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Die Bengalo-Zündler Vol.II

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Och, bisher konnte mir auch keiner schlüssig erklären, wieso nicht beim bloßen Abfackeln bereits eine Körperverletzung oder zumindest versuchte vorliegen soll.

Nicht umsonst halten sich herumstehende meistens Schal oder Hand vor den Mund, wenn sie eingenebelt sind. Ansonsten gibt es nämlich zumindest nen schönen Hustenreiz. Das weiß auch der Zündler und nimmt dieses billigend in Kauf. Als Körperverletzung dürfte das verursachen des Hustenreizes streng genommen schon genügen.

Da die Körperverletzung hier durch die Beibringung eines gesundheitschädlichen Stoffes (den Rauch) geschieht, könnte man sogar auf eine gefährliche Körperverletzung kommen bei der es selbst in minderschweren Fällen eine Mindestfreiheitsstrafe gibt.

Ich glaube zwar nicht, dass auf absehbare Zeit eine entsprechende Verurteilung gibt. Aber man hat ja auch beim Thema Beschneidungen gesehen, was passieren kann, wenn ein Staatsanwaltschaft mal wegen etwas Anklage erhebt, was keinem in dem Sinn gekommen wäre.

Was das Thema Strafen weitergeben angeht, ist meine Meinung seit Jahren die selben. Jeder der zündelt weiß, dass dem Verein hohe Strafen drohen. Dann kann er die auch zahlen. Denn der Eintracht ist dieser Schaden entstanden. Ob man diese nun für unverhältnismäßig hält oder nicht. Wenn jemand in einem Handwerker Vertrag eine Vertragsstrafe stehen hat, wenn er etwas nicht rechtzeitig fertig bekommt und ein Dritter ist Schuld daran, dass er es nicht fertig bekommt und die Strafe entstanden ist, wird auch der Handwerker sich die gezahlte Vertragsstrafe beim Dritten holen wollen.
Wenn jemand mit meinem Auto im Halteverbot parkt und abgeschleppt wird, werde ich auch von ihm wollen, dass er mir die Abschleppkosten bezahlt und mich nicht auf eine Diskussion einlassen, dass die Abschleppmaßnahme total unverhältnismäßig gewesen wäre und ein 10,00 € Knöllchen doch gereicht hätte.

Aber gut, die Diskussion führen wir schon seit Jahren und es wird sich wohl eh bei keinem der Standpunkt durch weitere Diskussion ändern.
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BG-On schrieb:
Ein wirklicher Schaden ist nicht enstanden.

Die 100 T€ sind ein wirklicher Schaden!
Wenn es Bestätigungen dafür gibt, dass Sponsoren sich wegen der Vorfälle zurückziehen, ist das ein wirklicher Schaden!
Erhöhte Kosten für Sicherheitsmaßnahmen und neue Auflagen sind ein wirklicher Schaden!

Und wenn Du noch so viel jammerst.
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FanTomas schrieb:
BG-On schrieb:
Das die Strafen nicht weh tun sollen habe ich ja nicht gesagt, vor allem da Leverkusen wirklich nichts mehr mit Stimmung machen zu tun hatte (generell bin ich ja eher Pro Pyro, aber ohne Böller und vor allem nicht auf dem Platz).

Aber sie sollten meiner Meinung nach nur weh tun, und nicht das ganze Leben versauen (manche kommen aus einem 10.000€ Schuldenberg nie mehr raus, für anderen sind 10.000€ n klacks).

Die Strafen sollten meiner Meinung nach dem Täter seiner finanziellen Mittel gerecht sein. Wie es im normalen Strafrecht eben auch so ist.


Klar. Die Eintracht muss 100.000 Euro zahlen, die hats ja. Die Verursacher sind arme Würstchen, die man im Rahmen ihrer Einkommen daran beteiligen sollte..... Je weniger ich verdiene, um so mehr kann ich mich daneben benehmen? Oder ist es ehr so, daß die Eintracht nix für die Zündelei kann und es ihr gutes Recht ist, die Kohle sich bei den Zündlern wiederzuholen?


ja so ist es, einem tun 500€ genauso weh wie einem anderen 10.000€, aber da es genauso "weh" tut, kann man sich deswegen ja nicht mehr daneben benehmen.

Die Eintracht kann nix für ihre Zündler. Das Thema ist aber auch schon tausendmal durchgekaut worden. Sippenhaft ist in Deutschland verboten, beim DFB ist es aber möglich dass der Verein für Ihre Fans haftet (und das selbst Auswärts, wo Sie keinerlei Hausrechte besitzen und z.b. nichts dafür können dass keine Kontrollen durchgeführt wurden), das wäre vor einem ordentlichen Gericht gar nicht möglich. Vor allem kann man ja nicht 100% sagen dass dies Eintracht-Fans waren, nur weil diese im Gästeblock standen. Vielleicht waren es auch OFCler die der SGE schaden wollten. Das haben wir ja auch schon tausendmal hier im Forum durchgekaut.

Es ist also im Grunde schon falsch dass die Eintracht diese Strafe zahlen muss.

Und wenn der DFB als Veranstalter direkt gegen die Fans vorgehen würde, wären die Strafen für jeden Einzelnen auch angemessen. Aber dafür ist der DFB sich ja zu fein.
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Man sollte auch mal differenzieren was die Zündenden angeht.
Nicht jeder der 14 Personen hat die Pyrotechnik auf den Platz gepfeffert.

Im Übrigen denke ich bewirkt die Weitergabe der Strafe an die Erwischten lediglich, dass diese zumeist jungen Fans in den finanziellen Ruin getrieben werden. Dies führt übrigens häufig nicht zu einem Umdenken, sondern bringt die Leute teilweise in Perspektivlosigkeit und daraus resultierende Unzufriedenheit weil einige Dinge im Leben nichtmehr möglich sind. Diese kann ziemlich schnell das Gegenteil einer "Resozialisierung hin zur Akzeptanz der Werte der Fanmehrheit" führen.
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60489 schrieb:
Man sollte auch mal differenzieren was die Zündenden angeht.
Nicht jeder der 14 Personen hat die Pyrotechnik auf den Platz gepfeffert.

Im Übrigen denke ich bewirkt die Weitergabe der Strafe an die Erwischten lediglich, dass diese zumeist jungen Fans in den finanziellen Ruin getrieben werden. Dies führt übrigens häufig nicht zu einem Umdenken, sondern bringt die Leute teilweise in Perspektivlosigkeit und daraus resultierende Unzufriedenheit weil einige Dinge im Leben nichtmehr möglich sind. Diese kann ziemlich schnell das Gegenteil einer "Resozialisierung hin zur Akzeptanz der Werte der Fanmehrheit" führen.



Für den sogenannten finanziellen Ruin gibt es in Deutschland die Privatinsolvenz.
Ganz so schlimm trifft es die also nicht....

Mittlerweile wissen die Bengalozünder was ihnen blühen kann von daher wäre es vielleicht sogar mal gut, wenn so ein abschreckendes Urteil gesprochen wird. Egal ob die Eintracht das Geld dann auch tatsächlich bekommt.
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ThorstenH schrieb:
60489 schrieb:
Man sollte auch mal differenzieren was die Zündenden angeht.
Nicht jeder der 14 Personen hat die Pyrotechnik auf den Platz gepfeffert.

Im Übrigen denke ich bewirkt die Weitergabe der Strafe an die Erwischten lediglich, dass diese zumeist jungen Fans in den finanziellen Ruin getrieben werden. Dies führt übrigens häufig nicht zu einem Umdenken, sondern bringt die Leute teilweise in Perspektivlosigkeit und daraus resultierende Unzufriedenheit weil einige Dinge im Leben nichtmehr möglich sind. Diese kann ziemlich schnell das Gegenteil einer "Resozialisierung hin zur Akzeptanz der Werte der Fanmehrheit" führen.



Für den sogenannten finanziellen Ruin gibt es in Deutschland die Privatinsolvenz.
Ganz so schlimm trifft es die also nicht....

Mittlerweile wissen die Bengalozünder was ihnen blühen kann von daher wäre es vielleicht sogar mal gut, wenn so ein abschreckendes Urteil gesprochen wird. Egal ob die Eintracht das Geld dann auch tatsächlich bekommt.



Nein die Privatinsolvenz greift nicht bei Forderungen aus unerlaubter Handlung.
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BG-On schrieb:
Fakt schrieb:
Du kapierst nicht. Es ist keine Strafe.
Man nennt es Schadensersatz.



Das ist mir durchaus bewusst. Aber wo sind denn bitte 100.000€ Schaden entstanden?

Es ist eine willkürlich ausgesprochene Strafe des DFB, die auch unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Vereines ausgesprochen wurde.

Ein wirklicher Schaden ist nicht enstanden. Die Strafe ist zum einen so hoch weil der DFB druck von den Medien bekommt und weil die Eintracht wiederholungstäter ist. Aber soll ein Erstäter deswegen mehr zahlen weil sich andere davor schon nicht benehmen konnten? Soll ein Eintracht-Fan also mehr als ein Bayern-Fan zahlen? Weil der DFB eben die Bayern bevorzugt?

Um das zu verdeutlichen, das ist meine Meinung, das dies rechtmäßig durchaus anders gehandhabt werden kann ist mir durchaus bewusst.


Nur mal für dich zum Verständnis. Juristisch gesehen ist der Schaden eben 100.000 €, denn:
Schaden= jeder Nachteil, den jemand durch ein bestimmtes Ereignis an seinem Vermögen oder an seinen sonstigen rechtlich geschützten Rechtsgütern erleidet. Ob und in welcher Höhe ein Schaden vorliegt, ist nach der sogenannten "Differenzhypothese" zu ermitteln. Danach ist der Schaden die Differenz zwischen der tatsächlichen Lage, die infolge des schädigenden Ereignisses besteht, und der hypothetischen, die bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.


Und es ist eben ganz klar zu unterscheiden zwischen Strafrecht und dem Zivilrecht.
Es werden massig Strafverfahren nach 153StPO  und §153a StPO eingestellt. Trotzdem hat der Geschädigte einen Anspruch auf Schadensersatz.

Und der Schadensersatz berechnet sich eben nach dem entstandenen Schaden, ggf. abzüglich des Mitverschuldens.
So ist das nunmal in der deutschen Justiz.

Und nochmal, wir reden hier nicht nur von einer einfachen Owi. Jeder geworfene Bengalo, jede Leuchtspur, jeder Böller, der in den Innenraum fliegt in dem sich Personen aufhalten (das sind meist eben die Ordner) ist eben der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung. Alleine schon deshalb, weil ich, wenn ich so ein Ding in Richtung Menschen werfe, zumindest mit dolus eventualis (Eventualvorsatz, nach der h.M. eine Verletzung zumindest billigend in Kauf nehmen).

Und auch wenn man nur zündelt, eine Owi ist es nur, so wie schon mehrfach erklärt, wenn es sich gerade nicht um Polenböller etc. handelt, sondern mit CE-Nummer versehene Pyrotechnik handelt.
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nicole1611983 schrieb:
BG-On schrieb:
Fakt schrieb:
Du kapierst nicht. Es ist keine Strafe.
Man nennt es Schadensersatz.



Das ist mir durchaus bewusst. Aber wo sind denn bitte 100.000€ Schaden entstanden?

Es ist eine willkürlich ausgesprochene Strafe des DFB, die auch unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Vereines ausgesprochen wurde.

Ein wirklicher Schaden ist nicht enstanden. Die Strafe ist zum einen so hoch weil der DFB druck von den Medien bekommt und weil die Eintracht wiederholungstäter ist. Aber soll ein Erstäter deswegen mehr zahlen weil sich andere davor schon nicht benehmen konnten? Soll ein Eintracht-Fan also mehr als ein Bayern-Fan zahlen? Weil der DFB eben die Bayern bevorzugt?

Um das zu verdeutlichen, das ist meine Meinung, das dies rechtmäßig durchaus anders gehandhabt werden kann ist mir durchaus bewusst.


Nur mal für dich zum Verständnis. Juristisch gesehen ist der Schaden eben 100.000 €, denn:
Schaden= jeder Nachteil, den jemand durch ein bestimmtes Ereignis an seinem Vermögen oder an seinen sonstigen rechtlich geschützten Rechtsgütern erleidet. Ob und in welcher Höhe ein Schaden vorliegt, ist nach der sogenannten "Differenzhypothese" zu ermitteln. Danach ist der Schaden die Differenz zwischen der tatsächlichen Lage, die infolge des schädigenden Ereignisses besteht, und der hypothetischen, die bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.


Und es ist eben ganz klar zu unterscheiden zwischen Strafrecht und dem Zivilrecht.
Es werden massig Strafverfahren nach 153StPO  und §153a StPO eingestellt. Trotzdem hat der Geschädigte einen Anspruch auf Schadensersatz.

Und der Schadensersatz berechnet sich eben nach dem entstandenen Schaden, ggf. abzüglich des Mitverschuldens.
So ist das nunmal in der deutschen Justiz.


Habe ja nichts anderes behauptet, wie gesagt ich vertrete hier eine Meinung, und behaupte nicht dass dies in Deutschland nicht möglich wäre etc.

Aber was mich da mal interessieren würde. Gibt es da keinerlei Einschränkungen? Kann der DFB in jede erdenklichen Höhe gehen und dies würde als "Schaden" akzeptiert? Weiß das hier einer?
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Exil-Adler-NRW schrieb:

Nicht umsonst halten sich herumstehende meistens Schal oder Hand vor den Mund, wenn sie eingenebelt sind. Ansonsten gibt es nämlich zumindest nen schönen Hustenreiz. Das weiß auch der Zündler und nimmt dieses billigend in Kauf. Als Körperverletzung dürfte das verursachen des Hustenreizes streng genommen schon genügen.

Da die Körperverletzung hier durch die Beibringung eines gesundheitschädlichen Stoffes (den Rauch) geschieht, könnte man sogar auf eine gefährliche Körperverletzung kommen bei der es selbst in minderschweren Fällen eine Mindestfreiheitsstrafe gibt.


Was machen denn Raucher? Ist zigarettenqualm nicht auch ein gesundheitschädlicher Stoff? Passiv Rauchen ist Schlimme Körperverletzung! Von 6 Menschen die an den Folgen des Tabakkonsums gestorben sind, war einer Passivraucher!!!

soviel mal dazu ...
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SaarAdler81 schrieb:
Exil-Adler-NRW schrieb:

Nicht umsonst halten sich herumstehende meistens Schal oder Hand vor den Mund, wenn sie eingenebelt sind. Ansonsten gibt es nämlich zumindest nen schönen Hustenreiz. Das weiß auch der Zündler und nimmt dieses billigend in Kauf. Als Körperverletzung dürfte das verursachen des Hustenreizes streng genommen schon genügen.

Da die Körperverletzung hier durch die Beibringung eines gesundheitschädlichen Stoffes (den Rauch) geschieht, könnte man sogar auf eine gefährliche Körperverletzung kommen bei der es selbst in minderschweren Fällen eine Mindestfreiheitsstrafe gibt.


Was machen denn Raucher? Ist zigarettenqualm nicht auch ein gesundheitschädlicher Stoff? Passiv Rauchen ist Schlimme Körperverletzung! Von 6 Menschen die an den Folgen des Tabakkonsums gestorben sind, war einer Passivraucher!!!

soviel mal dazu ...


Weißt Du was. Rein dogmatisch hast Du völlig recht. Zumindest wenn man dieses in einer Situation macht, wo sich der Passivraucher nicht entziehen kann. Gibt auch genügend Literatur die das so sieht.

Wird da natürlich noch weniger bald zu einem Urteil kommen (insbesondere weil die Situationen in denen man sich nicht entziehen kann, wie in geschlossenen Büro räumen immer weniger werden), aber irgendwann könnte ich mir vorstellen, dass Eltern angezeigt werden, die im Zimmer Ihres Kindes rauchen.
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Exil-Adler-NRW schrieb:
Wenn jemand in einem Handwerker Vertrag eine Vertragsstrafe stehen hat, wenn er etwas nicht rechtzeitig fertig bekommt und ein Dritter ist Schuld daran, dass er es nicht fertig bekommt und die Strafe entstanden ist, wird auch der Handwerker sich die gezahlte Vertragsstrafe beim Dritten holen wollen.


Ich finde das nen spannenden Punkt, denn wegen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten (DFB und ordentlich) gibts zu dem von Dir beschriebenen Fall eine gewisse Abweichung. Vertragsstrafen werden ebenfalls vor ordentlichen Gerichten ausgefochten und erlauben z.B. eine Streitverkündung. Hab mich mit der Materie lange nicht beschäftigt, so dass es sein kann, dass ich da den einen oder anderen Punkt übersehe, aber das dürfte bei der Zwitterlösung aus DFB-Gerichtsbarkeit, wo ohne Zutun ordentlicher Gerichte eine Strafe verhängt wird etwas schwieriger werden. Und ich bezweifele, dass etwa die AGB auf einer Eintrittskarte eine Abwälzung ohne Weiteres erlauben würde.
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ThorstenH schrieb:

Für den sogenannten finanziellen Ruin gibt es in Deutschland die Privatinsolvenz.
Ganz so schlimm trifft es die also nicht....

Mittlerweile wissen die Bengalozünder was ihnen blühen kann von daher wäre es vielleicht sogar mal gut, wenn so ein abschreckendes Urteil gesprochen wird. Egal ob die Eintracht das Geld dann auch tatsächlich bekommt.


Oje, unabhängig davon das bei sowas meines Wissens nicht eine Privatinsolvenz möglich ist, wünsche ich dir nicht das du eine Privatinsolvenz mal miterlebst. Jedoch denke ich wärst du dann auch der Meinung das es kein Pappenstil ist. Neben den finanziellen Problemen und daraus sich ergebenden Sekung des Lebensstandards ist die psychische Belastung bei vielen ein viel größerer Knackpunkt der zu schaffen macht.

Im Übrigen wüsste ich nicht warum eine Geldstrafe bei den Leuten zum Umdenken führen soll, schließlich sind Strafen nicht immer eine das Problem lösende Maßnahme. Sonst wäre die Kriminalität in Staaten mit Todesstrafe und höheren sonstigen Strafen ja auch deutlich geringer. Ist sie aber nicht
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Haliaeetus schrieb:
Exil-Adler-NRW schrieb:
Wenn jemand in einem Handwerker Vertrag eine Vertragsstrafe stehen hat, wenn er etwas nicht rechtzeitig fertig bekommt und ein Dritter ist Schuld daran, dass er es nicht fertig bekommt und die Strafe entstanden ist, wird auch der Handwerker sich die gezahlte Vertragsstrafe beim Dritten holen wollen.


Ich finde das nen spannenden Punkt, denn wegen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten (DFB und ordentlich) gibts zu dem von Dir beschriebenen Fall eine gewisse Abweichung. Vertragsstrafen werden ebenfalls vor ordentlichen Gerichten ausgefochten und erlauben z.B. eine Streitverkündung. Hab mich mit der Materie lange nicht beschäftigt, so dass es sein kann, dass ich da den einen oder anderen Punkt übersehe, aber das dürfte bei der Zwitterlösung aus DFB-Gerichtsbarkeit, wo ohne Zutun ordentlicher Gerichte eine Strafe verhängt wird etwas schwieriger werden. Und ich bezweifele, dass etwa die AGB auf einer Eintrittskarte eine Abwälzung ohne Weiteres erlauben würde.


Denkfehler deinerseits. Die Eintracht würde ja keine Vertragsstrafe über die AGB geltend machen. Kann Sie ja auch gar nicht, da die Eintracht gar kein Vertragspartner ist, sondern Leverkusen und deren AGB zählen.
Der Schadensersatz würde hier über § 823 BGB geltend gemacht werden. ALs Schaden aus unerlaubter Handlung. Deshalb auch HGs Einwand, dass dieser Schaden nicht durch Privatinsolvenz im Rahmen der RSB erledigt wäre.
Wir haben ja gerade keinen vertraglichen Schadensersatzanspruch. Deshalb muss ja aus dem deliktischen Schadensersatz zugegriffen werden.
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nicole1611983 schrieb:

Und nochmal, wir reden hier nicht nur von einer einfachen Owi. Jeder geworfene Bengalo, jede Leuchtspur, jeder Böller, der in den Innenraum fliegt in dem sich Personen aufhalten (das sind meist eben die Ordner) ist eben der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung. Alleine schon deshalb, weil ich, wenn ich so ein Ding in Richtung Menschen werfe, zumindest mit dolus eventualis (Eventualvorsatz, nach der h.M. eine Verletzung zumindest billigend in Kauf nehmen).


In dem Falle reden wir aber - meines Wissens nach - bei den identifizierten Personen eben nicht von jenen, die irgendetwas geworfen haben. Ansonsten hast du natürlich recht.


Und auch wenn man nur zündelt, eine Owi ist es nur, so wie schon mehrfach erklärt, wenn es sich gerade nicht um Polenböller etc. handelt, sondern mit CE-Nummer versehene Pyrotechnik handelt.


Hier dürfte der Nachweis schwer zu erbringen sein, dass das nicht der Fall war, sondern illegale Pyrotechnik verwendet wurde. Die Dinger sind ja nunmal abgebrannt... Hier gibt es ja einen Fall eines Bayernfans in Freiburg der freigesprochen wurde, da Reste sowohl von Pyrotechnik mit BAM-Kennzeichnung als auch ohne gefunden wurden und man nicht zuordnen konnte, welche Fackel vom Angeklagten gezündet wurde.
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nicole1611983 schrieb:

[...]Jeder geworfene Bengalo, jede Leuchtspur, jeder Böller, der in den Innenraum fliegt in dem sich Personen aufhalten (das sind meist eben die Ordner) ist eben der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung. Alleine schon deshalb, weil ich, wenn ich so ein Ding in Richtung Menschen werfe, zumindest mit dolus eventualis (Eventualvorsatz, nach der h.M. eine Verletzung zumindest billigend in Kauf nehmen).

Und auch wenn man nur zündelt, eine Owi ist es nur, so wie schon mehrfach erklärt, wenn es sich gerade nicht um Polenböller etc. handelt, sondern mit CE-Nummer versehene Pyrotechnik handelt.


Entschuldige meine juristischen Laienhaftigkeit.

D.h., wenn ich dieser Argumentation folge, es ist vollkommen uninteressant, in welche Richtung und mit welcher Intention ich den "Gefahrenkörper" in einen "geschlossen" (Innen-)Raum werfe, in dem sich (irgendwo) Menschen aufhalten? Dies hat immer zur Folge, dass man eine versuchte schwere Körperverletzung begeht?

Würde ich krass finden...
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isch schrieb:
nicole1611983 schrieb:

[...]Jeder geworfene Bengalo, jede Leuchtspur, jeder Böller, der in den Innenraum fliegt in dem sich Personen aufhalten (das sind meist eben die Ordner) ist eben der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung. Alleine schon deshalb, weil ich, wenn ich so ein Ding in Richtung Menschen werfe, zumindest mit dolus eventualis (Eventualvorsatz, nach der h.M. eine Verletzung zumindest billigend in Kauf nehmen).

Und auch wenn man nur zündelt, eine Owi ist es nur, so wie schon mehrfach erklärt, wenn es sich gerade nicht um Polenböller etc. handelt, sondern mit CE-Nummer versehene Pyrotechnik handelt.


Entschuldige meine juristischen Laienhaftigkeit.

D.h., wenn ich dieser Argumentation folge, es ist vollkommen uninteressant, in welche Richtung und mit welcher Intention ich den "Gefahrenkörper" in einen "geschlossen" (Innen-)Raum werfe, in dem sich (irgendwo) Menschen aufhalten? Dies hat immer zur Folge, dass man eine versuchte schwere Körperverletzung begeht?

Würde ich krass finden...


Naja bei einer Situation in der die Stimmung aufgeheizt ist, Rauch die Sicht vernebelt und in der dann brennende und heiße Gegenstände geworfen werden, würde ich schon sagen, dass "versuchte gefährliche Körperverletzung" durchaus die Anklage sein dürfte. Es ist ja erstmal nur die "versuchte".
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Maxfanatic schrieb:
isch schrieb:
nicole1611983 schrieb:

[...]Jeder geworfene Bengalo, jede Leuchtspur, jeder Böller, der in den Innenraum fliegt in dem sich Personen aufhalten (das sind meist eben die Ordner) ist eben der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung. Alleine schon deshalb, weil ich, wenn ich so ein Ding in Richtung Menschen werfe, zumindest mit dolus eventualis (Eventualvorsatz, nach der h.M. eine Verletzung zumindest billigend in Kauf nehmen).

Und auch wenn man nur zündelt, eine Owi ist es nur, so wie schon mehrfach erklärt, wenn es sich gerade nicht um Polenböller etc. handelt, sondern mit CE-Nummer versehene Pyrotechnik handelt.


Entschuldige meine juristischen Laienhaftigkeit.

D.h., wenn ich dieser Argumentation folge, es ist vollkommen uninteressant, in welche Richtung und mit welcher Intention ich den "Gefahrenkörper" in einen "geschlossen" (Innen-)Raum werfe, in dem sich (irgendwo) Menschen aufhalten? Dies hat immer zur Folge, dass man eine versuchte schwere Körperverletzung begeht?

Würde ich krass finden...


Naja bei einer Situation in der die Stimmung aufgeheizt ist, Rauch die Sicht vernebelt und in der dann brennende und heiße Gegenstände geworfen werden, würde ich schon sagen, dass "versuchte gefährliche Körperverletzung" durchaus die Anklage sein dürfte. Es ist ja erstmal nur die "versuchte".


Ich bin deswegen so überrascht, da m.M.n. all diese Kriterien auch bei der alljährlichen Sylvesterfeierei "bei uns auf der Straße" erfüllt sind. Und das meine ich jetzt wirklich vollkommen wertfrei.

Naja so bekommt durch das Eintrachtforum wenigstens juristische Handhaben gegen unliebsame Nachbarn geliefert, ich gehe wohl davon aus, dass das wiederholte Zuwiderhandeln das Strafmaß erheblich steigert?
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isch schrieb:
Maxfanatic schrieb:
isch schrieb:
nicole1611983 schrieb:

[...]Jeder geworfene Bengalo, jede Leuchtspur, jeder Böller, der in den Innenraum fliegt in dem sich Personen aufhalten (das sind meist eben die Ordner) ist eben der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung. Alleine schon deshalb, weil ich, wenn ich so ein Ding in Richtung Menschen werfe, zumindest mit dolus eventualis (Eventualvorsatz, nach der h.M. eine Verletzung zumindest billigend in Kauf nehmen).

Und auch wenn man nur zündelt, eine Owi ist es nur, so wie schon mehrfach erklärt, wenn es sich gerade nicht um Polenböller etc. handelt, sondern mit CE-Nummer versehene Pyrotechnik handelt.


Entschuldige meine juristischen Laienhaftigkeit.

D.h., wenn ich dieser Argumentation folge, es ist vollkommen uninteressant, in welche Richtung und mit welcher Intention ich den "Gefahrenkörper" in einen "geschlossen" (Innen-)Raum werfe, in dem sich (irgendwo) Menschen aufhalten? Dies hat immer zur Folge, dass man eine versuchte schwere Körperverletzung begeht?

Würde ich krass finden...


Naja bei einer Situation in der die Stimmung aufgeheizt ist, Rauch die Sicht vernebelt und in der dann brennende und heiße Gegenstände geworfen werden, würde ich schon sagen, dass "versuchte gefährliche Körperverletzung" durchaus die Anklage sein dürfte. Es ist ja erstmal nur die "versuchte".


Ich bin deswegen so überrascht, da m.M.n. all diese Kriterien auch bei der alljährlichen Sylvesterfeierei "bei uns auf der Straße" erfüllt sind. Und das meine ich jetzt wirklich vollkommen wertfrei.  


Natürlich darf man auch an Sylvester die Dinger nicht einfach abschiessen oder werfen wenn andere in der Nähe sind und gefährdet werden können. Dazu braucht es aber kein Strafrecht, dass sagt einem der gesunde Menschenverstand.
Wer in einem Stadion mit Leuchtspur um sich schiesst, nimmt in Kauf, dass andere dabei zu Schaden kommen. Ob das auch schon der Fall ist, wenn man ein Bengalo in die Höhe hält, darüber kann man sicher streiten. Ich meine ja, zumindest wenn dies in einem vollen Block geschieht und nicht kontrolliert vor dem Block oder in irgendwelchen Sicherheitsbereichen. Aber da gibt es ja auch andere Meinungen.
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BG-On schrieb:
Fakt schrieb:
Du kapierst nicht. Es ist keine Strafe.
Man nennt es Schadensersatz.



Das ist mir durchaus bewusst. Aber wo sind denn bitte 100.000€ Schaden entstanden?



Der Eintracht vielleicht?
Ohne die Vorkommnisse müsste sie keinen Cent zahlen, durch die Vorkommnisse 100.000 Euro. wie hoch ist der Schaden für die Eintracht?
Rechenaufgabe Grundschule 1. Klasse. Lösen die meisten richtig.


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