
HeinzGründel
93448
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HeinzGründel
Ok dann geh ich noch mal den Garten wässern
Sehr schön!!!Und eine echte Fleißarbeit.
Die Frist zur Meldung ist bis morgen verlängert worden.
Miilderes Urteil?
Fußballskandal: Urteilsverkündung um 20:30 Uhr
Das Berufungsverfahren im italienischen Fußball-Skandal dürfte laut Medienberichten zu einem milderen Urteil führen. Wie die Zeitung „La Gazzetta dello Sport“ am Dienstag berichtet, muss Rekordmeister Juventus Turin zwar weiterhin mit dem Zwangsabstieg in die Zweite Liga rechnen. Doch werde das Gericht vermutlich die in erster Instanz verhängten Strafpunkte verringern. Das Urteil wird am Dienstagabend um 20:30 Uhr erwartet
http://www.athesia.it/nachrichten/artikel.asp?KatID=ab&ArtID=80042
Fußballskandal: Urteilsverkündung um 20:30 Uhr
Das Berufungsverfahren im italienischen Fußball-Skandal dürfte laut Medienberichten zu einem milderen Urteil führen. Wie die Zeitung „La Gazzetta dello Sport“ am Dienstag berichtet, muss Rekordmeister Juventus Turin zwar weiterhin mit dem Zwangsabstieg in die Zweite Liga rechnen. Doch werde das Gericht vermutlich die in erster Instanz verhängten Strafpunkte verringern. Das Urteil wird am Dienstagabend um 20:30 Uhr erwartet
http://www.athesia.it/nachrichten/artikel.asp?KatID=ab&ArtID=80042
stefank schrieb:
@Kid: Wie immer bist du so objektiv und vernünftig, dass man nicht einmal anständig hier rumpöbeln kann, du blöde Sau.
Bezüglich Hoyzer: Sollte sich herausstellen, dass er freigesprochen werden muss, so hätte dies tatsächlich die Auswirkung, dass sich künftige Täter ermutigt fühlen könnten, ebenfalls Fußballspiele zu Wettzwecken zu manipulieren. Da ist dann der Gesetzgeber gefordert. Es gibt in der Geschichte des Strafrechts viele Beispiele, wo dies so war. Ganz berühmt: Das Reichsgericht hat einen Stromdieb nicht wegen Diebstahl verurteilen können, da § 242 mit den Worten "Wer einem anderen eine bewegliche Sache wegnimmt..." beginnt. Strom ist aber keine Sache. Also gibt es seitdem diesen hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html . So würde es auch in diesem Falle sein. Dann müsste der Gesetzgeber eben "Wettmanipulation" unter Strafe stellen.
P.S.: Der von dir geschilderte Konjunktiv der Staatsanwaltschaft ist des Juristen liebstes Kind. Jedes juristische Gutachten beginnt mit "Der X könnte...begangen haben. Dazu wäre Voraussetzung..." Das ist die Technik des Syllogismus: Obersatz, Untersatz, Schluss.
Hier noch mal vereinfacht damit es Kid auch versteht. Stefan ,du darfst die Menschen hier auch nicht immer überfordern.
312a Juristischer Syllogismus
Entschfindung vs. -begründung
Der Syllogismus als ein den Regeln der Logik folgender Schluß vom Allgemeinen auf das Besondere bildet in seiner juristischen Ausprägung den Kern des juristischen Entscheidungsprozesses in der traditionellen Methodenlehre. Nach dem gegenwärtigen Stand der juristischen Methodendiskussion /fn138/ liegt die Anwendbarkeit des juristischen Syllogismus bei der deduktiven Entscheidungsbegründung. Im Gegensatz dazu beruht die eigentliche Entscheidungsfindung nach dem heutigen Verständnis auf intuitiven, nicht weiter analysierbaren Vorverständnis /fn139/. Aber auch die beiden anderen möglichen Kombinationen der Paare Entscheidungsfindung und -begründung sowie deduktiver und nicht-deduktiver Vorgehensweise, wurden im Laufe der Rechtsgeschichte in mehr oder weniger starkem Maße vertreten: Eine deduktive Entscheidungsfindung läßt sich tendentiell der Begriffsjurisprudenz des 19. Jahrhunderts zuordnen, die auf einem alles umfassenden, fein strukturierten Begriffssystem basierte [ Larenz 1992, Seite 55]. Die Anfang dieses Jahrhunderts aufgekommene Richtung der Interessenjurisprudenz und die ihr nachfolgende Wertungsjurisprudenz [ Larenz 1992, Seite 10] dagegen kommen einer nicht-deduktiven Entscheidungsbegründung zumindest nahe, da sie die nicht objektivierbaren oder rationell begründbaren Wertungsvorgänge bei der Entscheidung besonders betonen.
Charakter Begründungsmodell
Dazu ist aber auf den Unterschied von interner und externer Rechtfertigung einer Entscheidung hinzuweisen. Während die interne Rechtfertigung sich auf ein deduktiv begründbares und objektiv nachvollziehbares logisches Schlußverhältnis, das deduktive Hauptschema [ Koch e.a. 1982], bezieht, kann die externe Rechtfertigung, d.h. die Aufstellung der oben zugrundegelegten Prämissen, nicht immer vollständig logisch /fn140/ bewiesen werden. Dafür kann das deduktive Begründungsschema aber alle zugrundegelegten Prämissen und deren Wertung bewußt und damit zumindest subjektiv überprüfbar machen, so daß es u.a "durch die Forderung eines spezifischen Zusammenhangs zwischen Prämissen und Konklusion die Verbindlichkeit der Kritik an vorhandenen Prämissen oder am Fehlen von Prämissen" [ Koch e.a. 1982, Seite 118] sichert. Der Zweck des deduktiven Hauptschemas als formallogische Darstellung des Syllogismus ist es also, eine formal nachvollziehbare Begründung für die Unterordnung eines konkreten Sachverhaltes unter einen abstrakt-gesetzlichen Tatbestand zu liefern und die mit diesem verbundene Rechtsfolge zu rechtfertigen.
Um zu dieser Schlußfolgerung zu gelangen, sind nach [ Koch e.a.1982] folgende Arten normativer und empirischer Prämissen zu bilden:
Obersatz
Die erste Art normativer Prämissen ist der meist aus einer gesetzlichen Regelung gebildete Obersatz [ Larenz 1992]. Seine Form entspricht dem oben genannten vollständigen Rechtssatz, der aussagt, daß für jede Erfüllung des Tatbestandes T die Rechtsfolge R geboten, verboten oder erlaubt ist /fn141/. Grundlage dieser ersten Prämisse ist meistens ein Gesetz im weiteren, formellen Sinne /fn142/ bzw. die darin ausgedrückten Regelungen. In Ausnahmefällen, wie der Rechtsfortbildung, können aber auch in der Rechtssprechung neu aufgestellte Rechtssätze als Präzedenzfälle siehe Präzedenzfälle herangezogen werden. Die daraus resultierende methodische Forderung nach einer genauen Kenntnis der Rechtslage - die sowohl durch Gesetze als auch die Rechtssprechung gebildet wird - hat weitreichende Auswirkungen auf den Informationsbedarf der Juristen /fn143/.
Subsumtion
Die zweite Art der normativen Prämissen sind die semantischen Interpretationen des im Bedingungsteil des Rechtssatzes genannten Tatbestandes. Da er meist aus sehr abstrakt und allgemein gehaltenen Begriffen besteht, müssen diese für den folgenden Vergleich mit einem konkret zu beurteilenden Sachverhalt erst durch ihre Merkmale präzise charakterisiert werden. Dies geschieht in einer Kette von Gesetzesauslegungen nach verschiedenen Regeln und Formen, die im Anschluß an diesen Überblick kurz erläutert werden. Maßgeblich dafür ist die Rechtssprechung und damit die Informationsversorgung mit Urteilen, da eine Berücksichtigung von Präzedenzfällen die erneute Würdigung rechtlich relevanter Gesichtspunkte erleichtert und die Stützung einzelner Prämissen durch die externe Rechtfertigung eine eigene, umfassende Begründung in der Regel erspart.
Empirische Prämissen
Als erste empirische Prämisse dient die Charakterisierung des Sachverhalts, der ja als Abbildung eines realen Geschehnisses nur die für die rechtliche Beurteilung relevanten Merkmale enthält. Die Aufstellung dieser Prämisse geschieht in enger Wechselwirkung mit der Gesetzesauslegung, da Sachverhalt und Tatbestand in ihren Merkmalen ständig aufeinander abgestimmt werden müssen. Das Ende dieses spiralförmigen Erkenntnisprozesses /fn144/ ist erreicht, wenn umfassend und ausreichend präzise beurteilt werden kann, ob der hergestellte Sachverhalt den Tatbestand der derart interpretierten Norm erfüllt oder nicht.
Diese Feststellung ist die zweite empirische Prämisse, die meist durch ein eigenes Nebenschema /fn145/ bewiesen wird. Der Beweis kann durch Sachverständigengutachten erfolgen ( Erschließung SV) oder ist z.B. im angelsächsischen Strafrecht die alleinige Aufgabe der Geschworenen.
Konklusion
Der letzte Schritt ist die Konklusion, mit der die interne Rechtfertigung gegeben wird, daß die in (a) geforderte Rechtsfolge auch für den besonderen Fall des vorliegenden Sachverhaltes gilt, also geboten, verboten oder erlaubt ist. Dabei ist meistens keine wirklich konkrete Rechtsfolge vorgegeben, sondern ein bestimmter gesetzlicher Rahmen festgelegt, aus dem der Richter nach Maßgabe zusätzlicher, prozessualer Richtlinien auswählen kann
Willste doch wissen was der Matarazzi gesagt hat.
Ich rate auch zu Babelfish. Zum besseren Verständnis das ganze zweimal hin und her übersetzen lassen.
Ich rate auch zu Babelfish. Zum besseren Verständnis das ganze zweimal hin und her übersetzen lassen.
Ei ich hab die Sendung mit Dieter Krebs doch erst vor 2 Wochen gesehen
Kartoffelpüh
Schau mal hier. Das Buch aus dem das Rezept ist,ist wirklich klasse.
http://www.kochkiste.de/HauptGrillPiri.htm#Piri
Ansonsten rate ich zu Lammkottelett mit Kräutern der Provence und Schafskäse mit Tomaten und Olivenöl in Alufolie.
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Ansonsten rate ich zu Lammkottelett mit Kräutern der Provence und Schafskäse mit Tomaten und Olivenöl in Alufolie.
Btw,was macht eigentlich der Petermann. Lange nix mehr von dem Kerl gehört.Weiß da einer mehr
Sehr interessante These die Gat1 auf dem Rad zu absolvieren mit anschließendem Dauerlauf. Muß ich mal probieren.Ist halt für mich als Babba ein bischen arg zeitintensiv.
Ungeachtet dessen,herzlichen Glückwunsch. War bestimmt eine harte Nummer am Sonntag bei diesen Bedingungen.
Ungeachtet dessen,herzlichen Glückwunsch. War bestimmt eine harte Nummer am Sonntag bei diesen Bedingungen.
niemiec schrieb:Brady schrieb:zwerg_nase schrieb:Wir beide mal einer Meinung...Respekt.....
ich trag flipflops. auf qualmende füße hab ich nämlich keinen bock!
Ihr seid Schwul und das ist auch gut so
Wo der Mann Recht hat,hat er Recht
Aus der FAZ vom heutigen Tage
Italiens Fußballklubs droht Börsenausschluß
MAILAND, 24. Juli (sid). Neben dem Zwangsabstieg in die zweite Liga droht den beiden italienischen Skandalklubs Juventus Turin und Lazio Rom auch der Ausschluß von der Mailänder Börse. Von den Skandalklubs sind Juventus Turin und Lazio Rom in Mailand notiert, ferner auch AS Rom.
Die Börsenaufsicht drägt die Verantwortlichen zum Rückkauf.
Der Rückkauf würde die Klubs nicht mehr viel kosten, da der Gesamtwert der Papiere nach katastrophalem Kursverlauf von 1,3 Milliarden Euro beim Börsendebüt auf 300 Millionen Euro gesunken ist.
Italiens Fußballklubs droht Börsenausschluß
MAILAND, 24. Juli (sid). Neben dem Zwangsabstieg in die zweite Liga droht den beiden italienischen Skandalklubs Juventus Turin und Lazio Rom auch der Ausschluß von der Mailänder Börse. Von den Skandalklubs sind Juventus Turin und Lazio Rom in Mailand notiert, ferner auch AS Rom.
Die Börsenaufsicht drägt die Verantwortlichen zum Rückkauf.
Der Rückkauf würde die Klubs nicht mehr viel kosten, da der Gesamtwert der Papiere nach katastrophalem Kursverlauf von 1,3 Milliarden Euro beim Börsendebüt auf 300 Millionen Euro gesunken ist.
KronbergerAdler schrieb:Worschtsuppekönich schrieb:HeinzGründel schrieb:
Was sind dann FlipFlops? Früher waren des Badeschlappen und ganz früher Klepper.
Das ist die tuntige Variante von den guten alten Badelatschen.
man beachte die aach soo süüßen ringchen am zehschen!
Mir hatten die früher auch ,als mir mit dene Badelatsche in die abgezogene Ringe von dene Coladosen reingedappt sind. Aber mir habbe damals net son Gewese darum gemacht.
Was sind dann FlipFlops? Früher waren des Badeschlappen und ganz früher Klepper.