
Miso
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Miso
Alles Gute, Schusch!
Ich empfehle diesen Fernsehbeitrag, der zur Unzeit in der ARD lief, aber noch in der Mediathek zu sehen ist. Die ersten 15 Minuten mögen eher langweilig sein, danach aber bekommt man einen guten Einblick in den Alltag deutscher und alliierter Truppen -- und vir allem einen in die Sinnlosigkeit.
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=5445156
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=5445156
Auch für diesen Thread gilt bitte, dass Links mit einer kurzen Zusammenfassung präsentiert werden. Bei Blogs und Clips bitte ich außerdem um einen nachvollziehbaren Hinweis auf den Hintergrund der Ersteller. Heißt: Macht bitte anderen Usern klar, wohin Ihr verlinkt. Beispiel: auf
a) anerkannte Uni-Seiten
b) kritische Blogs zu Uni-Seiten
c) kritische Blogs, die niemand beurteilen kann, auch Ihr nicht
d) satirische Blogs
e) etc. etc.
Recht haben ist langweilig, wenn man seine Quellen nicht offenlegt und sie nicht aus der Distanz heraus betrachtet.
a) anerkannte Uni-Seiten
b) kritische Blogs zu Uni-Seiten
c) kritische Blogs, die niemand beurteilen kann, auch Ihr nicht
d) satirische Blogs
e) etc. etc.
Recht haben ist langweilig, wenn man seine Quellen nicht offenlegt und sie nicht aus der Distanz heraus betrachtet.
3zu7 schrieb:ghostinthemachine schrieb:Ja, auch ich habe da eher ein anderes Rechtsempfinden.
Wiederholungstäter,andere Menschen derart schädigt, dem kann doch diese verminderte Schuldfähigkeit nicht wie ein gleichsam unliebsamer Zufall zu seinen Gunsten, sondern muß doch im Gegenteil zu seinen Lasten angerechnet werden.
Dröhnung/Sucht als Belohnung. Täterschutz allez.
Ich glaube, das Gericht berücksichtigt eine schwere Drogenabhängigkeit, die mit einer Krankheit vergleichbar ist. Es wird derzeit geprüft, ob der Mann überhaupt haftfähig ist, also grob gesagt, ob er unter Knastbedingungen überlebt.
Das Urteil ist von daher keine Belohnung, sondern an die Umstände angepasst, und das halte ich für ein großartiges Detail in unserer Rechtssprechung. Die sieht nämlich vor zu prüfen, in welchen Verhältnissen jemand steckte, der eine Tat beging. Und das war nie ein Freibrief für Räubermörderkinderschänder, sondern: Vernunft.
adler1807 schrieb:
den begriff nationalist hast du jetzt hier zum ersten mal gebracht.
Die Betonung scheint auf "du" zu liegen. Warum eigentlich?
adler1807 schrieb:
im übrigen hat ein patriot auch einen gesunden nationalstolz, sonst wäre die liebe zum land ja gar nicht möglich.
Den "Nationalstolz" (ohne Fieber, Husten oder Masern) bringst wiederum Du ins Spiel. Irgendwelche Absichten, die in die diesem Forum ohnehin auf vergebliche Liebesmüh stoßen?
So langsam könnte sich das Mainz-Thema mal hierhin verlagern ...
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/8/10918835/
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/8/10918835/
sgevolker schrieb:
Wenn beide sich einig sind ist ein Vertrag zustande gekommen.
Ist ja nix anderes als wenn ich von jemanden etwas anderes abkaufe. och sitzen bleibt gibt es natürlich nicht.
Und genau darum geht es hier. Wie Kartengeschäfte funktionieren und was bei Schwierigkeiten zu tun ist, steht hier
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/10/11148438/#f11771701
Sinn und Zweck dieses Freds ist es klarzumachen:
1, Wer A sagt ("ich nehme die Karte"), muss auch B sagen ("ich bezahle die Karte")
2. Wer ein A nachweisen kann ("der hat gesagt, er nimmt die Karte, steht hier in der PN/Mail"), hat Anspruch auf Bezahlung.
HessiP schrieb:
Dann an euch beide nochmals meine Frage:
Wieviele Kinder waren denn mit auf der Demo? Ich habe weder auf Fernsehbildern noch auf Pics im Inet irgendwelche gesehen!
In den Tagesthemen waren Bilder von der Schülerdemo zu sehen, die vorher war und bei der Pfefferspray eingesetzt wurde. Da gerät jetzt vielleicht etwas durcheinander.
Liebe Userinnen und User des S&B,
aus gegebenen Anlässen möchten wir Euch die Pflichten, die ein Kartengeschäft nach sich zieht, noch näher bringen. Also:
Wenn Ihr Euch mit einem Kartenverkäufer einig seid, habt Ihr ein Geschäft abgeschlossen. Das bedeutet: Der Verkäufer muss die Karte liefern, klar. Das bedeutet aber auch: Ihr müsst die Karte bezahlen und nehmen.
Was ist aber, wenn Ihr die Karte nicht mehr braucht/wollt?
Dann könnt Ihr den Verkäufer ansprechen, ob er noch jemanden an der Hand hat, der die Karte will. Und/oder Euch selbst darum kümmern, einen anderen Abnehmer zu finden. Aber bis ein neuer Kartenkäufer gefunden ist, seid Ihr in der Pflicht, die Karte zu bezahlen. Anders gesagt: Absagen ist nicht. Es gibt auch keine Möglichkeit, "rechtzeitig" abzusagen. Egal, wie früh Ihr von einem Kartendeal zurücktreten möchtet, es gilt: Geschäft ist Geschäft.
aus gegebenen Anlässen möchten wir Euch die Pflichten, die ein Kartengeschäft nach sich zieht, noch näher bringen. Also:
Wenn Ihr Euch mit einem Kartenverkäufer einig seid, habt Ihr ein Geschäft abgeschlossen. Das bedeutet: Der Verkäufer muss die Karte liefern, klar. Das bedeutet aber auch: Ihr müsst die Karte bezahlen und nehmen.
Was ist aber, wenn Ihr die Karte nicht mehr braucht/wollt?
Dann könnt Ihr den Verkäufer ansprechen, ob er noch jemanden an der Hand hat, der die Karte will. Und/oder Euch selbst darum kümmern, einen anderen Abnehmer zu finden. Aber bis ein neuer Kartenkäufer gefunden ist, seid Ihr in der Pflicht, die Karte zu bezahlen. Anders gesagt: Absagen ist nicht. Es gibt auch keine Möglichkeit, "rechtzeitig" abzusagen. Egal, wie früh Ihr von einem Kartendeal zurücktreten möchtet, es gilt: Geschäft ist Geschäft.