

FrankenAdler
21500
Danke Stefan. Ein bisschen besser verstrhe ich jetzt schon.
Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie sich eine Meinungsäußerung von einer Tatsachenbehauptung unterscheidet.
Beim leugnen des Holocausts ist es ja relativ klar.
Nehmen wir das Beispiel aus Abs. 1, böswillig verächtlich machen einer Gruppe: jemand äußert die Behauptung: "alle Neger stinken".
Zum einen werden Menschen mit dunkler Hautfarbe kollektiv mit dem rassistischen Begriff "Neger" versehen, dann wird weiterhin diese Gruppe pauschal des stinkens bezichtigt, also verächtlich gemacht.
Wie wäre das dann anhand von 130 einzuschätzen?
Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie sich eine Meinungsäußerung von einer Tatsachenbehauptung unterscheidet.
Beim leugnen des Holocausts ist es ja relativ klar.
Nehmen wir das Beispiel aus Abs. 1, böswillig verächtlich machen einer Gruppe: jemand äußert die Behauptung: "alle Neger stinken".
Zum einen werden Menschen mit dunkler Hautfarbe kollektiv mit dem rassistischen Begriff "Neger" versehen, dann wird weiterhin diese Gruppe pauschal des stinkens bezichtigt, also verächtlich gemacht.
Wie wäre das dann anhand von 130 einzuschätzen?
Badewanne
Sauna oder Dampfbad?
Sauna oder Dampfbad?
Sodbrennen
FrankenAdler schrieb:
Die Meldestellen sind mir bekannt. Trotzdem bleibt mir die Frage, wann es sich um Volksverhetzung handelt, wie sich Volksverhetzung von anderen Arten von Hate Speech letztlich abhebt. Wo hier die genaue Grenze verläuft!
Dieser Spruch bspw., es wären genug Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde, müsste nach meinem Verständnis doch sowohl hinsichtlich 130 Abs.1, Nr1 , als auch nach 130 Abs.3 StGB den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Oder sind die Hürden hier so hoch?
Ich finde die Anregung sehr richtig und werde in Bälde eine, hoffentlich allgemeinverständliche, Darstellung der Rechtslage zum Tatbestand der Volksverhetzung einstellen.
Dankeschön!
FrankenAdler schrieb:
Es wäre definitiv das erste Mal seit 2015, dass due AfD in ner Wahl ne deutliche Niederlage einstecken muss.
Ist das jetzt ein ce?
SGE_Werner schrieb:FrankenAdler schrieb:
Es wäre definitiv das erste Mal seit 2015, dass due AfD in ner Wahl ne deutliche Niederlage einstecken muss.
Ist das jetzt ein ce?
Ne Zusammenfassung in Kürze!
BsdBl schrieb:WuerzburgerAdler schrieb:
Nein. Grinsen würde ich nicht. Es wäre eher ein Gefühl der Erleichterung.
Viel zu lange schon liegt die spaltende Bürde dieser "Partei" auf diesem Land.
Ich wäre erst erleichtert, wenn sich dieses Ergebnis wiederholt, ohne dass zuvor 10 Menschen ermordert werden.
Es wäre definitiv das erste Mal seit 2015, dass due AfD in ner Wahl ne deutliche Niederlage einstecken muss.
Leider ist das die einzige Landtsgswahl in diesem Jahr.
Ich bin schon auf unsere Kommunalwshlen gespannt!
FrankenAdler schrieb:
Es wäre definitiv das erste Mal seit 2015, dass due AfD in ner Wahl ne deutliche Niederlage einstecken muss.
Ist das jetzt ein ce?
Gelöschter Benutzer
reggaetyp schrieb:
Der rechtsversiffte Brandner sieht es ziemlich genau so und verweist auf Thüringen, Sachsen und Brandenburg.
Außerdem unterstellt der Lappen Wahlfälschung.
Brodowin schrieb:reggaetyp schrieb:
Der rechtsversiffte Brandner sieht es ziemlich genau so und verweist auf Thüringen, Sachsen und Brandenburg.
Außerdem unterstellt der Lappen Wahlfälschung.
Gott! Wie ich diesen Faschoabschaum verabscheue!
Die Meldestellen sind mir bekannt. Trotzdem bleibt mir die Frage, wann es sich um Volksverhetzung handelt, wie sich Volksverhetzung von anderen Arten von Hate Speech letztlich abhebt. Wo hier die genaue Grenze verläuft!
Dieser Spruch bspw., es wären genug Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde, müsste nach meinem Verständnis doch sowohl hinsichtlich 130 Abs.1, Nr1 , als auch nach 130 Abs.3 StGB den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Oder sind die Hürden hier so hoch?
Dieser Spruch bspw., es wären genug Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde, müsste nach meinem Verständnis doch sowohl hinsichtlich 130 Abs.1, Nr1 , als auch nach 130 Abs.3 StGB den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Oder sind die Hürden hier so hoch?
FrankenAdler schrieb:
Die Meldestellen sind mir bekannt. Trotzdem bleibt mir die Frage, wann es sich um Volksverhetzung handelt, wie sich Volksverhetzung von anderen Arten von Hate Speech letztlich abhebt. Wo hier die genaue Grenze verläuft!
Dieser Spruch bspw., es wären genug Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde, müsste nach meinem Verständnis doch sowohl hinsichtlich 130 Abs.1, Nr1 , als auch nach 130 Abs.3 StGB den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Oder sind die Hürden hier so hoch?
Ich finde die Anregung sehr richtig und werde in Bälde eine, hoffentlich allgemeinverständliche, Darstellung der Rechtslage zum Tatbestand der Volksverhetzung einstellen.
Mal ernsthaft die Frage, stefan z.b.: wo beginnt Volksverhetzung?
Und wenn ich der Meinung bin, es läge eine solche vor, zeige ich einfach in der nächsten Polizeidienststelle an, oder wie sonst gehe ich damit um?
Und wenn ich der Meinung bin, es läge eine solche vor, zeige ich einfach in der nächsten Polizeidienststelle an, oder wie sonst gehe ich damit um?
Gelöschter Benutzer
FrankenAdler schrieb:
Mal ernsthaft die Frage, stefan z.b.: wo beginnt Volksverhetzung?
Und wenn ich der Meinung bin, es läge eine solche vor, zeige ich einfach in der nächsten Polizeidienststelle an, oder wie sonst gehe ich damit um?
In Bayern gibt es seit Januar eine Zentralstelle, die die insgesamt 22 Staatsanwaltschaft koordiniert. In allen wurden inzwischen Sonderdezernate für die Bekämpfung von "hate speech" eingerichtet.
Es tut sich etwas, gut so.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/generalstaatsanwaltschaft/muenchen/spezial_4.php
Wie das in den anderen Ländern ausschaut, weiß ich nicht. Wird wohl ähnlich sein.
Wie immer zu solchen Gelegenheiten und bei wichtigen Ereignissen, habe ich mich mit Berichterstattung und Leserkommentaren der "Jungen Freiheit" (die ich hier nicht als Quelle verlinken werde) konfrontiert.
Conclusio der Betroffenheit heuchelnden Berichterstattung: die Tat wird instrumentalisiert um die AfD anzugreifen und sollte als Einzeltat eines Wahnsinnigen gesehen werden. Hier versucht man sich an einer schlüssigen Beweisführung.
Dass der Wahnsinn den Ideen extremer Rassisten folgt und hier sein Futter fand, da schweigt man sich aus. Lediglich von Verschwörungstheorien wird gesprochen.
Natürlich ist man entsetzt darüber, mit welcher Kaltschnäuzigkeit die Systemparteien die Tat instrumentalisieren um der AfD zu schaden.
In den Kommentarspalten (für hawischer alias revax: Leserkommentaren) liest man ähnliches, steigert sich dann schnell in's bekannte Rumopfern (von "entsetzlich diese Tat zu instrumentalisieren" bis hin zu "Situation wie Angang der 1930er, bald werden AfD Sympathisanten durch die Straße getrieben werden"), um dann krude Verschwörungstheorien zu spinnen (Täter war lange bekannt, wurde gezielt genutzt um mit der Tat Stimmung gegen die AfD zu machen, in der Psychiatrie wurde er rassistisch indoktriniert).
Am ekligsten wird es dann, wenn mam sich hämisch über des Vaters Engagement für die Grünen auslässt. Die Grünen, so schlussfolgern dann die Schlimmsten (oder Dümmsten?) hätten da dann wohl deutlich mehr Einfluss gehabt als die AfD.
Konsequent spricht man von Altparteien, Systemparteien, die bezichtigt man antidemokratisch zu sein und Volkes Wille mit Unterstützung der linken Systempresse zu unterdrücken.
Alles in Allem bleiben nach dieser leidvollen Lektüre ein paar Fragezeichen für den Leser:
- wie um alles in der Welt soll man eine Diskussion mit solchen Leuten führen?
- wo ist der Ansatz für eine argumentative Auseinandersetzung zu finden?
- wo beginnt denn eigentlich der Straftatbestand der Volksverhetzung, bzw. was an Unmenschlichkeit glauben wir tatsächlich noch von der Meinungsfreiheit gedeckt?
Und zuletzt
- wie sollen wir dieser Nummer Herr werden, ohne einen großen Schulterschluss aller demokratischer und antifaschistischer Kräfze und ohne weitreichende Kampfbereitschaft für Demokratie und Menschenrechte?
Die Zeit der salbungsvollen Lippenbekenntnisse ist jedenfalls vorbei!
Conclusio der Betroffenheit heuchelnden Berichterstattung: die Tat wird instrumentalisiert um die AfD anzugreifen und sollte als Einzeltat eines Wahnsinnigen gesehen werden. Hier versucht man sich an einer schlüssigen Beweisführung.
Dass der Wahnsinn den Ideen extremer Rassisten folgt und hier sein Futter fand, da schweigt man sich aus. Lediglich von Verschwörungstheorien wird gesprochen.
Natürlich ist man entsetzt darüber, mit welcher Kaltschnäuzigkeit die Systemparteien die Tat instrumentalisieren um der AfD zu schaden.
In den Kommentarspalten (für hawischer alias revax: Leserkommentaren) liest man ähnliches, steigert sich dann schnell in's bekannte Rumopfern (von "entsetzlich diese Tat zu instrumentalisieren" bis hin zu "Situation wie Angang der 1930er, bald werden AfD Sympathisanten durch die Straße getrieben werden"), um dann krude Verschwörungstheorien zu spinnen (Täter war lange bekannt, wurde gezielt genutzt um mit der Tat Stimmung gegen die AfD zu machen, in der Psychiatrie wurde er rassistisch indoktriniert).
Am ekligsten wird es dann, wenn mam sich hämisch über des Vaters Engagement für die Grünen auslässt. Die Grünen, so schlussfolgern dann die Schlimmsten (oder Dümmsten?) hätten da dann wohl deutlich mehr Einfluss gehabt als die AfD.
Konsequent spricht man von Altparteien, Systemparteien, die bezichtigt man antidemokratisch zu sein und Volkes Wille mit Unterstützung der linken Systempresse zu unterdrücken.
Alles in Allem bleiben nach dieser leidvollen Lektüre ein paar Fragezeichen für den Leser:
- wie um alles in der Welt soll man eine Diskussion mit solchen Leuten führen?
- wo ist der Ansatz für eine argumentative Auseinandersetzung zu finden?
- wo beginnt denn eigentlich der Straftatbestand der Volksverhetzung, bzw. was an Unmenschlichkeit glauben wir tatsächlich noch von der Meinungsfreiheit gedeckt?
Und zuletzt
- wie sollen wir dieser Nummer Herr werden, ohne einen großen Schulterschluss aller demokratischer und antifaschistischer Kräfze und ohne weitreichende Kampfbereitschaft für Demokratie und Menschenrechte?
Die Zeit der salbungsvollen Lippenbekenntnisse ist jedenfalls vorbei!
LDKler_ schrieb:skyeagle schrieb:Natürlich gibt es die!!!
Warum wählen sie dennoch die AfD? Weil es keine Partei gibt, die weniger radikal ist, die ihre Interessen halbwegs vertritt.
Nennt sich "Die Linke". Vertritt die Interessen der 99%. Selbst wenn viele davon es aufgrund von Bildzeitungspropaganda und Nachwirkungen der NS-Ideologie über die Generationen nicht verstehen.
Wenn zB die flüchtlinkgskrise als ein Argument angeführt wird,ist die Linke eher keine Alternative in deren Augen.
Für mich problematisch ist, dass eine Partei wie die AfD trotz ihre Radikalität immer noch eine Alternative ist. Dass das also durchaus in Kauf genommen wird. Die Gefahr seitens zB höcke oder auch weidel nicht gesehen wird.
skyeagle schrieb:
Wenn zB die flüchtlinkgskrise als ein Argument angeführt wird,ist die Linke eher keine Alternative in deren Augen.
Wie jetzt? Ich dachte das sind Leute, die die AfD wählen obwohl sie keine Rassisten und/oder Nazis sind, sondern weil sie sich nicht ernstgenommen fühlen mit ihren Problemen?
Und dann sind es doch wieder die Ausländer, dann läuft's doch wieder auf die sogenannte "Flüchtlingskrise" raus?
Also eher so die "ich bin ja kein Rassist, aber ..." Leutchen?
Da differenzierst du noch?
Ich hab heftig viel beruflich mit Menschen zu tun, die den demokratischen Konsens auf vielfältige Weise in Frage stellen und ich rede mit denen. Ich lehne es ab, damit aufzuhören mit Menschen zu reden.
Das heißt aber nicht, dass ich den Leuten nicht sage, wenn sie rassistische, antidemokratische Shice ablassen. Im Gegenteil.
Und an der Stelle musst du mMn tatsächlich aufpassen, wie weit du in deinem Verständnis gehst.
Nach meiner Erfahrung wird ein zuviel an Verständnis für Unmenschlichkeit von diesen Leuten als Zustimmung interpretiert!
FrankenAdler schrieb:
Wie jetzt? Ich dachte das sind Leute, die die AfD wählen obwohl sie keine Rassisten und/oder Nazis sind, sondern weil sie sich nicht ernstgenommen fühlen mit ihren Problemen?
Und dann sind es doch wieder die Ausländer, dann läuft's doch wieder auf die sogenannte "Flüchtlingskrise" raus?
Also eher so die "ich bin ja kein Rassist, aber ..." Leutchen?
Da differenzierst du noch?
Ich hab heftig viel beruflich mit Menschen zu tun, die den demokratischen Konsens auf vielfältige Weise in Frage stellen und ich rede mit denen. Ich lehne es ab, damit aufzuhören mit Menschen zu reden.
Das heißt aber nicht, dass ich den Leuten nicht sage, wenn sie rassistische, antidemokratische Shice ablassen. Im Gegenteil.
Und an der Stelle musst du mMn tatsächlich aufpassen, wie weit du in deinem Verständnis gehst.
Nach meiner Erfahrung wird ein zuviel an Verständnis für Unmenschlichkeit von diesen Leuten als Zustimmung interpretiert!
FrankenAdler schrieb:
Wie jetzt? Ich dachte das sind Leute, die die AfD wählen obwohl sie keine Rassisten und/oder Nazis sind, sondern weil sie sich nicht ernstgenommen fühlen mit ihren Problemen?
Und dann sind es doch wieder die Ausländer, dann läuft's doch wieder auf die sogenannte "Flüchtlingskrise" raus?
Also eher so die "ich bin ja kein Rassist, aber ..." Leutchen?
Da differenzierst du noch?
Ich hab heftig viel beruflich mit Menschen zu tun, die den demokratischen Konsens auf vielfältige Weise in Frage stellen und ich rede mit denen. Ich lehne es ab, damit aufzuhören mit Menschen zu reden.
Das heißt aber nicht, dass ich den Leuten nicht sage, wenn sie rassistische, antidemokratische Shice ablassen. Im Gegenteil.
Und an der Stelle musst du mMn tatsächlich aufpassen, wie weit du in deinem Verständnis gehst.
Nach meiner Erfahrung wird ein zuviel an Verständnis für Unmenschlichkeit von diesen Leuten als Zustimmung interpretiert!
Ja da differenziere ich. Was soll ich sonst tun? Alle über einen Kamm scheren? Was habe ich davon? Nichts. Besonders dann nicht, wenn diese Personen mir persönlich wichtig erscheinen unabhängig ihrer politischen Meinung, die ich mitunter gar nicht vollends kenne, wie niemand kennt.
Es sind nicht nur die Ausländer, lieber FA, das war ein Beispiel im Bezug auf die Linke. Uns selbst wenn man mit der Handhabung der Flüchtlinkskrise ein Problem hätte, welche Alternative hätte man denn, wenn man davon ausgeht, dass die CDU in Person ihrer Kanzlerin ein "Wir schaffen das" hinausposaunt und ich damit nicht weiter beschäftigt.
Und ich tue selbiges. Ich lehne es ebenso ab wie Du. Ich stimme ihnen nicht zu, Ich höre mir aber an was sie denken, was sie fühlen. Ich rufe nicht sofort "Rassist" wenn sie ertwas gegen Ausländer sagen. Warum? Weil es nicht hilft. Weil es Fronten verhärtet. Ja, manch einer mag jetzt sagen, ich sei nicht klar genug ich meinen Aussagen, ich ziehe keine Grezen. Das mag sein. Aber diese Grenze, die ich dann ziehe, die führt zu Ausgrenzung und die füjhrt zu Gewalt und so lange ich mit diesen Personen in Kontakt stehe, ich mit diesen Personen reden kann, differenziert, so lange fühlen sich diese Personen nicht gänzlich ausgerenzt.
Verständnis ist nicht Gutheißen, Verständnis ist auch einfach ein Annehmen der subjektiven Sichtweise auf die man sich einlassen muss. Das ist nicht einfach. Mitunter richtig schwer. Aber immer noch besser als ein Pauschalisieren was Ausgrenzung fördert.
Immerhin einer ist trotzdem nicht in der Lage zu verstehen was mit "Kommentarspalten" gemeint ist.
Das hat bei dem nix mit verstehen zu tun. Das ist ein Reflex!
Xaver08 schrieb:
Menschen die hier leben und sich mit dem Thema auseinandersetzen sehen es klar als Rassismus
In der Rundschau schreibt jemand von einem Gespräch mit einem jungen Mann in Hanau, der von sich selber sagt, dass er aufgrund seines Aussehens perfekt zur Zielgruppe des Täters gepasst hätte, weil dieser wohl fremdenfeindlich war. Der Journalist schreibt dann, dass das die falsche Zuschreibung wäre, da er nicht fremd ...
Das zeigt sehr deutlich, dass der 21-jährige (nicht fremd, aber fremdländisch ausschauend) sich selber als potentielles Opfer von fremdenfeindlichen Angriffen sieht und der Journalist den Leser dann belehren will, dass es sich um Rassismus handelt.
Von daher ist eine Vertiefung wirklich nicht weiterführend, ich finde es nur schon wieder "sehr deutsch", dass man die alleinige Deutungshoheit für sich beanspruchen möchte. Letztendlich ist es eine persönliche Entscheidung, ob man sich an Begrifflichkeiten stören will, oder eben etwas "drüber" stehen kann.
Es geht doch nicht um richtig oder falsch. Es geht eher darum, die Begriffe zu wählen, die die entsprechende Deutlichkeit mitbringen. Die geeignet sind, das was da gerade in diesem Land passiert vollumfänglich zu beschreiben, zu brandmarken.
Es geht um den Umgang mit Rechtsradikalismus, wenn wir uns mit der AfD beschäftigen, um den Umgang mit Rechtsterrorismus, wenn wir auf die Morde und die Netzwerke blicken, um Rassismus, wenn wir auf den Umgang mit Menschen blicken, die in Aussehen und Herkunft von der Mehrhritsgesellschaft abweichen.
Ich mag nicht mehr auf die paar verirrten Konservativen in der AfD blicken und darüber deren nationalsozialistische Strömungen verniedlichen, auf das abzielen, was diese Mörder AUCH zu Irren macht, um ihre Menschenfeindlichkeit und ihren Rassismus auszublenden, oder von Verschwörungstheoretikern, anstatt von Nazis sprechen.
Ebensowenig wähle ich den Begriff Fremdenfeindlichkeit, mit einem zutiefst rassistischem Manifest eines Mörders vor Augen, um zu beschreiben, dass Rassismus Grund dafür war, 9 Menschen das Leben zu nehmen!
Ich will klare Worte!
Es geht um den Umgang mit Rechtsradikalismus, wenn wir uns mit der AfD beschäftigen, um den Umgang mit Rechtsterrorismus, wenn wir auf die Morde und die Netzwerke blicken, um Rassismus, wenn wir auf den Umgang mit Menschen blicken, die in Aussehen und Herkunft von der Mehrhritsgesellschaft abweichen.
Ich mag nicht mehr auf die paar verirrten Konservativen in der AfD blicken und darüber deren nationalsozialistische Strömungen verniedlichen, auf das abzielen, was diese Mörder AUCH zu Irren macht, um ihre Menschenfeindlichkeit und ihren Rassismus auszublenden, oder von Verschwörungstheoretikern, anstatt von Nazis sprechen.
Ebensowenig wähle ich den Begriff Fremdenfeindlichkeit, mit einem zutiefst rassistischem Manifest eines Mörders vor Augen, um zu beschreiben, dass Rassismus Grund dafür war, 9 Menschen das Leben zu nehmen!
Ich will klare Worte!
PhillySGE schrieb:philadlerist schrieb:
N‘Dicka jetzt IV und Durm LV?
ja
Schaut mir eher nach RV aus
Mist. Der Ausgleich für das 4. Tor
Der Anthrax könnte seine Frau öfter mal auf Party schicken!
Ich bin bislang ein bissl enttäuscht! Wird doch normalerweise alles was südlich Hessens liegt im eigenem Stadion mit mindedtens 5 Stück heimgeschickt.
Naja. Kann ja noch werden!
Naja. Kann ja noch werden!
Rein subjektiv nehme ich Mal unseren Daichi... aus Gründen
Frankfurter-Bob schrieb:
Rein subjektiv nehme ich Mal unseren Daichi... aus Gründen
Der phili will doch nur provozieren
Ich wage an dieser Stelle zu behaupten: Kamada ist Spieler d3s Spiels!
Wobistndu?
SamuelMumm schrieb:
Wobistndu?
Sprühwurst
Dreinullwurst
Zunächst mal hat der Paragraph dieses wanhsinnige Problem:
§ 130 (Volksverhetzung)
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. 2Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
Es ist einfach unheimlich viel Text. Und das dauert nicht nur lange beim Lesen und Verstehen, sondern bietet sehr viele Fallen, die das Subsumieren eines Sachverhalts unter diesen Tatbestand sehr schwierig machen. Er wird darum von Juristen vielfach als Fehlkontruktion angesehen.
Dessen ungeachtet habe ich eine ganz gute Darstellung gefunden:
"Durch § 130 StGB soll vor allem auch das Allgemeininteresse an einem friedlichen Zusammenleben im Staat geschützt werden. § 130 StGB befasst sich nicht mit der Hetze gegen den Staat, sondern mit der Hetze im Staat. Dabei sind in Absatz 1 gleich mehrere Handlungsvarianten genannt.
So kann zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert werden. Es ist durchaus möglich, dass sich beide Varianten auch überschneiden. Was das Aufstacheln zum Hass angeht, ist eine abstrakte Eignung der Handlung aus Sicht des Täters ausreichend. Der Erfolg, nämlich dass tatsächlich Hass erzeugt wird, ist nicht erforderlich. In § 130 Absatz 1 Nr. 2 StGB sind die Tatalternativen beschimpfen, verleumden und böswilliges Verächtlichmachen genannt. Was das Beschimpfen und Verleumden angeht, können die §§ 185 ff. StGB ergänzend herangezogen werden.
Volksverhetzung und die Grenze zur Meinungsfreiheit
Ein immer wiederkehrendes Problem ist es festzustellen, wann Meinungsfreiheit aufhört und Volksverhetzung beginnt. Denn zur Meinungsfreiheit gehören auch Meinungen, die einem persönlich nicht immer gefallen mögen. Auch wenn Äußerungen ausländerfeindlich oder rassistisch klingen, müssen sie noch nicht strafrechtlich relevant sein. Der Meinungsfreiheit wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Allein die Aufstachelung oder Aufforderung zur Gewalt reicht für § 130 StGB noch nicht aus. Hinzukommen muss noch, dass es sich speziell gegen eine bestimmte Gruppe Menschen richtet, die sich u.a. durch Hautfarbe oder Herkunft kennzeichnen lässt.
Zudem bedeutet Meinungsfreiheit, dass eine Meinung wiedergegeben wird, nicht eine Tatsache. Der Unterschied hierbei ist, dass eine Tatsache dem Beweis zugänglich ist. Es lässt sich überprüfen, ob sie richtig oder falsch ist. Beliebtes Beispiel hier: Wer den Holocaust leugnet, äußert keine Meinung. Es handelt sich um eine Tatsachenbehauptung und es ist eine klare Widerlegbarkeit gegeben. Die Leugnung des Holocausts ist als Volksverhetzung anzusehen." (Quelle: fachwanwalt.de)
Das ist einigermaßen verständlich, oder? Durch die Notwendigkeit der Prüfung so vieler objektiver Tatbestandsmerkmale, plus subjektiver Tatbestand, also "Wisssen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung", plus Abwägen mit dem starkem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sind Grund dafür, dass die Zahl der Anzeigen die Zahl der Anklagen, und diese die Zahl der Verurteilungen weit übersteigt. Doch wenn es zu einer Bestrafung des Täters kommt, kriegt der ordentlich was auf den Deckel. Das mögliche Strafmaß wegen Volksverhetzung richtet sich nach den unterschiedlichen Begehungsformen. Wie hoch die tatsächliche Strafe ausfällt, hängt vom Einzelfall ab.
Rechtfertigung, Billigung, Verherrlichung der Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus -> eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
Äußerung von Volksverhetzung -> Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren.
Leugnen, Billigen und Verharmlosen des NS-Völkermordes -> Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Darbietungen durch Medien- oder Teledienste, Rundfunk, Verbreiten von Schriften -> Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Da kann also was zusammenkommen. Ich hoffe, dieser schwierige Paragraph ist jetzt etwas klarer geworden.