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stefank

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EFCB schrieb:
Der Staat darf keine Hehlerei vornehmen. deswegen verbietet sich für mich der Akauf dieser CDs.

Besser ist es, einmalig eine Frist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einzuräumen, in welcher jeder Steuersünder eine Selbstanzeige abgeben kann. Ab dann muß bei Hinterziehung bestimmter Summen zwingend eine Haftstrafe ohne Bewährung erfolgen.

Dies würde sehr viele Sünder nachdenken lassen ob sie sich das antun wollen.


So ist es bereits. Die Frist für die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige läuft bis zu dem Moment, in dem das Finanzamt Kenntnis von der Hnterziehung erhält. Und ab 1 Mio muss laut BGH zwingend eine Haftstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung verhängt werden.
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Bei dem Musikinstrument bringt die Topantwort vermutlich drei Punkte.
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smoKe89 schrieb:
Hackentrick schrieb:
Verstehe nicht, warum Du Dich dagegen so vehement sträubst? Es sei denn, es ist für Dich gottgegeben und völlig ok, dass sich der Reichtum der Erde (und nicht nur der materiallistische) im Besitz von ein paar wenigen Leuten (inklusive der daraus resultierenden Machtposition) befindet...


Und wieder wird es als Tatsache hingenommen dass der freie Markt genau dieses Resultat erzeugt, statt für eine Sekunde zu hinterfragen welche Mechanismen diesen Umstand fördern. Ist es das wertvernichtende Geldsystem? Sind es staatliche Monopolrechte?

Nein nein, gottgegebenerweise ist immer der zügellose Kapitalismus (auf deutsch: die zügellose Entscheidungsfreiheit des Individuums, die es nicht gibt) der Sündenbock.


Während in Wirklichkeit bekanntlich der Kapitalismus mit den herrschenden Zuständen in der Welt aber auch gar nichts zu tun hat.
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eintracht-grenzenlos schrieb:
Ich ärgere mich grün und schwarz das ich nicht auf den Depp gekommen bin


Ich erinnere mich. Hattest du nicht erzählt, es lag daran, dass er zu betrunken war und eingeschlafen ist?
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eintracht-grenzenlos schrieb:
stefank schrieb:
HeinzGründel schrieb:


Mein Penis


Wenn es hier gerecht zugänge, müsste das mit allen gewertet werden, die "Becken" als Antwort haben.


Was noch zu beweisen wäre

Also, was man mit dem Becken machen kann weiß ich schon, ob man das andere als Rhythmus"instrument" durchgehen lässt bin ich mir unsicher!  


Dochdoch, Instrument passt in diesem Fall schon: http://www.kkh-rotenburg.de/presse/news-detailansicht/article/schluesselloch-noch-kleiner.html
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HeinzGründel schrieb:


Mein Penis


Wenn es hier gerecht zugänge, müsste das mit allen gewertet werden, die "Becken" als Antwort haben.
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Astrid Lindgren
Tiger
Johnny Depp
Schafgarbe
Conga
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Gerade noch rechtzeitig...
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Brady schrieb:
Du brauchst nur in einer bestimmten Strasse zu wohnen und bekommst nix mehr...weit ab von facebook und der schufa...


Hier eine Liste dieser Straßen: Geheimliste
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Haliaeetus schrieb:
Deutschstunde von Siegfried Lenz

Spielt zwar im und kurz nach dem Krieg, ist aber absolut zeitlos. Toll, wie historische Vorkommnisse eingewoben worden sind ohne, dass es wie Geschichtunterricht anmutet. Liest sich flott und ist trotzdem keine leichte Kost - und nein: ich kriege keine Tantiemen; ich finde das Buch einfach nur gut.


Zum Einstieg kann man auch sehr gut die Sammlung von Erzählungen "Einstein überquert die Elbe bei Hamburg" von Lenz nehmen.
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Schön versteckt, dieser Geburtstagsthread. Alles Gute nachträglich!

Stefan
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Milhouse van H. schrieb:
stefank schrieb:
Milhouse van H. schrieb:
In meinen Augen ist der Wohnungsinhaber kein "Schuldner" gegenüber dem Eigentümer der Sachen im Sinne des BGB. Er hat sich die Sachen ja weder illegal angeeignet, noch sie ausgeliehen. Ich denke, der Wohnungsinhaber ist nicht mal Besitzer der "Sachen". Die "Sachen" befinden sich aufgrund eigenen Verschuldens an einem für den Eigentümer vorübergehend nicht zugänglichen Ort.
Wären die "Sachen" bspw. auf dem Heimweg des Eigentümers in einen Stausee gefallen, wäre ja auch nicht die Gemeinde, in der sich der Stausee befindet, auf einmal Eigentümer der Sachen und könnte entsprechend nicht auf Herausgabe der Sachen verklagt werden.


Sehr hübsche Erwägungen, die allerdings juristisch komplett falsch sind.


Ist der Mieter der Wohnung im juristischen Sinne wirklich Besitzer der Gegenstände?
Was sagst Du als Jurist denn zu meinem Stausee-Beispiel? Wie ist da der Sachverhalt, auch wenn es natürlich völlig off-topic ist?
Oder ein anderes Beispiel: Nachbar-Sohn kickt seinen Plastikfußball auf eine ca. 4m hohe, 1m breite Hecke, die das von mir gemietet Grundstück begrenzt und der Ball bleibt oben liegen. Bin ich jetzt zur Herausgabe des Balls verpflichtet?


Finder einer verlorenen Sache ist derjenige, der sie nach ihrer Entdeckung in Besitz bringt. Der Finder ist „Fremdbesitzer“, d.h., er ist unmittelbarer Besitzer, der aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses einen Fund als ihm gehörend besitzt.

Im Stauseefall wird tatsächlich die Gemeinde Besitzer der Sache. Sie ist ebenso wie im Ballfall dem Eigentümer zur Herausgabe verpflichtet. "Herausgabe" ist allerdings ebenfalls ein juristischer Begriff. Wie die Sache technisch wieder erlangt werden kann, steht auf einem anderen Blatt, Aufwendungen für die Herausgabe sind vom Eigentümer zu tragen.

CE: Ich denke auch, dass Auftrag vorliegt, und nicht GoA. Kommt aber beides aufs Gleiche raus.
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Milhouse van H. schrieb:
In meinen Augen ist der Wohnungsinhaber kein "Schuldner" gegenüber dem Eigentümer der Sachen im Sinne des BGB. Er hat sich die Sachen ja weder illegal angeeignet, noch sie ausgeliehen. Ich denke, der Wohnungsinhaber ist nicht mal Besitzer der "Sachen". Die "Sachen" befinden sich aufgrund eigenen Verschuldens an einem für den Eigentümer vorübergehend nicht zugänglichen Ort.
Wären die "Sachen" bspw. auf dem Heimweg des Eigentümers in einen Stausee gefallen, wäre ja auch nicht die Gemeinde, in der sich der Stausee befindet, auf einmal Eigentümer der Sachen und könnte entsprechend nicht auf Herausgabe der Sachen verklagt werden.


Sehr hübsche Erwägungen, die allerdings juristisch komplett falsch sind.
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Dem Kamerad Schnürschuh einen frohen Geburtstag.

Stefan
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Ach so, dass Betreten der Wohnung mit Hilfe des Vermieters o.ä. wäre Hausfriedensbruch, und die Polizei würde derlei Ansinnen dankend ablehnen.
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Dazu sagt das liebe alte BGB:

§ 985 Herausgabeanspruch
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.


§ 242 Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Das heißt, der Eigentümer kann hier nicht unmäßigen Aufwand vom Besitzer verlangen. Das Angebot, im Laufe der Woche die Sachen durch eine dritte Person herauszugeben, ist absolut ausreichend. Aufwendungen, wie etwas das Fahrgeld, muss der Eigentümer ersetzen, allerdings besteht kein Zurückbehaltungsrecht, d.h. die Sachen müssen auch herausgegeben werden, wenn der Eigentümer sich weigert, die Aufwendungen zu erstatten.
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Gibt es schon Infos, wann es am 18. Mai auf dem Römer losgeht?
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S-G-Eintracht schrieb:
stefank schrieb:
smoKe89 schrieb:
stefank schrieb:
S-G-Eintracht schrieb:


Kurzgehalten:
Obama hat versucht Politik für die Armen (vorwiegend Schwarze) mittels Umverteilungspolitik im Land zu machen, schließlich sind diese sein persönliches Klientel als erster Schwarzer.  


Das ist  gequirlte rassistische Kacke.


Das ist rassistische Kacke, aber leider wahr.
Unter der schwarzen Bevölkerung genießt Obama eine Job Approval Quote von 84 Prozent, während es bei allen anderen durchschnittlich 40-50 Prozent sind.

http://www.gallup.com/poll/politics.aspx
(Rechte Leiste)

Obama selbst setzt auf rassistische Kampagnen. African Americans for Obama:
http://www.barackobama.com/african-americans?source=primary-nav

Stellt euch mal vor, White Americans for Romney.. da wäre aber ruckzuck die Hölle los.  


Klar, dass du gerne im Rassistenzug mitfährst. Dass Afroamerikaner als benachteiligte Minderheit Obama unterstützen damit gleichzusetzen, wenn sich weiße Rassisten für Romney aussprechen würden, ist schon unverschämt.


Du solltest nicht bei jeder versucht kurzgehaltenen und nicht ausführlichen Darstellung sofort einen rassistischen Unterton vermuten, denn die Hautfarbe ist mir wie auch einem schwarzen Ökonom egal.


Eine rassistische Ansicht bleibt eine rassistische Ansicht, auch wenn man hinterher erklärt, kein Rassist zu sein.
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smoKe89 schrieb:
stefank schrieb:
S-G-Eintracht schrieb:



Kurzgehalten:
Obama hat versucht Politik für die Armen (vorwiegend Schwarze) mittels Umverteilungspolitik im Land zu machen, schließlich sind diese sein persönliches Klientel als erster Schwarzer.  


Das ist  gequirlte rassistische Kacke.


Das ist rassistische Kacke, aber leider wahr.
Unter der schwarzen Bevölkerung genießt Obama eine Job Approval Quote von 84 Prozent, während es bei allen anderen durchschnittlich 40-50 Prozent sind.

http://www.gallup.com/poll/politics.aspx
(Rechte Leiste)

Obama selbst setzt auf rassistische Kampagnen. African Americans for Obama:
http://www.barackobama.com/african-americans?source=primary-nav

Stellt euch mal vor, White Americans for Romney.. da wäre aber ruckzuck die Hölle los.  


Klar, dass du gerne im Rassistenzug mitfährst. Dass Afroamerikaner als benachteiligte Minderheit Obama unterstützen damit gleichzusetzen, wenn sich weiße Rassisten für Romney aussprechen würden, ist schon unverschämt.
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adlerkadabra schrieb:
Creepa schrieb:
was sind das denn jetzt für Schussähnliche geräusche  :neutral-face  macht mir angst!


Meine gehört zu haben, dass da irgendwo und ab und zu Militär trainiert. Sollte keine Gefahr für die Adler sein.

Die Mama in Ägypten    Donnerwetter, was für eine großartige Fliegerin!



Damit hat Mama Adler die Führung bei der diesjährigen Afrikaflugralley übernommen. Mit der Routenfunktion sieht man warum: Gnadenlos über das Schwarze Meer und das Mittelmeer abgekürzt.
http://birdmap.5dvision.ee/index.php?lang=en