
Misanthrop
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reggaetyp schrieb:
Die Sache ist doch ganz einfach: DFB/DFL haben an der Klientel, die Spaß an Pyro hat, keinerlei Interesse:
Diese Leute sind ihnen zu unbequem, zu aufmüpfig und zu eigensinnig.
Und zu wenig Kunden.
Deshalb hat man an denen kein gesteigertes Interesse. Bisschen Folklore bringen auch andere ins Stadion, die zahlen auch im Regelfall mehr, und setzen sich in weiße Klamotten gekleidet zu nem Telekom-T auf teure Plätze.
Wirklich Interesse an Fankultur und den Bedürfnissen an Fans hat dort niemand, nicht mal ansatzweise. Da geht's um Kohle, nicht um Gewaltprävention oder Sicherheit. Höchstens um Marktsicherheit.
Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, warum die Pyrofraktion nicht einfach ein ihre angebliche rechtliche Auswertung oder eben einfach mal ein eigenes Gutachten einer anerkannten "Fachkraft Feuer und Recht" veröffentlicht und die Verbände und Vereine durch Veröffentlichung von sowas Lügen straft.
Kann doch wirklich nicht so schwer sein, wenn das ein so staatstragendes Anliegen ist.
Jugger schrieb:Misanthrop schrieb:reggaetyp schrieb:
Du weißt schon, weshalb ich das anführte.
Und selbstverständlich führt uns das weiter.
Die Absicht war mir schon klar.
Aber dann müsstest Du eine Gesetzesänderung fordern.
Warum? Jede Dorfkirmes bekommt eine Ausnahmegenehmigung für genau eben diesen Zweck. Warum dies für eine vom größten Sportverband Deutschlands organisierte Veranstaltung nicht gelten sollte, ist mir schleierhaft.
Darum ging es oben nicht. Ist etwas blöd, das Zitat so einzeln rauszunehmen.
Es ging um Österreich und Norwegen. Und darauf hatte ich sinngemäß geschrieben, man müsser erst deren Gesetzeslage schaffen, um hier Vergleiche anstellen zu können.
Es ging an dieser Stelle oben nicht darum, ob und unter welchen Umständen die deutsche Rechtslage einen Pyroeinsatz ebenfalls hergibt.
reggaetyp schrieb:
Du weißt schon, weshalb ich das anführte.
Und selbstverständlich führt uns das weiter.
Die Absicht war mir schon klar.
Aber dann müsstest Du eine Gesetzesänderung fordern.
Im übrigen, wie stefank vor einiger Zeit mal anführte, ist der Einsatz von Pyrotechnik unter bestimmten Bedingungen eben nicht per se verboten, wie man oft genug beobachten kann, wenn man die Augen aufsperrt.
Ich hab mir mal die Mühe gemacht und mich mit den einschlägigen Vorschriften eine halbe Stunde beschäftigt.
Ich fand die Rechtslage spontan ehrlich gesagt nicht eindeutig.
Aber darum ging es mir ja oben auch gar nicht.
Ich verstehe einfach nicht, warum nicht irgendeine Seite mal offen darlegt, worauf sie sich bezieht, um die eigene Argumentation zu stützen. Dieses allseitige "wenn wir wollten, könnten wir sofort und unwiderleglich belegen..." nervt wie die Sau.
Dass das bislang niemand tut, könnte vielleicht für meine Einschätzung sprechen, dass sich da niemand wirklich sicher ist, ob er das Recht auf seiner Seite hat.
EintrachtFrankfurtAllez schrieb:Kadaj schrieb:
jetz nimmt die fr auch schon die tm.de werte als referenz.
Gibt es denn sonst eine Seite, wo man geschätzte Transferwerte hernehmen kann?
Natürlich kann man selber schätzen, aber ob das unbedingt besser ist.
Dann kann die FR ja nächstens auch gleich "Quelle: Kumpel mit Ahnung" schreiben.
Es ist doch wenig seriös, die willkürlichen Zahlen eines unbekannten Dritten im Internet als vermeintlichen Beleg für irgendwas heranzuziehen.
Selbst hier im Forum macht man sich die Mühe, wenigstens einen Taxifahrer zu zitieren. Das hat doch gleich ganz anderes Gewicht.
reggaetyp schrieb:Misanthrop schrieb:
Wäre schön, dieses ominöse Gutachten endlich mal zu Gesicht zu bekommen.
Siehe "Verschwiegenheitspflicht".
Zur Verschwiegenheit hat sich möglicherweise der Gutachtenersteller Löhr vertraglich verpflichtet. Aber doch nicht die Pyrobefürworter, die ja angeblich die Möglichkeit hatten, »Einblick in das Gutachten zu nehmen und es rechtlich auswerten zu lassen«.
In Österreich und Norwegen ist Pyro (natürlich unter bestimmten Bedingungen und Auflagen) erlaubt.
Dort gilt österreichisches bzw. norwegisches Recht. In der Schweiz wiederum ist es meines Wissens verboten. Beides führt uns also hier wohl auch nicht weiter.
crasher1985 schrieb:Misanthrop schrieb:reggaetyp schrieb:
Das hiersogenannte-fans.de schrieb:
Die Gutachten, die von DFB und der Legalisierungs-Kampagne in Auftrag gegeben wurden, haben eindeutig bewiesen, dass Pyrotechnik im Rahmen von Fußballspielen unter Einhaltung der deutschen Gesetze und Sicherung der Gesundheit aller Beteiligten legal abgebrannt werden kann.
muss man immer und immer wieder betonen.
Wäre schön, dieses ominöse Gutachten endlich mal zu Gesicht zu bekommen.
Wenn es auf Seiten von Pyrobefürwortern bekannt ist, sollte es doch endlich mal möglich sein, dass Ding zumindest auszugsweise zu veröffentlichen.
Wenn ich mich recht entsinne, behauptet nämlich die Verbandsseite unter Bezugnahme auf eben dieses Gutachten das genaue Gegenteil.
Machen Sie auch aber zumindest in Diversen presseberichten wurde damals teilweise zitiert und damit recht eindeutig kalrgestellt das die Aussagen des DFB's schlicht falsch waren.
Ein Gutachten, zwei Versionen, entgegenstehende "Zitate". Exemplarisch:
http://www.11freunde.de/artikel/streit-um-dfb-gutachten-zur-pyrotechnik
Da bin ich leider auch nicht schlauer, wenn zwei Seiten behaupten, sie würden (angeblich) aus dem Gutachten zitieren.
reggaetyp schrieb:
Das hiersogenannte-fans.de schrieb:
Die Gutachten, die von DFB und der Legalisierungs-Kampagne in Auftrag gegeben wurden, haben eindeutig bewiesen, dass Pyrotechnik im Rahmen von Fußballspielen unter Einhaltung der deutschen Gesetze und Sicherung der Gesundheit aller Beteiligten legal abgebrannt werden kann.
muss man immer und immer wieder betonen.
Wäre schön, dieses ominöse Gutachten endlich mal zu Gesicht zu bekommen.
Wenn es auf Seiten von Pyrobefürwortern bekannt ist, sollte es doch endlich mal möglich sein, dass Ding zumindest auszugsweise zu veröffentlichen.
Wenn ich mich recht entsinne, behauptet nämlich die Verbandsseite unter Bezugnahme auf eben dieses Gutachten das genaue Gegenteil.
adlerkadabra schrieb:
Dazu brandneu bei SPON:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsstart/gruendungszuschuss-tipps-fuer-existenzgruender-a-844936.html
Jetzt müssen wir aber schauen, worum es dem TE ging.
Der Gründungszuschuss laut Link steht ja einzig Selbständigen zur Verfügung. Um den scheint es nicht gegangen zu sein. Sonst wäre eine Ablehnung aufgrund angedachter Selbständigkeit wie oben geschildert ja noch dämlicher.
Da dürften wohl eher Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (sog. Vermittlungsbudget) im Raum gestanden haben.
Im Vermutungsthread hieß es Trikots, Hauptsponsor, 3 x IV, und dann Forumsshirt ...
Sharra schrieb:
Die Aussage der Sachbearbeiterin war, ich könne die Förderung ja gerne beantragen, aber sie würde nicht genehmigt werden. In den letzen Jahren wäre da so viel Geld "verpulvert" worden, dass man jetzt nichts mehr bewilligen würde. Und es klang nicht so als ob die Bewilligung vom Jahresstand oder vom vorgelegten Businessplan oder der Erfolgsaussicht abhängig wäre.
Das ist ja mal ein wunderbares Beispiel für pflichtgemäße Ermessensausübung:
"Ist ja eh für die Katz" und "Da könnt ja jeder kommen".
Einzelfallprüfung allez.
Ich würde mir den Spaß machen und um schriftliche Begründung dieses mündlichen ablehnenden Verwaltungsaktes bitten.
Der Antrag ist in dem Moment gestellt, wo Du angibst, Leistungen zu begehren. Falls nicht, hol's einfach nach. Ein Einzeiler genügt dazu. Bei diesem Sachbearbeiter kannst Du nichts verlieren.
SGE Supporter schrieb:HeinzGründel schrieb:
Arbeit, Miete und Verkehr lohnen sich. Der Rest eher nicht.
Und wenn du eine Frage zu anderen Rechtsgebieten hast ("Vermieterrecht", Steuerrecht etc.), dann kannst du bei manchen Rechtschutzversicherer (z.B. D.A.S.) anrufen und eine kostenlose telefonische Beratung in Anspruch nehmen.
Ah ja, die gab es ja auch noch, Anwalts beste Freunde von der D.A.S. ...
Wobei man bitte im Hinterkopf haben sollte, was der Hauptzweck einer solchen Hotline ist.
Es könnte natürlich Dienst am Kunden sein. Möglicherweise aber auch die Vermeidung eines kostenträchtigen Rechtsstreits sowie anfallender Anwaltskosten.
Wer genug auf der Seite hat, um sich zumindest in Streitigkeiten um seinen Arbeitsplatz, seine Obdach o.ä. existenzielle Dinge auch ohne Versicherung wehren zu können, mag sich die Frage stellen.
Alle anderen sollten sich jedenfalls bewußt sein, welches Risko sie gegebenfalls tragen.
Preise sind leicht herauszufinden. Wichtiger ist wohl die Frage, ob die Herrschaften Versicherer im Leistungsfall auch diskussionslos leisten. Und da gibt es beträchtliche Unterschiede in der Willigkeit.
Alle anderen sollten sich jedenfalls bewußt sein, welches Risko sie gegebenfalls tragen.
Preise sind leicht herauszufinden. Wichtiger ist wohl die Frage, ob die Herrschaften Versicherer im Leistungsfall auch diskussionslos leisten. Und da gibt es beträchtliche Unterschiede in der Willigkeit.
Jägerschnitzel schrieb:
Seit der Neuregelung liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters ob der Zuschuss gewährt wird oder eben nicht.
"Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. Auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens besteht ein Anspruch."
Ermessen, nicht Gutdünken oder Kassenlage. Das wird leider sehr häufig verkannt.
Sich gegen eine Ermessenentsentscheidung zu wehren, verspricht zumeist recht gute Erfolgschancen.
Und: Aus nicht erklärbaren Gründen sieht das behördliche Ermessen zu Jahresbeginn oftmals anders aus als zu Jahresende.
Nachdem hier einiger Unmut über die Art der Moderation geäußert wurde, wird angeregt, doch bitte in einem gesonderten Thread im @Homepage, dem mit Interesse entgegen gesehen würde, darzulegen, aus welchen Gründen es für gerechtfertigt und angebracht gehalten wird, Mitarbeiter der Eintracht, aber auch Moderatoren, als Getränkebehälter verschiedener Art zu bezeichnen.
Bislang waren wir der Meinung, dass solche Respektlosigkeiten niemand gegenüber zu rechtfertigen sind. Ganz gleich, wer der Adressat ist.
Das hier eigentlich zu behandelnde Thema ist jedenfalls, und darüber gibt es wohl keine zwei Meinungen, zu wichtig, als dass es in Beschimpfungen welcher Art auch immer untergehen sollte. Deswegen werden solche hier auch weiterhin gelöscht werden. Im Sinne aller, die noch an der Thematik interessiert sind.
Bislang waren wir der Meinung, dass solche Respektlosigkeiten niemand gegenüber zu rechtfertigen sind. Ganz gleich, wer der Adressat ist.
Das hier eigentlich zu behandelnde Thema ist jedenfalls, und darüber gibt es wohl keine zwei Meinungen, zu wichtig, als dass es in Beschimpfungen welcher Art auch immer untergehen sollte. Deswegen werden solche hier auch weiterhin gelöscht werden. Im Sinne aller, die noch an der Thematik interessiert sind.
Wild Billy Childish and The Musicians Of The British Empire - Thatcher's Children
http://www.youtube.com/watch?v=IF7cA-hdfBs
http://www.youtube.com/watch?v=IF7cA-hdfBs
Ich lese das nirgends oben heraus, Stefan.
Bekanntermaßen lautet die maßgebliche Norm für den Gründungszuschuss ja
"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, ..."
Das kann ja nicht ernstlich mit der Pflicht zur Aufnahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses begründet werden. Die Norm gilt ja nur für Selbständige.