>

stefank

34951

#
Hallo Alex,

da merkt man doch gleich, bei wem das Wissen noch frisch und präsent ist und dementsprechend fundiert argumentiert werden kann. Ich kann allerdings deiner Ansicht bezüglich des Ergebnisses nicht zustimmen. Da bei der nachträglichen Prüfung auf das Rehabilitationsinteresse der Klägerin abzustellen ist, kann ein möglicher anderer Modus innerhalb der Maßnahme hier nicht zu dem Ergebnis führen, dass dadurch das polizeiliche Handeln insgesamt rechtswidrig wird. Im Vorhinein wäre vermutlich, bei entsprechendem Vortrag, eine Auflage in deinem Sinne erteilt worden.
Da meine Erfahrungen mit Polizisten vor Gericht aus dem Strafprozeß stammen, und ich im Verwaltungverfahren keine entsprechenden Erfahrungen habe, ist dir wohl bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Behörde und Gericht zuzustimmen. Tatsächlich bedauerlich.
#
Costa Rica
#
@Max: Es geht bei Gericht nicht um den "Ruf", sondern um belegbare Vorgänge, hier in Bezug auf Pyros, Vorkontrollen etc. Daran würde es es derzeit bei einer entsprechenden Maßnahme gegen Eintrachtfans mangeln, so das ein Gericht hier anders entscheiden würde.
#
@Audrey: Im Bericht des threaderöffners steht ganz klar: "Auch bei dem Spiel in Saarbrücken wurde bei keinem der Fans, die sich ausziehen mussten, etwaige Gegenstände gefunden."
Und das beweist - natürlich überhaupt nichts. Aber als Indiz für eine zukünftige Einschätzung des polizeilichen Ermessens kann man es schon brauchen. Darauf will ich eigentlich nur hinaus: Mit obigem Gemurre a la "Kein Rechtsstaat", "Da könnten sie ja bei jedem Spiel mit kommen" und "Reine Gemeinheit" kommt man kaum weiter. Zumindest nicht vor Gericht, wenn wir uns gegen staatliche Repression und Polizeiwilkür vernünftig wehren wollen.  
#
@Audrey: Juristisch heißt das "begründeter Anfangsverdacht" oder "Anscheinsgefahr". Der Witz liegt bei "begründet". Wenn du die Urteilsgründe liest, wirst du sehen, dass die Polizei Dresden hierzu einiges vorgetragen hat, so auch wirkunglose Vorkontrollen etc. Die Polizei muss ihr Ermessen rechtlich einwandfrei ausüben, d.h. nur solche Maßnahmen ergreifen, die auch notwendig sind. Das ist gerichtsüberprüfbar. Und jeder Jurist kann dir sagen, dass die Polizei heutzutage vor Gericht einen schweren Stand hat und regelmäßig auf die Mütze bekommt. Anders ausgedrückt: Die gleiche Maßnahme bezüglich Frankfurter Fans wäre derzeit nie und nimmer vom Gericht bestätigt worden.
#
HeinzGründel schrieb:
Gilt im Verwaltungsverfahren nicht der Amtermittlungsgrundsatz?
Dann ist es doch pipe was ich vortrage oder nicht.
Muß ich nochmal nachschauen.  


Selbstverständlich gilt der Amtsermittlungsgrundsatz im Verwaltungsverfahren. Während er jedoch im StR extensiv auszulegen ist, gilt im Verwaltungsverfahren der Grundsatz nur insoweit, dass das Gericht nicht an den Parteienvortrag gebunden ist. Deswegen wird in der neueren Literatur auch von einer Hinwendung zur Dispositionsmaxime gesprochen. Begründung: Im typischen Verwaltungshandeln und somit auch im -verfahren greift der Staat im Gegensatz zum Strafverfahren regulierend und nicht repressiv ein. Der Bluteimer lässt ausrichten, du mögest die Tage nochmal zur Nachprüfung vorbeischauen.  
#
Audrey schrieb:
...Zumindest können wir diese Ausgangslage nicht bestreiten...  

Doch, kann man. Hat die Klägerin i.v.F. aber nicht. Rest s.o.
#
@Michi: Genau so ist es. Die Polizei erzählt tatsächlich liebend gerne Blödsinn zur Rechtfertigung ihrer Maßnahmen. Wenn das so ist, muss man es dem Gericht sagen. Das ist hier nicht geschehen. Urteil also richtig. Jura ist ganz einfach, sobald man über die Anfangsschwierigkeiten der ersten 20 Jahre hinweg ist.  
#
@Michi: Sorry, aber der Verweis auf die Nazis ist im vorliegenden Fall totaler Blödsinn.
#
@propain: Bezüglichh der Schürung und Benutzung von Terroristenangst zur Begründung staatlicher Repressionsmaßnahmen bin ich mehr als nur deiner Meinung. Im obigen Fall geht es um ein juristisches Argument: Da die Klägerin die Ausgangslage nicht bestritten hat, durfte und konnte das Gericht von keiner anderen Lage ausgehen. Und das ist der Knackpunkt der Entscheidung: Wenn die Polizei zurecht von dem Einschmuggeln von Pyros in genannter Weise ausgeht, gibt es wohl keine andere, weniger einschneidende Überprüfungsmöglichkeit. Die Situation ist vergleichbar mit der Untersuchung beim Zoll, bei der bei Vorliegen von Verdachtsmomenten (dazu reicht "Flug auf typischer Kurierroute" aus!) schon immer die genannte Methode "Ausziehen in Kabine" durch höchstrichterliche Rechtsprechung für zulässig erklärt hat.
#
Etwas sarkastisch: Schön, dass ihr euch alle so einig seid. Trotzdem bleibe ich bei meiner Frage: Wenn die Polizei davon ausgeht, dass Pyros auf die genannte Art und Weise eingeschmuggelt werden, wie soll sie eurer Meinung nach  denn bitte reagieren? Für das Gericht ist ausschließlichvon dieser Ausgangslage auszugehen, da diese von der Klägerin nicht bestritten wurde.
Bezüglich einer Berufung sieht es vorliegend übrigens auch schlecht aus: Die Kammer hat die Berufung nicht zugelassen, Anträge auf nachträgliche Zulassung an das Oberverwaltungsgericht werden regelmäßig abgewiesen, also nur in Ausnahmefällen zugelassen. Einzig die Begründung "Rechtssache mit allgemeiner Bedeutung" könnte m.E. zum Tragen kommen.
#
Bezüglich "handwerklich sauber" kann ich Heinz nur zustimmen. Und auch, wenn es wahrscheinlich nicht jedem gefällt: Das Urteil (also auch das zu prüfende Handeln der Polizei) ist m.E. völlig mit der Rechtsordnung vereinbar. Oder will jemand die zu Grunde liegende Ausgangslage bezweifeln? Ermächtigungsgrundlage für die Polizei ist selbstverständlich, dass sich die Leute an einem Ort befunden haben, an dem in der Vergangenheit Pyros abgebrannt wurden. Das reicht nach den Sicherheits- und Ordnungsgesetzen aller Bundesländer aus, die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Dabei dürfen bei richtigem Gebrauch des Ermessens nur solche Maßnahmen angewandt werden, die erforderlich und ausreichend sind. Wie man Pyros, die man in Unterwäsche versteckt vermutet, finden soll, ohne eine körperliche Durchsuchung in der genannten Form vorzunehmen, weiß ich nicht. Die Erwägungen zum Grundgesetz liegen neben der Sache, da unzweifelhaft auf Grund einer verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage, eben der erwähnten SOGs, eingegriffen wurde. Das die üblichen Prozedere nicht eingehalten wurden (Untersuchung von Frauen nur durch Polizistinnen) wird nicht behauptet.
#
Unbedingt verboten gehören Blas- und andere Kapellen. Mir völlig unbegreiflich: Leute die vor dem Ende das Stadion verlassen, um schnell beim Auto zu sein. Und was man sich selbst nicht antun sollte: Bei Aramark etwas essen.
#
Die Aussage "Fan sein heißt leiden" konnte man am Wochenende wieder sehr schön bestätigt sehen. Da lief der Film "Final Kick", der Fans in der ganzen Welt beim Zuschauen des WM-Finales zwischen Brasilien und Italien zeigte. Am Ende, beim Elfmeterschießen. konzentrierte sich die Darstellung natürlich auf die italienischen und brasilianischen Zuschauer. Klar, nach jedem Schuss jubelte die eine Seite, während die andere verzweifelt war, je nach Ausgang. Aber vor jedem Schuss waren beide Seiten mit den Nerven völlig am Ende. Insgesamt kann man sagen, dass der "Verzweiflungsanteil" mindestens zwei Drittel der Gesamtstimmung betrug. Interessant in dem Zusammenhang, dass nach psychologischen Untersuchungen bei Glücksspielern (gemeint sind Zocker, nicht etwa die Nationalmannschaft) ihr Antrieb nicht etwa die Freude auf Gewinn, sondern die Überwindung der Angst vor dem Verlust ist.  
#
Also, ist wirklich Kritik gewünscht? Als Ausdruck der eigenen Begeisterung ist das ganz schön. Als Lyrik erfüllt es aber leider nicht mal die geringsten Anforderungen. Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn der Autor sich nicht mal die Mühe macht, über Rechtschreibung und Grammatik nachzudenken, warum soll ich mir die Mühe machen, es zu lesen? Das obige Gedicht ist eine Rohform von Gedanke und Inhalt. Jetzt beginnt die Arbeit. Jede Zeile muss mehrfach überarbeitet werden, bis sie exakt den Gedanken oder das Gefühl ausdrückt, über das man sprechen möchte. Das liegt nicht etwa am mangelnden Talent, sondern ist die normale Arbeit eines Schreibenden. Oder man lässt es eben bei einem "Hurra die Eintracht".
#
Und natürlich der absolute Top-Tip: Mal bei Sissi vorbeischauen!  
http://www.sueddeutsche.de/,tt4m3/kultur/artikel/172/77095/
#
Worüber regt ihr euch bloß auf? Schließlich hat die FIFA doch erklärt, dass der Anteil an weißen Quadraten um 30% zu hoch war! Jeder weiss doch, wie gefährlich gerade weiße Quadrate sein können. Die EU wird hier hoffentlich einen Grenzwert einführen, und dabei die grünen Fünfecke auch berücksichtigen!
#
Ffm60ziger schrieb:
Alles in bester Ordnung Wasserspiegel fälllt!! Die Sonne scheint  


Na, dann wollen wir mal hoffen, dass die liebe Sonne morgen um 23:00 Uhr auch noch scheint!  
#
@FFM60iger: Sagenhaft! Das erinnert mich an den alten Witz, als Strauß Kanzler werden wollte: Wer ist dieses Jahr Kanzler? Helmut Schmidt! Und wer ist Deutscher Meister? Bayern München! Wer ist nächstes Jahr Kanzler? Franz-Josef Strauß! Und Deutscher Meister? Rapid Wien!
#
Zeus schrieb:
Für alle Genervten: es gibt Werbe-Blocker als auch das schöne "X" rechts oben in der Werbung, welches die Einblendung wieder verschwinden läßt. Anders als die Zwangsberieselung durch Fernsehwerbung kann man die Online-Werbung wenigstens schnell wegklicken.


Diese merkwürdige Strategie der Internetwerbung werde ich nie begreifen: Man konzipiert eine Werbung, die darauf förmlich angelegt ist, den Umworbenen zu nerven. Der legt sich entsprechende Filter und Blocker zu, und die liebe Werbung lässt sich daraufhin eine neue Nervmethode einfallen. Mehr als der Produktname ist auf diese Weise selbstverständlich nicht rüberzubringen, von einer positiven Werbewirkung ganz zu schweigen. Aus gutem Grund weigert sich die Werbung auch, Forschung über das Thema "wirkt nervende Werbung überhaupt verkaufsfördernd" durchzuführen - sie leben schließlich nicht davon, dem Kunden sie Sache mies zu machen.  

@Zeus: Ich kenne eine ganz geheime Methode, wie man bei Fernsehwerbung reagieren kann. Die ist aber so geheim, dass ich sie dir nur per PN mitteilen kann. Da kommst du nie drauf!