
HeinzGründel
93464
Hubert_Cumberdale schrieb:
@HeinzGründel:
Habe ich das jetzt als juristischer Laie richtig verstanden?
Wenn das Verfahren "mangels Tatverdacht" eingestellt wird, ist alles in Butter. Wenn das Verfahren aber "wegen Geringfügigkeit" eingestellt wird, hat im zweifelsfall Raimond Aumann als Fanbeauftragter darüber zu entscheiden, wer SV bekommt und wer nicht?
Das hast Du richtig verstanden.
So und jetzt stell dir mal vor, wie z.B die Verantwortlichen aus der Unaussprechlichen Stadt auf einen Frankfurter reagieren.
Rübe ab.
ghostinthemachine schrieb:
Peinlich, daß man diese Selbstverständlichkeiten ernsthaft thematisieren muß.
yep.
"Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt und von ihm deshalb künftige, Dritte gefährdende Störungen zu besorgen sind; auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe heraus begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an. Der Kläger hat diese Besorgnis weder im vorliegenden Zivilrechtsstreit noch anlässlich der Überprüfung des Stadionverbots durch die Beklagte, bei der ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden war, ausgeräumt."
Echt geil. Ich muß also meine Unschuld beweisen.
Das gelingt aber nur selten ,wenn 4 Cops sich bestätigen und man selbst alleine ist.
Was soll das?
Führen wir demnächst wieder Gottesurteile ein?
Echt geil. Ich muß also meine Unschuld beweisen.
Das gelingt aber nur selten ,wenn 4 Cops sich bestätigen und man selbst alleine ist.
Was soll das?
Führen wir demnächst wieder Gottesurteile ein?
Bitte an die Mods.
Stellt doch mal die von Grinseball dankeswerterweise veröffentlichte Begründung des BGH hier in diesen Thread.
Stellt doch mal die von Grinseball dankeswerterweise veröffentlichte Begründung des BGH hier in diesen Thread.
Das Problem ist das Ermittlungsverfahren. Ein einfacher Anfangsverdacht reicht um ein bundesweites SV verpasst zu kommen.
Das geht leider sehr schnell. Getreu dem Motto, mitgegangen mitgehangen. Das reicht schon wenn man im falschen Bus sitzt.
Ich bekomme nach fast jedem Auswärtsspiel, 1-2 Verfahren auf den Tisch. Manchmal berechtigt , manchmal aber auch nicht.
In den Verhandlungen mit der STA kann man vieles im Vorfeld abbiegen. Viele Verfahren werden eingestellt, da sich der Sachverhalt häufig nicht richtig aufklären läßt.
Das Problem ist, das man eine Einstellung nach 170 II StPo benötigt um ein SV zu knacken. Das kostet den Staat aber Geld, da auch die Kosten der Verteidigung von der Staatskasse getragen werden müssen.
Das wird von der STA in diesen Fällen nur ungern gemacht.
Angeboten wird meist eine Einstellung nach 153 ff StPo. Einstellung gegen Zahlung der Summe x an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger usw.
Strafrechtlich vertretbar, da der Prozeß vermieden wird.
Das Problem ist, dass das SV in diesem Falle bestehen bleibt.
Shit happens.
Kommt es erst mal zum Prozeß muß man schon sehr viel Glück haben,um einen Freispruch zu erzielen.
Es ist richtig shice. Hier wird eine Art Nebenstrafrecht eröffnet ,ohne sich an rechtstaatliche Grundsätze zu halten.
Das geht leider sehr schnell. Getreu dem Motto, mitgegangen mitgehangen. Das reicht schon wenn man im falschen Bus sitzt.
Ich bekomme nach fast jedem Auswärtsspiel, 1-2 Verfahren auf den Tisch. Manchmal berechtigt , manchmal aber auch nicht.
In den Verhandlungen mit der STA kann man vieles im Vorfeld abbiegen. Viele Verfahren werden eingestellt, da sich der Sachverhalt häufig nicht richtig aufklären läßt.
Das Problem ist, das man eine Einstellung nach 170 II StPo benötigt um ein SV zu knacken. Das kostet den Staat aber Geld, da auch die Kosten der Verteidigung von der Staatskasse getragen werden müssen.
Das wird von der STA in diesen Fällen nur ungern gemacht.
Angeboten wird meist eine Einstellung nach 153 ff StPo. Einstellung gegen Zahlung der Summe x an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger usw.
Strafrechtlich vertretbar, da der Prozeß vermieden wird.
Das Problem ist, dass das SV in diesem Falle bestehen bleibt.
Shit happens.
Kommt es erst mal zum Prozeß muß man schon sehr viel Glück haben,um einen Freispruch zu erzielen.
Es ist richtig shice. Hier wird eine Art Nebenstrafrecht eröffnet ,ohne sich an rechtstaatliche Grundsätze zu halten.
@raeggae
Ich halte das nicht für Gejammer.
Ich bin beleidigt.
Ja, persönlich beleidigt.
Ich habe absolut keine Lust nach so einer Scheiße wie am Mittwoch zur Tagesordnung überzugehen.
Die Mannschaft bekommt Herzblut von uns. Und dann dieses Körperlose Spiel. Es kommt irgendwie nix zurück. Gar nix.
Nö.
Dann gibts halt mal Liebesentzug. Ich bin halt ein böser alter Ledderhut.
@ Tobago
Natürlich kann ich die Prawda einschätzen. Es ist aber nicht zu verkennen, das viele kleine Flämmchen lodern. Vom Zwist in der sportlichen Leitung, vom Pöstchengeschacher, und dem Scheiß den ein modisch versierter Herr am Bein hat.
Die Feuerchen sollten sich halt nicht verbinden.
Ich halte das nicht für Gejammer.
Ich bin beleidigt.
Ja, persönlich beleidigt.
Ich habe absolut keine Lust nach so einer Scheiße wie am Mittwoch zur Tagesordnung überzugehen.
Die Mannschaft bekommt Herzblut von uns. Und dann dieses Körperlose Spiel. Es kommt irgendwie nix zurück. Gar nix.
Nö.
Dann gibts halt mal Liebesentzug. Ich bin halt ein böser alter Ledderhut.
@ Tobago
Natürlich kann ich die Prawda einschätzen. Es ist aber nicht zu verkennen, das viele kleine Flämmchen lodern. Vom Zwist in der sportlichen Leitung, vom Pöstchengeschacher, und dem Scheiß den ein modisch versierter Herr am Bein hat.
Die Feuerchen sollten sich halt nicht verbinden.
Graefle schrieb:HeinzGründel schrieb:
So isses Werner.
Das bundesweite SV hat Strafcharakter. Das wissen alle Beteiligten und das ist auch so gewollt.
Strafen auf Verdacht sind aber eher ungewöhnlich im Rechtstaat.
Hat man mir mal irgendwo erzählt.
Umso erstaunlicher die Entscheidung des BGH.
Das wird doch 100 prozentig in Berufung gehen, oder Uli ?
Ich sehe nur die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Und die muß erst mal angenommen werden.
So isses Werner.
Das bundesweite SV hat Strafcharakter. Das wissen alle Beteiligten und das ist auch so gewollt.
Strafen auf Verdacht sind aber eher ungewöhnlich im Rechtstaat.
Hat man mir mal irgendwo erzählt.
Umso erstaunlicher die Entscheidung des BGH.
Das bundesweite SV hat Strafcharakter. Das wissen alle Beteiligten und das ist auch so gewollt.
Strafen auf Verdacht sind aber eher ungewöhnlich im Rechtstaat.
Hat man mir mal irgendwo erzählt.
Umso erstaunlicher die Entscheidung des BGH.
Habe ich nicht mit gerechnet.
Auf die Begründung bin ich gespannt.
Auf die Begründung bin ich gespannt.
Die Maurerbibel legt den Finger in die Wunde. Ob sie dabei die richtigen ausdeutet, mag jeder für sich selbst entscheiden.
Fakt ist, es ist was faul im Staate Dänemark.
Wir stehen in einer entscheidenden Phase der Saison. Es darf nichts mehr schief gehen.
Der Eintracht droht die Gefahr, ihre Stärke- die Fanbasis- zu verlieren.
Und sie bemerken es noch nicht einmal.
Es gibt noch 17000 Karten für Sonntag. Ich gehe davon aus, dass auch der eine oder andere DK-Besitzer, lieber die Reste einer frühen Martinsgans verdaut, als sich die schwere Kost im Waldstadion noch mal anzutun.
Angeknockt oder Messer zwischen den Zähnen ?
November in Frankfurt. Zum wievielten Mal?
Fakt ist, es ist was faul im Staate Dänemark.
Wir stehen in einer entscheidenden Phase der Saison. Es darf nichts mehr schief gehen.
Der Eintracht droht die Gefahr, ihre Stärke- die Fanbasis- zu verlieren.
Und sie bemerken es noch nicht einmal.
Es gibt noch 17000 Karten für Sonntag. Ich gehe davon aus, dass auch der eine oder andere DK-Besitzer, lieber die Reste einer frühen Martinsgans verdaut, als sich die schwere Kost im Waldstadion noch mal anzutun.
Angeknockt oder Messer zwischen den Zähnen ?
November in Frankfurt. Zum wievielten Mal?
bernie schrieb:
Laienhafte Frage:
Wären dann "automatisch" alle SV, die "nur" auf Grund von Ermittlungsverfahren laufen hinfällig oder müsste jeder einzelne Betroffene den Klageweg beschreiten? (Dann natürlich mit besseren Erfolgsaussichten)
Keine Ahnung. Frag mal einen Anwalt.
IQ20 schrieb:
Heute ist es soweit! Die Entscheidung des BGH steht unmittelbar bevor.
Ich bin auch sehr gespannt
Und halbwegs optimistisch
Mit dem Tode endet alle Feindschaft.
Ich will en Optischer ferflischte. Von mir aus auch en Neescher.
Ich will kein Neescher.
Neger habbe kei Kutur.
http://www.youtube.com/watch?v=uSxgykNGHdc
Ich will en Schwarze
http://www.youtube.com/watch?v=9oSHB6OPE4E&feature=related
Neger habbe kei Kutur.
http://www.youtube.com/watch?v=uSxgykNGHdc
Ich will en Schwarze
http://www.youtube.com/watch?v=9oSHB6OPE4E&feature=related
Wie? Heute?
Speckgürtel
0:1
November in Frankfurt.
Trotzdem , danke Thomas. Wieder mal sehr gelungen
November in Frankfurt.
Trotzdem , danke Thomas. Wieder mal sehr gelungen
Nein.
Die Umkehrung wesentlicher Prinzipen unsreres Rechtsstaates, konkret- die faktische Abschaffung der Undschuldsvermutung und die Verlagerung der Beweislast auf den Betroffenen.
Das ist das Problem.
Ich vermute dir ist die Tragweite dieser Entscheidung nicht bewußt.
Nur damit keine Mißverständnisse entsehen.Ich habe keine Probleme damit Leute aus dem Stadion zu werfen die verurteilt worden sind. Und mir ist auch klar das es nicht nur Chorknaben gibt.
Aber ich kenne wirklich auch Fälle , wo man wirklich auf verlorenem Posten steht, da man seine Unschuld nicht beweisen kann
Man kann nicht jeder abstrakten Gefahr aus dem Wege gehen.