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stefank

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Soso, da wunderst du dich. Dass dieses tolle Gesetz niemand "würdigt".

In unserer Region gibt es seit Jahrzehnten ein riesiges Streitobjekt, nämlich eine "Bundesstraße" quer durchs Land, die so niemand braucht. Bislang ist es den Straßenwahnsinnigen nicht gelungen, den Widerstand der Menschen und der betroffenen Gemeinden zu brechen.

Mit dem neuen Gesetz haben sie jetzt einen Hebel.

Schön, dass Klimaschutzmaßnahmen nach wie vor eine Endlos-Laufzeit haben - wir haben ja alle Zeit der Welt. Aber Hauptsache, die Straßen werden jetzt schneller gebaut. Danke für nichts, Versager Scheuer.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Soso, da wunderst du dich. Dass dieses tolle Gesetz niemand "würdigt". (...)


Wo doch bekanntlich Scheuers Gesetze die besten und haltbarsten sind. Bis sie vor's Verfassungsgericht oder die EU kommen. Auch dieses wieder ein Meisterwerk:
https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/mobilitaet/pdf/gutachten-massnahmegesetzgebung.pdf
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Xbuerger schrieb:

Adlerdenis schrieb:

Was ich jedenfalls weiß, ist, dass Großbritannien damals einer Wirtschaftsunion beigetreten ist und der Gedanke einer Vereinheitlichung darüber hinaus nicht im eigentlichen Sinne war

warum schreibst du so viel, wenn du so wenig über europa weißt...

Beleg mir bitte das Gegenteil (was du nicht können wirst, da die EU damals die ETW war), oder geh woanders spielen.
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Adlerdenis schrieb:

Xbuerger schrieb:

Adlerdenis schrieb:

Was ich jedenfalls weiß, ist, dass Großbritannien damals einer Wirtschaftsunion beigetreten ist und der Gedanke einer Vereinheitlichung darüber hinaus nicht im eigentlichen Sinne war

warum schreibst du so viel, wenn du so wenig über europa weißt...

Beleg mir bitte das Gegenteil (was du nicht können wirst, da die EU damals die ETW war), oder geh woanders spielen.

Jeder blamiert sich so gut er kann.
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Linksunten.Indymedia bleibt verboten.
Das Gericht musste sich mit inhaltlichen Fragen nicht groß beschäftigen, es reichten formale Gründe.
Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbots sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt.

Wer wohl die Anwälte bezahlt?
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60revax schrieb:

Linksunten.Indymedia bleibt verboten.
Das Gericht musste sich mit inhaltlichen Fragen nicht groß beschäftigen, es reichten formale Gründe.
Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbots sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt.

Wer wohl die Anwälte bezahlt?



Deine Frage kann ich dir gerne beantworten. Allein die Prozesskosten belaufen sich derzeit auf über 20.000 Euro. Dies wurde durch solidarische Spenden aufgebracht. Dazu kommen Anwaltskosten, die allerdings von engagierten Kollegen als "pro-bono"-Tätigkeit kostenlos geleistet werden.

Was sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hier geleistet hat, ist ein sogenannter "Catch 22", wie ihn Joseph Heller in seinem sehr lesenswerten gleichnamigen Roman beschreibt. Das Bundesinnenministerium hatte indymedia seinerzeit am geltenden Recht vorbei, in diesem Fall dem eigentlich anzuwendenden Telekommunikationsgesetz, verbieten lassen, unter Berufung auf das Vereinsrecht. Zu diesem Zweck hatte sie schlicht behauptet, bei indymedia handele es sich um einen nichteingetragenen Verein.

Gegen diese Behauptung wandten sich die Kläger. Gefragt vom Bundesverwaltungsgericht, ob sie Vereinsmitglieder des angeblichen Vereins seien, verneinten sie dies - schließlich war ja gerade dies die Begründung ihrer Klage. Daraufhin lehnte das BVerwGer die sogenannte Klagebefugnis formal ab, da sie ja nicht Mitglieder seien.

"Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei „regelmäßig nur die Vereinigung“ befugt, sagte [der Vorsitzende Richter] Kraft.

Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen. Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßlichen Mitgliedern des Betreiberteams die Verbotsverfügungen zugestellt worden. Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten – als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden."

So kann man es als Richter machen, wenn man weiß, was von einem erwartet wird.

"Die herrschende Meinung ist immer die Meinung der Herrschenden." Karl Marx
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Gestern lief die Dokumentation "Ein Tag in Auschwitz" vom ZDF, hier eine Kritik:

https://www.fr.de/kultur/tv-kino/tv-kritik-zdf-diku-ein-auschwitz-irgendwie-ueberleben-zr-13504965.html

Ich habe selten eine so historisch  genaue und technisch einwandfreie Doku gesehen. Absolut beeindruckend,
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Samstag Nachmittag: von der Eintracht aus dem Waldstadion gekickt - die Frisur sitzt ...
https://www.kicker.de/768197/artikel/rangnick_fassungslos_rb_profis_lassen_star_friseur_einfliegen
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adlerkadabra schrieb:

Samstag Nachmittag: von der Eintracht aus dem Waldstadion gekickt - die Frisur sitzt ...
https://www.kicker.de/768197/artikel/rangnick_fassungslos_rb_profis_lassen_star_friseur_einfliegen

Für das  Pokalspiel steht ein Song dann ja schon fest:
*sing* "Ihr habt die Haare schön, ihr habt die Haare schön..."
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War mir klar
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Zweikampfquote von 29 %, 34 % Ballbesitz und ne schlechtere Laufleistung bei 0:8 Torschüssen ...
Dazu ne erneut unterirdische Passquote von grad mal 66 %a

So reicht das nicht!
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FrankenAdler schrieb:

Zweikampfquote von 29 %, 34 % Ballbesitz und ne schlechtere Laufleistung bei 0:8 Torschüssen ...
Dazu ne erneut unterirdische Passquote von grad mal 66 %a

= Beste Voraussetzungen für einen Sieg, von dem man noch lange sprechen wird.


(Verfremdet zur Kenntlichkeit)
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Schwer vorstellbar, dass wir auf diese Art und Weise heute rigendwas mitnehmen können.
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Wuschelblubb schrieb:

Schwer vorstellbar, dass wir auf diese Art und Weise heute rigendwas mitnehmen können.

Es ist sicher Einhaltes Brot heute, und ein Treffer für Dosenpfand ist drin. Aber wenn mal einer unserer Versuche klappt, dann geht auch was für die Eintracht.
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Danke, Werner. Jemand, der wie Du, sachlich und substantiell Dinge beschreibt und Eigenarten und auch Ungereimtheiten herausarbeitet, klar definiert und in vielen Vergleichen darstellt, bekommt selten den vordergründigen Applaus. Das ist Dein Los.
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amsterdam_stranded schrieb:

Danke, Werner. Jemand, der wie Du, sachlich und substantiell Dinge beschreibt und Eigenarten und auch Ungereimtheiten herausarbeitet, klar definiert und in vielen Vergleichen darstellt, bekommt selten den vordergründigen Applaus. Das ist Dein Los.

Siehst du, so sind die Unterschiede. Du willst vordergründigen Applaus für Werners Beitrag, mich kotzt er an. Und sorry, Werner, ich meine, wie wir schon oft ausgetragen haben, nicht dich persönlich, aber sehr wohl deine hier veröffentlichte Meinung. Und das bin ich jederzeit bereit, mit dir persönlich auszudiskutieren.
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SGE_Werner schrieb:

Ergänzend: Worauf er nicht eingeht, sind die Nebenaspekte, warum z.B. in islamischen Ländern der Bildungsstand geringer ist. Ich finde, er greift sich Fakten, geht aber nicht in die Tiefe und Ursachenforschung, dadurch bleibt manches verkürzt zurück, was für Laien, die sich nicht mit der Marterie beschäftigt haben, zum Schluss Moslem = bildungsfern führen könnte.

So, und genau das ist doch der Punkt. Und das macht der Wagner nicht ausversehen, der ist ja nicht dumm, sondern er will damit eine ganz bestimmte Stimmung erzeugen. Man muss sich nur mal in den sozialen Netzwerken umschauen, von wem dieses Interview verbreitet wird und mit welchen Kommentaren es versehen wurde. Und da bleibt festzuhalten, dass er sein Zielpublikum erreicht hat und seine Aussagen zur Untermauerung von Rassismus herangezogen werden.

Alle Probleme, für welche er die Einwanderung vor 4-5 Jahren verantwortlich macht, sind nicht durch die Migrationswelle entstanden, sondern fußen auf einer jahrzehntelangen verfehlten Bildungs- Wohnungs- Infrastruktur- und Einwanderungspolitik. Klar gibt es eine massive Überlastung von Bildungsinstitutionen, klar ist ein riesen Druck auf dem Wohnungsmarkt und klar bringen Stadtteile mit Parallelgesellschaften erhebliche Probleme mit sich. Und klar ist auch, dass viele Migranten nicht gut in unsere Gesellschaft integriert sind. Alles nicht neu, aber von der Politik jahrelang maximal mit Ignoranz begleitet. Wann war noch mal der „Hilferuf“ der Rütli-Schule? Jahre vor der großen Flüchtlingseinwanderung. Was man also vielleicht behaupten könnte wäre, dass die Migrationswelle Versäumnisse der letzten Jahrzehnte verdeutlicht hat, ursächlich ist sie aber ganz sicher  nicht. Wagner reitet also auf dem Pferd namens Fake-News.

Die öffentlichen Bildungseinrichtungen sind seit Jahren  bundesweit vor allem durch baufällige Gebäude, fehlender Ausstattung und massiv fehlendem Personal gekennzeichnet. Diese Bildungseinrichtungen laufen also eh  schon seit Jahren auf der Felge. Wenn sie dann noch mit Herausforderungen wie einem gestiegenen Teil an Klienten mit geringen Sprachkenntnissen alleine gelassen werden oder sie obendrauf  noch Sachen wie „die Inklusion“ übergebraten bekommen, bei der eine eigentlich gute Idee als bildungspolitisches Einsparprogramm völlig gegen die Wand gefahren wurde, dann darf man sich nicht wundern, dass die Erfolge der Bildungseinrichtungen überschaubar bleiben.  

Und wenn sich nun der Wagner hinstellt und lügt (nichts anderes ist es!), dass  der Lehrermangel in Berlin, welcher nur noch mit Quereinsteigern zu bekämpfen ist, eine unmittelbarer Folge der großen Einwanderung seit 2015  sei, dann wird spätestens an dieser Stelle deutlich: Es geht im nicht um empirische Abhandlungen, es geht ihm um Hetze. Die Migranten müssen als Sündenbock für eine sowas von sau-schlechte Bildungspolitik herhalten, na wunderbar!

Und zu seinen rassistischen Bildungsthesen: Er erwähnt zwar ab und zu beiläufig, dass der sozio-ökonomische Hintergrund ein Faktor für den Bildungserfolg sei, stellt aber immer wieder den Zusammenhang zwischen Migrationshintergrund und Bildungserfolg in den Mittelpunkt. Und zum Mitschreiben muss man das hier vielleicht noch mal ganz deutlich sagen: Der Bildungserfolg hängt in aller erster Linie von der sozialen Herkunft ab und sonst erstmal von ganz lange nix!!!

Wenn nun Menschen mit Migrationshintergrund statistisch geringeren Bildungserfolg als Menschen ohne Migrationshintergrund haben, dann liegt das vor allem erstmal nicht an ihrem Migrationshintergrund, sondern daran, dass diese Menschen überproportional aus benachteiligten gesellschaftlichen Verhältnissen kommen.   Mit Nationalität oder Religion hat das erstmal überhaupt nix zu tun. Wie wäre es denn sonst zu erklären, dass in vielen  Landstrichen strukturschwacher Regionen in Ostdeutschland ein ganz erheblicher Teil der Kinder  in Sachen Bildungserfolg komplett abgehängt ist? Dort wo es de facto keine Menschen mit Migrationshintergrund gibt? Selbst nach der großen Einwanderungsbewegung nicht. Da verkümmert ein nicht unerheblicher Teil der nachwachsenden Generation und keinen juckt es.

Daher noch mal:  Der richtige Bezug  wäre, den Bildungserfolg in Zusammenhang mit sozialer Herkunft zu setzen und nicht mit Migrationshintergrund. Es sei denn, man will das, was Wagner will: Hetzen und Vorurteile schüren.

Dass er Lehrer und Pädagogen, die nicht bereit sind, seine Thesen zu stützen, als zu ängstlich, um die Wahrheit zu sagen bezeichnet, ist zwar eine Sauerei, aber geschenkt! Dass er aber in allerbestem AfD-Sprech von einem links-grünen Meinungsdiktat in diesem Land faselt, entlarvt ihn ein weiteres Mal.  

Wenn er aber dann sogar behauptet, dass die politische Mitte aus Angst in die rechte Ecke gestellt zu werden, lieber schweigt, dann ist das der blanke Hohn gegenüber Politikerinnen und Politiker der Mitte, die sich für Selbstverständlichkeiten in einer offenen, gleichberechtigten, demokratischen Gesellschaft eingesetzt haben und dafür bedroht, angegriffen oder gar erschossen wurden. Zu einer solchen Aussage, die die gesellschaftliche Realität aber mal komplett verdreht, kann man eigentlich nur kommen, wenn man im Kopf vollständig vom rechten  Virus verstrahlt  ist.

Joachim Wagner  tanzt ihn fröhlich  mit, den braunen Reigen, den die Hans-Georg Maaßens, die Peter Hahnes, die Matthias Matusseks, die Tom Buhrows, die Thilo Sarrazins (und wie sie alle heißen) dieser Welt  eröffnet haben.
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Ein beachtenswerter Text, der klar und logisch die Sachlage analysiert. Höchster Respekt!
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Adler_Steigflug schrieb:

Konservative und Christdemokraten als Steigbügelhalter der Rechtsextremen. Und unsere Sozialdemokraten als Steigbügelhalter der Steigbügelhalter

In Teilen schon...

«Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: ‹Ich bin der Faschismus›. Nein, er wird sagen: ‹Ich bin der Antifaschismus›.»  





PS stammt nicht von mir!
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NewOldFechemer schrieb:

«Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: ‹Ich bin der Faschismus›. Nein, er wird sagen: ‹Ich bin der Antifaschismus›.»  

PS stammt nicht von mir!        

Nein, das stammt nicht von dir. Es stammt - von niemand!

Das Zitat wird hauptsächlich von Rechten dem italienischen Sozialisten Silione zugeschrieben. In dessen Werken ist es aber nicht zu finden. Gebraucht wird es meist von Faschos und ihren Freunden in dem Sinne "Seht ihr, sogar ein Sozialist warnt vor der Antifa!". Ist aber, wie gesagt, reine Erfindung:

https://lagushkin.wordpress.com/2013/06/04/uber-untergejubelte-aber-gern-verwendete-zitate/
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Jawoll, meine Herrrn, so haben wir es gern, Jawoll, Jawoll, Jawoll!
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Ja, ich habe über Suchmaschine und w-w-w- und andere, aber richtig schlau wurde ich auch nicht. Ich stehe so zu sagen auf dem Schlauch!

Und da hier ja auch ab und an ein paar RA anwesend sind, die Frage an Sie, definiere ich nachfolgende Deckungszusage meiner RSV richtig oder falsch d.h.

RSV:..auf Grund des mitgeteilten Sachverhaltes besteht Versicherungsschutz.
Unsere Zusage bezieht sich auf die außergerichtliche und soweit erforderlich erstinstanzliche
Interessenvertretung.


Außergerichtlich: Ein RA schreibt einen Brief an den Gegner und der RVS zahlt das Schreiben!?
Erstinstanzliche Interessenvertretung: Gegner interessiert das nicht und ich gehe jetzt vor das Gericht und der RVS übernimmt meine Kosten?
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garffield schrieb:

Außergerichtlich: Ein RA schreibt einen Brief an den Gegner und der RVS zahlt das Schreiben!?
Erstinstanzliche Interessenvertretung: Gegner interessiert das nicht und ich gehe jetzt vor das Gericht und der RVS übernimmt meine Kosten?

Genau richtig verstanden.
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Toll, dass Du Dir so viel Mühe gibst. Nur wieder geht es am Sachverhalt vorbei.
Miraculix wollte dem CDU-Hildebrand auf Facebook SS Runen und eine Armbinde ( mit Hakenkreuz, mit was wohl sonst) verpassen. Nichts durchgestrichenes nichts satirisches o. ä.
Lies bitte den Beitrag von amsterdam_stranded, Nr. 2123 und dann kennst Du die Ausnahmen vom §86a die der BGH für zulässig hält.

Zurück zu Ausgangspunkt der Diskussion. Ich war und bin gegen das Zeigen von Nazisymbolen in welcher Form auch immer und halte die Intention und Wortlaut des §86(a) StgB für richtig.
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60revax schrieb:

Toll, dass Du Dir so viel Mühe gibst. Nur wieder geht es am Sachverhalt vorbei.
Miraculix wollte dem CDU-Hildebrand auf Facebook SS Runen und eine Armbinde ( mit Hakenkreuz, mit was wohl sonst) verpassen. Nichts durchgestrichenes nichts satirisches o. ä.
Lies bitte den Beitrag von amsterdam_stranded, Nr. 2123 und dann kennst Du die Ausnahmen vom §86a die der BGH für zulässig hält.

Zurück zu Ausgangspunkt der Diskussion. Ich war und bin gegen das Zeigen von Nazisymbolen in welcher Form auch immer und halte die Intention und Wortlaut des §86(a) StgB für richtig.


Du hast heute deine Pillen gegen Uneinsichtigkeit wieder nicht genommen, nicht wahr?
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stefank schrieb:

60revax schrieb:

stefank schrieb:

Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.

Und es ging Dir darum, mir die Rechtslage zu erklären.

Genau. Die ist glücklicherweise richtig dargestellt.

Eben nicht. Im Urteil ging es um durchgestrichene Nazisymbole und nicht um die unveränderten, die Miraculix im Sinne hatte.
In dem von Dir jetzt zitierten Begründungstext steht ausdrücklich "abgeänderte Kennzeichen" Um die geht es hier aber nicht.

Aber was soll's. Du hast rasch was hingeschrieben und schnell copy and paste. Und schon schon stand der Quatsch da.
Und nun musste raus aus der Nummer.
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60revax schrieb:

stefank schrieb:

60revax schrieb:

stefank schrieb:

Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.

Und es ging Dir darum, mir die Rechtslage zu erklären.

Genau. Die ist glücklicherweise richtig dargestellt.

Eben nicht. Im Urteil ging es um durchgestrichene Nazisymbole und nicht um die unveränderten, die Miraculix im Sinne hatte.
In dem von Dir jetzt zitierten Begründungstext steht ausdrücklich "abgeänderte Kennzeichen" Um die geht es hier aber nicht.

Aber was soll's. Du hast rasch was hingeschrieben und schnell copy and paste. Und schon schon stand der Quatsch da.
Und nun musste raus aus der Nummer.

Da hast du ganz recht. Und am schnellsten raus aus der Nummer hilft die Lektüre der Urteilsbegründung. Das durchgestrichene Hakenkreuz war nämlich nur einer der vom BGH zu bewertenden Artikel:
"
2. Aber auch bei den übrigen Artikeln bejaht der Senat - mit Ausnahme der Nr. II. 79 - eine eindeutige und offenkundige Ablehnung:
26

a) Auf den Gegenständen Nr. II. 68 und 80 wird ein am Boden liegendes, zertrümmertes Hakenkreuz dargestellt, auf dem sich ein Springerstiefel befindet. Damit wird deutlich, dass die Zerstörung des Hakenkreuzes durch einen Stiefeltritt symbolisiert wird.
27

b) Die Artikel Nr. II. 72, 73 und 76 zeigen ein zerbrochenes Hakenkreuz, bei dem die Brocken farblich so gestaltet sind, dass ein Teil von ihnen ein "4." bildet, wobei in der Umrandung die Aufschrift "Kein Reich" enthalten ist. Damit wird nicht nur die Zerstörung des Hakenkreuzes dargestellt, sondern auch die Forderung erhoben, es solle kein 4. Reich geben. Diese Distanzierung ist nach ihrem Gesamteindruck ausreichend.
28

c) Soweit hinsichtlich des oben näher geschilderten "Umweltmännchens" Zweifel an einer hinreichend gegnerischen Verwendung geäußert werden, weil der ausgestreckte Arm nicht nur das Wegwerfen eines Hakenkreuzes, sondern auch das Entbieten des "Hitlergrußes" gegenüber dem Hakenkreuz oder das Herausholen des Hakenkreuzes aus dem Abfall darstellen könne, kann dies der Senat angesichts der in der alltäglichen Verwendung dieses Piktogramms enthaltenen eindeutigen Aussage, Abfall solle in den Abfallbehälter geworfen werden, nicht nachvollziehen. Nur sehr fern liegende, theoretische Deutungsmöglichkeiten vermögen die sonst gegebene Eindeutigkeit einer Darstellung nicht in Frage zu stellen.
29

d) Dagegen teilt der Senat die Beurteilung des Landgerichts zu dem Artikel Nr. II. 79, dessen unzureichende Distanzierung auch die Verteidigung einräumt. Auf der Vorderseite der CD-Hülle ist ein Bild Adolf Hitlers neben der "Reichsstandarte" mit unverändertem Hakenkreuz zu sehen. Die Textaufdrucke "Schleim Keim" und "Drecksau" vermögen einem durchschnittlichen Beobachter keinen Bedeutungsinhalt, insbesondere keine deutliche Distanzierung zu vermitteln. Eine solche ergibt sich allerdings in gewissem Umfang aus der Rückseite der CD-Hülle, auf der drei Liedtexte abgedruckt sind, wovon einer den Begriff "Faschosau" enthält, was auf einen Text gegen Rechtsextreme hindeutet. Jedoch fehlt es insgesamt an einer ausreichenden Kenntlichmachung der Ablehnung; diese ist weder eindeutig, noch offenkundig.
"

Worauf es also ankommt, ist die "eindeutige und offenkundige Ablehnung". Wie man das macht, ist dem BGH egal, solange ausreichend deutlich gemacht, in welchem Sinn das eigentlich vebotene Zeichen verwandt wird. Durchkreuzen ist eine Möglichkeit, aber eben nach Ansicht des BGH nicht die einzige.
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stefank schrieb:

Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.

Und es ging Dir darum, mir die Rechtslage zu erklären.
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60revax schrieb:

stefank schrieb:

Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.

Und es ging Dir darum, mir die Rechtslage zu erklären.

Genau. Die ist glücklicherweise richtig dargestellt. Peinlich genug sind die zwei Zahlenfehler trotzdem. Zu der Sorge, Nazis könnten sich diese Rechtsprechung zu nutze machen. führt der BGH übrigens aus:

"Die Befürchtung des Landgerichts, rechtsextreme Personen könnten diese Lockerung des Verbots ausnutzen und ihrerseits derart abgeänderte Kennzeichen verwenden, hat der Senat nicht geteilt. Er ist davon überzeugt, dass Anhänger rechtsextremer Organisationen Darstellungen, in denen solche Kennzeichen in gegnerischer Zielrichtung verwendet werden, als Verhöhnung der ihnen "heiligen" Symbole empfinden und selbst nicht gebrauchen würden."
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stefank schrieb:

60revax schrieb:

Sein Missfallen lässt sich auch anders ausdrücken. Auf Nazisymbole sollte man immer verzichten. Der "Sinn" kann missverstanden werden oder Nazis könnten sagen, man habe ja eigentlich was "anders" mit dem Zeigen sagen wollen.  

Deine Ansicht teile ich nicht, und vor allem gibt sie die Rechtslage nicht wieder. Der BGH hat zuletzt 2017 die Strafbarkeit von Zeichen verneint, „deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt“.
Für den Fall, dass der BGH dies nicht getan hätte, hatte übrigens das Bundesjustizministerium angekündigt, § 89a StGb entsprechend zu ändern.

Bitte kannst Du mir das BGH Urteil aus 2017 mit Aktenzeichen mitteilen.
Ich kenne nur ein Urteil zum § 86a aus 2007 und da ging es um durchgestriche Nazisymbole. Also nicht das was Miraculix angesprochen hat.

Warum der Bundestag in dem Zusammenhang den §89a ändern wollte erschließt sich mir nicht. Da geht es doch um ein völlig anderes Thema.
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Doppelt vertippt. § 86a selbstverständlich, und das Urteil aus 2007 meine ich. Es ging mir um das Zitat aus dem Urteil.
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Haliaeetus schrieb:

60revax schrieb:

propain schrieb:

miraculix250 schrieb:

Und hätte nicht wenig Lust, mal eine kleine Collage am PC zusammenzubasteln, die den Herrn mit SS-Ruhe am Revert und Banderole am Arm zeigt, um es auf Facebook zu posten. Ob er das dann auch so bewerten würde? Ich glaube nicht.

Wetten das so etwas sofort strafrechtlich verfolgt würde. Ich weiß, das wäre eine Sicherheitswette, die kann man nicht verlieren.

Ja, aber nicht wegen Beleidigung o.ä. des Herrn aus Kassel, sondern wegen  § 86a StGB.

Nicht auszuschließen. Ist ja in der Vergangenheit auch schon erfolgt. Wäre aber dennoch grotesk, da es die Symbole ja nicht um des Zeigens Willen zeigt, sondern eine Auseinandersetzung damit beinhaltet, die sicher nicht dem Sinne nach von § 86a StGB umfasst ist.

Schon verstanden.
Sein Missfallen lässt sich auch anders ausdrücken. Auf Nazisymbole sollte man immer verzichten. Der "Sinn" kann missverstanden werden oder Nazis könnten sagen, man habe ja eigentlich was "anders" mit dem Zeigen sagen wollen.  
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60revax schrieb:

Sein Missfallen lässt sich auch anders ausdrücken. Auf Nazisymbole sollte man immer verzichten. Der "Sinn" kann missverstanden werden oder Nazis könnten sagen, man habe ja eigentlich was "anders" mit dem Zeigen sagen wollen.  

Deine Ansicht teile ich nicht, und vor allem gibt sie die Rechtslage nicht wieder. Der BGH hat zuletzt 2017 die Strafbarkeit von Zeichen verneint, „deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt“.
Für den Fall, dass der BGH dies nicht getan hätte, hatte übrigens das Bundesjustizministerium angekündigt, § 89a StGb entsprechend zu ändern.
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Naja, bei aller Polemik lag er da in meinen Augen nicht wirklich falsch. Der erste Satz (den hatte ich daher ja auch zitiert), war zum Thema. Der Rest tatsächlich für die Diskussion nicht relevant. Ob man es dann so charmant ausdrücken muss wie stefank steht natürlich auf einem anderen Blatt.
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Haliaeetus schrieb:

Naja, bei aller Polemik lag er da in meinen Augen nicht wirklich falsch. Der erste Satz (den hatte ich daher ja auch zitiert), war zum Thema. Der Rest tatsächlich für die Diskussion nicht relevant. Ob man es dann so charmant ausdrücken muss wie stefank steht natürlich auf einem anderen Blatt.

So charmant drücke ich mich nur bei einem User aus, zu dessen ständiger Vorgehensweise es gehört, durch unzulässige und unredliche Argumentation den Diskurs zu zerstören.
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Xaver08 schrieb:


wie sähe denn deiner meinung nach eine neutrale "beweisführung" einer anklage aus, mal abgesehen davon, dass es vollkommener schwachsinn ist, bei einem zeitungsbericht von einer beweisfuehrung und einer anklage zu sprechen.
im übrigen hat der spiegel bei der polizei angefragt hat, die natuerlich zu den vorwuerfen nichts beitragen konnte, waren doch die schilderung der polizei bisher generell wenig der wahrheitsfindung dienlich.

du hast ja schon zu beginn raunend gegen aiko kempen gestänkert, ohne inhaltlich kritik zu äussern, bisher lag er mit allem ziemlich richtig.


Wo lag er denn unstreitig richtig? Sehr viel mehr als die semantische Ungenauigkeit des Begriffs "Notoperation" in der polizeilichen Darstellung dürfte da bis dato nicht sein. Seine Berufung auf Krankenhauskreisen war im gleichen Maße missverständlich, weil es nachweislich keine Weitergabe von Patientendaten von offizieller Seite des Krankenhauses und der Ärzteschaft ihm gegenüber gegeben hat.

Wie gesagt, vielleicht erweisen sich die Vorwürfe gegenüber der Polizei alle als berechtigt. Aber mach doch mal die Probe und ersetze die Polizei durch eine andere Personengruppe, die Dir nicht per se unsympathisch ist. Wenn beispielsweise bei der gleichen Quellenlage über die angebliche Gewalt von Eintrachtanhängern von einem einzigen Journalisten berichtet worden wäre, der auch in der Vergangenheit weit überwiegend nur zu diesem Thema in Erscheinung getreten ist, würdest Du dann auch über meine Skepsis gegenüber der Quelle so erbost sein? Wäre das dann auch argumentum ad hominem?

Meinst Du Aiko Kempen hätte den Artikel auf buzzfeed publiziert, wenn er ihn in der taz hätte unterbringen können? Online findest Du in der Newsübersicht der taz derzeit überhaupt nichts dazu.

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amsterdam_stranded schrieb:

Wie gesagt, vielleicht erweisen sich die Vorwürfe gegenüber der Polizei alle als berechtigt.

Danach sieht es aus, und der Rest deines Post ist unerhebliches Gequatsche.