
Misanthrop
21683
Hackentrick schrieb:
Ebenfalls gibt es anscheinend weiterhin Hinweise, dass auch Bundesliga-Spiele betroffen sein könnten. [...]
Bin gespannt, wann die 'Bundesliga-Bombe' platzt.
Ich will mir gar nicht vorstellen, was ich mir alles vorstellen könnte...
greg schrieb:
Hat jemand Ahnung wie belastbar SMS in so einem Fall sind?
Wenn's im Vertrag so steht ist doch alles in Butter. Da man ja gar keine Bestätigung braucht, wär mir das aber eh wurst ob und wie die kommt.
FanTomas schrieb:BananaJoe schrieb:3zu7 schrieb:HansVanBreukelen schrieb:
Und immer per Einschreiben Rückschein, denn ich habe auch schon mal per Fax gekündigt, was bei O2 angeblich trotz Sendebestätigung nicht ankam, das gab dann 12 Monate Vertragsverlängerung....
Bei Kündigungen grundsätzlich eine schriftliche Kündigungsbestätigung verlangen. So lange ich diese nicht habe, habe ich quasi nicht gekündigt. Hast Du die, kannst Du zuvor auch per Mail oder Telefon oder Brieftaube gekündigt haben. Das ist dann egal.
So siehts aus...
Was soll das Einschreiben mit Rückschein beweisen..??
Das Du denen ein Brief geschickt hast. Darin kannste aber auch genauso gut gesagt haben, wie zufrieden Du mit dem Unternehmen bist und das Du noch lange Kunde sein wirst.
Nun, es beweist, daß die von dir EIN Schreiben erhalten haben. Zumindest kann die andere Seite nicht etwas behaupten, was nicht schriftlich von ihr vorzulegen wäre nach dem Motto "lesen sie doch mal vor, wo das in meinen auch ihnen vorliegenden Schreiben steht...."
Wer da auf der ganz sicheren Seite sein will, der kann auch einen Bekannten auf das Schreiben schauen lassen. Als eventuellen Zeugen.
Peter, ich hatte den Link zu den rechtsphilosophischen Gegensätzen extra gesetzt, um zu verdeutlichen, dass Du/wir genau diese Diskussion geführt hattest/haben. Ohne es zu wollen. Und deswegen muss ich Dir da widersprechen: Du hast das sehr wohl rechtsphilosophisch betrachtet. Vergiss einfach das Recht dabei. Philosophie ist weit weniger vorurteilsbelastet als das Recht und vermeintliche Rechthaber.
Ich wollte damit nur verdeutlichen, dass das eine uralte Diskussion ist. Nicht etwa irgendeinen wissenschaftlichen Diskurs entfachen, der hier wohl kaum hingehört. Mir ging es nur darum klarzumachen, dass es keinen Gegensatz zwischen gesundem Menschenverstand und juristischer Auffassung gibt. Vielmehr gibt es genau dieselbe Diskussion seit Ewigkeit auch in Juristenkreisen. Weil es natürlich eine dem Grunde nach rein philosophische Frage ist.
Juristisches Denken hängt nicht von ein paar Semestern Jura ab, sondern ist im Idealfall gesunder Menschenverstand und am Ende steht hoffentlich eine praktikable, gerechte Lösung. Deswegen störte mich die Bemerkung von DA oben auch ziemlich.
Der Rest Deines Beitrags lässt sich m.E. - soweit noch nicht oben diskutiert - auf die Frage reduzieren, wann jemand etwas aufgegeben hat. Und ich glaube, - nochmals - da will sich niemand streiten.
Ich wollte damit nur verdeutlichen, dass das eine uralte Diskussion ist. Nicht etwa irgendeinen wissenschaftlichen Diskurs entfachen, der hier wohl kaum hingehört. Mir ging es nur darum klarzumachen, dass es keinen Gegensatz zwischen gesundem Menschenverstand und juristischer Auffassung gibt. Vielmehr gibt es genau dieselbe Diskussion seit Ewigkeit auch in Juristenkreisen. Weil es natürlich eine dem Grunde nach rein philosophische Frage ist.
Juristisches Denken hängt nicht von ein paar Semestern Jura ab, sondern ist im Idealfall gesunder Menschenverstand und am Ende steht hoffentlich eine praktikable, gerechte Lösung. Deswegen störte mich die Bemerkung von DA oben auch ziemlich.
Der Rest Deines Beitrags lässt sich m.E. - soweit noch nicht oben diskutiert - auf die Frage reduzieren, wann jemand etwas aufgegeben hat. Und ich glaube, - nochmals - da will sich niemand streiten.
Dortelweil-Adler schrieb:
Ich halte das für sehr bedenklich, dass hier Nichtjuristen und Menschen mit gesundem Menschenverstand mitdiskutieren.
DA
Ohne Nennung eines Paragrafen wird dieser Beitrag übersehen werden. Aber das weiß Du ja selbst. [kein Smilie]
Alles supi.
peter schrieb:Misanthrop schrieb:peter schrieb:
unabhängig vom fall der hier diskutiert wird, es gibt menschen die durch das soziale netz fallen, weil sie unfähig sind mögliche optionen aus zu loten und ansprüche irgendwie geltend zu machen. in deutschland müsste auch niemand auf der strasse übernachten, aber manche menschen sind weder in in der lage ansprüche geltend zu machen oder diese auch nur zu erkennen.
Ganz klar. Leider ist das so.
Aber mir ging es hier um diesen speziellen Einzelfall.
Und der scheint darunter nicht zu fallen.es gbt auch menschen die anders sind (im volksmund "sonderbar") und die glauben sich einen rest stolz und würde dadurch zu erhalten, dass sie es irgendwie selbst schaffen, ohne staatliche unterstützumg.
Die gibt es natürilich nicht zu knapp. Und das ist ja wahrlich auch alles andere als vorwerfbar oder ehrabschneidend.
Nur wenn ich bewußt diesen Weg wähle, kann das nicht dazu führen, dass ich mit dem Gesetz in Konflikt komme.
Besser: Kann schon, aber dann muss ich eben auch die Kosequenzen tragen.
Die Mehrzahl der von Dir angesprochenen Personen, die nicht in Abhängigkeit von staatlichen Leistungen leben wollen, dürften das aber zumeist mit drastischen Einschränkungen ihrer Lebensführung kompensieren und nicht vor dem Strafrichter landen.
dass dieser spezielle fall anders zu bewerten ist entspricht auch meiner wahrnehmung, das habe ich bereits geschrieben. da sucht jemand ein publikum und bekommt es.
als jurist ist es deine aufgabe gesetze zu interpretieren, als bürger kann ich die aber dennoch falsch oder nicht nachvollziehbar finden. es ist gerade mal ein paar jahrzehnte her, da wären westerwelle oder kerkeling in den knast gewandert, nur auf grund ihrer sexuellen disposition (und ich meine damit nicht die zeit bis 45 sondern deutlich später.
ich glaube nicht, dass du heute diese art der gesetzgebung akzeptabel findest. da gäbe es noch reichlich andere beispiele. nur weil etwas gesetzlich geregelt ist muss es noch lange nicht gut und richtig sein. bis in die 60er durften ehemänner ihren frauen verbieten arbeiten zugehen.
gesetze sind auch immer das ergebnis eines zeitgeists. und zumeist der religiösen ausprägung des gesetzgebers oder der politischen ausrichtung geschuldet.
nur weil etwas gesetz ist das "ab zu nicken", sorry, das kann ich nicht. das wiederspricht meiner vorstellung von menschenfreiheit und so lange etwas anderen nicht schadet, oder in absicht einer schädigung vorgenommen wird, erkenne ich keinen tatbestand.
im diebstahl von abfall schon gar nicht. wie geschrieben, losgelöst von dem selbstdarsteller der diskutiert wurde.
Jetzt wird es wirklich rechtsphilosophisch, da es Dir um den Unterschied zwischen Gesetzespostivismus und Naturrecht geht. Klingt etwas abgehoben, ist aber eine sehr spannende Geschichte, die uns eigentlich alle angeht. Vielleicht interessiert Dich ja dieser Link dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtspositivismus
Es sollte allgemeine Ansicht sein, dass dem Grundgesetz und der menschlichen Vernunft widersprechende Gesetze keine Wirksamkeit besitzen dürfen. Spätestens seit den Erfahrungen ab ´33.
Du hast natürlich Recht, wenn Du schreibst, Gestze sind gesellschaftlichem Wandel unterworfen. Aber solange sie Gültigkeit besitzen, muss ich halt damit rechnen, dass mir aus Verstößen Konsequenzen drohen. Daran ändern auch abstoßende Beispiele aus der Vergangenheit nichts. Außerdem wird dem Wandel der Ansichten ohnhin bereits Rechnung getragen, indem Gesetz ja auch der Rechtsanwendung unterliegen. Und dass die nicht einheitlich ist, beweist jede juristische Bibliothek. Oder denk nur mal an die unterschiedlichen Meinungen, die öffentlich - und auch hier - im Fall Gäfgen vorgebracht wurden.
Ich denke aber, dass das eine höchst spannende Diskussion ist, die im Zusammenhang mit diesem Thread aber gar nicht erforderlich ist.
Ursprünglich ging es um die Rechtfertigung von Kündigungen bei sog. Bagatellvergehen.
Zuletzt um einen Kerl, der sich auf ein fremdes Grundstück begeben hatte, um sich Nahrungsmittel zu verschaffen. Die Frage ist daher ja eigentlich nur, gehörten die noch jemand anderem. Sonst kann ja die von Dir zurecht geforderte Absicht, die ja auch im Gesetz gefordert wird, gar nicht anzunehmen sein.
Es sind sich doch sicher alle einig, dass eine achtlos weggeworfene Kekspackung auf der Straße von jedermann mitgenommen werden kann.
Oben war aber die Diskussion aufgekommen, wann was eben endgültig weggegeben worden ist. Bei Sachen, die auf dem Grundstück einer Firma oder einer Privatperson lagern, egal ob im Müll oder nur mal eben abgestellt, kann ich das nicht sehen.
Bei uns im Hof des Hauses stand bei Umbauarbeiten mal eine Heizung rum. Die hatte ich vorübergehend abgestellt, um sie später wieder zu montieren. Abends war sie weg. Mag ausgesehen haben wie Sperrmüll. War's aber nicht.
Nun ist mir völlig egal, ob eine arme Socke die versetzt hat oder selbst bei sich eingebaut, weil er/sie kein Geld hatte. Es war eben meine. Und solange was jemandem gehört, muss eben eine Güterabwägung erfolgen.
Eigentlich denke ich aber, sind wir uns grundsätzlich durchaus einig. Was keiner mehr will, kann jeder haben.
Bigbamboo schrieb:Johann_Gambolputty schrieb:
Leute stellt bloß keine geschützten Bilder mehr hier rein. Bisher wurden die ja meist noch rechtzeitig von den Mods gelöscht. Ab sofort erfolgt nun direkt die Schadensersatzforderung. Man sitzt ja nun an der Infoquelle. Genialer Schachzug eigentlich. ,-)
Erklärt auch die Vorstandsumbildung.
The lunatics have taken over the asylum...
Für tiefschürfende Diskussionen über Frau Herman geht's bitte hier entlang:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11128830/
oder dort:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11148557/
Danke.
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11128830/
oder dort:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11148557/
Danke.
audioTom schrieb:
So isses. Djakpa ist da technisch einfach besser, der kann auch mal den ein oder anderen "stehen lassen".
Besser? Ich würde es eher ... "überraschender" nennen wollen.
peter schrieb:
unabhängig vom fall der hier diskutiert wird, es gibt menschen die durch das soziale netz fallen, weil sie unfähig sind mögliche optionen aus zu loten und ansprüche irgendwie geltend zu machen. in deutschland müsste auch niemand auf der strasse übernachten, aber manche menschen sind weder in in der lage ansprüche geltend zu machen oder diese auch nur zu erkennen.
Ganz klar. Leider ist das so.
Aber mir ging es hier um diesen speziellen Einzelfall.
Und der scheint darunter nicht zu fallen.
es gbt auch menschen die anders sind (im volksmund "sonderbar") und die glauben sich einen rest stolz und würde dadurch zu erhalten, dass sie es irgendwie selbst schaffen, ohne staatliche unterstützumg.
Die gibt es natürilich nicht zu knapp. Und das ist ja wahrlich auch alles andere als vorwerfbar oder ehrabschneidend.
Nur wenn ich bewußt diesen Weg wähle, kann das nicht dazu führen, dass ich mit dem Gesetz in Konflikt komme.
Besser: Kann schon, aber dann muss ich eben auch die Kosequenzen tragen.
Die Mehrzahl der von Dir angesprochenen Personen, die nicht in Abhängigkeit von staatlichen Leistungen leben wollen, dürften das aber zumeist mit drastischen Einschränkungen ihrer Lebensführung kompensieren und nicht vor dem Strafrichter landen.
HansVanBreukelen schrieb:HansVanBreukelen schrieb:
Foto: Wikipedia
Ich bin enttäuscht, dass "mein" Dackel hier keine Würdigung findet!
Rauhaardackel sind klasse und typisch deutsch!
Na dann:
Dein Teckel ist auch die Herrlichkeit.
Tom66 schrieb:
Ich sehe mich gezwungen zu härteren Massnahmen greifen zu müssen.
Dem wird mit Neugier entgegen gesehen.
peter schrieb:
jeder der hungert sollte in unserer gesellschaft die option haben essen zu können. das ist mein ganz simpler ansatz und wenn es alternativlos ist mülltonnen zu durchforsten, dann ist es das halt. da hören für mich dann auch juristische spitzfindigkeiten auf.
Das ist doch nicht alternativlos.
Ich bin überzeugt, dass es nicht einmal eines RA bedarf, um vor jedem Sozialgericht binnen eines Tages eine Durchsetzung des Anspruches auf eine menschenwürdigere Art der Existenzsicherung zu bewirken.
Was kommt als nächstes? Herabsetzung der Sozialleistungen, weil man sich ja notfalls auch aus der Tonne ernähren kann?
Solche Diskussionen sollten wir m.E. nicht einmal im Ansatz zulassen.
Wer über den Zaun hüpft und anderen was mopst, was ihm nicht zugedacht war, macht sich strafbar. Und der Staat hat gefälligst dafür zu sorgen, dass das keiner muss.
Der Rest Deiner Anmerkungen wäre einen eigenen Thread wert.
reggaetyp schrieb:
Geht es hier eigentlich um ein gesundes Rechtsempfinden und die Frage, ob man ein paar alte Kekse aus einer Mülltonne nehmen darf?
Oder eher um ein juristisches Proseminar und/oder die Person des Beklagten, die einem sympathisch oder auch nicht oder auch ganz egal sein kann?
Es geht m.E. auch darum, ob es sich bei dem Angeklagten um eine arme Wurst handelt, dem man das nachsehen muss/kann, oder um jemanden, der diese Gerichts- und Presse-Bühne u.U. ganz bewußt nutzt, um sich als politischer Gefangener kurz vor Stammheim Einzelhaft zu inszenieren.
Du kannst doch auch nicht ernsthaft seitenweise ein juristisches Thema diskutieren und im Rahmen dessen dem "gesundes Rechtsempfinden" losgelöst von der Rechtslage Entscheidungserheblichkeit beimessen.
Bei aller Liebe zum gesunden Rechtsempfinden: Aber da dieses sich von diesem zu jenem beträchtlich unterscheiden kann, haben wir manche Sachen ja sinnvollerweise mal in Gesetze gegossen.
Ich möchte Dich (nicht) sehen, wenn Du mal in ein Strafverfahren geraten solltest, und der Richter, ganz ungeachtet des Gesetztes, dass natürlich für dich spräche, mal eben sein gesundes Empfinden zur Anwendung brächte.
reggaetyp schrieb:tutzt schrieb:Misanthrop schrieb:Ffm60ziger schrieb:
Das ist es was wir brauchen konsequente und alternativlose Rechtsprechung (und die durchsetzung) im Rechtstaat
"Am Nachmittag wurde der Angeklagte nach Polizeiangaben verhaftet. Hintergrund sollen nichtbezahlte Geldbußen wegen lange zurückliegender Verkehrsdelikte sein. Im aktuellen Fall der Kekse aus der Tonne hat das Landgericht vier Verhandlungstage angesetzt."
Der Mann hat wohl noch nicht bezahlte OWIs oder was auch immer
http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-in-lueneburg-mann-nahm-kekse-aus-muelltonne-1.1253894
Was genau stört dich denn jetzt an dem Vorgehen von Staatsseite?
Hausfriedensbruch erstinstanzlich mit 125 Steinen abgevespert. Das ist ein Schnäppchen.
Revision durch die Staatsanwaltschaft zurückgenommen, Angebot der Einstellung des Verfahrens...nochmal vorteilhaft.
Wenn der Dackel gegen das Urteil in Berufung geht und auch noch einen sinnlosen Pflichtverteideigerantrag stellt, ist er selbst schuld. Und hat weitere Kosten. Was soll das denn bringen?
Um die Kekese ging es in dem Verfahren ja ganz ausdrücklich nicht.
Und wenn man ihn nun wegen alter Bußgelder verhaftet hat, dass ist das eben so. Kann Dir passieren. Oder mir. Wahrscheinlich hat man im Zusammenhang mit dem neuen Verfahren seinen aktuellen Wohnsitz herausbekommen. Spielt ja aber für die Sache gar keine Rolle.
Ich finde übrigens konsequente Rechtsprechung und deren Durchsetzung prima.
Alles andere wäre Willkür und Aushöhlung des Rechtstaats. Kann ja auch keiner wollen.
zudem auf armer verfolgter Mann, aber ist offenbar eher ein berufsmäßiger Querulant und Prozesshansel, der "aus Prinzip" hier vergleichsweise hohe Kosten für nen Fliegenschiss verursacht und wohl der Ansicht ist, für ihn gelte der Rechtsstaat nicht.
Woher stammt denn deine Ansicht, der Beklagte habe den Prozess verursacht?
Ich kann in dem Vorfall nicht erkennen, dass da jemand Wert auf eine gerichtliche Auseinandersetzung legte.
Zumal:taz.de schrieb:
Die Rechtslage beim Containern ist bislang ungeklärt. Gehört der Abfall demjenigen, der ihn weggeworfen hat, der Abfallwirtschaft oder jedem? In den meisten Fällen wurden Verfahren gegen Mülldiebe eingestellt, denn Diebstahl von Waren mit "geringem bis nicht vorhandenem Warenwert" wird nach Paragraf 248 des Strafgesetzbuches nur auf Antrag verfolgt - solange keine Schlösser oder Ähnliches beschädigt wurden.
Also da wird es ja nun auch immer wirrer.
Wenn man der "Grünen Bild" oftmals mangelnde Recherche vorwirft, muss man die taz hier auch tadeln. Weder wird der richtige § zitiert, noch sagt der richtige aus, dass öffentliches Intersse bei Schlossknacken und ähnlichem besteht:
http://dejure.org/gesetze/StGB/248a.html
Interessant auch, dass er nun nicht, entgegen der SZ, auf Sozialleistungen wegen der dort erlebten Demütigungen verzichtet, sondern ihm diese gestrichen wurden. Für den Fall natürlich völlig irrelevant. Aber irgendjemand erzählt der Presse hier, was ihm gerade passt.
Und außerdem hat's den richtigen erwischt. Laut taz hält er sich selbst für den "Staatsfeind No. 1".
Dann will er bei Akteneinsicht verräterische Vermerke der Richterin entdeckt haben, die die Strafhöhe erklären, weil er "unbelehrbar" sei.
125,- EUR. Dürften 10 Tagessätze gewesen sein. 5 sind die Mindesstrafe. 360 der Höchstsatz. Mag sich jeder selbst ein Bild von der drakonischen Strafe für den Staatsfeind Nr. 1 machen...
Die taz weiter:
"Er beherrscht das Justiz-Schauspiel, verliest seitenlange Beschwerden, stellt Anträge auf Pausen, wirft der Richterin Katrin Lindner Befangenheit vor."
Nuja. Wer's braucht. Die Bühne scheint im indes nicht allzu sehr zu missfallen.
Tom66 schrieb:
Da die Auswahl an Freiwilligen für diesen Job immer kleiner wird, schwindet eben auch die Qualität.
Bekomme ich jetzt endlich mal eine Verwarnung, besser noch eine gelbe Karte?
Obwohl die Zahl der Verwarnungswilligen immer kleiner wird, bist Du aus Qualitätsgründen noch nicht dran.
http://www.youtube.com/watch?v=xor8f2dxcAQ