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nicole1611983

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Also Außenstehender kann man zu dem ganzen Theater nur sagen:
Und täglich grüßt das Murmeltier.

Die Fronten sind scheinbar wirklich verhärtet. Aber man hat als Nichtinvolvierter wirklich das Gefühl, dass bei einigen hier, bei jeder Aktion der Mods, der Beißreflex einsetzt. Es kommt von den Mods, also muss es schlecht sein und wir müssen gegen Wettern lautet die Devise.
Und auffällig ist, dass es immer das gleiche eingeschworene Grüppchen ist.

Hier gibt es X-Altuser, die sich nicht zu jeder Handlung der Mods genötigt sehen ein Fass aufzumachen. Und dann ein Grüppchen, dass meint ständig eine Revolte anzetteln zu müssen.

Macht es eigentlich Spaß nen persönlichen Rachefeldzug gegen die Mods zu führen?
Ich denke, wenn einige das Forum nicht so wichtig nehmen würden und ihren persönlichen Lebensmittelpunkt mal wieder außerhalb des Forums setzen würden, dann gäb es hier viel weniger Streitpotential. Und vorallem auch dann, wenn man seinen persönlichen Lebensfrust nicht hier im Forum ausleben würde.
Leute seht das Forum doch als das was es ist: Ein Ort, um sich über die schönste Nebensache der Welt auszutaischen: Die Eintracht. Aber ohne Forum würde sich die Welt auch nicht aufhören zu drehen.
Das Leben ist zu kurz um sich aufs www. zu konzentrieren und sich über jeden Mist aufzuregen.

Wenn beide Seiten das ganze etwas lockerer sehen würden, dann wäre allen gedient.
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Was mir aufstößt:
Die Spiele gegen Bayern und Dortmund wurden schon vor dem Anpfiff abgeschenkt, mit dem Hinweis aus die wichtigen Spiele gegen Braunschweig, Bremen, Stuttgart, den HSV und heute.
Klar haben wir in den 8 Punkte geholt, aber 8 Punkte gegen die direkte Konkurenz sind zu wenig. Zudem haben wir uns in den beiden Spielen + heute das komplette Torverhältnis zerschossen.
Und ja, so Spiele wie heute, wo man die Seuche am Bein hat gibt es. Aber wir haben es auch gegen 10Bremer nicht geschafft ein Tor zu schießen. Und wir sind schonmal durch Schönrederei abgestiegen. Einzig gegen Braunschweig haben Leistung und Ergebnis gestimmt. Gerade die Standarts sind ja nicht erst seit dieser Saison ein Manko.
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Wir stehen gegen Nürnberg mit dem Rücken zur Wand. Wir MÜSSEN in Nürnberg gewinnen. Ob das gut geht?

Weiß einer was mit Meier ist?
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retrufknarf schrieb:
Starkes Tor S06


Typisches Tor, dass die " Großen" bekommen und die "Kleinen" als passiv-aktivAbseits abgepfiffen bekommen, weil man sich ja nen Vorteil aus der vorherigen Abseitsposition verschafft hat. Und egal wie der Schiri pfeift, es ist immer richtig.
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Verraeter schrieb:
Pezking schrieb:
Basaltkopp schrieb:

Ich glaube nicht, dass bei der Revision maximal die Strafe bestätigt werden kann. Der BGH hätte sehr wohl sagen können, dass Hoeness länger in den Knast muss.


Aber nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft in Revision gehen würde.

Wenn der Angeklagte, bzw. die Verteidigung Revision einlegt, kann das nicht passieren.

Basaltkopp schrieb:
Abgesehen davon sehe ich auch noch nicht, dass die Staatswaltschaft da nicht noch weiter ermittelt. Zumindest wird die Presse so lange weiterschnüffeln, bis es Verdachtsmomente gibt, wo die Staatsanwaltschaft wieder ran muss.


Das kann ich mir auch vorstellen.

Ich wollte ja auch nur klarstellen, dass Hoeneß beim Revisionsverfahren keine Verschlimmerung seiner Situation zu befürchten gehabt hätte.

Dass es für ich trotzdem noch schlimmer kommen kann, hat andere mögliche Ursachen, die er mit dem Verzicht auf Revision eh nicht verhindern kann.

Mit dem Verzicht auf Revision verliert er also schon die Chance auf ein milderes Urteil - und seinen Verteidigern geht dadurch sicher ein kleines Honorarvermögen durch die Lappen.  ,-)  


Das stimmt doch gar nicht. Wenn das BGH sagt da gibts gibts Verfahrensfehler, was ich mir gut vorstellen hätte können bei einem Verfahren diesen Ausmaßes, welches mal eben in 4 Tagen abgewälzt wurde, hätte nach meinem Verständnis neu verhandelt werden müssen. Da hätte noch viel mehr bei rauskommen können, als jetzt und die Strafe dementsprechend auch viel höher ausfallen können. Oder irre ich mich?



Nur wenn die Staatsanwaltschaft auch Revision eigelegt hätte. Wenn nur der Angeklagte Revision einlegt, dann gilt das "Verschlechterungsverbot"=> Strafe kann nicht höher ausfallen.
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skyeagle schrieb:
Pezking schrieb:
Basaltkopp schrieb:

Ich glaube nicht, dass bei der Revision maximal die Strafe bestätigt werden kann. Der BGH hätte sehr wohl sagen können, dass Hoeness länger in den Knast muss.


Aber nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft in Revision gehen würde.

Wenn der Angeklagte, bzw. die Verteidigung Revision einlegt, kann das nicht passieren.

Basaltkopp schrieb:
Abgesehen davon sehe ich auch noch nicht, dass die Staatswaltschaft da nicht noch weiter ermittelt. Zumindest wird die Presse so lange weiterschnüffeln, bis es Verdachtsmomente gibt, wo die Staatsanwaltschaft wieder ran muss.


Das kann ich mir auch vorstellen.

Ich wollte ja auch nur klarstellen, dass Hoeneß beim Revisionsverfahren keine Verschlimmerung seiner Situation zu befürchten gehabt hätte.

Dass es für ich trotzdem noch schlimmer kommen kann, hat andere mögliche Ursachen, die er mit dem Verzicht auf Revision eh nicht verhindern kann.

Mit dem Verzicht auf Revision verliert er also schon die Chance auf ein milderes Urteil - und seinen Verteidigern geht dadurch sicher ein kleines Honorarvermögen durch die Lappen.  ,-)  

Fraglich, ob seine Anwälte vor dem BGH zugelassen wären. Was natürlich nicht heißt, dass sie im Hintergrund alles vorbereitet hätten.


In Strafsachen braucht es keine extra Zulassung. Jeder Anwalt kann in Strafsachen vorm BGH in Revision gehen.
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concordia-eagle schrieb:
Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden ehrlichen Steuerhinterziehers.


Zumal er nach 21 Monaten raus kommen wird ( Halbstrafe) und wird damit recht früh in den offenen Vollzug können.
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Ffm60ziger schrieb:
..keine im Saal Verhaftung,sicher!   der N24 fuzzy weint in der Stimme  


Warum auch? Gibt,  wie bei jedem anderen auch, nach Rechtskraft ne Ladung zum Strafantritt
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eagle45 schrieb:
MrBoccia schrieb:
nicole1611983 schrieb:
MrBoccia schrieb:
wo ist die Strafe bei einer Bewährung? Nirgends. Der zahlt die lächerliche Strafe, geht raus und lässt sich feiern.

Das hast du aber bei ner Bewährungsstrafe immer. Egal ob Ladendieb oder Schläger. Das der was merkt kann man einzig über Bewährungsauflagen erreichen. Wird aber kaum gemacht, da man es überwachen muss

daher ist Bewährung keine Strafe sondern Freispruch mit bisserl erhobenem "dudu, das macht man aber nicht"-Zeigefinger.



Im übrigen gibts dann garantiert einen "Rettet Ulli" Fond, dann kpmmt noch einer der ein Buch darüber schreibt und einer der es verfilmt und am Ende macht dieser Verbrecher damit noch Gewinn.



Bei ner Haftstrafe doch auch.
Ich bin überrascht. Ich hätte echt nicht mit ner Haftstrafe gerechnet, gerade weil es Hoeness ist
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MrBoccia schrieb:
wo ist die Strafe bei einer Bewährung? Nirgends. Der zahlt die lächerliche Strafe, geht raus und lässt sich feiern.

Das hast du aber bei ner Bewährungsstrafe immer. Egal ob Ladendieb oder Schläger. Das der was merkt kann man einzig über Bewährungsauflagen erreichen. Wird aber kaum gemacht, da man es überwachen muss
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Ich bleib beim § 41 StGB: Geldstrafe neben der Bewährungsstrafe. Da sind doch alle "glücklich" Uli wird bestraft, muss aber  nicht in Gefängnis. Bei entsprechender Tagessatzhöhe trifft man sich genau in der Mitte der beantragten 2 bzw. 5 Jahre und 6 Monate. Und bald kräht kein Hahn mehr danach.
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planscher08 schrieb:
Vielmehr sollte sich mal die Regierung überlegen, ob die Selbstanzeige überhaupt in der Form rechtens ist. Schließlich kann man mit einer Straftat ungeschorren davon kommen. Wie vermittelt man den sowas der Bevölkerung.


Ist doch nichts außergewöhnliches. Einstellungen nach §153 StPO ff. StPO sind auch nichts anderes. Und Sinn und Zweck ist ja, die Rückkehr der Leute in die Steuerehrlichkeit, weil ihnen keine Bestrafung droht wenn sie rechtzeitig und vollständig ne Selbstanzeige machen.
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Sprudel schrieb:
Verteidiger Hanns W. Feigen wohnt übrigens Ffm Westend...
Sollte er doch mit einer Geldstrafe und 1-3 Jahren auf Bewährung rauskommen würden ihm die dann wahrscheinlich 40-50 Mio Strafe nicht wirklich weh tun. Ich meine gelesen zu haben das sein Privatvermögen so um die 500 Mio liegt, ohne Wurstfrabrik...
Sollte er nicht in Haft kommen, sind mM alle Regierungsbeschlüsse zum Thema verarsche und Schäubles Selbstanzeigen System bricht in sich zusammen...


Feigen hat doch sein Büro in Frankfurt. Wusstest du das vorher nicht?
3 Jahre auf Bewährung wird es nicht geben. Max. 2 Jahre § 56 Abs. 2 StGB
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Um 14 Uhr wissen wir mehr
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Basaltkopp schrieb:
nicole1611983 schrieb:
retrufknarf schrieb:
Laut focus-ticker sagt Hoeness´ Verteidiger: "Eine wirksame Selbstanzeige wurde nur knapp verfehlt."

Das heißt doch klipp und klar, dass er in den Knast wandert, da sie damit nicht wirksam ist. Egal, wie nah sie dran waren.
Wenn ich meinen Elfer an den Pfosten schieße, kann ich auch nicht sagen "ich war nah dran, der zählt trotzdem"...


Kommt halt drauf an, wie sehr strafmildernd die Selbstanzeige gewertet wird.
Oder:
Was wurde im Kämmerchen vereinbart, außer, dass man nicht weiter ermittelt woher das Geld kommt und wieviel es tatsächlich ist.


Da die Selbstanzeige weder wirklich rechtzeitig noch umfassend war, dürfte sie bei der Festsetzung der Strafe eigentlich keine Rolle spielen.


Rechtzeitig schon. Ob vollumfänglich: Wohl eher nicht.
Selbst die Verteidigung fordert ne Bewährungsstrafe.

Aber du glaubst gar nicht, was alles in deutschen Gerichten strafmildernd wirkt.
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retrufknarf schrieb:
Laut focus-ticker sagt Hoeness´ Verteidiger: "Eine wirksame Selbstanzeige wurde nur knapp verfehlt."

Das heißt doch klipp und klar, dass er in den Knast wandert, da sie damit nicht wirksam ist. Egal, wie nah sie dran waren.
Wenn ich meinen Elfer an den Pfosten schieße, kann ich auch nicht sagen "ich war nah dran, der zählt trotzdem"...


Kommt halt drauf an, wie sehr strafmildernd die Selbstanzeige gewertet wird.
Oder:
Was wurde im Kämmerchen vereinbart, außer, dass man nicht weiter ermittelt woher das Geld kommt und wieviel es tatsächlich ist.
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SGE_Werner schrieb:
reggaetyp schrieb:
HappyAdlerMeenz schrieb:
Staatsanwalt fordert 5 1/2 Jahre


Milde. Sehr milde.


Ich hab mit weniger gerechnet.


Gericht ist ja nicht an die Anträge gebunden.
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FrancoforteAllez schrieb:
nicole1611983 schrieb:
FrancoforteAllez schrieb:
Achsoo. Also wird er am Ende trotz aller Aufregung nur die 27 Millionen zurückzahlen weil die Selbstanzeige auf einmal doch rechtmäßig und fristgerecht und richtig eingereicht wurde


Könnte passieren. Was man aber aus der Presse mitbekommen hat, war sie nicht vollständig. Und auch rechtzeitig ist ja nach manchen Presseberichten fraglich, da es nicht wirklich sicher ist, dass sie vor Kenntnis der Behörden eingereicht wurde. Aber man kann es halt nur an Hand der Berichterstattung beurteilen.

Nachdem was zu lesen war, war sie meiner Meinung nach in Januar 2013 nicht vollständig. Und ich glaube nicht, dass die Bank über ein Jahr gebraucht hat die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. In irgendeinem Artikel war doch zu lesen, dass die Steuerfahnderin sagte, der Steuerberater hätte gesagt, über die Weitergabe der Unterlagen ( welche zur Steuerberechnung nötig waren) würden nun die Anwälte entscheiden. Aber genau kann man es halt nicht sagen. In jedem Fall wirkt sie strafmildernd. Wie ein Geständnis.


Aber bei den Beträgen wäre eine Bewährungsstrafe doch quasi nicht mehr machbar, oder?
Sprich entweder wird die Selbstanzeige akzeptiert und der Mr. Wurstuli zahlt seine Steuern nach oder er landet im Bau?


Kann man so nicht sagen. Kommt drauf an wie das Gericht die strafmildernden Umstände wertet, im Verhältnis zur Summe. Grundsätzlich heißt es ja:

§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine § 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Und ich denke es wird auch drauf ankommen, ob alle Fälle als besonders schwerer Fall gewertet werden oder nicht.

Weiterhin ob das Gericht vielleicht auch 41 StGB anwendet:
§ 41 Geldstrafe neben Freiheitsstrafe
Hat der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe eine sonst nicht oder nur wahlweise angedrohte Geldstrafe verhängt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angebracht ist. Dies gilt nicht, wenn das Gericht nach § 43a eine Vermögensstrafe verhängt.

Ohne die Anwendung von 41 StGB denke ich, wird ne Bewährung nicht möglich sein.
Aber nur meine Meinung/ Einschätzung/ Bauchgefühl, bei dem was ich aus den Medien mitbekommen hab.
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FrancoforteAllez schrieb:
Achsoo. Also wird er am Ende trotz aller Aufregung nur die 27 Millionen zurückzahlen weil die Selbstanzeige auf einmal doch rechtmäßig und fristgerecht und richtig eingereicht wurde


Könnte passieren. Was man aber aus der Presse mitbekommen hat, war sie nicht vollständig. Und auch rechtzeitig ist ja nach manchen Presseberichten fraglich, da es nicht wirklich sicher ist, dass sie vor Kenntnis der Behörden eingereicht wurde. Aber man kann es halt nur an Hand der Berichterstattung beurteilen.

Nachdem was zu lesen war, war sie meiner Meinung nach in Januar 2013 nicht vollständig. Und ich glaube nicht, dass die Bank über ein Jahr gebraucht hat die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. In irgendeinem Artikel war doch zu lesen, dass die Steuerfahnderin sagte, der Steuerberater hätte gesagt, über die Weitergabe der Unterlagen ( welche zur Steuerberechnung nötig waren) würden nun die Anwälte entscheiden. Aber genau kann man es halt nicht sagen. In jedem Fall wirkt sie strafmildernd. Wie ein Geständnis.
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FrancoforteAllez schrieb:
Adlersupporter schrieb:
wiener63 schrieb:
Irgendwie werde ich aktuell das Gefühl nicht los das die Selbstanzeige wie auch immer akzeptiert wird........und er morgen mit einer Bewährungsstrafe davonkommt  


So schauts leider aus..

Oder glaubt einer wirklich ernsthaft daran, dass Hoeneß in den Bau
wandern wird...    


Wie ist das denn geregelt? Durch eine Selbstanzeige kommt man auch bei 100 Milliarden hingezogene Steuern nicht in den Knast?


Das ist doch Sinn und Zweck der Selbstanzeige. Ist die Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig und zahle ich die verkürzten Steuern nach ( inkl. Strafaufschlag und Zinsen) hat sie strafbefreiende Wirkung. Ergo keine Verurteilung.