
stefank
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adler67 schrieb:stefank schrieb:
Ja, immer dasselbe. Da macht man Werbung für rechte Populisten, und dann kommt jemand daher und sagt, dass das rechte Populisten sind.
Jaja, genau. Immer das selbe!
Was machst Du dagegen, außer allgemein die Menschen darauf hinzuweisen, dass die Freien Wähler rechte Populisten sind?
Gerne möchte ich jetzt aber lieber, dass in diesem Thread weiter um das Thema ESM geht und nicht um Rechts, Links, etc.
Mach doch einfach einen eigenen Thread auf und kläre die Foristen hier auf, welche Partei was ist und in welche Richtung diese, Deiner Meinung nach, tendiert und wie gefährlich diese sind. Zeige den Foristen auf, was man dagegen tun kann, gib ihnen Argumente an die Hand und weise ihnen einen Weg auf.
Im Moment genügt mir, auf Grund deiner Werbung für diese rechten Populisten zu sagen, dass dies rechte Populisten sind.
Bigbamboo schrieb:
Wie definiert man denn 'Rechte Populisten'?
So: http://de.wikipedia.org/wiki/Populismus#Rechtspopulismus
adler67 schrieb:stefank schrieb:
Die Freien Wähler sind rechte Populisten.
Klar, und der Pabst steht in direkter Linie mit Jesus.
In wie vielen Threads ging es um ganz andere Themen und endeten in so einer Diskussion!
Ich kann es nicht mehr hören und nicht mehr lesen! Dann wähle ich halt die Linken, wenn's Dir lieber ist oder hast Du vielleicht einen noch besseren Vorschlag?
Welche Partei wählst Du denn?
Ja, immer dasselbe. Da macht man Werbung für rechte Populisten, und dann kommt jemand daher und sagt, dass das rechte Populisten sind.
S-G-Eintracht schrieb:
Also große Teile der Linkspartei umjubeln die Schuldengemeinschaftung. Warum? Nunja, weil man noch immer dem Sozialistischen Manifest anhängt und Despot sein will.
Das "Sozialistische Manifest"? Meinst du nicht einen anderen der Klassiker, etwa Engels "Die Lage der trinkenden Klasse in England" oder Lenins "Was geht ab"?
adler67 schrieb:Aragorn schrieb:
Wen soll man denn sonst wählen, um den Volksparteien mal richtig einen vor den Bug zu geben? Mir fällt da auf Anhieb keine andere ein!
Die Freien Wähler organisieren sich gerade Bundesweit und dann hat weiter oben der Zico einen Link zu der PDV reingestellt. Diesen organisieren sich wohl gerade und wollen zur nächsten Bundestagswahl antreten.
Ich denke, es werden sich genug Alternativen zu den etablierten Parteien finden und es ist wirklich Zeit für ein Politikwechsel. Hauptsache, jeder Wahlberechtigte macht auch irgendwo sein Kreuz bei der nächsten Wahl!
Die Freien Wähler sind rechte Populisten.
And here are the results of the Karlsruhe Jury: http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-karlsruhe-billigt-esm-unter-auflagen-1.1465363
Maabootsche schrieb:crasher1985 schrieb:pelo schrieb:crasher1985 schrieb:Praeriehund schrieb:
Mal an die Rechtsanwälte hier im Forum.
Nen Bekannten von mir hat es erwischt beim Schwarzfahren. Der Schaffner hat zu Ihm gesagt wenn er die 40€ bezahlt kommt nix weiter auf Ihn zu. Er hat die 40€ am Service-Schalter der DB bezahlt und diese sagten Ihm dasselbe wie der Schaffner.
Jetzt flattert dem doch glatt ne Anzeige wegen "Erschleichung von Leistungen" ins Haus
Habe mal im Internet recherchiert das die Bahn da jetzt knallhart vorgeht. Mir ist das ja auch mal passiert, aber da war dann auch wirklich Ruhe wo ich das Geld bezahlt habe.
Was um Himmelswillen will die DB jetzt noch von dem und wie soll er drauf reagieren ? Mit der Fahrpreisnacherhebung hat er den Schaden doch doppelt und dreifach wiedergutgemacht ?!
In den Zügen der DB steht ja auch bekanntlich das Schwarzfahren ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach sich zieht, aber nicht das es strafbar ist bzw. das es strafrechtliche Konsequenzen hat.
In meinen Augen ein Bagatelldelikt was mit den 40€ oder doppelten Fahrpreis bereinigt sein sollte.
T-Shirt anziehen "Ich fahre schwarz und schon hat sich die Anzeige erledigt"^^
Wie kommst du denn darauf,dass sich die Sache durch das T- Shirt tragen erledigt hat ?
Ohne jetzt den rest des Threades zu lesen..
Surch dieses T-Shirt zeigstg du öffentlich das du Schwarz fährst. Somit erschleichst du keine Leistung.
Soweit mir bekannt kam da bisher wohl noch keiner mit durch - und gemäß dem ersten Entscheidungsfindungsmerksatz für die gerichtliche Entscheidung: "Da könnte ja jeder kommen" habe ich da auch wenig Hoffnung.
Das wird dann wohl in der Richtung entschieden, daß es der Fahrer nicht richtig gesehen oder nicht ernst genommen hat...
Der Gag mit dem T- Shirt basiert auf der früheren herrschenden Meinung, dass für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Erschleichen" ein besonderes, täuschendes Verhalten notwendig sei. Mittlerweile hat der BGH aber entschieden, dass auch ganz normales Verhalten ausreicht.
Praeriehund schrieb:Praeriehund schrieb:stefank schrieb:
Wann wird denn hier über die bisher ca. drei Dutzend verschiedenen Ansichten abgestimmt?
Im Ernst: Der Tatbestand des § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichen von Leistungen) verlangt Vorsatz. Und das in der stärksten Form, der Absicht. Das bedeutet, dem Täter muss es gerade darauf angekommen sein, eine Beförderung ohne Entrichten des Fahrpreises zu erlangen.
Damit fallen schon mal alle Fälle der vergessenen Zeitkarten weg. Der Fahrpreis ist in diesen Fällen ja entrichtet worden, lediglich der Nachweis kann vor Ort nicht erbracht werden.
Ebenfalls kein Vorsatz besteht, wenn der Beschuldigte glaubhaft erklärt, den Kauf der Fahrkarte lediglich vergessen zu haben . Für die Glaubhaftigkeit ist u.a. das Verhalten bei der Kontrolle ein Faktor. Erklärt man sofort, den Kauf vergessen zu haben, ist das Gegenteil kaum zu beweisen. Aus diesem Grund erstatten die Beförderungsunternehmen fast immer erst nach dem dritten Vorfall innerhalb eines bestimmten Zeitraums Anzeige. Dann nämlich erscheint das Vorbringen, den Kauf jedesmal vergessen zu haben, als unglaubwürdige Schutzbehauptung.
Was kann man machen?
Zunächst ist das Delikt ein sog. Antragsdelikt nach § 248a StGB, soweit die Beförderungserschleichung bei unter 50 Euro liegt. Das heißt, die Verfolgung ist davon abhängig, dass das Beförderungsunternehmen einen Strafantrag stellt und aufrecht erhält. Es kann durchaus von Nutzen sein, mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, zu wimmern und sich in den Staub zu werfen und so die Rücknahme des Strafantrags zu bewirken.
Gelingt dies nicht, kann man den selben Vortrag bei der Staatsanwaltschaft halten. Da der Strafrahmen bei Geldstrafe bis maximal 1 Jahr Freiheitststrafe liegt,
sollte die Bereitschaft zur Einstellung des Verfahrens zumndest bei nicht vorbelasteten Tätern hoch sein.
Danke Herr K
@stefank
Wie lange darf denn die Deutsche Bahn die Daten speichern ? Auf der Internetseite db-fahrpreisnacherhebung steht das bei einmaligen Vergehen die Sache 1 Jahr gespeichert wird.
Was ist bei mehrmaligen Vergehen ? Wann müssen die Daten gelöscht werden ?
Nach 1 Jahr hat man einen Anspruch darauf, dass die Daten gelöscht werden. Die Frist beginnt mit jedem Vorfall neu zu laufen. Wenn man den Anspruch nicht vor dem letzten Delikt geltend macht, können länger gespeicherte Daten trotzdem im Strafverfahren verwendet werden.
Cassiopeia1981 schrieb:Bigbamboo schrieb:
Der Ehrensold reicht Bettina wohl nicht mehr so ganz und so richtig interessant scheint der Christian jetzt auch nicht mehr zu sein:Betti schrieb:via: Spon.
"Ich werfe ihm manchmal vor, dass er mich ein großes Stück auch in die Rolle gedrängt hat. Und wenn ich es im Nachhinein betrachte, rächt sich dies auch in der Beziehung." Sie klagt darüber, dass sie an der Seite ihres Mannes jahrelang ihre eigenen Bedürfnisse unterdrücken musste. Der "Bunten" sagt sie: "Ich habe zu lange nach den Terminplänen meines Mannes gelebt. Jetzt geht es um mich und meine Söhne."
Bäh - die ist ja noch ätzender als gedacht.
Hmm, nö. Die ist in etwa genau so ätzend wie gedacht.
Es ist faszinierend, wie die Wulffs quasi ein Lehrstück über all das, woran unsere Gesellschaft krankt, aufführen. Inklusive absoluter Lieblosigkeit. Sagenhaft.
Xaver08 schrieb:DerGeyer schrieb:Paramounti schrieb:DerGeyer schrieb:
Müsste man dazu nicht nachweisen können, ob man wirklich absichtlich schwarz gefahren ist?
Wäre ja eine Schweinerei Leuten eine Anzeige aufzudrücken, die ihre Fahrkarte vergessen haben.
S-Bahn fahren gehört ja auch zur DB, wie wird das dann dort gehandhabt? Da ist ja noch der RMV dahinter, gilt das dann auch mit der Anzeige?
Also bitte... Wie kann man denn unabsichtlich Schwarz fahren? Glaubt der auch noch an den Weihnachtsmann?
Wenn man eine Zeitfahrkarte hat, kann man die Nachzeigen und mit 14,- ist es abgefrühstückt.
Lediglich eine Frankfurtpass/Azubi/Schülerkarte kann man nachzeigen und das kostet 7,-
Es kann vorkommen das ein Erwachsener seine karte vergisst und da wäre es eine Frechheit eine Anzeige zu bekommen.
bei jeder nicht übertragbaren jahreskarte gilt diese regelung, nicht nur für schüler:
http://www.rmv.de/de/Fahrkarten/Bedingungen/Wichtige_Tarifregelungen/31500/Fahren_ohne_Fahrkarte.htmlDerGeyer schrieb:
Außerdem kommt es vor das Automaten manchmal temporär nicht funktionieren und bei der Überprüfung seitens des Betreibers plötzlich keine Fehlfunktion festgestellt werden kann, was sagst du dann?
ich hab es bisher noch nie erlebt, daß sich ein schaffner quergestellt hat, wenn man ihn gleicht gefragt hat. die jungs haben in der regel kein schlechtes gespür dafür wer mist erzählt und wer ned....
Hier muss jetzt mal Schluss sein. Ist euch klar, dass dieser tolle Tipp, zu behaupten, der Fahrkartenautomat hätte nicht funktioniert, direkt in ein hübsches Verfahren wegen Betrugsversuchs (§ 263 StGB) führt? Die Fahrkartenautomaten führen nämlich ein Verlaufsprotokoll, in dem jede Störung etc. erfasst wird.Und durch diese Täuschungshandlung hat man es dann mit dem Strafrahmen Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe zu tun.
Wann wird denn hier über die bisher ca. drei Dutzend verschiedenen Ansichten abgestimmt?
Im Ernst: Der Tatbestand des § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichen von Leistungen) verlangt Vorsatz. Und das in der stärksten Form, der Absicht. Das bedeutet, dem Täter muss es gerade darauf angekommen sein, eine Beförderung ohne Entrichten des Fahrpreises zu erlangen.
Damit fallen schon mal alle Fälle der vergessenen Zeitkarten weg. Der Fahrpreis ist in diesen Fällen ja entrichtet worden, lediglich der Nachweis kann vor Ort nicht erbracht werden.
Ebenfalls kein Vorsatz besteht, wenn der Beschuldigte glaubhaft erklärt, den Kauf der Fahrkarte lediglich vergessen zu haben . Für die Glaubhaftigkeit ist u.a. das Verhalten bei der Kontrolle ein Faktor. Erklärt man sofort, den Kauf vergessen zu haben, ist das Gegenteil kaum zu beweisen. Aus diesem Grund erstatten die Beförderungsunternehmen fast immer erst nach dem dritten Vorfall innerhalb eines bestimmten Zeitraums Anzeige. Dann nämlich erscheint das Vorbringen, den Kauf jedesmal vergessen zu haben, als unglaubwürdige Schutzbehauptung.
Was kann man machen?
Zunächst ist das Delikt ein sog. Antragsdelikt nach § 248a StGB, soweit die Beförderungserschleichung bei unter 50 Euro liegt. Das heißt, die Verfolgung ist davon abhängig, dass das Beförderungsunternehmen einen Strafantrag stellt und aufrecht erhält. Es kann durchaus von Nutzen sein, mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, zu wimmern und sich in den Staub zu werfen und so die Rücknahme des Strafantrags zu bewirken.
Gelingt dies nicht, kann man den selben Vortrag bei der Staatsanwaltschaft halten. Da der Strafrahmen bei Geldstrafe bis maximal 1 Jahr Freiheitststrafe liegt,
sollte die Bereitschaft zur Einstellung des Verfahrens zumndest bei nicht vorbelasteten Tätern hoch sein.
Im Ernst: Der Tatbestand des § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichen von Leistungen) verlangt Vorsatz. Und das in der stärksten Form, der Absicht. Das bedeutet, dem Täter muss es gerade darauf angekommen sein, eine Beförderung ohne Entrichten des Fahrpreises zu erlangen.
Damit fallen schon mal alle Fälle der vergessenen Zeitkarten weg. Der Fahrpreis ist in diesen Fällen ja entrichtet worden, lediglich der Nachweis kann vor Ort nicht erbracht werden.
Ebenfalls kein Vorsatz besteht, wenn der Beschuldigte glaubhaft erklärt, den Kauf der Fahrkarte lediglich vergessen zu haben . Für die Glaubhaftigkeit ist u.a. das Verhalten bei der Kontrolle ein Faktor. Erklärt man sofort, den Kauf vergessen zu haben, ist das Gegenteil kaum zu beweisen. Aus diesem Grund erstatten die Beförderungsunternehmen fast immer erst nach dem dritten Vorfall innerhalb eines bestimmten Zeitraums Anzeige. Dann nämlich erscheint das Vorbringen, den Kauf jedesmal vergessen zu haben, als unglaubwürdige Schutzbehauptung.
Was kann man machen?
Zunächst ist das Delikt ein sog. Antragsdelikt nach § 248a StGB, soweit die Beförderungserschleichung bei unter 50 Euro liegt. Das heißt, die Verfolgung ist davon abhängig, dass das Beförderungsunternehmen einen Strafantrag stellt und aufrecht erhält. Es kann durchaus von Nutzen sein, mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, zu wimmern und sich in den Staub zu werfen und so die Rücknahme des Strafantrags zu bewirken.
Gelingt dies nicht, kann man den selben Vortrag bei der Staatsanwaltschaft halten. Da der Strafrahmen bei Geldstrafe bis maximal 1 Jahr Freiheitststrafe liegt,
sollte die Bereitschaft zur Einstellung des Verfahrens zumndest bei nicht vorbelasteten Tätern hoch sein.
Juristisch gesehen ist parteipolitische Werbung jede Äußerung mit dem Ziel, die Interessen einer Partei zu fördern.
In deinem Beitrag http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11191296,260491/goto/ machst du darauf aufmerksam, dass sich zwei Parteien bundesweit organisieren und forderst dazu auf, diese zu wählen.
Somit machst du parteipolitische Werbung.