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stefank

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Exil-Adler-NRW schrieb:
Heut in NRW übrigens mal ein guter Vorschlag zur Verschärfung des Nichtraucherschutzes. Demnach idt die neue NRW-Gesundheitsministerin für ein Rauchverbot in Eisdielen, Bäckereien und Gaststätten in Kaufhäusern. Das finde ich tatsächlich absolut in Ordnung und sollte so gehandhabt werden (wobei ich gerade bei Bäckereien noch nicht mal wusste, dass es da erlaubt ist). Ich glaube auch nicht, dass sich über eine solche Verschärfung groß jemand aufregen wird.


Das hast du falsch verstanden, es geht um ein vollständiges Rauchverbot in Gaststätten. Die Eisdielen und Bäckereien waren bloß ein polemisches Beispiel, um Raucherclubs zu verhindern:

"NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) will das Rauchverbot ausweiten. „Wir werden den Wildwuchs bei den Ausnahmen vom Rauchverbot beschneiden. Es darf nicht sein, dass Eisdielen und Bäcker sich zu Raucherclubs erklären“, sagte Steffens der Düsseldorfer „Rheinischen Post“."
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ghostinthemachine schrieb:
Über 3Tsd. Euro Beratungsgebühr für geschätzte 3 Stunden Arbeit, dafür dürfen Millionen von Normalbürgern mehrere Monate arbeiten - nicht nur im Sessel sitzen, ein bißchen lesen und mit dem Diktiergerät spielen.

Man sollte es sich gleich mehrmals überlegen, bevor man zum Anwalt geht. Und vorher fragen, was es kostet.

Guter Rat ist manchmal viel zu teuer.


Die Anwältin hat sich sicher fies (und ggf. auch rechtswidrig, s.o.) verhalten. Aber die Rechnung geht auch andersrum: Falsche  Posten auf der Telefonrechnung, Streitwert 30 Euro, eine Stunde Arbeit, 39,- Euro Stundenlohn. Und davon wollen Anwaltsgehilfin, Miete, Anwaltshaftpflicht etc. auch noch etwas abhaben.

Dein Rat, in jedem Fall vorher über die Kosten zu sprechen, ist selbstverständlich absolut richtig.
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Bigbamboo schrieb:
Du ziehst nach Jena und Deine größte Sorge ist der Empfang von Pro7??

Diese Sorge kann ich Dir nehmen.  


Ich vermute, Pro7 hat in Jena den zweithöchsten Marktanteil, gleich hinter NeunLive...
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HeinzGründel schrieb:
concordia-eagle schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Das Forum ist nicht der Nabel der Welt.


 


Für diese Erkenntniss nehm ich dir gleich ne Erstberatungsgebühr ab.


Wieso denn Erstberatungsgebühr? Ich sehe hier eine vollständige Beratung, Gegenstand ist die Welt, Gegenstandswert also somit 30 Mio, einfacher Fall, ist Kostennote über Euro 141568.11.

Für diese Beratung erlaube ich mir ebenfalls einge Gebühr aus Euro 141568.11
zu berechnen. Bring die 3418.87 Öcken (erhöhte Mittelgebühr, da Anwalt beraten wird) doch bitte am Donnerstag zur Konsti mit.
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Der BGH sieht in der anwaltichen Erstberatung eine "pauschale, überschlägige Beratung." Dies dürfte hier nicht der Fall sein. Immerhin wurde vorab ein Vertrag geprüft, es fand eine einstündige Punkt-für-Punkt Beratung statt und das Ergebnis wurde schriftlich zusammengefasst. Nicht jede einmalige Beratung ist Erstberatung im Sinne des RVG, sonst würden Mandate wie diese, die regelmäßig keine weitere anwaltliche Tätigkeit zur Folge haben, bei Verbauchern immer nur die gedecklte Gebühr auslösen. Nach meiner Auffassung stellt das Telefonat die Erstberatung dar, bei der dann durch konkludentes Handeln (Übersenden des Vertrags) der Auftrag für eine voll gebührenpflichtige Vertragberatung erteilt wurde.
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Völlig richtig. Der Anwalt muss allerdings ungefragt eben nur auf die Tatsache, dass nach Gegenstandswert abgerechnet wird, hinweisen, eben nicht auf dessen Höhe oder die sich daraus ergebenden Gebühren.
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Die allerbesten Geburtstagswünsche auch von mir!

Stefan
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3zu7 schrieb:
Mag ja alles richtig sein. Aber was hat das mit dem verlinkten FAZ Artikel zu tun?


Zumal Stefan Niggemeier wohl der beste deutsche Medienjournalist ist.
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Leider bist du in die RVG.-Falle getappt. Dieses "Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte" sieht in zivilrechtlichen Fällen die Berechnung nach dem Gegenstandswert vor, also wieviel die Sache Wert ist, um die es geht. Und das ist bei einem Haus nunmal der Kaufpreis. Die Beratungsgebühr wurde mit dem 1,3fachen angesetzt, höher darf sie nur angesetzt werden, wenn es sich um eine Sache von besonderer Schwierigkeit handelt. Und ebenso leider muss der Rechtsanwalt dir das nicht ungefragt vorher sagen:

"Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren muss der Rechtsanwalt regelmäßig nicht ungefragt hinweisen, weil kein Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Fachberaters erwarten darf und dessen gesetzliche Gebühren allgemein zu erfahren sind. Nur auf Verlangen des Auftraggebers hat der Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe des Entgelts mitzuteilen" (BGH, Urt. v. 18. September 1997 - IX ZR 49/97, NJW 1998, 136, 137; v. 2. Juli 1998 - IX ZR 63/97, NJW 1998, 3486, 3487).
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Das mit dem Mietvertrag ist eine Argumentation der Fitnessstudios. Sie wollen damit um einige Vorschriften, vor allem § 309 Ziff.9 BGB, herumkommen
Mit der Rechtsprechung ist aber davon auszugehen, dass es sich um einen typengemischten Vertrag handelt, der sowohl Miet-, als auch Dienstleistungselemente enthält.
Ich weiß ja nicht, ob Rosbacher das Problem derweil geklärt hat. Ansonsten rate ich wie oben bereits gesagt dazu, den Vertrag und den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen. Bei z.B. gem. § 309 Ziffer 9 BGB unwirksamer Bestimmung der Vertragsdauer ist mindestens die Kündigung mit dreimonatiger Frist, ggf. auch nur einmonatiger, möglich.
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Programmierer schrieb:
concordia-eagle schrieb:
stefank schrieb:
Programmierer schrieb:

Hat nur indirekt etwas mit der SGE zu tun.

"...hatte der Schiedsrichter bereits das Testspiel des italienischen Erstligisten US Cagliari gegen den französischen Club SEC Bastia am vergangenen Mittwoch vor dem Ende der regulären Spielzeit beendet. Nachdem die Auseinandersetzungen auf dem Platz kein Ende nahmen, pfiff der Referee die Begegnung 15 Minuten vor Ende ab."

Hoffentlich geht unser Testspiel ohne Zwischenfälle zu Ende.


Extrem elegant, wie der frappierend "indirekte Zusammenhang" mit der SGE hergestellt wird... ,-)  


Wie ich Programmierer einschätze, war das aber dick mit Ironie gewürzt, Stefan.


Mea culpa, mea maxima culpa. Hab ich doch wieder die Smilies vergessen.  


Ja, red' dich nur raus. Und der feine Herr Concordia souffliert noch die richtige Ausrede. Ironie ist eine Ausdrucksform, die ich zutiefst ablehne. Ein deutscher Mann steht zu seinem Wort, aber davon habt ihr verderbten Intellektuellen nätürlich keine Ahnung.
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Ja, mancher von uns hat ein schweres Päckchen zu tragen...
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manu666 schrieb:
jona_m schrieb:
Ausland ist sowieso doof....


hab Hessen noch nie verlassen  


Du Weltenbummler! Für mich ist an der Stadtgrenze von Frankfurt Schluss...
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Programmierer schrieb:

Hat nur indirekt etwas mit der SGE zu tun.

"...hatte der Schiedsrichter bereits das Testspiel des italienischen Erstligisten US Cagliari gegen den französischen Club SEC Bastia am vergangenen Mittwoch vor dem Ende der regulären Spielzeit beendet. Nachdem die Auseinandersetzungen auf dem Platz kein Ende nahmen, pfiff der Referee die Begegnung 15 Minuten vor Ende ab."

Hoffentlich geht unser Testspiel ohne Zwischenfälle zu Ende.


Extrem elegant, wie der frappierend "indirekte Zusammenhang" mit der SGE hergestellt wird... ,-)
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Ich bin dagegen. Hohe Reisekosten für uns Fans, manchmal muß man da Geld wechseln, und die meisten im Ausland sprechen kein deutsch. Äppler gibts auch nicht.
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P.S.: Obwohl Skibbe ein großes Talent ist, darf man nicht denken, dass der deshalb automatisch ein Rehhagel Nummer 2 ist.
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sCarecrow schrieb:
concordia-eagle schrieb:

Im Ernst, klar sind wir vorne gerade in der Breite gut besetzt, dass kann aber such bei maximal 2 Plätzen im Sturm nach hinten losgehen,


Teile Deine Befürchtung ein wenig.
Jedoch meine ich schon, dass man gleich 3 Stürmer aufstellen könnte.
Halil und Fenin sowieso, aber auch Ama.
Das bedeutet nicht einmal zwingend, dass man hinten offen Holland hat, wie Schalke oder nicht zuletzt Griechenland mit ihrer Ausrichtung bewiesen hat.


Jetzt verstehe ich endlich, warum wir Skibbe geholt haben: Traumfußball wie von Griechenland bei der WM...
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Auch von mir die allerbesten Glückwünsche zum Geburtstag, und feier schön mit deinen Droogs!

Stefan
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Grauer_Adler schrieb:
(...)

Daher: Respekt und Solidarität für die Kommilitonen der Slim-Fast-Universität Leipzig!  


Bitte hier keine Verleumdung. Es ist lediglich die Slim-Fast-Mensa. Die Uni selbst hat ihre Namensrechte aus idealistischen Gründen einer sympathischen kleinen Bürgerbewegung zur Verfügung gestellt. Die Pro-Deutschland-Universität ist nicht käuflich!
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Basaltkopp schrieb:
Freidenker schrieb:
Womöglich ist Fährmann auch kein Adler oder Neuer, sondern ein Buffon    


     Keine schlechte Idee  

Aber mal ernsthaft - ein Fährmann soll ein Fährmann sein - kein Adler, kein Neuer und auch kein Buffon. Vielleicht spricht man in ein oder zwei Jahren schon bei irgendwelchen Talenten davon, dass diese das Zeug haben, ein zweiter Fährmann zu werden. Und selbst diese Aussage wäre dann Quatsch - denn ein Vettel bleibt auch ein Vettel und wird kein zweiter, bzw. nach Schumi II, dritter Schumi!


Die vielen Namen verwirren mich. Sind Fährmann und Vettel denn keine Adler?