
stefank
35134
Basaltkopp schrieb:59 schrieb:stefank schrieb:
Das ist schön, dass du dich mit dem Grundthema auskennst.
und falls nicht:
ich hab noch Kurstermine frei!
Das Du auch Dich auch an einer 14jährigen vergehen würdest, wundert mich allerdings überhaupt nicht!
Mich schon. Normalerweise lungert 59 nämlich vor der Grundschule rum...
support_queen schrieb:
ich weis schon was dem passiert sein soll, also so jung+dumm bin ich auch wieder nicht! aber wieso ist es ihm denn gleich 5 mal oder so hintereinander passiert??? also wenn er 5 mal drauf reingefallen ist...ich glaube das war absicht aber egal
Das ist schön, dass du dich mit dem Grundthema auskennst. Aber, auch wenn es mitten in der Pubertät schwer fällt: Vielleicht solltest du dich statt mit Sex mit dem Thema "Texte lesen und verstehen - Witz, Satire und Ironie" auseinandersetzen...
Isi schrieb:
Herzlichen Glückwunsch und herzlich willkommen im Ernst des Lebens, nämlich der Arbeitswelt.
Erstmal herzlichen Glückwunsch und willkommen im Klub. Glücklicherweise hat Isi unrecht: Jetzt beginnt das Referendariat, und das hat bei den meisten Stationen wirklich mit "Arbeitswelt" überhaupt nichts zu tun.
Larruso schrieb:
Dann schreib mir mal bitte auf, was an meinem Beitrag nicht stimmt...
Der Vermieter brauch die Unterschrift. Erst wenn der nachweisen kann, das er den Brief zugestellt hat, beginnt die Frist für den Mieter zu antworten.
Lässt der Mieter die Zeit verstreichen, beginnt die Zeit der höheren Miete. Aber erst nach 2 Monaten des nicht zahlens der neuen Miete, kann der Vermieter dann überhaupt anfangen, wegen der nicht-Zahlung der kompletten Miete, zu klagen...
Dein Fehler liegt im Mittelteil: Wenn der Mieter nicht innerhalb der Frist (Ende des übernächstens Monats nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens) zustimmt, kann der Vermieter klagen, aber nicht etwas auf Zahlung der höheren Miete, siondern auf Zustimmung zum Verlangen. Das läuft natürlich praktisch aufs selbe raus, ist aber rechtlich ein Unterschied. Klagt der Vermieter nämlich nicht binnen drei Monaten auf Zustimmung, so ist das Mieterhöhungsverlangen vom Tisch und der Vermieter muss von vorne beginnen.
@FF: hast PN
Larruso schrieb:
Also ich habe jetzt nochmal in der Vermietungsabteilung nachgefragt.
Der Vermieter muss dem Mieter ca. 2-3 Monate vor der eigentlichen Mieterhöhung ein Schreiben zukommen lassen (Einschreiben oder persönliche Übergabe). Dieses Schreiben muss der Mieter, falls einverstanden, unterschrieben zurücksenden. Erst dann wird die Mieterhöhung rechtskräftig.
Einzelne Mieterhöhungen, so wie in deinem Fall, sind generell möglich. Oft ist das nur Schikane, aber vielleicht ist die Wohnung von deinem Neffen einfach günstiger als die anderen im Haus.
Meine Kollegin hat außerdem gesagt, du sollst schriftlich gegen die Mieterhöhung Einspruch erheben und nicht zahlen. Somit hast du erstmal was schriftliches in der Hand. Bringt nicht viel, wenn man nur zum Vermieter hingeht und sagt, hey so geht das aber nicht.
Der Vermieter hat, wie schon Vorredner geschrieben, die Pflicht, nachweisen zu müssen, das er das Schreiben deinen Neffen zukommen lassen hat.
Also keine Angst vor dem Vermieter, er ist NICHT im Recht.
(Außer dein Neffe hat das Schreiben wirklich bekommen und hat es nicht realisiert)
Es tut mir leid, aber es stimmt mietrechtlich nicht, was du schreibst, siehe oben.
Larruso schrieb:stefank schrieb:
Eine Mieterhöhung ist einseitige Vertragsänderung und deshalb zustimmungsbedürftig, 557 Abs. 1 BGB. Der Vermietrer muss ein Mieterhöhungsverlangen an den Mieter schicken, dieser muss zustimmen. Hierfür hat er bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit. Tut der Mieter dies nicht, kann der Vermieter innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist die Zustimmung des Mieters beim AG einklagen, eine Kündigung wegen fehlender Zustimmung ist ausgeschlossen.
meintest wohl eine zweiseitige oder?
Exakt: einseitiges Vertragsänderungsverlangen
Eine Mieterhöhung ist einseitige Vertragsänderung und deshalb zustimmungsbedürftig, 557 Abs. 1 BGB. Der Vermietrer muss ein Mieterhöhungsverlangen an den Mieter schicken, dieser muss zustimmen. Hierfür hat er bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit. Tut der Mieter dies nicht, kann der Vermieter innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist die Zustimmung des Mieters beim AG einklagen, eine Kündigung wegen fehlender Zustimmung ist ausgeschlossen.
madd1n` schrieb:Pedrogranata schrieb:
Am besten wäre es, wenn du dein konkretes Anliegen darstellst. Vorlesungen zur
Anfechtungslehre können hier nicht gehalten werden.
Hm das konkrete anliegen ist einfach mit welchem gesetzestext ich das belegen kann.
§ 105 im Bgb ?
Was Pedro dir damit sagen will: § 105 Abs.2 BGB hilft dir allein für sich gar nicht weiter. Hast mir ja schon eine PN geschrieben, brav, jetzt erzähl dem Onkel per PN den Sachverhalt und dann kann ich dir vermutlich was dazu sagen.
Heute: Rainer Maria Rilke, Herbsttag
Herr: es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß.
Leg deinen Schatten auf die Sonnenuhren,
und auf den Fluren laß die Winde los.
Befiehl den letzten Früchten voll zu sein;
gieb ihnen noch zwei südlichere Tage,
dränge sie zur Vollendung hin und jage
die letzte Süße in den schweren Wein.
Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr.
Wer jetzt allein ist, wird es lange bleiben,
wird wachen, lesen, lange Briefe schreiben
und wird in den Alleen hin und her
unruhig wandern, wenn die Blätter treiben.
"Herr, es ist Zeit" - mit diesen Worten beginnt Rilke sein unsterbliches Herbstgedicht. Kaum bekannt ist, dass diese Worte überhaupt nichts mit dem Gedicht zu tun haben und ursprünglich auch gar nicht in ihm vorkommen sollten. Diese Worte hat vielmehr Rilkes Diener dem Dichter zugerufen, weil sein Herr zu spät zum Saufen mit Rodin war. Rilke in seiner Zerstreutheit, weil Rodin, der beim Saufen keinen Spaß verstand ("Il faut travailler, rien que travailler, et il faut avoir patience.") ihm wieder Vorwürfe machen würde, schrieb diese Worte einfach an den Anfang des fertigen Gedichts und gab das Manuskript ungeprüft in Druck. “Der Sommer war sehr groß” – groß ist natürlich Unfug. Der Sommer war bestenfalls lang. Aber “und auf den Fluren lass die Winde anfang’` ” wär halt doch ein arg blöder Reim gewesen. “Leg deinen Schatten auf die Sonnenuhren” – offenbar hofft Rilke, mit diesem kleinen Trick Rodin doch noch darüber zu täuschen, dass er zu spät zum Saufen kommt.
Folgerichtig und konsequent handelt die zweite Strophe nur vom Saufen.
Die dritte Strophe, wie weltberühmte, ist natürlich die gequirlte Kacke pur. Fertighaus, Ü-30-Party, Ram-Bam-thankyou-Mam, so wird das gemacht, Herr Rilke. Dann muss man nämlich nicht auf der Allee treiben, wie die Blätter, sondern kann es zu Hause. “Schatz, bring mir ein Bier mit” – das hat mehr Nutzwert als jeder noch so lange Brief. Aber lesen könnte man wirklich mal wieder.
Herr: es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß.
Leg deinen Schatten auf die Sonnenuhren,
und auf den Fluren laß die Winde los.
Befiehl den letzten Früchten voll zu sein;
gieb ihnen noch zwei südlichere Tage,
dränge sie zur Vollendung hin und jage
die letzte Süße in den schweren Wein.
Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr.
Wer jetzt allein ist, wird es lange bleiben,
wird wachen, lesen, lange Briefe schreiben
und wird in den Alleen hin und her
unruhig wandern, wenn die Blätter treiben.
"Herr, es ist Zeit" - mit diesen Worten beginnt Rilke sein unsterbliches Herbstgedicht. Kaum bekannt ist, dass diese Worte überhaupt nichts mit dem Gedicht zu tun haben und ursprünglich auch gar nicht in ihm vorkommen sollten. Diese Worte hat vielmehr Rilkes Diener dem Dichter zugerufen, weil sein Herr zu spät zum Saufen mit Rodin war. Rilke in seiner Zerstreutheit, weil Rodin, der beim Saufen keinen Spaß verstand ("Il faut travailler, rien que travailler, et il faut avoir patience.") ihm wieder Vorwürfe machen würde, schrieb diese Worte einfach an den Anfang des fertigen Gedichts und gab das Manuskript ungeprüft in Druck. “Der Sommer war sehr groß” – groß ist natürlich Unfug. Der Sommer war bestenfalls lang. Aber “und auf den Fluren lass die Winde anfang’` ” wär halt doch ein arg blöder Reim gewesen. “Leg deinen Schatten auf die Sonnenuhren” – offenbar hofft Rilke, mit diesem kleinen Trick Rodin doch noch darüber zu täuschen, dass er zu spät zum Saufen kommt.
Folgerichtig und konsequent handelt die zweite Strophe nur vom Saufen.
Die dritte Strophe, wie weltberühmte, ist natürlich die gequirlte Kacke pur. Fertighaus, Ü-30-Party, Ram-Bam-thankyou-Mam, so wird das gemacht, Herr Rilke. Dann muss man nämlich nicht auf der Allee treiben, wie die Blätter, sondern kann es zu Hause. “Schatz, bring mir ein Bier mit” – das hat mehr Nutzwert als jeder noch so lange Brief. Aber lesen könnte man wirklich mal wieder.
bei starken Zahnschmerzen hilft nur ein Medikament: Dolomo (verschreibungspflichtig)