
tutzt
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tutzt
1:2 Schlake. Schon wieder der Käwin... :neutral-face
Tja, nach derzeitigem Stand ist Kuranyi noch der Einäugige unter den Blinden.
Klose ist nur noch bemitleidenswert, Poldi weiß nicht mal mehr wo überhaupt das Tor steht und Cacau hat einen guten Monat in den letzten 2 Jahren gehabt.
Müller ist zu unerfahren, Helmes war ewig verletzt und den Kiesling mag der Jogi offenbar nicht,
Da bleibt ja nur noch der Kevin... :neutral-face
Klose ist nur noch bemitleidenswert, Poldi weiß nicht mal mehr wo überhaupt das Tor steht und Cacau hat einen guten Monat in den letzten 2 Jahren gehabt.
Müller ist zu unerfahren, Helmes war ewig verletzt und den Kiesling mag der Jogi offenbar nicht,
Da bleibt ja nur noch der Kevin... :neutral-face
stefank schrieb:HeinzGründel schrieb:
Ich würde gern mal wissen wann für unsere Ethiker hier der Vertrauensbereich verletzt ist. Bei einem Euro, bei zehn, bei hundert?
Komm schon, Uli. Du weißt selbst ganz genau, dass im Strafrecht die Grenze bei 248a StGB derzeit bei 50 Euro gesehen wird.
Solch eine Grenze brauchen wir hier aber gar nicht, da 626 BGB ja eine Abwägungsvorgabe trifft. Auf den vorliegenden Fall eines seit 17 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnisses angewandt, ist es auch bei Verletzung des Vertrauensbereichs für den AG nicht unzumutbar, erst nach vorheriger einmaliger Abmahnung fristlos kündigen zu können. Es erscheint hoch wahscheinlich, dass die AN nach Abmahnung mit Kündigungsdrohung nie wieder Essensreste mitnimmt, um ihr Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden.
Der Hauptunterschied bei diesem Einzelfall zu dem, in der Öffentlichkeit ähnlich bewerteten, anderen mit der Kassiererin und den Pfandbons ist für mich hier, dass die Eine Zugriff auf die Einnahmen des AG hat und genau diese an sich genommen hat. Das Vertrauen in die Ehrlichkeit ist da kaum noch gegeben. Egal wie gering der Betrag, sie hat auf dem ureigensten Gebiet, für das sie eingestellt ist, Vertrauen missbraucht.
Das sieht für mich bei diesem Fall etwas anders aus. Wenn sie jetzt mutwillig Essen ruinieren, Geräte aus der Küche entwenden, oder auch Vorräte mitnehmen würde, ok. Da ist die Vergleichbarkeit gegeben und man kann dem AG nicht zumuten das Risiko einzugehen, dass dies nicht das erste und nicht das letze Mal war.
Aber bei Abfall? Das ist für mich eher mit diesem Fall vergleichbar:
http://www.stern.de/panorama/kinderbett-vom-muell-geklaut-gericht-erklaert-kuendigung-von-muellmann-fuer-unwirksam-1542527.html
Da kann man von einem Pflichtverstoß sicher reden. Aber Vertrauen missbraucht? Das würde ich hier nicht sehen. Denn ein gewichtiges Interesse an der Art der Verwendung der Reste hat der AG nicht. Ihm dürfte es eher egal sein, was damit passiert(solange es nicht wieder aufgewärmt den Kunden serviert wird...).
mickmuck schrieb:tutzt schrieb:mickmuck schrieb:
hätte ich nicht gegeben
Was? Wieso das denn nicht? War doch n glasklares Foul. Und im Strafraum. Also Elfer.
naja, klar steht das bein draußen aber der pitroipa springt ja da fast schon rein.
Zwingt ihn niemand auszuweichen. Klar sucht er den Elfer, aber dennoch war das n klares Foul.