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stefank

35150

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Dem Streckenverlauf folgen bis Zwetschenweg
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Bei Willy-Mock-Straße links abbiegen
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3. rechts auf Gisselberger Str. nehmen
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Bei Südspange/B255 rechts abbiegen
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wohnzimmerlagerfeuer schrieb:
emmelkamper-jung schrieb:
... Glaube nicht das der Ausgang der ganzen Pflichtspiele irgendwas auf den Erfolg oder Misserfolg der Saison Aufschluss gibt. ...



Ich glaube schon, dass die Pflichtspiele Aufschluss darüber geben werden, ob die Saison gut wird oder nicht...
 


Was soll denn dieses OT-Gebabbel?


Ausfahrt Richtung Marburg-Süd
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Jetzt geht es rund auf der Autobahn. Rechts vorbei - links vorbei - Gaspedal bis zum Anschlag durchgetreten - Lichthupe - volle Möhre einen Fiat Panda geschnitten!
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Auf A485

Dem Streckenverlauf folgen bis B3a (Schilder nach Marburg/B3)
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Im Kreisverkehr erste Ausfahrt A485 Richtung Gießen/Frankfurt/A45/Dortmund nehmen
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Ich will ja nicht nur meckern, sondern auch was Produktives beitragen. Hier also der Live-Ticker von gereizts Anfahrt nach Wetzlar:

Südwesten auf Obergasse/L3133 Richtung Neugasse
Weiter auf L3133
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adlerkadabra schrieb:
stefank schrieb:
Leider fällt der Vorbericht von gereizt diesmal gegenüber seinen sonstigen Leistungen doch sehr ab. Keine Bilder, kaum Darstellung der Geschichte des gegnerischen Vereins, und am Ende wird noch der sympathische Verein FC Wetzlar beleidigt. Der Herr scheint sich ja sehr sicher zu sein, dass er den Posten als Vorberichter auf alle Zeit gepachtet hat. So nicht!    


Naja, so ticken diese Leute ... Stammbesetzung ... rollen mit den Augen und treten ab und an kürzer ...


Ja, und dann wundern sie sich, wenn keine Stimmung aufkommt. Ich zeig mal, wie man das richtig macht:

Achtung, Leutz! Gestern hat ein Kumpel von mir gehört, wie zwei Fans von den Allstars Marburg total die Eintracht beleidigt haben. Zeigen wir ihnen, wer die Macht ist! Alle in Orange nach Marburg - auch ohne Ticket! Bringt Pyro mit, soviel ihr tragen könnt! Für jedes Gegentor wird ein öffentliches Gebäude abgefackelt - mit der Grundschule fangen wir an!

So geht das!
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Leider fällt der Vorbericht von gereizt diesmal gegenüber seinen sonstigen Leistungen doch sehr ab. Keine Bilder, kaum Darstellung der Geschichte des gegnerischen Vereins, und am Ende wird noch der sympathische Verein FC Wetzlar beleidigt. Der Herr scheint sich ja sehr sicher zu sein, dass er den Posten als Vorberichter auf alle Zeit gepachtet hat. So nicht!  
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ditomaSGE schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
Kennt hier noch jmd. den Film: Steiner - Das eiserne Kreuz. Als der gedreht wurde war ich noch nicht mal geboren, kann mich aber sehr gut daran erinnern ihn in den 90ern gesehen zu haben    


Klar, kenne ich denn. Kannste übrigens vollständig auf youtube sehen.

Unvergessen für mich das "deutsche" Kinderlied Klick hier oder Hier



Unbedingt die Romanvorlage lesen: "Das geduldige Fleisch" von Willi Heinrich. Danach fragt man sich, warum so ein Kitsch aus so einem tollen (allerdings auch bestürzendem) Buch gemacht wurde.
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1amanatidis8 schrieb:
Warum wurde hier noch kein RAMBO genannt  ?!?  


"First Blood" ist meiner Meinung nach ein sehr guter Film, den Rest kann man getrost in die Tonne kloppen.
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Brady schrieb:

hallo tutzt, du bist ein ganz schöner Korinthekacker....unterstellst den Leuten sie hätten keine Ahnung und machst dann so eine Show....du bist und bleibst einer der Größten hier im Forum....zum Tatzeitpunkt waren beide Täter Jugendliche...womit GxOffmodd wohl doch Ahnung hat...
grußlos


Zum Tatzeitpunkt war der eine Täter 17 und der andere 20, somit der eine Jugendlicher, der andere Heranwachsender.
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KroateAusFfm schrieb:
stefank schrieb:
Auf Jugendstrafe würde das Gericht hier wohl auch bei Körperverletzung mit Todesfolge erkennen. Aber eben bis fünf Jahre, und nicht bis zehn Jahre, wie bei Mord.


Das ist schlichtweg falsch. Körperverletzung mit Todesfolge ist ein Verbrechen und hat ein Strafrahmen von 3 - 15 (§ 38 Abs. 2 StGB) Jahren. Somit findet § 18 Abs. 1 S. 2 JGG Anwendung. Die Höchsttrafe beträgt mithin 10 Jahre.


Selbstverständlich richtig, ich bin bei den 10 Jahren aus Absatz 2 hängengeblieben.
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Auf Jugendstrafe würde das Gericht hier wohl auch bei Körperverletzung mit Todesfolge erkennen. Aber eben bis fünf Jahre, und nicht bis zehn Jahre, wie bei Mord.
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Ewigtreuer schrieb:
peter schrieb:
Ewigtreuer schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
Neue Erkenntnisse im Fall Brunner.

Spiegel schrieb:
Überraschung im Prozess gegen die Münchner S-Bahn-Schläger: Der Manager Dominik Brunner ist nach SPIEGEL-Informationen nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe der Angeklagten gestorben, sondern an Herzversagen.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,707012,00.html



Warum "fürchtest" du das? Gottseidank zieht hier bei uns nach einer Tat, die in den Medien hetzerisch ausgeschlachtet wird, nicht ein Mob mit Fackeln und Stricken los. Vielmehr wird in einem Gerichtverfahren versucht, den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln. Und dieser stellt sich im vorliegenden Fall nun mal etwas anders dar, als es die Bild glauben machen wollte. Dies ist selbstverständlich strafrechtlich anders zu werten, als eine vorsätzliche Tötung. Ob hier der mindesterforderliche Eventualvorsatz einer Tötung vorlag, darf zumindest bezweifelt werden. Vielmehr scheint Körperverletzung mit Todesfolge in Frage zu kommen:

§ 227 StGB

(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.



Hab ich auch grade in den Nachrichten gehört.
Macht für mich keinen Unterschied.. Ohne es beweisen zu können behaupte ich, dass Brunner wahrscheinlich noch leben würde, wenn diese Schweine nicht auf ihn eingetreten hätten  


ist schon sehr wahrscheinlich. aber damit fällt der tötungsvorsatz wahrscheinlich weg. und, das wissen die juristen wahrscheinlich besser, wahrscheinlich macht es einen unterschied ob ich dir eine pistole an den kopf halte und du fällst tot um oder ob ich abdrücke.

trotzdem wäre ich der verursacher, aber es wäre wohl weder mord noch totschlag.


Ja, ich fürchte, juristisch wird das so gewertet.
Wäre ja echt ein tolles Signal, wenn diese beiden *piiiiiiiiep - zensiert* mit milden Strafen - vielleicht sogar Bewährung davon kämen.
Weiss jemand, wie der Fall unter diesen Gesichtspunkten zu ahnden wäre?


Warum "fürchtest" du das? Gottseidank zieht hier bei uns nach einer Tat, die in den Medien hetzerisch ausgeschlachtet wird, nicht ein Mob mit Fackeln und Stricken los. Vielmehr wird in einem Gerichtverfahren versucht, den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln. Und dieser stellt sich im vorliegenden Fall nun mal etwas anders dar, als es die Bild glauben machen wollte. Dies ist selbstverständlich strafrechtlich anders zu werten, als eine vorsätzliche Tötung. Ob hier der mindesterforderliche Eventualvorsatz einer Tötung vorlag, darf zumindest bezweifelt werden. Vielmehr scheint Körperverletzung mit Todesfolge in Frage zu kommen:

§ 227 StGB

(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Hier ist zu berücksichtigen, dass wir uns nicht im Erwachsenen-, sondern im Jugendstrafrecht bewegen. Im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts steht die Erziehung und nicht die Bestrafung. Geregelt ist dies im Jugendgerichtsgesetz. Für jugendliche Straftäter, die zwischen 14 und 17 Jahre alt sind, gilt das Jugendstrafrecht uneingeschränkt. Wer zur Tatzeit 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist, gilt als Heranwachsender. Hier entscheidet das Gericht, ob das in der Regel härtere Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Der Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts gilt im Jugendstrafrecht nicht. Stattdessen gibt es auch Erziehungsmaßnahmen und Arreste. Die Jugendstrafe - also Freiheitsstrafe als härteste Maßnahme - soll nur unter besonderen Voraussetzungen verhängt werden. Etwa müssen beim Täter "schädliche Neigungen" vorliegen, oder es muss eine besondere Schwere der Schuld gegeben sein.

Die Dauer der Jugendstrafe beträgt sechs Monate bis fünf Jahre. Für Verbrechen, für die das allgemeine Strafrecht mehr als zehn Jahre vorsieht - etwa Mord oder versuchter Mord - kann die Staatsanwaltschaft für Jugendliche bis zu zehn Jahre betragen.
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FredSchaub schrieb:
stefank schrieb:
Die erste Folge scheint mir aber schwer von "The Thin Red Line" abgekupfert  gewesen zu sein. Ansonsten wie immer: Es geht nur darum, wie unsere Jungs (aus Sicht der Amis) sich damals geschlagen haben. Der Feind, hier die Japaner, findet nur als Angstelement oder Kugelfang statt. Daran ändern auch Szenen nichts, in denen ein braver US-Boy gerührt ein Familienfoto eines gefallenen Japaners betrachtet. Dies soll nicht beweisen, dass der [bad][bad][bad]*****[/bad][/bad][/bad] eine Frau, sondern dass der GI ein Herz hat. Die Werte, die in solchen Filmen tradiert werden, dienen der Einstimmung auf kommende Kriege.


also die Macher der Serie haben bewusst versucht, den Rassismus und die Menschenverachtung der Amerikaner den Japanern gegenüber herauszuarbeiten - finde nicht, dass da was beschönigt wurde


Ich habe auch nicht von beschönigt gesprochen. Vielmehr werden die "richtigen" Werte nach dem Prinzip des "Learning by viewing" propagiert. Beispielhaft die Szene, in der ein wehrloser Japaner mehrfach absichtlich angeschossen wird, um ihn langsam zu töten. Dieses Handeln wird gerechtfertigt, da ein anderer verwundeter Japaner sich direkt zuvor in die Luft gesprengt hat und GIs mit in den Tod gerissen hat. Aufgelöst wird die "verständliche", aber "falsche" Handlung der US-Soldaten durch den Good-Guy, der einfach seine Pistole nimmt und den Japaner erschieß. Lerne: Feinde töten im Krieg ist voll okay, aber sauber muss es dabei zugehen.
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Handkäs_mit_musik schrieb:
stefank schrieb:
Eintracht-Er schrieb:

Das mit den Sportschuhen ist ja wohl ein mega dämlicher Spruch .Spielen es millionen?, wer weiß, wann diese Saat aufgeht.
Ich meine, vielleicht ungeschickt ausgedrückt, dass manche Spiele/Filme unter dem Deckmantel des Kampfsports an niedere Instinkte apellieren. Für mich steht fest, dass solche Extrem-Unterhaltung nicht gut sein kann.
Habe ich behauptet, dass ein Verbot das Allheilmittel ist? nein. Natürlich müssen die sozialen Ursachen auch gesehen werden, sodaß die Neigung, sich von so etwas faszinieren zu lassen gar nicht erst einstellt.


"Ich meine" und "Für mich steht fest" ist leider kein Ersatz für wissenschaftliche Forschung, und danach besteht eben kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Gewaltspielen und Gewaltausübung.  


Wieso ich habe mit Gran Torurismo und ColinMcRae Ralle auch meinen Führerschein gemacht. Die Leute schauen zwar dumm, wenn ich mit 70 driftend in eine Kurve rase, aber mir ist das doch egal...


Bei mir ist es noch schlimmer. Die Nachbarn sind total genervt, weil ich andauernd bessere Stadtbefestigungen errichten will, Bogenschützen ausbilden lasse und anfange,ein Weltwunder bauen...
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Die Sternchen sind ein schönes Beispiel, wie bescheuert und falsch eine Badword-Funktion ist. Ich habe bewusst negatives Synonym für Japaner gewählt, um in der Sprachform des "uneigentlichen Sprechens" die dahinterstehende Denkweise zu entlarven, Die Funktion verhindert dies und behindert so wichtige Formen der Satire, Polemik und Ironie und damit das kritische Denken. Schlecht, sollte man abschaffen.