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sacki

5834

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Ich hab mir für 6,20 € den offiziellen Stream auf nba.de gegönnt. Da wäre ein evtl. Spiel 7 mW auch mit drin. Konnte man mit Kreditkarte und Paypal bezahlen.

Heute Nacht gehe ich kein Risiko ein
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singender_hesse schrieb:
crasher1985 schrieb:
jazon123 schrieb:
früher konnte man in Gravenbruch in manchen Hochhäusern das Autokino sehen, und ganz früher wurde der Ton auch über ne Randfrequenz in den Autoradios übertragen, das war dann komplett kostensloses Kino


An unsere anwälte hier... kann man das schon als geständniss werten?    


frag "tanja"


Glaube nicht, dass die noch antwortet..
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Witzigmann schrieb:
Ganz und gar nicht alltägliche Street Art:

http://www.unurth.com/



wow. danke  

Hier ein paar aus meinen google reader abos:

http://www.spiegelfechter.com/wordpress/
Für mich das beste politische Blog in Deutschland. Oft abseits des Mainstreams, meistens ziemlich Links. Man muss nicht alle Ansichten teilen, aber Denkanstöße kann man definitiv mitnehmen.

http://www.nachdenkseiten.de/
geht in die selbe Richtung wie Spiegelfechter

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/
Setzt sich kritisch mit der deutschen Medienlandschaft auseinander.

http://blogs.taz.de/hitlerblog
Hitler in Medien und Popkultur. Sehr unterhaltsam.

http://ein-fremdwoerterbuch.blogspot.com/
Gedanken und Erlebnisse einer Kopftuch tragenden Migrantin im deutschen Alltag.

http://steel.twoday.net/
Schon lustig, was Polizisten so alles mitmachen, wenn sie den Notruf betreuen.

http://ahoipolloi.blogger.de/
Aktuelle Geschehnisse als Comic kommentiert. Leider in letzter Zeit weniger bissig und weniger Updates.

https://usaerklaert.wordpress.com/
Kulturelle Unterschiede zwischen Europa und den USA aus der Sicht eines in Deutschland lebenden US-Amerikaners. Absolute Empfehlung!

http://www.fanartisch.de/
Hauptsächlich kuriose/interessante Videos und andere Fundstücke rund um Fußball.

http://www.lawblog.de/
Erlebnisse und Meinungen eines Strafverteidigers. Kennt wahrscheinlich eh fast jeder.
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sacki schrieb:
stefank schrieb:


Wie du ja selbst sagst, stellt bereits das Streamen eine Urheberrechtsverletzung dar, da die Datei temporär gespeichert wird.  


Ist das denn tatsächlich so klar? Ich war eigentlich der Meinung, dass die juristische Diskussion hier noch ziemlich im Fluss ist?!


Kurze google recherche:
juraexamen.info schrieb:
Strafbarkeit der Nutzer der Dienste

Das vorsätzliche  Downloaden einer urheberrechtlichen Datei gestaltet sich bereits seit längeren als strafbare Verletzung von § 106 Abs. 1 UrhG, vgl. z.B. LG Braunschweig, MMR 2003, 755 ff.

Nach der derzeitigen Lage ist es aber wohl so, dass das bloße Laden in den Arbeitsspeicher beim Streamen, oder das bloße Laden einer temporären Datei, die im Anschluss wieder gelöscht wird, mit Ausnahme von Fällen außergewöhnlicher Nutzung (entgegen der h. M. in der Literatur) nicht strafbar ist, vgl. LG Mannheim, CR 1999, 360.

Vielmehr liege der Schwerpunkt der Tätigkeit regelmäßig in der Benutzung des Programms und nicht in der Vervielfältigung. Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1994, 1216 ff.) werde jedoch die reine Benutzung eines Werks urheberrechtlich nicht erfasst.

via juraexamen.info

Natürlich konnte ich die Fundstellen jetzt nicht nachschlagen..
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stefank schrieb:


Wie du ja selbst sagst, stellt bereits das Streamen eine Urheberrechtsverletzung dar, da die Datei temporär gespeichert wird.  


Ist das denn tatsächlich so klar? Ich war eigentlich der Meinung, dass die juristische Diskussion hier noch ziemlich im Fluss ist?!
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Passt hier wohl besser:

SGE schrieb:
Da das Strafmaß des Teilausschlusses auch die Sperrung des Oberrangs (und der Mittelränge) der Westkurve vorsieht, diesen Bereichen tatsächlich aber statistisch belegt in den letzten Jahren nie ein sportgerichtlich relevanter Fall zuzuordnen war, hat die Eintracht Frankfurt Fußball AG entschieden, hier nach Verursachungsgesichtspunkten zu verfahren. Somit werden die Inhaber von Dauerkarten im Oberrang und der Mittelränge der Westkurve nicht ausgeschlossen, sondern für das erste Spiel umgesetzt.

Da sämtliche Vorfälle der vergangenen Jahre und insbesondere die Vorkommnisse vom Heimspiel gegen den 1. FC Köln nur und ausschließlich dem Stehplatzbereich sowie den jeweils angrenzenden Eckfahnen-Sitzplatzblöcken zuzuordnen sind, setzt Eintracht Frankfurt dort die Sperrung UND den Ausschluss für alle Dauerkarteninhaber um. In diesen Bereichen ist die mit Abstand höchste um nicht zu sagen einzige Verdichtung an Verantwortung für die Vorfälle gegeben.


Erstmal: ich habe eigentlich mit exakt dieser Lösung gerechnet. Ich halte sie auch für richtig. Irgendwen musste die Eintracht ja ausschließen und so wird es schon organisatorisch am leichtesten gewesen sein. Ich akzeptiere also durchaus, dass ich mir das erste Heimspiel von der Couch aus anschauen muss.

Aber: was soll diese Erklärung dazu? Als jetzt ausgesperrter DK-Inhaber habe ich die wie eine Ohrfeige empfunden. Im vorliegenden Zusammenhang das Wort "Verursachungsgesichtspunkte" zu benutzen ist schon eine Frechheit. "Sippenhaft" trifft es wohl eher. Das ändern auch die folgenden "statistischen" Herleitungen und Relativierungsversuche nichts.

Ich selbst habe jedenfalls mit dermit Abstand höchsten um nicht zu sagen einzige Verdichtung an Verantwortung für die Vorfälle ganz und gar nichts zu tun. Ich sitze jetzt aber nicht nur draußen, sondern werde quasi auch noch als Verantwortlicher gebrandmarkt und zwar vollkommen unabhängig von dem Fakt, dass mir (wie vieeele anderen Betroffenen) aber statistisch belegt in den letzten Jahren nie ein sportgerichtlich relevanter Fall zuzuordnen war....    
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SGE schrieb:
Da das Strafmaß des Teilausschlusses auch die Sperrung des Oberrangs (und der Mittelränge) der Westkurve vorsieht, diesen Bereichen tatsächlich aber statistisch belegt in den letzten Jahren nie ein sportgerichtlich relevanter Fall zuzuordnen war, hat die Eintracht Frankfurt Fußball AG entschieden, hier nach Verursachungsgesichtspunkten zu verfahren. Somit werden die Inhaber von Dauerkarten im Oberrang und der Mittelränge der Westkurve nicht ausgeschlossen, sondern für das erste Spiel umgesetzt.

Da sämtliche Vorfälle der vergangenen Jahre und insbesondere die Vorkommnisse vom Heimspiel gegen den 1. FC Köln nur und ausschließlich dem Stehplatzbereich sowie den jeweils angrenzenden Eckfahnen-Sitzplatzblöcken zuzuordnen sind, setzt Eintracht Frankfurt dort die Sperrung UND den Ausschluss für alle Dauerkarteninhaber um. In diesen Bereichen ist die mit Abstand höchste um nicht zu sagen einzige Verdichtung an Verantwortung für die Vorfälle gegeben.


Erstmal: ich habe eigentlich mit exakt dieser Lösung gerechnet. Ich halte sie auch für richtig. Irgendwen musste die Eintracht ja ausschließen und so wird es schon organisatorisch am leichtesten gewesen sein. Ich akzeptiere also durchaus, dass ich mir das erste Heimspiel von der Couch aus anschauen muss.

Aber: was soll diese Erklärung dazu? Als jetzt ausgesperrter DK-Inhaber habe ich die wie eine Ohrfeige empfunden. Im vorliegenden Zusammenhang das Wort "Verursachungsgesichtspunkte" zu benutzen ist schon eine Frechheit. "Sippenhaft" trifft es wohl eher. Das ändern auch die folgenden "statistischen" Herleitungen und Relativierungsversuche nichts.

Ich selbst habe jedenfalls mit dermit Abstand höchsten um nicht zu sagen einzige Verdichtung an Verantwortung für die Vorfälle ganz und gar nichts zu tun. Ich sitze jetzt aber nicht nur draußen, sondern werde quasi auch noch als Verantwortliches gebrandmarkt und zwar vollkommen unabhängig von dem Fakt, dass mir (wie vieeele andere Betroffene) aber statistisch belegt in den letzten Jahren nie ein sportgerichtlich relevanter Fall zuzuordnen war....  
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http://www.hr-online.de/website/rubriken/sport/index.jsp?rubrik=7454&key=standard_document_41431325 schrieb:
"Hübner hat gesagt, für ihn hat ein Trainer acht Stunden da zu sein. Und wenn er zehn Minuten zu spät zum Training kommt, bekommt er die erste Abmahnung. Wenn er das erneut macht, ist er innheralb von einer Woche weg", sagte Bender der "Frankfurter Neuen Presse"


Bild "Zeitung" schrieb:
Bayern der zweiten Liga


Geht ja gleich mal ab..
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1amanatidis8 schrieb:
Ich kann die Klage bestens nachvollziehen. Das war kein "Zweikampf im Fussball" sondern Körperverletzung. Ich hoffe er kommt mit der Klage durch, solch miesen Tretern würde ich ne schmerzliche Geldstrafe wünschen.



Mir fehlt die praktische Erfahrung, um wirklich sagen zu können, wie man die Bilder mit Blick auf die Beurteilung von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einordnen würde.

Ich denke aber, ganz so eindeutig ist es nicht.
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Hier wird die Rechtslage am Fall Ballack - Boateng ganz gut erklärt:
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/562/Eine-rote-Karte-macht-noch-keinen-Schadensersatz/
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Fußball ist eine Kampfsportart im juristischen Sinne,d.h. es ist ein Spiel, das man gegeneinander betreibt und bei dem ein gewisses Maß an Körperkontakt vorauszusetzen ist.

Es muss sich schon um ein grob regelwidriges Verhalten gehandelt haben, um eine Schadenersatzpflicht auszulösen. Letztlich wird in ein (relatives hohes) Verletzungsrisiko, auch durch relativ schwere Regelverstöße, wechselseitig vor Spielbeginn eingewilligt. Sollte das Verhalten aber tatsächlich "spielfremd" und der Regelverstoß wirklich "grob" gewesen sein, wäre eine Haftung gar nicht unwahrscheinlich.

Leider lässt sich der Artikel nur über die Schwere der Verletzung aus, die ist aber erstmal gar nicht so relevant. Deshalb kann man zu dem konkreten Fall auch wenig sagen.
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Hessi schrieb:
Huiiiii, ich hab da ne klasse Serie entdeckt, leider seh ich noch weder DVD noch TV Release für Deutschland, kann aber nur jedem empfehlen sich diese einmal vorzumerken. Ist ne Adaption von "Das Lied von Eis und Feuer" von George R.R. Martin (kannte ich persönlich nicht):

Game of Thrones

Deutsche Beschreibung



so far mal wieder ein großer Wurf von HBO. Neben "Boardwalk Empire" mein Favorit unter den aktuell noch laufenden Serien.
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Exil-Adler-NRW schrieb:


Ich frag mich ob er keinen gescheiten Verteidiger hat, der ihm rät sich nen Äußerungsbogen von der Polizei schicken zu lassen um seine Sicht der Dinge zu schildern. Dann kann man so ein Ding sehr viel schneller zur Einstellung bringen, als durchs nicht reagieren.

Hab selber in meinem Refrendariat (Wahltstation) Akten von Staatsanwälten bearbeitet. Das ist manchmal so ätzend, wenn das ganze Ding nach Einstellung schreit, der Beschuldigte aber zu bequem ist mal kurz ne Aussage zu machen, dass da nichts dran ist. Zudem hat es immer so ein Geschmäckle "wenn er es nicht bestreitet, wird schon was dran sein".  


Also ich glaube eher, dass sein Rechtsbeistand ihm geraten hat sich nicht bei der Polizei zu der Sache einzulassen. Das wäre zumindest die übliche Vorgehensweise nach meiner Strafverteidiger-Vorlesung..
Entweder ist die Sache klar, dann braucht es dazu nicht die Aussage des Beschuldigten. Oder doch nicht so klar und dann sag ich nach Möglichkeit nix, bevor ich nicht die Akte habe.  
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stefank schrieb:

Das ist ja das Blöde. Zwecks Abwehr des Stammtisches muss ausgerechnet ich mich zum Verteidiger des Strafrechts aufschwingen. Dabei gilt doch viel eher Nietzsches "Man straft, un den zu bessern, welcher straft".
Zu der von dir angesprochenen Präventionswirkung von Strafurteilen: Der spätere Verfassungsrichter WInfried Hassemer hat in einer Studie nachgewiesen, dass in der Bevölkerung völlig irrige Annahmen über Strafbarkeit herrschen. So wurde u.a. mehrheitlich angenommen, dass einfache Körperverletzung durch Ohrfeigen der Ehefrau nicht strafbar sei. Hingegen wurde z.B. Strafbarkeit angenommen, wenn ein Apotheker einer 14jährigen die Antibabypille verkauft. Hassemer kommt zu dem Schluss, dass nicht das Strafrecht, sondern ein innergesellschaftliches nichtkodifiziertes Regelsystem präventiv wirkt.
Und zum Deal im Strafprozess: Selbstvertsändlich ist er rechtsfremd, deshalb ist er ja auch nicht kodifiziert. Er ist eine Folge der nicht ausreichenden Ressourcen der Justiz. Aber mit der Aussage: "Wählt mich, ich verdoppele den Justizetat" lassen sich nun mal schlecht Wahlen gewinnen.


Wenn ich so drüber nachdenke: diese Ergebnisse decken sich auch mit meinen persönlichen Erfahrungen.

Wahrscheinlich ist es tatsächlich naiv zu glauben, dass das was die Strafrichter zu den lieben langen Tag tun in der breiten Bevölkerung irgendwelche Wirkungen erzielen würde  .

Zum Stammtisch:
Ich musste selbst schon feststellen, wie unbeliebt man sich macht, wenn man bspws das Urteil des EGMR zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verteidigt oder gutheißt. In solche Diskussionen spielt letztlich auch das oftmals völlig irrationale (Un-)Sicherheitsempfinden der Bevölkerung rein. Stammtischdenke gibt es allerdings auch in der Juristerei genug - wenn auch feiner formuliert - bei mir lehrt z.B. ein Prof, der versuchte sich einen Namen zu machen, indem er die Rettungsfolter für deutsche Behörden rechtfertigte. Da gabs dann schon mal standing ovations im Hörsaal   .

Ich muss Dich korrigieren: der Deal im Strafprozess ist mittlerweile kodifiziert. Siehe § 257b und § 257c StPO. Wenn ich mich nicht täusche, war das eine der letzten Amtshandlungen der großen Koalition. Man hat sich dabei an der Rechtsprechung des BGH orientiert und die Wissenschaft (zumindest meine Profs) in helle Aufregung versetzt.
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stefank schrieb:
"actio libera in causa"


Noch so ein Skandal  
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stefank schrieb:
Afrigaaner schrieb:


[Sei mir nicht böse, für mich kommt das ein wenig überheblich rueber.



Ich bin nicht böse, weil es tatsächlich überheblich ist. Und zwar erhebe ich das Prinzip des Strafverfahrens über eine Auffassung, die als Strafziel nur auf das Vergeltungsprinzip abstellt. Dabei geht es mir überhaupt nicht um den konkreten Fall. Diesen kann ich nämlich als advocatus diaboli auch so darstellen: Eine völlig überlastete Kammer, die abzusaufen droht, lässt sich auf einen Deal mit dem Verteidiger ein, bei dem sie alle Möglichkeiten ausnutzt, um das Strafmaß herunterzurechnen. Dies hat selbstverständlich etwas mit der Qualität der Verteidigung zu tun, und wahrscheinlich auch mit der Person des Angeklagten. Zum einen, weil er sich, wie du richtig anmerkst, einen Verteidiger leisten kann, der weit über dem Gebührensatz abrechnet. In solch aufwändigen Verfahren kostet das locker 50.000 Euro, und da ist sogar noch Luft nach oben. Zm anderen gelten solche Menschen wie der Angeklagte als "besonders strafempfindlich", weil sie es nicht, wie mancher Kleinkriminelle,  gewohnt sind, öfter mal für eine Weile einzufahren.
Dies alles berücksichtigt, verlasse ich mich trotzdem lieber auf ein Urteil, dass nach den Regeln des Strafrechts zustande gekommen ist, als auf unreflektierte Vergeltungswünsche.  


Grundsätzlich teile ich Deine Meinung vollumfänglich. Das "Volk" hängt nun mal der kantschen Straftheorie an und macht sich über die juristischen und philosophischen Feinheiten keine größeren Gedanken. Wer ernsthaft glaubt, ein Strafmaß kritisieren zu können, ohne auch nur einmal in die Akte geschaut oder auch nur einem Prozesstag beigewohnt zu haben, hat wirklich keine Ahnung.

Bei deiner Argumentation drängen sich mir aber zwei Fragen auf:

1. Ist es nicht auf Dauer extrem kontraproduktiv, wenn das Empfinden der Bevölkerung und die straftheoretische Sichtweise der Dinge derart auseinanderfallen?! Im selben Maße, wie die Akzeptanz der Bevölkerung für Strafurteile sinkt, wird auch der verfolgte Zweck (zum Teil) ad absurdum geführt. Eine positiv präventive Wirkung lässt sich mit Urteilen, die landläufig nicht als "gerecht" akzeptiert werden zum Beispiel eher schwer erzielen.

Damit will ich nicht sagen, dass die Rechtsprechung sich deshalb den "hängt ihn höher"-Schreiern annähern sollte, aber es müsste ein Weg gefunden werden, die Akzeptanz zu steigern. "Überheblicher" Umgang von Fachleuten mit Laien trägt dazu jedenfalls sicher nicht bei.

2. So sehr ich die grundsätzliche Argumentation teile, so muss ich doch an dem Punkt aussteigen, an dem der "Deal im Strafrecht" ins Spiel kommt. Dieser ist für mich schlicht ein Fremdkörper in unserer Rechtsordnung, der deren Prinzipien zum größten Teil konterkariert. Es mag der Naivität des (Noch-)Nichtpraktikers geschuldet sein, aber: es wäre mir nicht bekannt, dass der Strafgrund "Arbeitserleichterung für die Spruchkörper" irgendwo ernsthaft vertreten wird - für legitim halte ich ihn (in der Theorie) schon gar nicht. Der "Deal" wäre auch sicher niemals Teil unserer Rechtsordnung geworden, wenn die Gerichte nicht jahrzehntelang schlicht auf diese geschissen hätten. Letztlich ist er nur legalisiert worden, weil der höchstrichterlichen Rechtsprechung bzw. dem Gesetzgeber zur "Gesichtswahrung" nichts mehr anderes eingefallen ist. Ganz abgesehen davon, dass "Deals" selbst heute wohl noch oft ganz anders ablaufen als BGH und Gesetzgeber sich das so vorstellen..

Ich verstehe, dass ein solches Instrument in der Praxis oft unerlässlich sein mag - zu deiner Argumentation von der ehrwürdigen und jahrhundertealten Diskussion besonnener Juristen will es aber nicht so recht passen.
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Misanthrop schrieb:

Anzudenken wäre ja möglichweise auch ein Recht des Dienstherrn aus einer bestehenden öff.-rechtl. Sonderverbindung bzw. des besonderen Gewaltverhältnisses und damit eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende GR-Beschneidung, da hier ja nicht ein beliebiger Bürger betroffen ist.

Hierzu ein Link mit Leseprobe:
http://books.google.de/books?id=2sL25Rl7d-MC&pg=PA362&lpg=PP1#v=onepage&q&f=false


Das vorbehaltslos gewährleistete Grundrecht der Religionsfreiheit kann durch den Verfassungswert der "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" beschränkt werden (Art 33 V).

Zu denken wäre hier an die Neutralitätspflicht (bezogen auf Religion dann wohl Art 33 V iVm 136 WRV bzw. einfach die aus Art. 4 abzuleitende staatliche Neutralitätspflicht für weltanschauliche Dinge)                                    

Problem: laut Jarass/Pieroth,Art 33,Rn 34 (7.Auflage) ist "Beamte" eng zu verstehen. (Ist ja auch historisch/teleologisch logisch)
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Misanthrop schrieb:
sacki schrieb:
So gute 2 Wochen vor dem (ersten) Examen fällt einem dazu nur Folgendes ein:

Besser was ganz anderes studieren..




Es soll Überlebende geben ...


Der Nick spricht aber insoweit auch Bände  
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So gute 2 Wochen vor dem (ersten) Examen fällt einem dazu nur Folgendes ein:

Besser was ganz anderes studieren..
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Auf ZDF-Neo läuft im Moment auch eine neue Doku-Serie rund um das Frankfurter Bahnhofsviertel:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1176442/Gegen-den-Strich---Folge-1

da hat ein Freund von mir mit dran gedreht (hinter, nicht vor der Kamera) daher promoten wir das hier jetzt mal ein bisschen