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Misanthrop

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Basaltkopp schrieb:
stefank schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Siegestaumel schrieb:

Und dann ist man bei den Prinzipien angelangt: Erklärt man das, was im eigenen Kulturkreis nicht üblich ist, für ungesetzlich oder nicht? Darum geht die Diskussion, soweit ich sie begreife.




Wenn es gegen das GG verstößt und offensichtlich einen Straftatbestand darstellt, dann auf jeden Fall!


Um mal einen vergleichbaren Aspekt in die Debatte zu bringen: Wie verhält es sich denn mit der gesellschaftlichen Akzeptanz einer Ohrfeige bei der Kindererziehung?


Man schaut weg. Wie (fast) immer.


Sehe ich anders. Vergleiche mal die schallende Ohrfeige in der Öffentlichkeit im Jahr 1960 mit heute, 50 Jahr später.
Oder die Tatzen in der Schule.
Auch da sehe ich einen Wertewandel.
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Jo-Gi schrieb:
ohje, dann macht den thread halt zu oder verschiebt ihn, nicht dass sich am end noch jemand aus versehen totlacht beim lesen    


Es ist ja niemand gehindert, einen Tipp im Sinne der  Ausgangsfrage abzugeben. Warum also schließen. Die zielführenden Antworten halten sich aber bis jetzt in Grenzen. Könnte darauf hindeuten, dass die meisten - mich eingeschlossen - hier mit Ferienjobs wenig freudvolle Erfahrungen gemacht haben, was ja auch eine Antwort ist.

Und im Gebabbel wäre mit etwaigen Tipps ja wohl kaum zu rechnen. Da wollte der Ersteller wohl nicht hin, sonst hätte er dort gepostet, nehme ich an.
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@KroateAusFfm

Eine Anmerkung, die ich vergessen hatte:
Ich finde es übrigens zumindest überraschend, dass jahrtausendealte Weltreligionen ihren Untergang nahen sehen, sollten die männlichen Religionsangehörigen künftig über das Kleinkindesalter hinaus Vorhaut tragen dürfen.

Bekanntermaßen ist für die Zugehörigkeit zum christlichen Glauben die Taufe maßgeblich.
Niemand sähe jedoch den Untergang des Christentums kommen, oder tat das in der Vergangenheit, wenn nicht jedes aus einer christlichlichen Elternschaft hervorgegangene Kind bis zur Einschulung im Taufbecken landet. Und darüber gäbe es wohl weit weniger heftige Diskussionen.

Auch darüber: Kein Wort im Blog. Kein Wort von Graumann.
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Basaltkopp schrieb:
Der Hauptsponsor ist längst gefunden, aber die Verantwortlichen wollen sich den Spaß mit diesem Thread nicht kaputtmachen    


Sich und uns. Brot und Spiele.
Hat ja bei Helmer auch gut geklappt.
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KroateAusFfm schrieb:
Misanthrop schrieb:
KroateAusFfm schrieb:

Ich wette, das Bundesverfassungsgericht wird sich bald damit befassen müssen. Bin mir absolut nicht sicher, wie es entscheiden wird, tendiere aber zu einer Legalisierung der Beschneidung. Das wäre dann die Bescheinigung einer Außerachtlassung verfassungsgemäßen Vorgehens durch das Gericht von oberster Stelle. Hälst Du so ein Szenario für unrealistisch?  

Ich halte wenig für undenkbar, wenn es in Karlsruhe landet. Egal auf welchem Schreibtisch. Und das meine ich beileibe nicht despektierlich.

Ich störe mich auch nicht daran, dass jemand - in diesem Fall Graumann - sich mit den Urteilsgründen auseinandersetzt und diese für nicht tragfähig erachtet. Passiert bekanntermaßen und dafür sind ja erforderlichenfalls die Berufungs- und Revisionsgerichte anzurufen.

Dem Landgericht allerdings einen "beispiellosen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften" und die Urteilsfindung einen "Akt" unerhörter und unsensibler Art zu schimpfen, impliziert m.E., den Vorwurf bewußten Vorgehens des Gerichts abseits der ordnungsgemäßen Rechtsfindung und nicht etwa anhand der einschlägigen Normen. Andere würden das wohl Rechtsbeugung nennen.

Das wiederum finde ich unerhört. Es handelt sich m.E. keineswegs um ein skandalöses oder gar tendenziöses Urteil, wie man meinen könnte, wenn man Herrn Graumanns Worten folgt.
Dieser zeigt mit seinen Äußerungen vielmehr mangelndes Rechts- und Demokratieverständnis. Verständnis dessen also, worauf er sich - als Bürger ja durchaus zurecht - lauthals beruft.


Wenn Du die Worte unerhört findest, solltest Du Beruhigungstabletten einwerfen, bevor Du auf den Link klickst.


Habe den Link mal repariert. Der führte an den Threadanfang, weshalb ich zunächst nicht verstanden hatte, worauf Du hinauswolltest.

Nach Zurkenntnisnahme der Ausführungen im Verfassungsblog ändert sich indes nichts an meiner Einstellung zu Graumanns Worten.

Auch in dem Verfassungsblog finden sich m.E. gewagte Thesen.
So bleibt für mich schwer nachvollziehbar, dass sich das LG Köln als Speerspitze des "christlich-abendländischen Kulturkampfes" sieht und die Strafverfolgungsbehörden das Verfahren einzig deshalb initiiert hätten. Warum das so offensichtlich ist, wird bezeichnenderweise auch nicht weiter ausgeführt.
Dem ließe sich beispielsweise entgegen halten, dass sich da ein Gericht berufen gesehen hat, dem unstreitigen Wertewandel in vielen gesellschaftlichen Bereichen eben auch mal hier Ausdruck zu verleihen.

Ein Beispiel ohne Anspruch auf Deckungsgleichheit:
Bis in die 90er-Jahre war es Usus und ebenfalls "sozial akzeptiert", bei Dutzenden von Hunderassen Rute und Ohren im Welpenalter zu kupieren. Über teilweise mehr als 100 Jahre hatte sich daran niemand gestört.
Warum? Weil es das war, was Hundezüchter eben so taten. Oder erforderlichenfalls auch mal der Bauer im Stall. Und weil Hundekäufer es eben so wollten.
Auch dort jedoch hat sich ein Wertewandel vollzogen, der aus der größeren Beachtung des Tierschutzes erwachsen war. Eine Beachtung übrigens, auch hier wieder eine Paralle, die meines Wissens in der weit überwiegenden Anzahl anderer Staaten der Welt nicht anzutreffen ist. Auch heute kann der geneigte Hundebesitzer zum Zwecke des Rumschnippelns einfach über eine oder ein paar Grenzen fahren und wird einen Tierarzt mit offenen Ohren und geschärftem Skalpell finden.
Der Absatz plötzlich nicht mehr kupierter Rassen sank übrigens rapide. Böse Zungen könnten auf die Idee kommen, hier mal mit einem Eingriff in verfassungsrechtlich geschütztes Gut zu argumentieren.
Heute stört sich hierzulande niemand mehr daran. Gut so.

Zurück zum Ausgangsthema.
Die Tatsache, dass in dem Blog angeprangert wird, dass es nicht angehen könne, dass deutsche Staatsanwaälte Juden für jüdischen Tun verfolgen, ist natürlich sehr plakativ. Ich finde ihn billig, unpassend, und bin versucht anzumerken, dass ich ihn in Ansehung der mit einer verbotenen Beschneidung im Kindesalter wahrlich nicht zu vergleichenden Greueltaten der Nazis sogar schockierend verharmlosend finde. Der wenig versteckte Bezug zur Judenverfolgung ist so unpassend wie unangebracht.

Wo war der Aufschrei, als das BVerfG sich mit dem Schächten befasst hatte? Waren die vorausgegangenen Verfahren auch ein "raffinierte Art des Kulturkampfes"? Gar eine offenkundige Art von Rassismus deutscher Behörden?

Den Vogel schießt der Blogger dann m.E. ab, wenn er das Urteil für Winkeladvokatentum, weil planmäßig und "raffiniert" hält, da es mit einem Freispruch endete, um angeblich Rechtsmittel und einen Gang nach Karlsruhe zu verhindern.
"Recht" so! Hätte man den Arzt doch lieber mit den Worten "Hätte er doch wissen müssen" in die Strafbarkeit verabschiedet! Verbotsirrtum? Rechtsstaat? In-dubio-pro-reo? Iwo!

So aber ist es eben "raffiniert".
Zumal ja ohnehin "niemandem geschadet wird". Nunja. Irgendwie war ja genau das eigentlich die Frage... Aber die kann man natürlich auch leichthin einfach als beantwortet hinstellen. Wenn's der eigenen Empörung und "Argumentation" dient.

Abschließend zum Thema Ohrloch:
Ich persönlich kenne niemand, der seinem Kind am 8. Lebenstag Ohrlöcher verpasst oder verpassen lässt.
Gutheißen würde ich es aber nicht, bevor ein Kind seinen Willen hinreichend, wenn auch vielleicht nicht immer vollständig durchdacht, äußern kann.
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Eilt's denn? Wann sind denn Ferialien?
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raideg schrieb:
Basaltkopp schrieb:
67sge schrieb:
Jeder einzelnen der nicht zu diesem Spiel darf kann vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich klagen.



Ja selbstverständlich! Genauso kannst Du Dir auch eine Karte beim ausverkauften Pokalendspiel erklagen oder einen ausverkauften Aktionsartikel beim Discounter oder einen Millionengewinn beim Lotto.


Wieso? Juristen haben in letzter Zeit des öfteren darauf hingewiesen, das der DFB Probleme mit seinen Ausschlußstrafen bekäme, wenn eine Privatperson vor Gericht ginge.

Ohne mich jetzt bislang eingehender mit der Frage beschäftigt zu haben, würde ich annehmen, dass es dabei um Aussperrungen wie bei Union gehen dürfte.
Da stellt sich ja mit Recht die Frage, ab wann man Frankfurter, und somit ausgesperrt ist, wenn z.B. ein Begleiter, der die Eintracht halt "nur mag", rein darf.

Wenn bei einem Spiel aber einfach das Kontingent an Tickets gekürzt wird, ohne dass Zutrittsverbote nach Zugehörigkeit nach irgendwelchen praktisch nicht bestimmbaren  Merkmale erteilt werden, wüsste ich nicht, auf welcher Rechtsgrundlage ich da Zutritt einklagen können sollte.
Keine Tickets, keine Chance.
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KroateAusFfm schrieb:

Ich wette, das Bundesverfassungsgericht wird sich bald damit befassen müssen. Bin mir absolut nicht sicher, wie es entscheiden wird, tendiere aber zu einer Legalisierung der Beschneidung. Das wäre dann die Bescheinigung einer Außerachtlassung verfassungsgemäßen Vorgehens durch das Gericht von oberster Stelle. Hälst Du so ein Szenario für unrealistisch?  

Ich halte wenig für undenkbar, wenn es in Karlsruhe landet. Egal auf welchem Schreibtisch. Und das meine ich beileibe nicht despektierlich.

Ich störe mich auch nicht daran, dass jemand - in diesem Fall Graumann - sich mit den Urteilsgründen auseinandersetzt und diese für nicht tragfähig erachtet. Passiert bekanntermaßen und dafür sind ja erforderlichenfalls die Berufungs- und Revisionsgerichte anzurufen.

Dem Landgericht allerdings einen "beispiellosen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften" und die Urteilsfindung einen "Akt" unerhörter und unsensibler Art zu schimpfen, impliziert m.E., den Vorwurf bewußten Vorgehens des Gerichts abseits der ordnungsgemäßen Rechtsfindung und nicht etwa anhand der einschlägigen Normen. Andere würden das wohl Rechtsbeugung nennen.

Das wiederum finde ich unerhört. Es handelt sich m.E. keineswegs um ein skandalöses oder gar tendenziöses Urteil, wie man meinen könnte, wenn man Herrn Graumanns Worten folgt.
Dieser zeigt mit seinen Äußerungen vielmehr mangelndes Rechts- und Demokratieverständnis. Verständnis dessen also, worauf er sich - als Bürger ja durchaus zurecht - lauthals beruft.
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Tja, wenn Du an der Eletropfanne was drauf hättest, ...
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Da es ja hier lang und breit durchgekaut wurde:
Die Entscheidung über die Leistungssätze nach dem AsylbLG wird vom Bundesverfassungsgericht am 18.07.12 verkündet:

http://www.juris.de/jportal/portal/t/1j47/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA120601943&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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reggaetyp schrieb:
Was ist denn "Einzelrichter-Verfahren"?


Wenn ein Einzelrichter und nicht der gesamte Spruchkörper des Gerichts (Kammer, Senat) die Entscheidung trifft.
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Ganz am Rande zeigt für mich übrigens Herr Graumann ein überaus bemerkenswertes Verständnis von Recht, Gesetz und Rechtsstaalichkeit:

Der Zentralrat der Juden kritisierte das Urteil als "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Diese Rechtsprechung sei ein ein unerhörter und unsensibler Akt", erklärte Zentralratspräsident Dieter Graumann in Frankfurt am Main.


Hinsichtlich angeblicher Beispiellosigkeit des Urteils darf man dem Herrn wohl noch Unkenntnis der deutschen Rechtsprechung zugute halten.

Die Begründung eines freisprechenden Urteils, wohlgemerkt nicht einmal das Ergebnis des Prozesses, das der eigenen religiösen Weltanschauung zuwiderläuft, jedoch als unerhört und unsensibel zu bezeichnen, ist dolldreist. Wenn nicht Schlimmeres.

Immer wieder erfrischend, wie sich Menschen auf unsere Grundrechte berufen, einer unabhängigen Rechtsprechung hingegen Gesinnungsjustiz und Außerachtlassung gesetzeskonformen Vorgehens nahelegen.
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Da dürfte ein Richterspruch aus Karlsruhe wohl nicht mehr allzu fern sein.
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EintrachtOssi schrieb:

Man muss ja auch mal sehen das wir ständig mit den größten Auswärtssupport machen, die besten Choreografien machen und so die Bundesliga am Leben halten und ein wichtiger Bestandteil sind.


Da kann die Bundesliga aber froh sein, dass die Eintracht wieder da ist. Das mangelnde Zuschauer- und Sponsoreninteresse, die gähnend leeren Gästeränge der eintrachtlosen Saison 2011/12 hätte man sicher kein weiteres Jahr schadlos überstanden.

Es dürften dann wohl alle anderen dieses Jahr rufen: Hurra, hurra, die Frankfurter sind da.
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Durchgewischt und versiegelt.

Schade, dass selbst ein eigentlich interessantes Thema hier aktuell offenbar nicht mal über ein paar Seiten auf erträglichem Niveau diskutiert werden kann.

Misanthrop
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Brady schrieb:
net schlecht  


Grandiose Idee.
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Die Tödliche Doris - Tanz im Quadrat

http://www.youtube.com/watch?v=3-X19OeQe4Q
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Ideal - Ich Kann Nicht Schlafen

www.youtube.com/watch?v=femRvwPXXDY
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Foyer des Arts - Ein Haus aus den Knochen von Cary Grant

www.youtube.com/watch?v=BR6iVYj6-Hg
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adler_rider schrieb:
Habe nicht alle 120 Seiten durchgelesen, aber wurde KIA schon in Betracht gezogen? Die haben immerhin ihren Europasitz in Frankfurt und sponsern seit 2008 glaube ich auch die Kreisligen in Hessen.  


Du kannst den Thread durchlesen oder nicht. In beiden Fällen wirst Du kaum erfahren, wen die Eintracht in Betracht gezogen hat.
Wer hier alles genannt wurde, ist doch völlig wurscht.