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Religiöse Beschneidungen von Jungen verboten

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@semper: ein kleiner schnitt bei dir und du brauchst dir darüber nie wieder gedanken machen.... ..ein kleiner schnitt fûr dich...ein grosser für die menscheit..
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Brady schrieb:
@semper: ein kleiner schnitt bei dir und du brauchst dir darüber nie wieder gedanken machen.... ..ein kleiner schnitt fûr dich...ein grosser für die menscheit..


Ich weiß große Evolutionssprünge wie ich es zum Rest der Menschheit und insbesondere zu Dir darstelle wirken bedrohlich, aber keine Angst ein wenig Zeit auf Erden werden Hühnchen wie Du noch haben
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Dirty-Harry schrieb:
Es geht los. Die empörten relig. Verbände argumentieren.

Neben den religiösen Argumenten die alleine genannt und in den Vordergrund gestellt wierden, wird relativiert, was teilweise eher unterhaltsam als fundiert wirkt.

"Bei einer Herz-Op fragt auch niemand das kind"
"Deutschland macht sich weltweit lächerlich"
"In den USA werden 75 % der kinder beschnitten"

aus der polit. Ecke hab ich bislang nur eine Aussage von den Grünen gefunden:
"Wir brauchen wohl ein Gesetz um die Religionen zu schützen"


Nach durchsicht meiner Tageszeitung ergänze ich wie folgt(sorry,aber ich find dies zumindest ebenso spannend wie die Rechtsfrage selbst)

Kuruyüz(Vorsitzender der islam.religionsgemeinschaften Hessen):"In fast allen europ. Ländern und auch in den USA ist es erlaubt. Nur hier(da widerspricht er sich mit seinem selbst genannten "fast allen europ. Ländern"selbst)solles jetzt verboten werden"......Das sei lt. kuruyüz

"typisch für Deutschland"

Kurüyuz, der es der FR offenbar angetan hat, wird weiter zitiert:

dieses Urteil sei "verfassungswidrig" und "unwissenschaftlich"

"Dieses Urteil gibt Muslimen das Gefühl der Ungleichbehandlung und damit auch der fehlenden Zugehörigkeit zu Deutschland"

ähhh.. ich erinnere in diesem Zusammenhang o.g. Aussage, damit der von dem netten Herrn geschlossenen kreis deutl. wird "typ. f. Deutschland".


Mit Spannung hab ich auch insgesamt die Haltung meiner Tageszeitung ,eben die FR erwartet, die ich sehr wohl vorab richtig einzuschätzen glaubte.

So wundert es mich nicht, daß die FR einen Offenbacher Kinderarzt zitiert ,der argumentiert, dieses urteil könne den kindern Schaden (nämlich weil die Eltern in ihre demgemäß wohl vorzeitlichen Heimatländer gehen würden und pfuschen lassen würden.

Ohne Verwunderung hab ich deshalb auch die von der FR gestaltete  großgestaltete Überschrift z.K. genommen. sie lautet

Gefahr fürs religiöse Leben
-Urteil zum Beschneidungsverbot stößt auf Kritik und könnte Kindern sogar schaden-

genau so kenn ich meine FR, mit der ich mich keineswegs immer wohlwollend auseinandersetzte
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Aha, der Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Kindes ist also Verfassungswiedrig? Der gute Herr sollte sich dann doch mal intensiver mit dem GG beschäftigen!
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Basaltkopp schrieb:
Aha, der Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Kindes ist also Verfassungswiedrig? Der gute Herr sollte sich dann doch mal intensiver mit dem GG beschäftigen!  


Das gesteh ich diesem Herrn sogar noch irgendwie zu, weil er tief verwurzelt in seiner Religion ist ,da differenziert man evtl. längst nicht mehr, daß es daneben noch andere Grundrechte als Religionsfreiheit gibt und insoweit eine Abwägung stattzufinden hat.

Spätestens mit seinen übrigen Schlagwörtern(ich begrenz es der Einfachheit wegen auf "unwissenschaftlich" hat er sich allerdings für mich als weniger intelligent und unglaubwürdiger Schwätzer dargestellt.

Der FR kreide ich die insoweit einseitige und undifferenzierte Berichterstattung an.
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http://www.ftd.de/politik/deutschland/:gerichtsurteil-zur-beschneidung-die-grenzen-der-religionsfreiheit/70055919.html

"Der Regierung kommt dieser Fall höchst ungelegen. Seit Jahren schon drückt sie sich um eine klare Position herum und will keine neuen Konflikte schüren. Die Zirkumzision sei in Deutschland "seit sechzig Jahren gesellschaftlich und juristisch als einwilligungsfähiger ärztlicher Eingriff akzeptiert", teilte das Justizministerium auf Anfrage mit. Genau das ist aber nicht der Fall: Zahlreiche Ärzte weigern sich, diesen Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit vorzunehmen. Und in der Rechtswissenschaft ist die Zulässigkeit der Beschneidung hoch umstritten."



"Ein Fall für den Ethikrat
Als Schlichter in der Not erscheint wieder einmal der Deutsche Ethikrat. Er könnte nun zumindest vorläufig eine Position ausarbeiten und der Regierung damit aus der Patsche helfen. Denn bis der Fall tatsächlich beim Verfassungsgericht landet, dürften noch ein paar Jahre vergehen.
Zumindest für die staatlichen Schulen hat Deutschland mittlerweile eine klare Linie definiert: Lehrerinnen dürfen im Unterricht keine Kopftücher tragen, und an den Wänden dürfen keine Kruzifixe hängen. Religion ist Privatsache. Gerade diese Argumentation macht den Streit allerdings besonders brisant, denn die Zirkumzision ist, anders als der Schulunterricht, ein rein privates Ritual. "
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Körperverletzung kann niemals ein privates Ritual sein, oder?
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Basaltkopp schrieb:
Körperverletzung kann niemals ein privates Ritual sein, oder?


SM?  
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Basaltkopp schrieb:
Körperverletzung kann niemals ein privates Ritual sein, oder?




Eben das ist ja scheinbar gemeint:
"Religion und daraus Körperverletzung abzuleiten"

Ich verstehe es so
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seventh_son schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Körperverletzung kann niemals ein privates Ritual sein, oder?


SM?    


Bin auf dem Gebiet nicht so bewandert wie Du, aber wenn mich nicht täuscht, geschieht dabei doch alles in beiderseitigem Einverständnis.
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Basaltkopp schrieb:
seventh_son schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Körperverletzung kann niemals ein privates Ritual sein, oder?


SM?    


Bin auf dem Gebiet nicht so bewandert wie Du, aber wenn mich nicht täuscht, geschieht dabei doch alles in beiderseitigem Einverständnis.


Mag sein, widerspricht aber deiner vorherigen Aussage. Und das beiderseitge Einvernehmen ist ja juristisch auch nicht nachweisbar...
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Basaltkopp schrieb:
seventh_son schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Körperverletzung kann niemals ein privates Ritual sein, oder?


SM?    


Bin auf dem Gebiet nicht so bewandert wie Du, aber wenn mich nicht täuscht, geschieht dabei doch alles in beiderseitigem Einverständnis.


Und in aller Regel unter Erwachsenen oder Fasterwachsenen.
Aber solche Details interessieren hier nicht.

DA
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Ich mag Religionen nicht, egal, wie sie auch heißen.

Aber offenbar gibt es Menschen, bei denen das anders ist, ob ich das verstehen kann oder auch nicht. Und ebenso offenbar beziehen diese Menschen Kraft, Sicherheit und was weiß ich was alles aus ihrer jahrtausendealten Tradition. (Wobei ich nicht weiß, ob die Tradition der Beschneidung wirklich so alt ist und woher sie überhaupt rührt. Was letztendlich aber keine Rolle spielt.)

Will jemand seinem Nachwuchs das Ding da abschnippeln lassen, soll er das von mir aus tun. Sterben tut der Kleine nicht daran und davon, dass es bleibende seelische Schäden gäbe, habe ich noch nichts gehört. Also denke ich, dass man die Entscheidung über solche Dinge lieber den Menschen selbst überlassen sollte.
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Dortelweil-Adler schrieb:
Basaltkopp schrieb:
seventh_son schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Körperverletzung kann niemals ein privates Ritual sein, oder?


SM?    


Bin auf dem Gebiet nicht so bewandert wie Du, aber wenn mich nicht täuscht, geschieht dabei doch alles in beiderseitigem Einverständnis.


Und in aller Regel unter Erwachsenen oder Fasterwachsenen.
Aber solche Details interessieren hier nicht.

DA


Es geht hier um die Aussage von BK, dass Körperverletzung niemals privates Ritual sein kann. Bei der Vielzahl von menschlichen Neigungen und kulturellen Gegebenheiten kann man das so eben nicht sagen. Natürlich hat eine Beschneidung im Säuglingsalter ansonsten nicht viel mit irgendwelchen Praktiken bei Erwachsenen zu tun.
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Dirty-Harry schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Es geht los. Die empörten relig. Verbände argumentieren.

Neben den religiösen Argumenten die alleine genannt und in den Vordergrund gestellt wierden, wird relativiert, was teilweise eher unterhaltsam als fundiert wirkt.

"Bei einer Herz-Op fragt auch niemand das kind"
"Deutschland macht sich weltweit lächerlich"
"In den USA werden 75 % der kinder beschnitten"

aus der polit. Ecke hab ich bislang nur eine Aussage von den Grünen gefunden:
"Wir brauchen wohl ein Gesetz um die Religionen zu schützen"


Nach durchsicht meiner Tageszeitung ergänze ich wie folgt(sorry,aber ich find dies zumindest ebenso spannend wie die Rechtsfrage selbst)

Kuruyüz(Vorsitzender der islam.religionsgemeinschaften Hessen):"In fast allen europ. Ländern und auch in den USA ist es erlaubt. Nur hier(da widerspricht er sich mit seinem selbst genannten "fast allen europ. Ländern"selbst)solles jetzt verboten werden"......Das sei lt. kuruyüz

"typisch für Deutschland"

Kurüyuz, der es der FR offenbar angetan hat, wird weiter zitiert:

dieses Urteil sei "verfassungswidrig" und "unwissenschaftlich"

"Dieses Urteil gibt Muslimen das Gefühl der Ungleichbehandlung und damit auch der fehlenden Zugehörigkeit zu Deutschland"

ähhh.. ich erinnere in diesem Zusammenhang o.g. Aussage, damit der von dem netten Herrn geschlossenen kreis deutl. wird "typ. f. Deutschland".


Mit Spannung hab ich auch insgesamt die Haltung meiner Tageszeitung ,eben die FR erwartet, die ich sehr wohl vorab richtig einzuschätzen glaubte.

So wundert es mich nicht, daß die FR einen Offenbacher Kinderarzt zitiert ,der argumentiert, dieses urteil könne den kindern Schaden (nämlich weil die Eltern in ihre demgemäß wohl vorzeitlichen Heimatländer gehen würden und pfuschen lassen würden.

Ohne Verwunderung hab ich deshalb auch die von der FR gestaltete  großgestaltete Überschrift z.K. genommen. sie lautet

Gefahr fürs religiöse Leben
-Urteil zum Beschneidungsverbot stößt auf Kritik und könnte Kindern sogar schaden-

genau so kenn ich meine FR, mit der ich mich keineswegs immer wohlwollend auseinandersetzte


Der Leitartikel Kommentar in der FR

"Jenseits des Prinzipiellen" versöhnt mich in Teilen.

Bewußt sachlich gehalten,werden die dadurch entstehenden Schwierigkeiten benannt.Schon differenziert, wird insgesamt natürlich ein dezentes pro Beschneidung deutlich signalisiert(was in dieser Art als Betrachtung des Kommentators selbstverständlich zunächst o.k.ist.)

Sein Schlußabsatz(Fazit) hat sehr gute Teile:

"Für unsere Debatte un Integration und kulturelle Differenz  sollte die Frage nach Beschneidung weniger als Streit, denn als Lernobjekt dienen"

eine geniale und hier sehr angebrachte Anmerkung !!

Allerdings wird dann dieses geniale, um Balance bemühte Bestreben schon sehr "schwammig"und "lastig":

"Es sind gar nicht die anderen ,die diese oder jene merkwürdigen Dinge tun.Es sind die Menschen,die dies oder das zu bestimmten Zeiten getan haben"

Richtig ! als Versachlichungsargument sehr geeignet und gut, Aber wenig ein Lösungsansatz, wenn das aktuelle Thema mit folgenden für mich schon sehr eiganartigen Hammersatz beendet wird:

"Bei ihrem Bestreben, verlässliche Rechtsnormen durchzusetzen,sollte die Rechtsprechung immer auch das gute Zusammenleben unterhalb der Schwelle zum Prinzipiellen im Blick haben"
:neutral-face  :neutral-face
Das ist im vorliegenden Fall ein nicht zu leistender Spagat und konterkariert die lobenswerten Ausführungen aus meiner Sicht in Gänze.Ideologie schlägt letztendlich doch differenzierten Inhalt.Schade, wir kommen  so dann letztendlich doch nicht zusammen. :neutral-face

Oder kann jemand diesen letzten Satz im Zusammenhang mit diesem Urteil nachvollziehen? ich frag nicht, um hier zu diskutieren.....

Ich will mich nur vergewissern, ob ich bezüglich des letzten Satz den Autor evtl. nicht richtig verstanden habe. Leider hat er diesen Satz im Zusammenhang mit ausgerechnet diesem Urteil nicht mehr erläutert...............

Da wir hier einen unzweifelhaften Sachverhalt haben ist Ideologie auf der einen  Gesetzes und Rechtsnorm auf der anderen Seite unvereinbar. Ein entsprechender Hinweis vom Autor an das Gericht deshalb nicht hilfreich !.
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Dirty-Harry schrieb:
"Bei ihrem Bestreben, verlässliche Rechtsnormen durchzusetzen,sollte die Rechtsprechung immer auch das gute Zusammenleben unterhalb der Schwelle zum Prinzipiellen im Blick haben"

Ich würde das so interpretieren, dass man im Interesse des guten Zusammenlebens die Prinzipien hintanstellen sollte. Ist natürlich eine Meinung, über die man sich prächtig streiten kann

Aber letztendlich ist es doch so, dass die Normen und Werte von den jeweiligen kulturellen Überlieferungen bestimmt werden. Die sich natürlich auch verändern können. Was für den einen Ausdruck seiner Religiosität ist, bezeichnet der andere als Körperverletzung.

Und dann ist man bei den Prinzipien angelangt: Erklärt man das, was im eigenen Kulturkreis nicht üblich ist, für ungesetzlich oder nicht? Darum geht die Diskussion, soweit ich sie begreife.
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Siegestaumel schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
"Bei ihrem Bestreben, verlässliche Rechtsnormen durchzusetzen,sollte die Rechtsprechung immer auch das gute Zusammenleben unterhalb der Schwelle zum Prinzipiellen im Blick haben"

Ich würde das so interpretieren, dass man im Interesse des guten Zusammenlebens die Prinzipien hintanstellen sollte. Ist natürlich eine Meinung, über die man sich prächtig streiten kann

Aber letztendlich ist es doch so, dass die Normen und Werte von den jeweiligen kulturellen Überlieferungen bestimmt werden. Die sich natürlich auch verändern können. Was für den einen Ausdruck seiner Religiosität ist, bezeichnet der andere als Körperverletzung.

Und dann ist man bei den Prinzipien angelangt: Erklärt man das, was im eigenen Kulturkreis nicht üblich ist, für ungesetzlich oder nicht? Darum geht die Diskussion, soweit ich sie begreife.




Danke für Deine Auslegung.Auch wenn ich jetz noch etas mehr über mein Verständnis verunsichert bin. ,-)

Ich erwarte, daß ein Gericht aber so was von sachlich und allenfalls unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände(wie es das Gericht gegenüber dem Arzt gemacht hat) entscheidet.
Polit. Ideologien zur Integration und Abweichung7aufweichungen wegen ferner Kulturen haben da keinen Platz(nicht nur weil es noch Menschenfresser geben soll...sondern die aus guten Grund geschaffenen Regelungen nicht in Frage gestellt werden können)

So kann es z.B. auch nicht angehen, daß mein ausländ. Nachbar z.b aus kulturellen Grunden seine Frau aus kultureller Gewohnheit verprügelt und das Gericht diese kulturelle gegebenheit einfließen läßt.(irgendwas  war da doch mal)

Abgewandelt hab ich den letzten Satz so im Hinblick auf das Urteil verstanden(was ja nicht richtig sein muß smile:

In begründeten religiösen Fällen kann allenfalls der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der vom Gericht knallhart entschiedenen Rechtslage polit.Sonderregelungen schaffen.

Ich neige noch immer dazu, daß dies hier bei den Beschneidungen sogar geschehen soll.

Aber niemals durch die Gerichte, wie es der letzte Satz des ideologiegeschwängerten Autors,der die Gerichte ja sogar auffordert bzw. hier anklagt, aufzeigt.
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Also durch diesen Thread gelange ich schon fast zu der Überzeugung das die Religionsfreiheit abgeschafft werden sollte.

Glauben und anbeten soll jeder wie er will, aber es gibt eine Sache die mir in folgendem Text missfällt:

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Sie besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören. Hierzu gehört auch die Freiheit, kultische Handlungen frei auszuüben (Kultusfreiheit). Zur Religionsfreiheit gehört auch die Freiheit von Religion, somit die Freiheit eines Menschen, keiner Religion angehören zu müssen.
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Siegestaumel schrieb:

Und dann ist man bei den Prinzipien angelangt: Erklärt man das, was im eigenen Kulturkreis nicht üblich ist, für ungesetzlich oder nicht? Darum geht die Diskussion, soweit ich sie begreife.




Wenn es gegen das GG verstößt und offensichtlich einen Straftatbestand darstellt, dann auf jeden Fall!
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Basaltkopp schrieb:
Siegestaumel schrieb:

Und dann ist man bei den Prinzipien angelangt: Erklärt man das, was im eigenen Kulturkreis nicht üblich ist, für ungesetzlich oder nicht? Darum geht die Diskussion, soweit ich sie begreife.




Wenn es gegen das GG verstößt und offensichtlich einen Straftatbestand darstellt, dann auf jeden Fall!


Um mal einen vergleichbaren Aspekt in die Debatte zu bringen: Wie verhält es sich denn mit der gesellschaftlichen Akzeptanz einer Ohrfeige bei der Kindererziehung?


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