhebt. Wo hier die genaue Grenze verläuft!
Dieser Spruch bspw., es wären genug Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde, müsste nach meinem Verständnis doch sowohl hinsichtlich 130 Abs.1, Nr1 , als auch nach 130 Abs.3 StGB den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Oder sind die Hürden hier so hoch?
Ich finde die Anregung sehr richtig und werde in Bälde eine, hoffentlich allgemeinverständliche, Darstellung der Rechtslage zum Tatbestand der Volksverhetzung einstellen.
Dankeschön!
stefank schrieb:FrankenAdler schrieb:
Die Meldestellen sind mir bekannt. Trotzdem bleibt mir die Frage, wann es sich um Volksverhetzung handelt, wie sich Volksverhetzung von anderen Arten von Hate Speech letztlich abhebt. Wo hier die genaue Grenze verläuft!
Dieser Spruch bspw., es wären genug Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde, müsste nach meinem Verständnis doch sowohl hinsichtlich 130 Abs.1, Nr1 , als auch nach 130 Abs.3 StGB den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Oder sind die Hürden hier so hoch?
Ich finde die Anregung sehr richtig und werde in Bälde eine, hoffentlich allgemeinverständliche, Darstellung der Rechtslage zum Tatbestand der Volksverhetzung einstellen.
Vielen Dank an FA fürs Fragen. Vielen Dank an Stefan fürs Niederschreiben (schonmal im Voraus). Interessiert mich nämlich auch, wobei ich von mir aus wohl nicht gefragt hätte
NewOldFechemer schrieb:
Welche Wahlbeteiligung?
Und welche (erhöhte) Wahlbeteiligung bräuchte "man" so das die afd bei bei 4,98 % landen würde?
Um die AfD unter 5 % zu bekommen durch höhere Wahlbeteiligung... Herrje. Da müsste die Wahlbeteiligung wohl von 56,5 % auf 80 % steigen. Das wird nicht passieren. Die Wahlbeteiligung wird zwar steigen, aber sicherlich eher in Richtung 65 %. Würde ich mal so tippen.
Ich kann mir aufgrund der bisherigen Umfragen leider nicht vorstellen, dass die AfD unter 5 % kommt. Die liegt konstant bei den Umfragen bei 6-7 %. Ich würde mich schon sehr freuen, wenn sie ihre 6,1 % vom letzten Mal nicht überbieten kann. Oder sogar leicht sinkt. Dass endlich mal die AfD bei einer Wahl schwächer abschneidet als bei der vorangegangenen Wahl. Nächsten Frühling gibt es Wahlen in Rheinland-Pfalz und BaWü , da steht die AfD in den letzten Umfragen auch nicht höher als bei der letzten Wahl, in BaWü wohl sogar etwas im Minus. Wenn diese Partei nicht wächst, sondern wieder anfängt zu schrumpfen, wäre ich schon mal sehr glücklich. Diese "Erfolgsserie" muss beendet werden.
SGE_Werner schrieb:
Ich kann mir aufgrund der bisherigen Umfragen leider nicht vorstellen, dass die AfD unter 5 % kommt. Die liegt konstant bei den Umfragen bei 6-7 %. Ich würde mich schon sehr freuen, wenn sie ihre 6,1 % vom letzten Mal nicht überbieten kann. Oder sogar leicht sinkt. Dass endlich mal die AfD bei einer Wahl schwächer abschneidet als bei der vorangegangenen Wahl.
Hier irrte Meister Joda.
stefank schrieb:
Hier irrte Meister Joda.
Es ist eine Prognose. Noch ist die AfD nicht unter 5 %. Aber tatsächlich hätte ich sie nicht unter 5,5 erwartet.
Nazis-Raus-Rufe bei der SPD live im TV.
SGE_Werner schrieb:
Ich war gestern auf ner AfD-Facebook-Seite.
Die eine Hälfte hat sich darüber beklagt, dass immer dann, wenn ein Islamist es tut, Politiker und Bürger von einem Irren reden und bei einem solchen Täter von einem Rechtsextremisten. Völlig ausblendend, dass das ihre AfD-Politiker und sie selbst umgekehrt immer so machen.
Die andere Hälfte hat Merkel die Schuld an den Toten gegeben.
Ne, FA, mit so Leuten kannste nicht mehr diskutieren. Das sind nicht alle AfD-Wähler, aber ein erheblicher Teil. Die leben in ihrer eigenen Blase. Es wird nur Zeit, dass wir deren politische Vertretung allmählich aus den Parlamenten bekommen.
Dabei.
Stefan Gärtner bringt es gut auf den Punkt:
https://www.titanic-magazin.de/news/gaertners-kritisches-sonntagsfruehstueck-deutsche-wehrt-euch-11103/
https://www.titanic-magazin.de/news/gaertners-kritisches-sonntagsfruehstueck-deutsche-wehrt-euch-11103/
Ja, gutes Kommentar!
Und wieder eine Watschen gegen den hessischen Verfassungsschutz und den hessischen Polizeiapparat. Diesmal von Rupert von Plottnitz:
https://www.fr.de/politik/nach-terror-hanau-rupert-plottnitz-ueber-gefahren-rechts-13553812.html
Hat der Staat zu lange zugeschaut, wie der Rechtsextremismus sich vernetzte?
Ja, das in jedem Fall. Wo es um den Vorwurf von linkem Extremismus geht, ist der Verfassungsschutz in aller Regel prompt und diensteifrig zur Stelle. Im Falle von Neonazis und Rechtsextremisten geht es allerdings sehr viel lethargischer zu. Denken Sie an das rechte Netzwerk in der Polizei, das sich auch in Frankfurt am Main gezeigt hat. Welche Ermittlungserfolge gibt es denn da bisher? Auch vom hessischen Verfassungsschutz war hier nach meiner Wahrnehmung kaum was zu hören.
Will oder kann der Verfassungsschutz nicht konsequenter gegen rechts vorgehen?
Ich denke, wir brauchen heute einen völlig anderen Verfassungsschutz. Diese Behörde lebt ganz oft noch immer in der Welt des Kalten Krieges. Sie hängt immer noch der Hufeisentheorie an, nach der Linksextremismus und Rechtsextremismus nur zwei Seiten einer Medaille sind. Heute gibt es aber ganz neue Herausforderungen.
Und wieder eine Watschen gegen den hessischen Verfassungsschutz und den hessischen Polizeiapparat. Diesmal von Rupert von Plottnitz:
https://www.fr.de/politik/nach-terror-hanau-rupert-plottnitz-ueber-gefahren-rechts-13553812.html
Hat der Staat zu lange zugeschaut, wie der Rechtsextremismus sich vernetzte?
Ja, das in jedem Fall. Wo es um den Vorwurf von linkem Extremismus geht, ist der Verfassungsschutz in aller Regel prompt und diensteifrig zur Stelle. Im Falle von Neonazis und Rechtsextremisten geht es allerdings sehr viel lethargischer zu. Denken Sie an das rechte Netzwerk in der Polizei, das sich auch in Frankfurt am Main gezeigt hat. Welche Ermittlungserfolge gibt es denn da bisher? Auch vom hessischen Verfassungsschutz war hier nach meiner Wahrnehmung kaum was zu hören.
Will oder kann der Verfassungsschutz nicht konsequenter gegen rechts vorgehen?
Ich denke, wir brauchen heute einen völlig anderen Verfassungsschutz. Diese Behörde lebt ganz oft noch immer in der Welt des Kalten Krieges. Sie hängt immer noch der Hufeisentheorie an, nach der Linksextremismus und Rechtsextremismus nur zwei Seiten einer Medaille sind. Heute gibt es aber ganz neue Herausforderungen.
Adler_Steigflug schrieb:Adler_Steigflug schrieb:
Ein netter Tummelplatz für AfD-Anhänger ist eben diese FAZ.
Also: In den Kommentarspalten, nicht in der Redaktion! Nicht, dass das wieder falsch verstanden wird.
In den Kommentarspalten der FAZ tummeln sich also AfD - Anhänger?
"Die Morde von Hanau sind Ergebnis eines schleichenden Zivilisationsbruchs. Der spielt sich im Netz ab und reitet auf der Welle eines rassistischen Volksbegriff.
Der Massenmord von Hanau ist schwer in Worte zu fassen. Die Tat und die mutmaßlichen Motive tragen die Züge eines Amoklaufs, der offenbar das Werk eines Psychopathen war. Zur Erklärung lassen sich Vorläufer heranziehen, auch die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden darüber, wie Einzeltäter in allen terroristischen Schattierungen heute vorgehen. Zur Erklärung der Tat von Hanau gehört aber auch: Sie ist die Eskalation rassistisch, antisemitisch und rechtsextremistisch motivierter Anschläge in Deutschland in jüngster Zeit."
Das sind die Eingangsssätze des heutigen FAZ - Kommentars auf Seite 1.Der Mann heißt von Altenbockum, ein AfD - Anhänger?
Wo musst Du politisch verortet sein, um so etwas zu behaupten?
60revax schrieb:
Das sind die Eingangsssätze des heutigen FAZ - Kommentars auf Seite 1.Der Mann heißt von Altenbockum, ein AfD - Anhänger?
Wo musst Du politisch verortet sein, um so etwas zu behaupten?
Jasper von Altenbockum hat sich stets gegen die AfD als politische Kraft gewandt.
Er setzt hingegen auf eine CDU, die sich völkisch-konservativ orientiert und so nach seiner Ansicht die AfD überflüssig macht. Somit gehört er zu denen, die den Faschisten den Weg in die bürgerliche Mitte öffnen.
Kein Wunder, das der dir gefällt.
bla_blub schrieb:
Die Polizei ist eine von rassismus durchsetzte Institution.
Was ist denn "von Rassismus durchsetzt"? Das klingt so, als wäre die Mehrheit der Polizisten rassistisch.
SGE_Werner schrieb:bla_blub schrieb:
Die Polizei ist eine von rassismus durchsetzte Institution.
Was ist denn "von Rassismus durchsetzt"? Das klingt so, als wäre die Mehrheit der Polizisten rassistisch.
Du verstehst offenkundig die Bedeutung des Wortes "durchsetzt" falsch. Laut Duden: "In größerer Anzahl eingestreut, verteilt".
Jagdwurst z.B. ist im Anschnitt klar erkennbar von Fett durchsetzt. Sie enthält etwa 15 Prozent Fett.
So etwa dürfte es sich auch bei den Rassisten in der Polizei verhalten.
Gelöschter Benutzer
Rainer Rahn von der AfD hat aber offenbar Verständnis für die Motive des Attentäters:
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessische-afd-weist-mitschuld-an-mord-in-hanau-zurueck-16645531.html
Und Ober-Hetzer Jörg Meuthen kommt inzwischen mit abstrusen psychologischen Ferndiagnosen daher und opfert wie gewohnt rum. Das Verhalten dieser Partei im Zusammenhang mit diesem Terror-Angriff ist entlarvend. Leider juckt es weder deren Wähler noch deren Politiker. Im Gegenteil: Wenn man deren Rhetorik, die u.a. aus den hier verlinkten Zitaten beim Wort nimmt, dann hat der Attentäter die AfD-Politik versucht, in die Tat umzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger.
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessische-afd-weist-mitschuld-an-mord-in-hanau-zurueck-16645531.html
Und Ober-Hetzer Jörg Meuthen kommt inzwischen mit abstrusen psychologischen Ferndiagnosen daher und opfert wie gewohnt rum. Das Verhalten dieser Partei im Zusammenhang mit diesem Terror-Angriff ist entlarvend. Leider juckt es weder deren Wähler noch deren Politiker. Im Gegenteil: Wenn man deren Rhetorik, die u.a. aus den hier verlinkten Zitaten beim Wort nimmt, dann hat der Attentäter die AfD-Politik versucht, in die Tat umzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger.
Brodowin schrieb:
Rainer Rahn von der AfD hat aber offenbar Verständnis für die Motive des Attentäters:
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessische-afd-weist-mitschuld-an-mord-in-hanau-zurueck-16645531.html
Hier ist für mich der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben. Ich hoffe auf ein entsprechendes Verfahren.
reggaetyp schrieb:skyeagle schrieb:reggaetyp schrieb:
Beide Pariser Flughäfen werden von der RER angefahren, eine Art S-Bahn.
Ich frag mich, was er macht, wenn er mal nach Berlin fliegt. Von Tegel fährt nur ein Bus...
Taxi.
Wenn es keine U-Bahn gibt, muss man Taxi fahren, was sonst.
Korrekt. Leihwagen wäre mir in solchen Städten aber tatsächlich zu doof, die fahren da wie die gesenkten (habe ich ja schon oben geschrieben). Ich finds eigentlich ganz angenehm ausm Flieger zu steigen, ab in die Bahn und dann halt Hotel oder sonst wo. Wenns aber nicht vernünftig geht, dann eben Taxi. Wie gesagt in London fand ich das vernünftig gelöst, und würde ich in Frankfurt wohnen, so würde ich wahr. auch mit der Bahn zum Flughafen fahren!
Jojo1994 schrieb:
Ich finds eigentlich ganz angenehm ausm Flieger zu steigen, ab in die Bahn und dann halt Hotel oder sonst wo. Wenns aber nicht vernünftig geht, dann eben Taxi.
Mein Tipp beim heiteren Beruferaten: https://youtu.be/kutL9Rs8WXU
Xaver08 schrieb:
Menschen die hier leben und sich mit dem Thema auseinandersetzen sehen es klar als Rassismus
In der Rundschau schreibt jemand von einem Gespräch mit einem jungen Mann in Hanau, der von sich selber sagt, dass er aufgrund seines Aussehens perfekt zur Zielgruppe des Täters gepasst hätte, weil dieser wohl fremdenfeindlich war. Der Journalist schreibt dann, dass das die falsche Zuschreibung wäre, da er nicht fremd ...
Das zeigt sehr deutlich, dass der 21-jährige (nicht fremd, aber fremdländisch ausschauend) sich selber als potentielles Opfer von fremdenfeindlichen Angriffen sieht und der Journalist den Leser dann belehren will, dass es sich um Rassismus handelt.
Von daher ist eine Vertiefung wirklich nicht weiterführend, ich finde es nur schon wieder "sehr deutsch", dass man die alleinige Deutungshoheit für sich beanspruchen möchte. Letztendlich ist es eine persönliche Entscheidung, ob man sich an Begrifflichkeiten stören will, oder eben etwas "drüber" stehen kann.
Landroval schrieb:
Von daher ist eine Vertiefung wirklich nicht weiterführend, ich finde es nur schon wieder "sehr deutsch", dass man die alleinige Deutungshoheit für sich beanspruchen möchte. Letztendlich ist es eine persönliche Entscheidung, ob man sich an Begrifflichkeiten stören will, oder eben etwas "drüber" stehen kann.
Ja, Begrifflichkeiten genau zu nehmen, weil sie Bedeutungsmacht haben und das Dasein direkt beeinflussen, ist sehr deutsch. Aber das Deutsche, welches ihr bekämpft: Kant, Hegel, Marx, Nietzsche, Lessing, Schopenhauer, Adorno, Habermas...
Vael schrieb:
War ebenfalls dabei, meine Stimme hat fast versagt so laut habe ich dagegen gebrüllt. Danke an alle die mit gemacht haben und ein Zeichen gesetzt haben!
Ja, ich habe auch gebrüllt. Und die Reaktion des ganzen Stadions war spontan und beeindruckend.
Einige hier meinen, mich in die ganz rechte Ecke stellen zu müssen, mir eine verzerrte Sichtweise zu unterstellen.
Ich kann andere Ansichten akzeptieren auch wenn ich sie für unbegründet halte.
Meine Meinung zu Kassel, Halle und jetzt Hanau kann ich nicht besser ausdrücken als ein Kommentarauschnitt von heute in der FAZ.
"Besonders leicht geht die Saat des Bösen bei jenen auf, die schon in einer Welt der Verschwörungstheorien leben, die psychisch instabil und gewaltbereit sind. Über die Äußerung des AfD-Vorsitzenden Meuthen, der Massenmord von Hanau sei „weder rechter noch linker Terror“, sondern „die wahnhafte Tat eines Irren“, kann man schon deswegen nur den Kopf schütteln. Es gibt keinen Terrorismus ohne Wahn. Auch Fremdenhass, der am Ende einer Radikalisierungsleiter zur Pistole greift, gehört dazu. Alle, die dieser Leiter mit „Umvolkungs“- Phantasien und anderer Hetze Sprossen hinzufügen, tragen eine Mitverantwortung, wenn der Wahn zu einer Wahnsinnstat führt."
Glücklicherweise war der Polizeimitarbeiter der rechtsextremen Terrorgruppe S. nicht mit so etwas wichtigem wie etwa Falschparken beschäftigt: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizei-hamm-verdaechtigt-zwei-weitere-mitarbeiter-rechter-gesinnung-a-a7b4427f-a70a-4c8b-9ff5-6181bdc54e28
SGE_Werner schrieb:miraculix250 schrieb:
Bei der Kenraussage Dir gegenüber bleibts.
Findest Du ernsthaft, dass hawischer in der ganz rechten Ecke zu verbuchen ist? Rechts ja. Aber ganz rechts? Das würde ja bedeuten, ihn Richtung Höcke zu verschieben. Ich habe nicht das Gefühl, dass es hawischer egal ist, dass da Menschen gestorben sind oder dass er das gar begrüßen mag. Relativieren, ablenken... Ja, das könnte man noch herauslesen. Auch manchmal Aussagen, bei denen sich bei mir die Fußnägel in den Boden drücken, weil es mir stinkt. Habe ich ja heute auch zwei Mal ordentlich Gegenwind gegeben. Aber ich finde schon, dass wir ein wenig differenzieren sollten. Sonst ordnen wir genauso pauschal und radikal Menschen wie die, die wir bekämpfen.
Mag sein, dass Dir der Einwand auch egal ist. Ich will hawischer hier auch nicht verteidigen, der hat hier so manchen Gegenwind regelrecht verdient. Aber ich finde die Einstufung als überzogen.
Nach ganz kommt bei mir noch extrem. Von daher ist die ganz rechte echte nicht die Grenze. Und ja, da verorte ich Leute, die perment am relativieren, am verschwurbelt lavieren, um unverschämt rumlamentieren sind. Und an so Tagen wie heute brichts sichs dann mal Bahnen.
Wo ich mir sonst einfach denke "Halt doch mal die Fresse! Wenistens für einen Tag!", poste ich es heute, von der Leber weg. Denn da will ich das oben genannte nicht lesen.Nicht hören, Nicht hier, im Eintrachtforum. Ich bins einfach leid.
miraculix250 schrieb:SGE_Werner schrieb:miraculix250 schrieb:
Bei der Kenraussage Dir gegenüber bleibts.
Findest Du ernsthaft, dass hawischer in der ganz rechten Ecke zu verbuchen ist? Rechts ja. Aber ganz rechts? Das würde ja bedeuten, ihn Richtung Höcke zu verschieben. Ich habe nicht das Gefühl, dass es hawischer egal ist, dass da Menschen gestorben sind oder dass er das gar begrüßen mag. Relativieren, ablenken... Ja, das könnte man noch herauslesen. Auch manchmal Aussagen, bei denen sich bei mir die Fußnägel in den Boden drücken, weil es mir stinkt. Habe ich ja heute auch zwei Mal ordentlich Gegenwind gegeben. Aber ich finde schon, dass wir ein wenig differenzieren sollten. Sonst ordnen wir genauso pauschal und radikal Menschen wie die, die wir bekämpfen.
Mag sein, dass Dir der Einwand auch egal ist. Ich will hawischer hier auch nicht verteidigen, der hat hier so manchen Gegenwind regelrecht verdient. Aber ich finde die Einstufung als überzogen.
Nach ganz kommt bei mir noch extrem. Von daher ist die ganz rechte echte nicht die Grenze. Und ja, da verorte ich Leute, die perment am relativieren, am verschwurbelt lavieren, um unverschämt rumlamentieren sind. Und an so Tagen wie heute brichts sichs dann mal Bahnen.
Wo ich mir sonst einfach denke "Halt doch mal die Fresse! Wenistens für einen Tag!", poste ich es heute, von der Leber weg. Denn da will ich das oben genannte nicht lesen.Nicht hören, Nicht hier, im Eintrachtforum. Ich bins einfach leid.
Stimme zu. Diese Protagonisten vom äußersten rechten Rand der CDU wie hawischer bereiten den Brückenschlag zu den Faschisten vor und sind deswegen gefährlich, weil sie den Faschisten einen Weg in die Mitte der Gesellschaft bahnen.
Na so klingt das doch schon ganz anders als "Die Antwort ist ja".