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stefank

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Erstmal finde ich es sehr gut, wenn Leute, die für Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, durch solche Aktionen unterstützt werden. Aber ich kann mich miep nur anschließen: Was bitte soll die Kennzeichnung als SLT??? Und dann muss man bei dem zitierten Auszug vielleicht schon mal dazu schreiben, dass das beschriebene Geschehen 1959 stattfand. Und erklären, dass die "Flagge zeigen" Aktion damit zu tun hat, dass der Besitz und das Zeigen der Flagge von den Chinesen in Tibet mit Strafen verfolgt wird.
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ZoLo schrieb:
Zu 1.) Warte die neue Forenversion ab, auch wenn dann nicht der letzte Beitrag oben sein wird, aber z.B. die Option vorhanden sein wird, einen Thread auf mehrere Seiten aufzuteilen! Zudem gibt es doch bereits die Möglichkeit den "letzten Beitrag" anzuclicken!

Zu 2.) Warte die neue Forenversion ab!

Zu 3.) Siehe Link von EagleOnChest!

Du hast gut reden, die jungen Leute hier können natürlich gut auf die neue Forumsversion warten, ich bin aber schon 45...
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Knueller schrieb:
...Ansonsten: Gibt schlimmeres. Stellt euch nicht so an

Meinst du das?




(Gruß an Chaoz78)
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Basaltkopp
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Hier noch ein ganz schweres Rätsel:

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Wer es genau wissen will, kann hier http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/sonstiges/historie.htm die Chronologie der Änderungen des HSOG ansehen. Tatsächlich gab es auch in letzter Zeit Änderungen, die betrafen aber nicht die hier einschlägigen Paragraphen. Die stammen, die dargestellt, aus 2000. Lediglich im Jahre 2003 wurde der Poizeigewahrsam auf Ordungswidrigkeiten ausgedehnt, was aber nach allgemeiner Auffassung gegen Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, wonach Polizeigewahrsam nur bei drohenden Straftaten zulässig ist.
Einen solchen Vorgang nennt man im Medienjargon zynisch "aktualisieren". Das heißt, man bringt eine Meldung, die gerade gut passt, sagt aber nicht dass sie schon uralt ist. Die "Bild"-Zeitung ist Meister in dieser Technik. Insgesamt würde ich "RTL-Aktuell" für nicht zitierfähig halten.
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Saustark! Das sollte unbedingt hier http://de.wikipedia.org/wiki/Eintracht_Frankfurt reinkommen, damit es für die Ewigkeit erhalten bleibt!
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stefank schrieb:
Wenn der Bericht in "RTL Aktuell" hier vom theaderöffner richtig wiedergegeben wurde, beweist dies nur, was für dummes Zeug in den Medien über Rechtsthemen erzählt wird - Hauptsache, man kann irgendwie eine halbwegs interessante Meldung drausmachen. Das fragliche Gesetz ist natürlich das "Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz" (HSOG), die rechtliche Grundlage des Polizeihandelns in Hessen (das gibt es in jedem Bundesland, da Polizei Ländersache ist). In § 32 Abs. 1 Nr.2 ist geregelt, dass die Polizei Personen in Gewahrsam nehmen kann, wenn die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten droht. Nach § 33 Abs. 1 muss die Person dann unverzüglich, spätestens aber nach 24 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Der Richter (und nur er!) kann dann den Gewahrsam auf maximal 6 Tage ausdehnen (§ 35 Abs. 1 Nr. 4). Mit den genannten Zusätzen stimmt die Meldung also im Grunde - nur gilt diese Fassung bereits seit dem 22. Mai 2000. Also, viel heiße Luft um eine altbekannte Regelung.  

Klasse, jetzt zitiere ich mich selbst. Aber anscheinend sind in dem obigen Text zuviele Paragraphenzeichen, darum wird er nicht gelesen.
Also hier die Kurzfassung:

-Das Gesetz ist das HSOG
-Von neu kann gar keine Rede sein
-RTL hat Blödsinn erzählt oder threaderöffner hat es falsch verstanden
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Wenn der Bericht in "RTL Aktuell" hier vom theaderöffner richtig wiedergegeben wurde, beweist dies nur, was für dummes Zeug in den Medien über Rechtsthemen erzählt wird - Hauptsache, man kann irgendwie eine halbwegs interessante Meldung drausmachen. Das fragliche Gesetz ist natürlich das "Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz" (HSOG), die rechtliche Grundlage des Polizeihandelns in Hessen (das gibt es in jedem Bundesland, da Polizei Ländersache ist). In § 32 Abs. 1 Nr.2 ist geregelt, dass die Polizei Personen in Gewahrsam nehmen kann, wenn die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten droht. Nach § 33 Abs. 1 muss die Person dann unverzüglich, spätestens aber nach 24 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Der Richter (und nur er!) kann dann den Gewahrsam auf maximal 6 Tage ausdehnen (§ 35 Abs. 1 Nr. 4). Mit den genannten Zusätzen stimmt die Meldung also im Grunde - nur gilt diese Fassung bereits seit dem 22. Mai 2000. Also, viel heiße Luft um eine altbekannte Regelung.  
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Dortelweil-Adler schrieb:
@bettgirl
Alle hier in dem Fred (außer Dir) können sich aus gegenseitiger Erfahrung ziemlich gut einschätzen und mögens gerne etwas deftiger...spiel mit oder lass es


DA


Ich kann DA nicht zustimmen. Ich finde nämlich auch, wir sollten hier zivilisierter, höflicher und mit gewählteren Ausdrücken  miteinander umgehen, und wenn nicht, kriegt DA was in seine saudumme Fresse.
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FC St. Pauli - damit kann ich leben
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@Brady: Juristen stehen über den Philosophen, nicht unter ihnen!
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@DA: Ich will versuchen, deine Fragen zu beantworten, indem ich nicht auf sie eingehe. Seit ca. 28 Jahren beschäftige ich mich mit Jura, und dabei neben dem dogmatischen Teil (also der reinen Rechtsanwendung und Umsetzung) mit Rechtphilosophie, -soziologie, Kriminologie etc. Dabei profitiere ich davon, wie alle Juristen, dass sich massenhaft Juristen vor mir und auch heute ebenfalls mit diesen Fragen beschäftigt haben. Ich muss das Rad also nicht immer neu erfinden. Fragen wie deine werden überall auf der Welt in der Juristenausbildung von Erstsemestern gestellt. In Fortgeschrittenenveranstaltungen werden sie nie mehr gestellt. Das liegt daran, dass man irgendwann das Rechtssystem erkennt und selbst zu den entsprechenden Antworten gelangt. Dieses System ist so kompliziert wie das menschliche Zusammenleben selbst. Was auf den ersten Blick unverständlich und falsch erscheint, ist das Ergebnis eines uralten, langen und intensiven Nachdenkens und Diskutierens und Auswertens von Erfahrungen. Und selbst dann bleiben mehr Fragen offen, als beantwortet sind. Wer hier auf die einfache Lösung setzt, muss alle Erfahrungen der juristischen Geschichte nochmal machen, denn diese einfache Lösung war der Anfang, nicht das Ende.  
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crusher schrieb:
Warum ist die Site des Bundestages unter einer britischen Domain zu erreichen?

Weil die Universität von Edinburgh ein Programm für öffentlichen Demokratie entwickelt hat:

"Wer betreibt den Server für die Öffentliche Petition?

Die Internetseiten Öffentliche Petition werden betreut von:
International Teledemocracy Centre an der Napier Universität, Edinburgh.
Die University in Edinburgh hat das System mit Unterstützung
der British Telecom Scotland entwickelt."
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@zwergnase: Im Grunde ist dein letzter Beitrag hier der Beste von allen, einschließlich meiner. Du sagst nämlich sehr deutlich, worum es geht: Emotion gegen sachliche Abwägung. Um es kurz zu machen: Ich kann jeden verstehen, der als Betroffener Rache will oder als Besorgter Schutz für seine Kinder. Ich will aber auf keinen Fall, dass diese Personen das Recht in die Hand nehmen oder die Gesetze machen. Stellt euch vor, ein Jurist, der vom Fußball keine Ahnung hat, käme mit der Forderung, ohne Schiedsrichter zu spielen, damit es keine Fehlentscheidungen mehr gibt. So ist es hier: Auf den ersten Blick scheint die Petition berechtigt. Doch jeder, der sich mit der Materie professionell beschäftigt hat, weiß, das dies nicht funktioniert. Eine letzte Bitte: Fallt niemals auf Populisten herein, die euch tolle Lösungen nach dem Hau-Drauf-Verfahren empfehlen. Das führt immer in einen Staat, in dem keiner von uns mehr leben wollte.  
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@DA: Bei den von dir genannten Taten ist bereits nach geltendem Recht die Verhängung einer SV möglich (Voraussetzung Verurteilung zu mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe und negative Gefährdungsprognose). Die Petition fordert die Ausdehnung auf alle Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die sich auf Kinder beziehen. Wer diese Petition unterstützt, folgt nur seiner verständlichen Wut über die Tatsache, dass kranke Menschen kranke Dinge tun. Tatsächlich würden die negativen Konsequenzen überwiegen: Man fördert, was man bekämpfen will. Aus diesem Grund haben solche und ähnliche Petitionen übrigens in den Ausschüssen des Bundestages auch keinerlei Chance.      
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So gut und differenziert argumentiert: Sagenhaft!
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Ihr macht es euch leider viel zu einfach. Hier ein Fall aus meiner Praxis (damals als Rechtsreferendar): Ein Stiefvater eines Mädchens wurde von diesem beschuldigt, sich sexuell an ihr vergangen zu haben. Hintergrund war der Wunsch des Mädchens, bei ihrem leiblichen Vater zu leben. Das Mädchen wurde vom Jugendamt sofort aus der Familie genommen und kam in ein Kinderheim. Dort hat es ihr (verständlicherweise) so wenig gefallen, dass sie nach ein paar Wochen zugegeben hat, sich die ganze Geschichte zusammen mit einer Freundin ausgedacht zu haben. Die Freundin hat dies bestätigt, und so wurde das Verfahren gegen den Stiefvater eingestellt. Und wer jetzt sagt: SV nur in eindeutigen Fällen, kennt sich in der Strafprozesspraxis wirklich nicht aus. Je höher das Strafmaß (oder eben SV), um so mehr wird der Täter die Tat leugnen. Das Eingestehen ist aber Grundvoraussetzung jeder Therapie. Die Androhung sofortiger SV kann sogar dazu führen, dass der Täter dem sexuellen Mißbrauch eine Tötung zur Verdeckung seiner Tat folgen lässt. Strafrecht ist wirklich eine komplizierte Angelegenheit, bei der man mit schnellen "Schlüssel-wegwerfen"-Ansätzen nicht weiter kommt.    
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Mmmmmh, geht euch das auch so? In letzter Zeit zeigt bei mir die "Gelesen"-Funktion in der jeweiligen Forumsübersicht an, was sie will. Manchmal sind bereits gelesene threads immmer noch rot, dann wieder noch nicht gelesene threads (also mit neuen Postings) weiß. Komisch, komisch....
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Das ist wirklich bitter, die Post ist so ein Xxxhaufen! Nützt dir zwar jetzt nichts mehr, aber an alle der Hinweis: Karten sollte man nur per Einschreiben verschicken. Zwar ist auch hier der Wertersatz auf ca 35 Euro beschränkt, aber durch die Nachverfolgungsmöglichkeiten gehen diese deutlich seltener "verloren". Wenn das mit der Sperrung/Neukarten nicht funktioniert: Wollen wir nicht mal nachschauen, wer dann auf den Plätzen sitzt? Irgendwoher muss der Typ die Karten dann ja haben...