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Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

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stefank schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Siegestaumel schrieb:

Und dann ist man bei den Prinzipien angelangt: Erklärt man das, was im eigenen Kulturkreis nicht üblich ist, für ungesetzlich oder nicht? Darum geht die Diskussion, soweit ich sie begreife.




Wenn es gegen das GG verstößt und offensichtlich einen Straftatbestand darstellt, dann auf jeden Fall!


Um mal einen vergleichbaren Aspekt in die Debatte zu bringen: Wie verhält es sich denn mit der gesellschaftlichen Akzeptanz einer Ohrfeige bei der Kindererziehung?


Man schaut weg. Wie (fast) immer.
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Dirty-Harry schrieb:
So kann es z.B. auch nicht angehen, daß mein ausländ. Nachbar z.b aus kulturellen Grunden seine Frau aus kultureller Gewohnheit verprügelt und das Gericht diese kulturelle gegebenheit einfließen läßt.(irgendwas  war da doch mal)

Ja, da war was. Wenn ich mich richtig erinnere, wollte sich eine Frau von ihrem türkischen (oder kurdischen) Mann scheiden lassen, weil er sie prügelte, und die deutsche Richterin anerkannte das nicht als Scheidungsgrund, weil die Züchtigung der Frau in diesem Kulturkreis normal sei.

Ich fand dieses Urteil auch unmöglich. Und ich fände es auch seltsam, wenn man den Kannibalismus hier legalisieren würde. Wobei der Kannibale vermutlich kopfschüttelnd sagen würde, dass wir eine seltsame Gesellschaft seien, wenn wir unsere erschlagenen Feinde nicht auffuttern.

Es ist schwierig. Entweder entscheidet man von Fall zu Fall, was einen empört oder man für tolerabel hält, wobei man dann leicht ins Schleudern gerät, oder sagte man tatsächlich ganz rigoros, das alles, was den hier herrschenden Gesetzen und Gebräuchen zuwiderläuft, verboten ist, egal, wer was und aus welchen Gründen tut.

Aber wenn ich dich recht verstehe, meinst du, dass solche Entscheidungen nicht Aufgabe eines Gerichtes seien, sondern von der Politik beackert werden müssten. Klingt plausibel. Nur nehme ich an, das Ergebnis bereits zu kennen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass sich die Politik so offen gegen die Juden und den Islam stellen würde, wie es mit dem Verbot von Beschneidungen wohl der Fall ist.
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Basaltkopp schrieb:
stefank schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Siegestaumel schrieb:

Und dann ist man bei den Prinzipien angelangt: Erklärt man das, was im eigenen Kulturkreis nicht üblich ist, für ungesetzlich oder nicht? Darum geht die Diskussion, soweit ich sie begreife.




Wenn es gegen das GG verstößt und offensichtlich einen Straftatbestand darstellt, dann auf jeden Fall!


Um mal einen vergleichbaren Aspekt in die Debatte zu bringen: Wie verhält es sich denn mit der gesellschaftlichen Akzeptanz einer Ohrfeige bei der Kindererziehung?


Man schaut weg. Wie (fast) immer.


aber wehe einer schlägt seinen Hund
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Basaltkopp schrieb:
Siegestaumel schrieb:

Und dann ist man bei den Prinzipien angelangt: Erklärt man das, was im eigenen Kulturkreis nicht üblich ist, für ungesetzlich oder nicht? Darum geht die Diskussion, soweit ich sie begreife.




Wenn es gegen das GG verstößt und offensichtlich einen Straftatbestand darstellt, dann auf jeden Fall!

Fragt sich nur, ob die Sache wirklich so einfach ist. Damit müssen sich Juristen auseinandersetzen. Von denen gibt es ja genug.
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Evelyn Hecht-Galinski

Tochter von Heinz Galinski

hat sich auch zu Wort gemeldet und meint:

Beschneidung kleiner Kinder ist unmenschlich !

Hier vieles nochmal zu nachlesen

http://www.kritisches-netzwerk.de/content/beschneidung-kleiner-kinder-ist-unmenschlich
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Basaltkopp schrieb:
stefank schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Siegestaumel schrieb:

Und dann ist man bei den Prinzipien angelangt: Erklärt man das, was im eigenen Kulturkreis nicht üblich ist, für ungesetzlich oder nicht? Darum geht die Diskussion, soweit ich sie begreife.




Wenn es gegen das GG verstößt und offensichtlich einen Straftatbestand darstellt, dann auf jeden Fall!


Um mal einen vergleichbaren Aspekt in die Debatte zu bringen: Wie verhält es sich denn mit der gesellschaftlichen Akzeptanz einer Ohrfeige bei der Kindererziehung?


Man schaut weg. Wie (fast) immer.


Sehe ich anders. Vergleiche mal die schallende Ohrfeige in der Öffentlichkeit im Jahr 1960 mit heute, 50 Jahr später.
Oder die Tatzen in der Schule.
Auch da sehe ich einen Wertewandel.
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Dem ein oder anderen im Forum hätte eine Schelle mal ganz gut getan....peace...
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Brady schrieb:
Dem ein oder anderen im Forum hätte eine Schelle mal ganz gut getan....peace...


Ich hab se  noch mit dem Bambusspazierstock , den ich auf der Kerb geschossen hab, auf den blanken Hintern bekommen     Du siehst, es hat auch nix genützt

In der Frankfurter Großstadt hatte ich insoweit Glück, daß uns nie ein Lehrer hätte anfassen dürfen.Auf der Wegscheide hat es eine dort beschäftigte Aufsichtsperson mit mehreren Schülern getan(Ohrfeigen ohne Ende usw)er dürfte am nächsten Tag gehen und hatte Anzeigen ohne Ende am Hals

Im konservativen Ländle hat die Entwicklung aber in der Schule länger gedauert. Nicht nur zu Hause, sondern auch in der Schule gab es dort in meiner Generation noch Prügel, weil die Eltern die Autoritäten
Pfarrer(die damals dort ebnfalls geprügelt haben ),Lehrer usw. bedingungslos anerkannt haben. Obwohl die Rechtslage dies wohl auch dort nicht mehr zugelassen hat
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richtig so.wie will ein 4 jähriger junge entscheiden ob er das überhaupt will.
sollen die jungs später selber entscheiden ob man ihnen am pimmel rumschneiden soll oder nicht.
ein ganz plausibles verbot für das ich völliges verständnis habe.
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FredSchaub schrieb:
Basaltkopp schrieb:
stefank schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Siegestaumel schrieb:

Und dann ist man bei den Prinzipien angelangt: Erklärt man das, was im eigenen Kulturkreis nicht üblich ist, für ungesetzlich oder nicht? Darum geht die Diskussion, soweit ich sie begreife.




Wenn es gegen das GG verstößt und offensichtlich einen Straftatbestand darstellt, dann auf jeden Fall!


Um mal einen vergleichbaren Aspekt in die Debatte zu bringen: Wie verhält es sich denn mit der gesellschaftlichen Akzeptanz einer Ohrfeige bei der Kindererziehung?


Man schaut weg. Wie (fast) immer.


aber wehe einer schlägt seinen Hund


ich würde beides anzeigen.ich rede jetzt von kleinkindern.
ob man einen wehrlosen hund oder ein kleines wehrloses kind klatscht,da mach ich keinen unterschied.
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Siegestaumel schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
So kann es z.B. auch nicht angehen, daß mein ausländ. Nachbar z.b aus kulturellen Grunden seine Frau aus kultureller Gewohnheit verprügelt und das Gericht diese kulturelle gegebenheit einfließen läßt.(irgendwas  war da doch mal)

Ja, da war was. Wenn ich mich richtig erinnere, wollte sich eine Frau von ihrem türkischen (oder kurdischen) Mann scheiden lassen, weil er sie prügelte, und die deutsche Richterin anerkannte das nicht als Scheidungsgrund, weil die Züchtigung der Frau in diesem Kulturkreis normal sei.

Ich fand dieses Urteil auch unmöglich. Und ich fände es auch seltsam, wenn man den Kannibalismus hier legalisieren würde. Wobei der Kannibale vermutlich kopfschüttelnd sagen würde, dass wir eine seltsame Gesellschaft seien, wenn wir unsere erschlagenen Feinde nicht auffuttern.


Ein interessantes Beispiel dafür, was sich nach Jahren so alles in Köpfen festsetzt und welche Schlußfolgerungen daraus gezogen werden.

So lief es tatsächlich ab:

Einer Frankfurter Richterin lag 2007 ein Antrag auf Prozesskostenbeihilfe einer deutschen Staatsbürgerin marokkanischer Herkunft vor, die wünschte, ohne Trennungsjahr sofort geschieden zu werden. Dem  gewalttätigen Ehemann war bereits längst ein Kontaktverbot auferhängt worden, d.h. die beiden lebten nicht mehr zusammen. Bei dem Urteil ging es also nicht um die Scheidung, sondern um die  Frage, ob Prozesskostenhilfe für eine vorgezogene Scheidung gewährt wird. Die Richterin teilte der Antragsstellerin mit, dass sie den Härtefall (hier bezog sie sich auf das angeblich im marokkanischen Kutlurkreis übliche Züchtigungsrecht) nicht erkennen kann, und schlug vor, den Antrag auf Prozesskostenhilfe bis zum Trennungsjahr zurückzustellen.

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FräuleinAdler schrieb:
Siegestaumel schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
So kann es z.B. auch nicht angehen, daß mein ausländ. Nachbar z.b aus kulturellen Grunden seine Frau aus kultureller Gewohnheit verprügelt und das Gericht diese kulturelle gegebenheit einfließen läßt.(irgendwas  war da doch mal)

Ja, da war was. Wenn ich mich richtig erinnere, wollte sich eine Frau von ihrem türkischen (oder kurdischen) Mann scheiden lassen, weil er sie prügelte, und die deutsche Richterin anerkannte das nicht als Scheidungsgrund, weil die Züchtigung der Frau in diesem Kulturkreis normal sei.

Ich fand dieses Urteil auch unmöglich. Und ich fände es auch seltsam, wenn man den Kannibalismus hier legalisieren würde. Wobei der Kannibale vermutlich kopfschüttelnd sagen würde, dass wir eine seltsame Gesellschaft seien, wenn wir unsere erschlagenen Feinde nicht auffuttern.


Ein interessantes Beispiel dafür, was sich nach Jahren so alles in Köpfen festsetzt und welche Schlußfolgerungen daraus gezogen werden.

So lief es tatsächlich ab:

Einer Frankfurter Richterin lag 2007 ein Antrag auf Prozesskostenbeihilfe einer deutschen Staatsbürgerin marokkanischer Herkunft vor, die wünschte, ohne Trennungsjahr sofort geschieden zu werden. Dem  gewalttätigen Ehemann war bereits längst ein Kontaktverbot auferhängt worden, d.h. die beiden lebten nicht mehr zusammen. Bei dem Urteil ging es also nicht um die Scheidung, sondern um die  Frage, ob Prozesskostenhilfe für eine vorgezogene Scheidung gewährt wird. Die Richterin teilte der Antragsstellerin mit, dass sie den Härtefall (hier bezog sie sich auf das angeblich im marokkanischen Kutlurkreis übliche Züchtigungsrecht) nicht erkennen kann, und schlug vor, den Antrag auf Prozesskostenhilfe bis zum Trennungsjahr zurückzustellen.





O je, ist doch ne heikle Sache mit der Erinnerung. Aber hat halt grad so schön gepasst.
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Des nächtens entwickele ich ja immer so ketzerische Gedanken....

Wie ist das eigentlich, man hat mir beigebracht dieser Gott/Allah/Jahwe/SteveJobs/Voldemort/YouNameYourSchöpfer habe diese Spezies hier nach seinem Ebenbilde erschaffen.
Warum will der nun das wir uns einen Teil wieder davon wieder abschneiden lassen? Ist das so eine Art Rückrufaktion wegen Konstruktionsfehler oder wie habe ich mir das vorzustellen? Warum baut der das Teil überhaupt erst dran?
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3zu7 schrieb:
Miso schrieb:
giordani schrieb:
Ohrlöcher braucht ein Kind sicher auch nicht bevor es 14 ist.
Aber wer den Unterschied zwischen abgeschnittenen Haaren und einer chirurgisch entfernten Vorhaut nicht erkennen will tut mir leid.  


Ich denke, Du kannst erkennen, dass der Frankfurter Kroate vor allem an der Rechtsauslegung interessiert ist und hier keinesfalls Unterschiede verpasst.
Und übrigens, ohne mich großartig streiten zu wollen: Haare abschneiden muss sich ja gar nicht auf Kinderfrisuren beziehen. Unter den Nazis wurden Haare abgeschnitten, in manchem Strafvollzug ist es üblich - das hat dann schon eine Dimension.
Um es nicht zu vergessen: Mir leuchtet das Urteil ein, aber ganz sicher bin ich noch nicht.


Miso, es geht darum, ob mehrtausendjährige Riten in Deutschland über das Recht des Kindes vor Unverzerrtheit zu stehen haben. Ich weiß nicht was das mit Haare schneiden im Strafvollzug oder Nazis zu tun hat? Ich weiß nicht mal, weshalb Du nicht weißt, ob das Urteil Dir einleuchtet oder nicht...

Ich sehe hier den Anfang einer längst notwendigen Diskussion! Wenn die Kids irgendein Alter erreicht haben, meinetwegen das 16., dann können die sich Ohrlöcher, Beschneidungen und Religionen nach Belieben machen lassen oder sich aussuchen. Aber das Eltern über das Kind entscheiden, welcher Religion die angehören und ob sie einem Gott mit oder ohne Vorhaut anzubeten haben, finde ich in unserem Land einfach nicht mehr zeitgemäß. Daher begrüße ich diese mutige - aber längst notwendige! - Rechtssprechung.


Sorry, ich habe einen kläglichen Versuch geliefert, hier ein bisschen zu moderieren, weil ich an eine etwas breitere Diskussion dachte. Ziehe mich zurück - keinesfalls beleidigt, nur das Tempo ist mir zu flott.
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SGEgrauser schrieb:
FredSchaub schrieb:
Basaltkopp schrieb:
stefank schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Siegestaumel schrieb:

Und dann ist man bei den Prinzipien angelangt: Erklärt man das, was im eigenen Kulturkreis nicht üblich ist, für ungesetzlich oder nicht? Darum geht die Diskussion, soweit ich sie begreife.




Wenn es gegen das GG verstößt und offensichtlich einen Straftatbestand darstellt, dann auf jeden Fall!


Um mal einen vergleichbaren Aspekt in die Debatte zu bringen: Wie verhält es sich denn mit der gesellschaftlichen Akzeptanz einer Ohrfeige bei der Kindererziehung?


Man schaut weg. Wie (fast) immer.


aber wehe einer schlägt seinen Hund


ich würde beides anzeigen.ich rede jetzt von kleinkindern.
ob man einen wehrlosen hund oder ein kleines wehrloses kind klatscht,da mach ich keinen unterschied.



und wie ist das mit einem kleinen wehrlosen spanferkel?

der threadverlauf ist sensationell.
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Miso schrieb:
3zu7 schrieb:
Miso schrieb:
giordani schrieb:
Ohrlöcher braucht ein Kind sicher auch nicht bevor es 14 ist.
Aber wer den Unterschied zwischen abgeschnittenen Haaren und einer chirurgisch entfernten Vorhaut nicht erkennen will tut mir leid.  


Ich denke, Du kannst erkennen, dass der Frankfurter Kroate vor allem an der Rechtsauslegung interessiert ist und hier keinesfalls Unterschiede verpasst.
Und übrigens, ohne mich großartig streiten zu wollen: Haare abschneiden muss sich ja gar nicht auf Kinderfrisuren beziehen. Unter den Nazis wurden Haare abgeschnitten, in manchem Strafvollzug ist es üblich - das hat dann schon eine Dimension.
Um es nicht zu vergessen: Mir leuchtet das Urteil ein, aber ganz sicher bin ich noch nicht.


Miso, es geht darum, ob mehrtausendjährige Riten in Deutschland über das Recht des Kindes vor Unverzerrtheit zu stehen haben. Ich weiß nicht was das mit Haare schneiden im Strafvollzug oder Nazis zu tun hat? Ich weiß nicht mal, weshalb Du nicht weißt, ob das Urteil Dir einleuchtet oder nicht...

Ich sehe hier den Anfang einer längst notwendigen Diskussion! Wenn die Kids irgendein Alter erreicht haben, meinetwegen das 16., dann können die sich Ohrlöcher, Beschneidungen und Religionen nach Belieben machen lassen oder sich aussuchen. Aber das Eltern über das Kind entscheiden, welcher Religion die angehören und ob sie einem Gott mit oder ohne Vorhaut anzubeten haben, finde ich in unserem Land einfach nicht mehr zeitgemäß. Daher begrüße ich diese mutige - aber längst notwendige! - Rechtssprechung.


Sorry, ich habe einen kläglichen Versuch geliefert, hier ein bisschen zu moderieren, weil ich an eine etwas breitere Diskussion dachte. Ziehe mich zurück - keinesfalls beleidigt, nur das Tempo ist mir zu flott.  


Komm Miso, das Forum ist doch für sein Tempo berühmt.  
#
Ffm60ziger schrieb:
Evelyn Hecht-Galinski, Tochter von Heinz Galinski hat sich auch zu Wort gemeldet und meint:
Beschneidung kleiner Kinder ist unmenschlich !
Hier vieles nochmal zu nachlesen

http://www.kritisches-netzwerk.de/content/beschneidung-kleiner-kinder-ist-unmenschlich


"Wenn man sich partout nicht waschen will, hat das zwar nichts mit Religion zu tun, ist aber immer von Nachteil – egal, ob man eine Vorhaut hat oder nicht."

Wie geil!  
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Siegestaumel schrieb:
FräuleinAdler schrieb:
Siegestaumel schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
So kann es z.B. auch nicht angehen, daß mein ausländ. Nachbar z.b aus kulturellen Grunden seine Frau aus kultureller Gewohnheit verprügelt und das Gericht diese kulturelle gegebenheit einfließen läßt.(irgendwas  war da doch mal)

Ja, da war was. Wenn ich mich richtig erinnere, wollte sich eine Frau von ihrem türkischen (oder kurdischen) Mann scheiden lassen, weil er sie prügelte, und die deutsche Richterin anerkannte das nicht als Scheidungsgrund, weil die Züchtigung der Frau in diesem Kulturkreis normal sei.

Ich fand dieses Urteil auch unmöglich. Und ich fände es auch seltsam, wenn man den Kannibalismus hier legalisieren würde. Wobei der Kannibale vermutlich kopfschüttelnd sagen würde, dass wir eine seltsame Gesellschaft seien, wenn wir unsere erschlagenen Feinde nicht auffuttern.


Ein interessantes Beispiel dafür, was sich nach Jahren so alles in Köpfen festsetzt und welche Schlußfolgerungen daraus gezogen werden.

So lief es tatsächlich ab:

Einer Frankfurter Richterin lag 2007 ein Antrag auf Prozesskostenbeihilfe einer deutschen Staatsbürgerin marokkanischer Herkunft vor, die wünschte, ohne Trennungsjahr sofort geschieden zu werden. Dem  gewalttätigen Ehemann war bereits längst ein Kontaktverbot auferhängt worden, d.h. die beiden lebten nicht mehr zusammen. Bei dem Urteil ging es also nicht um die Scheidung, sondern um die  Frage, ob Prozesskostenhilfe für eine vorgezogene Scheidung gewährt wird. Die Richterin teilte der Antragsstellerin mit, dass sie den Härtefall (hier bezog sie sich auf das angeblich im marokkanischen Kutlurkreis übliche Züchtigungsrecht) nicht erkennen kann, und schlug vor, den Antrag auf Prozesskostenhilfe bis zum Trennungsjahr zurückzustellen.





O je, ist doch ne heikle Sache mit der Erinnerung. Aber hat halt grad so schön gepasst.


Danke für die Klarstellung. Ich hatte es mangels Interesse damals nicht genau verfogt.
Aber wie Siegestaumel so schön richtig anführt. Zur Verdeutlichung der Auseinandersetzung mit dem letzten Satz hat es halt tatsächlich wie Faust aufs Auge, Topf und Deckel..gepaßt. Mehr war insoweit nicht beabsichtigt. Aber die Klarstellung der Dinge ist flankierend selbstverständlich nicht schlecht, gut und richtig.
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giordani schrieb:
Des nächtens entwickele ich ja immer so ketzerische Gedanken....

Wie ist das eigentlich, man hat mir beigebracht dieser Gott/Allah/Jahwe/SteveJobs/Voldemort/YouNameYourSchöpfer habe diese Spezies hier nach seinem Ebenbilde erschaffen.
Warum will der nun das wir uns einen Teil wieder davon wieder abschneiden lassen? Ist das so eine Art Rückrufaktion wegen Konstruktionsfehler oder wie habe ich mir das vorzustellen? Warum baut der das Teil überhaupt erst dran?

Soll jetzt kein Widerspruch,sondern nur eine Ergänzung sein.

es soll dem Vernehmen nach(kein Witz)Frauen geben, die nicht nur die Vorhaut für überflüssig halten , sondern dem Mann am liebsten das ganze prachtvolle Konstrukt entfernen würden.....
Hat aber -so glaub ich zumindest- mehr ideolog., als religiöse Gründe

Traut Euch was,Butter bei die Fische.

welche Einstellung habt ihr insgesamt?:

1.Das per Urteil  bestätigte Verbot in Deutschland umsetzen?
2. diesem Urteil für die Praxis keine Bedeutung beimessen und es stillschweigend dulden(keine Ahnung, rechtlich wird dies vermutl nicht ganz einfach, von einem "Einzelfallurteil zu sprechen... aber als Theorie ist diese Möglichkeit zumindest ne abstrakte Festlegung)
3. Wegen der per Urteil bestätigten Rechtslage,wird in Deutschland ausschl. den betroffenen Religionsgemeinschaften durch polit. Entscheidung die entsprechende Beschneidung erlaubt.

ich hatte mich ja bereits geäußert: ich neige bislang zu Nr 3  

Und ihr ? ,-)


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