
Misanthrop
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sacki schrieb:
So gute 2 Wochen vor dem (ersten) Examen fällt einem dazu nur Folgendes ein:
Besser was ganz anderes studieren..
Es soll Überlebende geben ...
Johann_Gambolputty schrieb:
1 - 3 Caio's leben in Gütersloh bzw. Bielefeld. Wenn das kein Zeichen ist.
Und wer kommt noch aus Gütersloh bzw Harsewinkel ganz nah bei Gütersloh und bereitet da offensichtlich den nächsten großen Coup vor? Na...?
Maabootsche schrieb:
Ah, danke schön, aktuelle Literatur ist schon was feines
Jetzt fehlt noch Pedros Exzerpt und schon kann sich ein freiwilliger an die Ausarbeitung eines ausführlichen Gutachtens machen.
Wobei ich zu ahnen wage, was Herr Herzog zu der Fragestellung zu sagen hätte, wenn man ihn persönlich fragte...
Nun sorgte der Fall für Leben in der politischen Landschaft:
http://www.abendblatt.de/region/article1776049/Nach-Hessen-Auch-Bund-und-Laender-wollen-Burka-Verbot.html
Wie erstaunlich rasch das mit der Gesetzgebung manchmal klappt, wenn das Thema einerseits zwar juristisch sehr komplex ist und sich eigentlich einer übereilten Lösung verschließt, andererseits aber Wahlen vor der Tür stehen, das Thema hinreichend stammtischkompatibel ist und man sich der Zustimmung von breiten Schichten der Bevölkerung gewiß sein kann.
Maabootsche schrieb:Pedrogranata schrieb:Maabootsche schrieb:Maabootsche schrieb:stefank schrieb:
Und in diesem Bereich ist sehr wohl das zwar ungeschriebene, aber trotzdem verfassungsimmanente Moment des öffentlichen Interesses i.S.v. Interesse von weiten Teilen der Bevölkerung in Betracht.
Da hätte ich ja gern ne Quelle, wie man vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte durch ein in der Verfassung ungeschriebenes öffentliches Interesse einschränken kann - sozusagen die doppelte Negierung des schrankenlosen Grundrechts. Naja, ich schau da morgen schonmal selbst nach...
Tja, nix gefunden, mein (auch schon recht betagter) Jarass/Pieroth GG-Kommentar hat das öffentliche Interesse noch nicht mal hinten im Inhaltsverzeichnis.
Ich schau mal demnächst in den Maunz-Dürig-Herzog, wenn ich wieder da bin.
Ja, das wäre nett, das interessiert mich jetzt wirklich.
So wie ich es im Kopf habe, kann ein öffentliches Interesse im Rahmen der Rechtfertigung eines Eingriffs bei der Verhältnismßigkeit eine Rolle spielen, nicht aber als Rechtsgrundlage dieses Eingriffs. Da kommt dann -da unbeschrankt- kollidierendes (niedergeschriebenes) Verfassungsrecht in Frage -oft und typischerweise hier die negative Religionsfreiheit (wenn man die lustigen Schulbeispiele von der Menschenopfersekte, die vom Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit aus Art. 2 II GG in Schach gehalten wird, mal außer acht läßt.)
Da hier nach BVerfG sogar dazu gehört, der Demonstration einer religiösen Überzeugung nicht unentziehbar ausgesetzt zu sein, könnte das mglw. auch aufm Amt passen.
Du erinnerst Dich wohl richtig.
BVerfG 28, 243, 261 ("Kriegsdienstverweigerung"):" Nur kollidierende GRe Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte sind mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte Werteordnung ausnahmsweise imstande, auch uneingeschränkte GRe in einzelnen Beziehungen einzugrenzen."
Ablehnend steht das BVerfG einer Gemeinschaft- oder Gemeinwohlklausel - also wohl dem oben angeführten öffentl. Interesse - gegenüber:
Ein GR ohne Gesetzesvorbehalt dürfe demnach "weder durch die allgemeine Rechtsordnung noch durch eine unbestimmte Klausel relativiert werden, welche ohne verfassungsrechtlichen Ansatzpunkt und ohne ausreichende rechtsstaaliche Sicherung auf eine Gefährdung der für den Bestand der Gemeinschaft notwendigen Güter abhebt" [E 30, 173, 193 - "Mephisto").
Münch/Kunig kennen übrigens eine Unterscheidung hinsichtlich etwaiger Schranken von Art. 4 I oder II nicht.
Im Mangold/Klein sehen das versch. Verfasser im Licht von Art. 2 I unterschiedlich.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung aus Karlsruhe kann ich persönlich aber eine nachvollziehbare Begründung jenseits verfassungsimmanenter Schranken nicht erkennen.
Ich bin mir jedoch nicht sicher, dass man der Fallösung so letztlich näher kommt.
Anzudenken wäre ja möglichweise auch ein Recht des Dienstherrn aus einer bestehenden öff.-rechtl. Sonderverbindung bzw. des besonderen Gewaltverhältnisses und damit eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende GR-Beschneidung, da hier ja nicht ein beliebiger Bürger betroffen ist.
Hierzu ein Link mit Leseprobe:
http://books.google.de/books?id=2sL25Rl7d-MC&pg=PA362&lpg=PP1#v=onepage&q&f=false
Pedrogranata schrieb:Misanthrop schrieb:FrankenAdler schrieb:
Vollverschleierung in einem Amt auf der einen Seite zu akzeptieren, auf der anderen Seite Namensschilder für Polizisten zu fordern geht nicht zusammen.
Von Amtspersonen jedweder Coleur erwarte ich mir Transparenz und Identifizierbarkeit. Eine Vollverschleierung geht da IMHO nicht an.
Danke.
Das waren auch meine ersten Gedanken.
Aber solange Polizisten ohne Namensschilder prügeln, sich unter Römerhelmen oder hinter -Schilden dabei verbergen dürfen und versteckt aus gepanzerten Fahrzeugen Tränengas spritzen, kann man aber eben auch nicht wirklich was gegen die Burka im Amt sagen, finde ich.
Doch. Ich kann das.
Ich bin Bürger und darf beides ungut finden.
Und solange der Dienststellenleiter in Frankfurt keine behelmten Ordnungskräfte unverhältnismäßige Gewalt durch anonyme Ordnungskräfte ausüben lässt, darf er zumindest Letzteres auch ohne unglaubwürdig zu erscheinen.
FrankenAdler schrieb:
Vollverschleierung in einem Amt auf der einen Seite zu akzeptieren, auf der anderen Seite Namensschilder für Polizisten zu fordern geht nicht zusammen.
Von Amtspersonen jedweder Coleur erwarte ich mir Transparenz und Identifizierbarkeit. Eine Vollverschleierung geht da IMHO nicht an.
Danke.
Das waren auch meine ersten Gedanken.
reggaetyp schrieb:
Wie oft muss eigentlich noch erwähnt werden, dass die Quote sich natürlich auf Bewerberinnen mit gleicher oder besserer fachlicher Eignung bezieht?
Ich erlaube mir ausnahmsweise einmal, mich selbst zu zitieren:
Misanthrop schrieb:
Ich freue mich auch schon auf die v.d. Leyen'sche "Kommission zur Bewertung der Auswahlkriterien bei der Bewertung der fachlichen Eignung von AufsichtsratsbewerberInnen".
Erstens denke ich, dass wohl unbestritten auch sog. Soft Skills eine Rolle bei der Auswahl spielen dürften.
Wie aber willst Du die bewerten?
Zweitens dürfte es auch schwierig sein, die "harten" Auswahlkrtiterien zu objektivieren.
Was zählt denn mehr: die 5. Fremdsprache, drei LLMs, kurze Studiendauer, lange Berufserfahrung, oder oder oder...?
Nicht zuletzt: Wer überwacht das wie?
Was wären die Sanktionen?
Solange es hierauf keine Antworten gibt, ist die ganze Diskussion m.E. doch nur eins: fadenscheiniger Populismus und "WählerInnen"stimmenfang im "Superwahljahr".
EFCB schrieb:edmund schrieb:
Ein interessantes Interview mit einer klugen Frau, das die Argumentation von FräuleinAdler, Reggaeman und StefanK stützt.
http://www.fr-online.de/politik/-wer-frauen-nicht-foerdert--schadet-sich-selbst-/-/1472596/7142272/-/index.html
Vielleicht ist die Dame nicht nur "klug" sondern vermarktet gerne ihr Betätigungsfeld. Es lohnt ein Blick in ihre Vita und ihre Firma.
http://www.eaf-berlin.de/lukoschat.html
Irgendwie kommen bei der ganzen Diskussion kaum Frauen aus dem Wirtschaftsleben zu Wort sondern überwiegend Politikerinnen und Sozialwissenschaftlerinnen. Drängen sie sich nicht so in der Vordergrund wie die geübten redegewandten Damen? Ich vermisse in der Diskussion wirklich die Meinung z.B. einer Frau Suckale (früher im Bahnvorstand, künftig im BASF-Vorstand) oder einer Frau Leibinger-Kammüller (Geschäftsführung Trumpf) zu dieser Thematik.
Aus dem Link von edmund...
Kluge Frau schrieb:
Der Gesetzgeber sollte die Quotierung von Aufsichtsräten zügig umsetzen.
und
Kluge Frau schrieb:
Das [die Einführung einer Quote für Vorstandsmitglieder] sehe ich zurückhaltender, weil damit unmittelbar in die Unternehmensführung eingegriffen wird.
Hm.
Und ich dachte, der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen durchaus unmittelbar eingebunden.
So kann man sich täuschen. Glücklicherweise gibt es ehemalige Studentinnen der Germanistik, Politikwissenschaften und der Geschichte, die uns eines Besseren belehren.
AdlerEddi schrieb:Basaltkopp schrieb:
Zu Tosun und Alva:
Wenn sie den Vertrag nicht verlängern wollen, bekommen sie keine Freigabe! Und 10 Einsätze, und sei es immer nur die letzte Minute, bekommt man auch zusammen. Aber wieso lässt man die nichtmal 20-30 Minuten spielen? Nur um mal zu sehen, was sie wirklich können?
Von daher ist es schon enttäuschend, dass die beiden nicht gehalten wurden. Ein Vertragsangebot war nicht alles was man machen konnte, um sie zu halten.
warum spielern den weg verbauen wenn man weiß das sie in den nächsten 1 1/2 jahren kaum spielpraxis bekommen? ein trainer sieht sie jedesmal im training und kann sie wohl auch menschlich besser einschätzen als jeder von uns. könnte es nicht sein das sie einfach nicht die klasse haben?
Ich wundere mich ein wenig, dass Du Dich nicht fragst, weshalb die beiden denn überhaupt mit Verträgen ausgestattet wurden?
Hat der Coach sich die Jungs nicht vorher ausgiebig angeschaut? Oder wurde er völlig falsch informiert?
Logischerweise hat man sich entweder vor den Vertragsangeboten geirrt oder jetzt, indem man die Jungs ziehen lässt. Diese Trainerbeweihräucherung, er wird schon wissen, was er tut, ist doch deshalb in sich einfach nicht folgerichtig.
klar kann ein talent auch mal woanders den durchbruch schaffen aber wieviele waren das bis heute?
Dieses Totschlagsargument langweilt langsam, finde ich.
Außerdem geht die Abrechnung guter und schlechter Entscheidungen bei jedem Trainer von neuem los. Wenn z.B. (ein) Ehrmanntraut jemanden zurecht ziehen ließ, heißt das doch nicht, dass das für alle Ewigkeit gilt. Als ob es ein ehernes Gesetz gebe, wenn einer von der Eintracht wechselt, taugt er nix...
RealOviedo schrieb:Pedrogranata schrieb:WuerzburgerAdler schrieb:
Hat wenigstens Köhler heute trainiert?
Der hat jedenfalls unterschrieben. Aber der zählt ja nicht..
Ansonsten muß ich mich leider selbst zitieren:
Wer glaubt, wir könnten uns in die EL kaufen, irrt. Das konnten wir nicht mit Caio oder Fenin und das können wir nicht mit Gekas oder Schwegler.
Es gibt keine Alternative zu einer guten Jugendarbeit und dem Schöpfen aus eigenen Kräften..Cenk und Marcos zB sind aber schon mal weg..
Ich wünsche daher viel Spaß beim "aufbauenden" Wechselgesang "Caaaaiiiioooo" "Haaaaaliiiiiil"
An Stelle des jedenfalls allen Einsatzwillen zeigenden Halil würde ich allerdings beim ersten derartigen Gesang ein kreidebleiches Gesicht bekommen und sofort den Platz verlassen..
Du bist echt hartnaeckig mit deinen dubiosen Thesen. Herr Tosun wollte gehen und ich bin mir sicher, dass HB und Skibbe nichts dagegen gehabt haetten wenn er geblieben waere.
Es ist keineswegs dubios, die Überlegung anzustellen, ob es nicht mit Skibbes Aufstellungen zusammenhängt, dass ein Spieler wie Tosun letztlich gehen wollte.
Jedenfalls muss man das scharf trennen von etwaigen Überlegungen, ob man ihn wegen seiner Qualität hätte halten müssen.
Deine Gedanken, wie die einiger anderer, die ähnlich argumentieren, setzen zu spät in der Chronologie der Ereignisse an: Ein Spieler unterschreibt und will spielen. Wenn er nicht darf, und nicht Albert heißt, werden in ihm Abwanderungsgedanken wachsen. Es ist abwegig, nach der feststehenden Entscheidung des Spielers zu argumentieren, der war ja nicht zu halten. War er nämlich eventuell. Aber eben früher und durch anderen Umgang mit ihm.
Gleiches gilt auch für Caio. Hätte der durchgespielt, wäre ihm Moskau wohl auch kaum in den Sinn gekommen.
Geld lasse ich jetzt hier mal ausdrücklich außen vor, auch wenn es im Einzelfall auch mal eine Rolle spielt. Aber wohl selten bei Bankdrückern und Tribünenwärmern.
http://www.youtube.com/watch?v=mmQybNN-8oE