
Misanthrop
21688
Nuriel_im_Exil schrieb:Matzel schrieb:
War eine Notbremse - in der Wiederholung klar zu sehen.
Japp, aber dafür gibt es ja auch den VA...,?
VA = Verwaltungsakt = Rote Karte?
Matzel schrieb:
Viel zu kompliziert alles. Warum zieht Rebic nicht mal ab?
Ich finde das nicht mal kompliziert.
Das hieße ja, es hätte jemand einen Plan nach vorne. Ich erkenne keinen.
Uiiiiih uiiiiih. ...
Matzel schrieb:
De Guzman dagegen weiterhin nicht handlungsschnell genug.
Er entscheidet sich leider grundsätzlich für die schlechtere von zwei Möglichkeiten. Schade.
Falette macht sich unheimlich.
eben wieder mit 1-2 starken Aktionen
Matzel schrieb:
Stark von Rebic.
Gibt heute ein wenig den Rode.
Defensiv sehr stark.
Tafelberg schrieb:
Höcke darf wohl bleiben
nicht überraschend für mich
http://www.tagesschau.de/inland/afd-hoecke-113.html
finde es aber dennoch unglaublich, dass so ein Mann bei der AfD bleiben darf und deren Wähler scheint es nicht zu stören
Du bist echt der einzige User, den ich kenne, der postet, er fände etwas nicht überraschend, um sich dann selbst nach wenigen Minuten selbst zu zitieren, um das zunächst wenig überraschende dann plötzlich unglaublich zu finden.
Aber wenn es wenigstens der Statistik dient.
Aber wenn es wenigstens der Statistik dient.
Gelöschter Benutzer
Exil-Adler-NRW schrieb:Sledge_Hammer schrieb:
Man muss auf jeden Fall mal feststellen, dass es die Grundstimmung auf Dauer deutlich beeinflusst, wie die Leistungen / Ergebnisse in Heimspielen sind. Unabhängig von der erreichten Gesamtpunktzahl. Bin ziemlich sicher, dass die Stimmung anders wäre, wenn wir in Gladbach verloren und dann gegen Augsburg gewonnen hätten und momentan trotzdem bei 7 Punkten stünden.
Es macht schon viel aus, wenn mehr als 45.000 Leute enttäuscht nach Haus gehen und das über ein Dreivierteiljahr in fast jedem Spiel. Im Gegensatz dazu werden Auswärtspleiten sehr viel schneller verziehen. Allein schon deswegen sollte das Trainerteam diesen Umstand nicht unterschätzen und dringend dafür sorgen, dass ein Spielsystem auf den Platz kommt, das sich für Heimspiele eignet. Man muss sich nur mal ausmalen, in wie vielen Heimspielen wir 2017 favorisiert waren und wie viele davon tatsächlich nur gewonnen wurden. Ganze 2, Wahnsinn.
hmm.
Unter Schaaf hatten wir wunderbare Heimspiele mit 9 Siegen und nur 3 Niederlagen (die letzte am 11. Spieltag gegen Bayern). Mit vielen Toren. Mit Spielen die 3:2, 5:2, 4:0, 4:4 ausgingen.
Und trotzdem wurde hier, trotz besserer Gesamtpunktzahl und besserer Endplatzierung, mehr auf Schaaf geschimpft als auf Kovac, mit der Begründung der katastrophalen Auswärtsspiele.
Von daher scheint das was Du schreibst auch nicht ganz zu stimmen.
Wobei gegen Schaaf natürlich auch noch von anderer Seite eine Kampagne gefahren wurde, das dürfte damals auch zur schlechten Stimmung gegen ihn beigetragen haben.
Maabootsche schrieb:
Wobei gegen Schaaf natürlich auch noch von anderer Seite eine Kampagne gefahren wurde, das dürfte damals auch zur schlechten Stimmung gegen ihn beigetragen haben.
Ich persönlich hatte nie etwas gegen Schaaf.
Ebenso wenig wie gegen Fukel.
Entweder habe ich also stets nur selektiv gelesen oder ich vielleicht einen einfach einen Knorrigkeitsfetisch.
Alle Parteien, die sich zur Frage von Neuwahlen geäußert haben, lehnten diese ab. Das Risiko scheint ihnen zu groß zu sein. Wenn Jamaika scheitern sollte, was ich nicht glaube und die SPD sich weiter verweigert, dann kann das bei Neuwahlen auch zu einer Klatsche für die SPD führen. Bei Neuwahlen hieß es dann R2G. Weil eine Groko nach Neuwahlen wäre nicht erklärbar. Und R2G will das Wahlvolk nicht. So zumindest die Umfragen vor der Wahl und warum sollte sich das ändern?
hawischer schrieb:
Alle Parteien, die sich zur Frage von Neuwahlen geäußert haben, lehnten diese ab. Das Risiko scheint ihnen zu groß zu zu sein.
Hatte sich denn außer Merkel noch jemand dazu geäußert bzw. war überhaupt gefragt worden?
Das wäre mir entgangen.
Ich leite es nirgends ab.
Ich sprach ja in meinem von Dir teilweise zitierten Beitrag von einer Gefahr, dass derartiges passieren könnte, nicht etwa von Gewissheit.
Zum Anlass für eine solche Vermutung diente mir dabei hauptsächlich der Trend der letzten Wochen vor der Wahl.
Dort hatte die AfD bekanntlich wieder zugelegt, während die Union erheblichen Schwund verzeichnet hatte.
Sollte jetzt ein Zusammengehen mit FDP und Grünen scheitern, könnte ich mir weitere Abwanderung auch Richtung SPD vorstellen, die ja doch recht positive Resonanz für ihr striktes Nein zu einer GroKo geerntet hatte.
Zuletzt macht auch die CSU auf mich nicht den Eindruck eines geläuterten Vereins, der die dortigen massiven Verluste durch geordneten Zusammenhalt nun plötzlich und rasch abfangen oder umkehren könnte.
Alles in allem also ein faktenangenähertes Bauchgefühl.
Ich sprach ja in meinem von Dir teilweise zitierten Beitrag von einer Gefahr, dass derartiges passieren könnte, nicht etwa von Gewissheit.
Zum Anlass für eine solche Vermutung diente mir dabei hauptsächlich der Trend der letzten Wochen vor der Wahl.
Dort hatte die AfD bekanntlich wieder zugelegt, während die Union erheblichen Schwund verzeichnet hatte.
Sollte jetzt ein Zusammengehen mit FDP und Grünen scheitern, könnte ich mir weitere Abwanderung auch Richtung SPD vorstellen, die ja doch recht positive Resonanz für ihr striktes Nein zu einer GroKo geerntet hatte.
Zuletzt macht auch die CSU auf mich nicht den Eindruck eines geläuterten Vereins, der die dortigen massiven Verluste durch geordneten Zusammenhalt nun plötzlich und rasch abfangen oder umkehren könnte.
Alles in allem also ein faktenangenähertes Bauchgefühl.
Gelöschter Benutzer
Ein wirklich gut Beschreibung von Daniel Erk in der Zeit
Das Ende der Bundesrepublik
Seit die Flüchtlingskrise kaum noch zum Skandalisieren taugt, zeigt sich die AfD immer offener rassistisch. Das ist kein Zufall, denn es geht ihr längst um etwas anderes.
Über 30 Jahre her, erst 30 Jahre her?
"Lassen Sie sich nicht hineintreiben in Feindschaft und Hass, gegen andere Menschen, gegen Russen oder Amerikaner, gegen Juden oder Türken, gegen Alternative oder Konservative, gegen Schwarz oder Weiß", sagte von Weizsäcker damals. Es klingt, als hätte er schon damals geahnt, dass das Glück und die Demut der Deutschen nicht für immer halten würden.
Das Ende der Bundesrepublik
Seit die Flüchtlingskrise kaum noch zum Skandalisieren taugt, zeigt sich die AfD immer offener rassistisch. Das ist kein Zufall, denn es geht ihr längst um etwas anderes.
Über 30 Jahre her, erst 30 Jahre her?
"Lassen Sie sich nicht hineintreiben in Feindschaft und Hass, gegen andere Menschen, gegen Russen oder Amerikaner, gegen Juden oder Türken, gegen Alternative oder Konservative, gegen Schwarz oder Weiß", sagte von Weizsäcker damals. Es klingt, als hätte er schon damals geahnt, dass das Glück und die Demut der Deutschen nicht für immer halten würden.
Herrn Erk ist es mit diesem Kommentar m.E. ziemlich gut gelungen einmal zu umreißen, was denn eigentlich unter dieser vielzitierten politischen Korrektheit zu verstehen ist, die nach Auffassung der AfD auf den Müllhaufen der Geschichte gehört:
Respekt vor demokratischen Werten und Errungenschaften.
Leider traute sich nach meiner Erinnerung weder die AfD, noch einer ihrer Fürsprecher hier im Forum, das Kind mal beim Namen zu nennen.
Respekt vor demokratischen Werten und Errungenschaften.
Leider traute sich nach meiner Erinnerung weder die AfD, noch einer ihrer Fürsprecher hier im Forum, das Kind mal beim Namen zu nennen.
Falls jemand dennoch immer noch nicht schlafen kann, möge er sich bitte melden.
Derjenige bekommt dann eine PN über das deutsche Bienenrecht im BGB.
Derjenige bekommt dann eine PN über das deutsche Bienenrecht im BGB.
Misanthrop schrieb:
Falls jemand dennoch immer noch nicht schlafen kann, möge er sich bitte melden.
Derjenige bekommt dann eine PN über das deutsche Bienenrecht im BGB.
Bist du verrückt? § 963 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/963.html hat schon so manchen um den Schlaf gebracht...
brockman schrieb:
Aus der Praxis darf ich euch sagen, dass die Grundlage für eine Kfz-Förderung im Falle, dass eine Arbeitsaufnahme davon abhängt, im § 44 SGB III (bzw. im darauf Bezug nehmenden § 16, Abs. 2) zu finden und eine Leistung des Vermittlungsbudgets ist.
Das mit der Anspruchsgrundlage sieht die richterliche Praxis aber durchaus anders:
Das LSG Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 13.05.2015 – L 11 AS 676/15 B ER z.B. sieht 16f SGB II als einschlägige Anspruchsgrundlage an.
Das schöne am Recht ist ja aber, dass dem Rechtsuchenden ohnehin reichlich schnurz sein kann, auf welcher Norm sein Anspruch beruht.
Das herauszufinden, ist Sache der Gerichte. Auch wenn's bisweilen nützen kann, einem Richter bei der Suche zu helfen.
Näheres wird von den ermessenslenkenden Weisungen der jeweiligen Agenturen geregelt, von daher können Einzelregelungen da regional auch mal unterschiedlich sein.
Da muss ich ebenfalls ein wenig widersprechen.
Interne Weisungen dienen allein der weitestgehenden Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns. Eine Ermessensentscheidung hat sich dennoch stets an den Gegebenheiten des Einzelfalles zu orientieren.
Und wo siehst Du die Möglichkeit, bundeseinheitliche Gesetzgebung aufgrund regionaler Einzelregelungen anders anzuwenden?
Jetzt hatte stefank völlig zurecht die finale OT-Grätsche gesetzt und ich es zu spät gelesen.
Recht hat er.
Btt. Pardon.
Recht hat er.
Btt. Pardon.
Aus der Praxis darf ich euch sagen, dass die Grundlage für eine Kfz-Förderung im Falle, dass eine Arbeitsaufnahme davon abhängt, im § 44 SGB III (bzw. im darauf Bezug nehmenden § 16, Abs. 2) zu finden und eine Leistung des Vermittlungsbudgets ist. Näheres wird von den ermessenslenkenden Weisungen der jeweiligen Agenturen geregelt, von daher können Einzelregelungen da regional auch mal unterschiedlich sein.
brockman schrieb:
Aus der Praxis darf ich euch sagen, dass die Grundlage für eine Kfz-Förderung im Falle, dass eine Arbeitsaufnahme davon abhängt, im § 44 SGB III (bzw. im darauf Bezug nehmenden § 16, Abs. 2) zu finden und eine Leistung des Vermittlungsbudgets ist.
Das mit der Anspruchsgrundlage sieht die richterliche Praxis aber durchaus anders:
Das LSG Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 13.05.2015 – L 11 AS 676/15 B ER z.B. sieht 16f SGB II als einschlägige Anspruchsgrundlage an.
Das schöne am Recht ist ja aber, dass dem Rechtsuchenden ohnehin reichlich schnurz sein kann, auf welcher Norm sein Anspruch beruht.
Das herauszufinden, ist Sache der Gerichte. Auch wenn's bisweilen nützen kann, einem Richter bei der Suche zu helfen.
Näheres wird von den ermessenslenkenden Weisungen der jeweiligen Agenturen geregelt, von daher können Einzelregelungen da regional auch mal unterschiedlich sein.
Da muss ich ebenfalls ein wenig widersprechen.
Interne Weisungen dienen allein der weitestgehenden Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns. Eine Ermessensentscheidung hat sich dennoch stets an den Gegebenheiten des Einzelfalles zu orientieren.
Und wo siehst Du die Möglichkeit, bundeseinheitliche Gesetzgebung aufgrund regionaler Einzelregelungen anders anzuwenden?
Jetzt hatte stefank völlig zurecht die finale OT-Grätsche gesetzt und ich es zu spät gelesen.
Recht hat er.
Btt. Pardon.
Recht hat er.
Btt. Pardon.
Misanthrop schrieb:
Daher liegt es einzig an der Ausarbeitung einer möglichst ermessensschrumpfenden Begründung für einen Antrag auf Förderung.
Und wie soll diese Begründung aussehen, statt 2000 Euro als Darlehen, was doch zur Zweckerreichung in jedem Fall hin- und ausreichend ist, einen rückzahlungsfreien Zuschuss in unbegrenzter Höhe zu gewähren?
stefank schrieb:Misanthrop schrieb:
Daher liegt es einzig an der Ausarbeitung einer möglichst ermessensschrumpfenden Begründung für einen Antrag auf Förderung.
Und wie soll diese Begründung aussehen, statt 2000 Euro als Darlehen, was doch zur Zweckerreichung in jedem Fall hin- und ausreichend ist, einen rückzahlungsfreien Zuschuss in unbegrenzter Höhe zu gewähren?
Stefan, es ging mir ja hier nicht darum, dass es einfach wäre, eine Ermessensreduzierung auf Null mal eben aus dem Ärmel zu schütteln.
Vor einem Sozal- oder Verwaltungsgericht nicht nur eine gesetzeskonforme Ermessensausübung, sondern die beantragte Leistung mangels alternativer Verwaltungsentscheidung zu erstreiten, ist selbstverständlich stets eine beträchtliche Hürde. Daher hat der Gesetzgeber ja der Behörde eigenes Ermessen eingeräumt. Das will natürlich erstmal umschifft werden.
Wie oben bereits geschrieben, ging es mir nur darum aufzuzeigen, dass das SGB II keine Beschränkung auf Förderdarlehen vorsieht. Ebenso wenig wie einen lediglich fixen Prozentsatz des Förderbetrages.
Was daraus zu machen sein kann, ist eine Frage des Einzelfalles, wie es regelmäßig wiederkehrend so schön heißt.
Misanthrop schrieb:
Was daraus zu machen sein kann, ist eine Frage des Einzelfalles, wie es regelmäßig wiederkehrend so schön heißt.
Ich stimme deinen obigen Ausführungen selbstverständlich zu. Und außerdem ist uns ja schon der Brodowin in die Parade gefahren und hat unseren schönen theoretisch-abstrakten Disput im Grunde ad absurdum geführt mit seinen zwar richtigen, aber im Grunde doch langweiligen Hinweisen auf die tatsächliche Handhabung. Pfft, blöde Praktiker.
Und jetzt aber Schluss mit Off-topic.
Vael schrieb:Misanthrop schrieb:stefank schrieb:
Ein Zuschuss für einen Gebrauchtwagen ist bei Hartz4 im Einzelfall möglich, wenn dies für ein Arbeitsverhältnis unumgänglich ist. Allerdings wird es als Darlehen gewährt und beträgt 75 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 2000 Euro.
Wenn ich ein wenig korrigieren darf:
Ich sehe im Gesetz durchaus einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Zuschussleistung in nicht begrenzter Höhe, nicht nur für ein Darlehen.
Für SGB II-Bezieher wohlgemerkt. Nicht für Asylbewerber.
Kannst du mir mal den Absatz dazu zeigen? Ich kenn jemand der bräuchte diese Hilfe gerade.
16f Abs. 1 SGB II.
Ich bin nun wirklich kein Fachmann für Sozialrecht. Die Mittel aus der sog. Freien Förderung nach
§ 16f SGB II für die Bezuschussung eines Fahrzeugs zu genehmigen, halte ich allerdings für ausgeschlossen. Hier handelt es sich um Fördermaßnahmen dritter Träger, also Kurse, Lehrgänge etc; https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtq1/~edisp/l6019022dstbai408076.pdf
Die fachlichen Anweisungen der BA haben ja glücklicherweise keine gesetzeskonkretisierende Funktion oder Wirkung. Die können viel schreiben und tun es auch. Entscheiden tun ja immer noch die Sozialgerichte.
Das Gesetz räumt einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung hinsichtlich jeder nur erdenklichen Förderung ein.
Daher liegt es einzig an der Ausarbeitung einer möglichst ermessensschrumpfenden Begründung für einen Antrag auf Förderung.
Das Gesetz räumt einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung hinsichtlich jeder nur erdenklichen Förderung ein.
Daher liegt es einzig an der Ausarbeitung einer möglichst ermessensschrumpfenden Begründung für einen Antrag auf Förderung.
Misanthrop schrieb:
Daher liegt es einzig an der Ausarbeitung einer möglichst ermessensschrumpfenden Begründung für einen Antrag auf Förderung.
Und wie soll diese Begründung aussehen, statt 2000 Euro als Darlehen, was doch zur Zweckerreichung in jedem Fall hin- und ausreichend ist, einen rückzahlungsfreien Zuschuss in unbegrenzter Höhe zu gewähren?
Misanthrop schrieb:stefank schrieb:
Ein Zuschuss für einen Gebrauchtwagen ist bei Hartz4 im Einzelfall möglich, wenn dies für ein Arbeitsverhältnis unumgänglich ist. Allerdings wird es als Darlehen gewährt und beträgt 75 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 2000 Euro.
Wenn ich ein wenig korrigieren darf:
Ich sehe im Gesetz durchaus einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Zuschussleistung in nicht begrenzter Höhe, nicht nur für ein Darlehen.
Für SGB II-Bezieher wohlgemerkt. Nicht für Asylbewerber.
Kannst du mir mal den Absatz dazu zeigen? Ich kenn jemand der bräuchte diese Hilfe gerade.
Vael schrieb:Misanthrop schrieb:stefank schrieb:
Ein Zuschuss für einen Gebrauchtwagen ist bei Hartz4 im Einzelfall möglich, wenn dies für ein Arbeitsverhältnis unumgänglich ist. Allerdings wird es als Darlehen gewährt und beträgt 75 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 2000 Euro.
Wenn ich ein wenig korrigieren darf:
Ich sehe im Gesetz durchaus einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Zuschussleistung in nicht begrenzter Höhe, nicht nur für ein Darlehen.
Für SGB II-Bezieher wohlgemerkt. Nicht für Asylbewerber.
Kannst du mir mal den Absatz dazu zeigen? Ich kenn jemand der bräuchte diese Hilfe gerade.
16f Abs. 1 SGB II.
Vael schrieb:Misanthrop schrieb:stefank schrieb:
Ein Zuschuss für einen Gebrauchtwagen ist bei Hartz4 im Einzelfall möglich, wenn dies für ein Arbeitsverhältnis unumgänglich ist. Allerdings wird es als Darlehen gewährt und beträgt 75 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 2000 Euro.
Wenn ich ein wenig korrigieren darf:
Ich sehe im Gesetz durchaus einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Zuschussleistung in nicht begrenzter Höhe, nicht nur für ein Darlehen.
Für SGB II-Bezieher wohlgemerkt. Nicht für Asylbewerber.
Kannst du mir mal den Absatz dazu zeigen? Ich kenn jemand der bräuchte diese Hilfe gerade.
16f Abs. 1 SGB II.
Ich bin nun wirklich kein Fachmann für Sozialrecht. Die Mittel aus der sog. Freien Förderung nach
§ 16f SGB II für die Bezuschussung eines Fahrzeugs zu genehmigen, halte ich allerdings für ausgeschlossen. Hier handelt es sich um Fördermaßnahmen dritter Träger, also Kurse, Lehrgänge etc; https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtq1/~edisp/l6019022dstbai408076.pdf
stefank schrieb:
Ein Zuschuss für einen Gebrauchtwagen ist bei Hartz4 im Einzelfall möglich, wenn dies für ein Arbeitsverhältnis unumgänglich ist. Allerdings wird es als Darlehen gewährt und beträgt 75 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 2000 Euro.
Wenn ich ein wenig korrigieren darf:
Ich sehe im Gesetz durchaus einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Zuschussleistung in nicht begrenzter Höhe, nicht nur für ein Darlehen.
Für SGB II-Bezieher wohlgemerkt. Nicht für Asylbewerber.
Misanthrop schrieb:stefank schrieb:
Ein Zuschuss für einen Gebrauchtwagen ist bei Hartz4 im Einzelfall möglich, wenn dies für ein Arbeitsverhältnis unumgänglich ist. Allerdings wird es als Darlehen gewährt und beträgt 75 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 2000 Euro.
Wenn ich ein wenig korrigieren darf:
Ich sehe im Gesetz durchaus einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Zuschussleistung in nicht begrenzter Höhe, nicht nur für ein Darlehen.
Für SGB II-Bezieher wohlgemerkt. Nicht für Asylbewerber.
Kannst du mir mal den Absatz dazu zeigen? Ich kenn jemand der bräuchte diese Hilfe gerade.
Also ich leg mich fest, dass es Jamaika nicht wird.
Die Bayern-Wahl steht dafür im Weg. Die Ziele von CSU und Grünen differieren ja teilweise völlig voneinander.
Und die CSU hat mit -1,2% eigentlich von allen Parteien relativ gesehen mit am meisten verloren. Nochmal 1,2% weniger und es tritt endgültiges Chaos ein. Dann nämlich gäbe es keine Union mehr im Bundestag, sondern nur noch die CDU, weil die CSU bundesweit gerechnet selbstständig auf über 5% kommen muss. Ansonsten fallen die 4,9% ebenfalls weg. Um das zu verhindern, bliebe als einzige Möglichkeit, die CSU in anderen Bundesländern aufzustellen, wie BW. Aber damit wäre die bayerische Identität teilweise weg.
Die CSU steht in Bayern unter Druck, da laut der letzten infratest dimap-Umfrage die CSU bei 45% liegt. Sollte das wie bei der BTW auf 40% runter gehen, kann es sein, dass nicht mal die Koalition mit einer Partei reicht - dann müsste sie evtl. mit FDP und FW koalieren. Auch das wäre praktisch undenkbar. Mit einer Partei ja, aber mit zweien?
Deshalb schätze ich, dass es in 4 Wochen trotzdem nochmal Sondierungsgespräche für eine neue GroKo geben wird, wenn die Schnittmengen für Jamaika nicht ausreichen. Die Chance dafür sehe ich bei 50%. Wird es die nicht, bleibt noch eine Minderheitsregierung von schwarz-gelb, evtl. toleriert von SPD oder Grüne. Die Wahrscheinlichkeit liegt für mich hier bei höchstens 10% und zu dem Preis, dass heiße Themen 4 Jahre lang nicht angepackt werden.
Eher wird es Ende Januar Neuwahlen geben, wobei dann völlig unsicher ist, wie die Koordinaten sich verschieben müssen, um eine stabile 2-Parteien-Koalition hinzubekommen.
Die Bayern-Wahl steht dafür im Weg. Die Ziele von CSU und Grünen differieren ja teilweise völlig voneinander.
Und die CSU hat mit -1,2% eigentlich von allen Parteien relativ gesehen mit am meisten verloren. Nochmal 1,2% weniger und es tritt endgültiges Chaos ein. Dann nämlich gäbe es keine Union mehr im Bundestag, sondern nur noch die CDU, weil die CSU bundesweit gerechnet selbstständig auf über 5% kommen muss. Ansonsten fallen die 4,9% ebenfalls weg. Um das zu verhindern, bliebe als einzige Möglichkeit, die CSU in anderen Bundesländern aufzustellen, wie BW. Aber damit wäre die bayerische Identität teilweise weg.
Die CSU steht in Bayern unter Druck, da laut der letzten infratest dimap-Umfrage die CSU bei 45% liegt. Sollte das wie bei der BTW auf 40% runter gehen, kann es sein, dass nicht mal die Koalition mit einer Partei reicht - dann müsste sie evtl. mit FDP und FW koalieren. Auch das wäre praktisch undenkbar. Mit einer Partei ja, aber mit zweien?
Deshalb schätze ich, dass es in 4 Wochen trotzdem nochmal Sondierungsgespräche für eine neue GroKo geben wird, wenn die Schnittmengen für Jamaika nicht ausreichen. Die Chance dafür sehe ich bei 50%. Wird es die nicht, bleibt noch eine Minderheitsregierung von schwarz-gelb, evtl. toleriert von SPD oder Grüne. Die Wahrscheinlichkeit liegt für mich hier bei höchstens 10% und zu dem Preis, dass heiße Themen 4 Jahre lang nicht angepackt werden.
Eher wird es Ende Januar Neuwahlen geben, wobei dann völlig unsicher ist, wie die Koordinaten sich verschieben müssen, um eine stabile 2-Parteien-Koalition hinzubekommen.
Auf der anderen Seite dürfte die CDU alles in ihrer Macht stehende tun, damit es mit Jamaika klappt, sofern die Verweigerungshaltung der SPD bei der CDU als final angesehen wird.
Es dürften im Fall von Neuwahlen wohl nochmalige CDU-Verluste Richtung AfD drohen. Ich unterstelle, dass man sich dieser Gefahr bewusst ist.
Es dürften im Fall von Neuwahlen wohl nochmalige CDU-Verluste Richtung AfD drohen. Ich unterstelle, dass man sich dieser Gefahr bewusst ist.
Gelöschter Benutzer
Misanthrop schrieb:
Auf der anderen Seite dürfte die CDU alles in ihrer Macht stehende tun, damit es mit Jamaika klappt
Ich würde Jamaika an die Bedingung knüpfen, dass er hier Außenminister wird.
Eintracht Frankfurt international!
Japp, aber dafür gibt es ja auch den VA...,?