>

Der Verkehr (Alles rund um Verkehrspolitik / Autoverkehr etc.)

#
Arya schrieb:
Snuffle82 schrieb:
Arya schrieb:
Snuffle82 schrieb:
Arya schrieb:
Snuffle82 schrieb:
Wenn ich Autofahrer bin, hasse ich Radfahrer.
Wenn ich Radfahrer bin, hasse ich Autofahrer.

 


habe heute nen Autofahrer fast aus seiner Karre geholt, weil der mir auf dem Rad die Vorfahrt genommen hat und mich fast über den Haufen gefahren hätte. Vollidiot  


Ätzend sowas!

Das passiert mir mindestens 1x/Woche.
Hab mir schon überlegt, Geld daraus zu machen.

Letzte Woche hab ich einem erstmal volle Kanne gegen die Karre geschlagen. [bad][bad][bad][bad][bad]******[/bad][/bad][/bad][/bad][/bad]!

Schlimm sind aber auch andere Fahrradfahrer hier. Wenn ich von rechts auf ne Vorfahrtstraße komme - da guckt man doch erstmal nach links, ob da jemand kommt. Aber neee, einfach ohne zu gucken raus und dann auch noch frech werden. Jeden Tag erleb ich das.    


jaja, der Feind ist immer der andere
Es gibt einfach überall deppen, im Auto und auf dem Rad :neutral-face  


Ich fahre wirklich vernünftig Fahrrad und vor allem halte ich die Augen und Ohren auf. Wenn ich das schon sehe: Radfahrer mit Kopfhörern. Und dann weder Gucken noch Handzeichen geben. Und wenn ich mal irgendwas tue, was nicht rechtens ist: Bspw. ein paar Meter entgegen der Fahrtrichtung auf dem Fahrradweg, dann tue ich sowas unter Rücksichtnahme derjenigen, die richtig fahren - ohne diese zu behindern. Und ich würde mich auch nicht beschweren, wenn ich wegen sowas blechen müsste. Ich mache was falsch, dann muss ich mir darüber im Klaren sein, dass man mich erwischen könnte.


Jop, so versuch ich das auch zu halten.
Sehr lieb hab ich auch die Autofahrer, die einen anpöbeln, wenn man auf der Straße fährt, da sei doch ein Fahrradweg.(mit 7 Schlaglöchern pro m²)
Habe letztens erst gelesen, dass es keine Pflicht ist, da auf den Radweg zu fahren.
Nunja, gute nacht  


Ich würde behaupten, in Münster ist alles eher für Radfahrer ausgelegt, als für Autofahrer.  Über die Radwege kann man nicht meckern. Gibt sogar nen Promenadenring um die komplette Innenstadt herum, der nur für Fahrradfahrer (und rechts und links Fußgänger) gedacht ist. Nun ja, 250.000 Einwohner, 500.000 Fahrräder.
#
Larruso schrieb:
Kennt jemand Gebrauchtwagenhänder, die Altwagen in Zahlung nehmen. Brauche da einen, der auch Autos mit hohen KM nimmt.

Wenns geht, Umkreis Wetteraukreis und Frankfurt.

Tel. oder Internetseite wäre gut.

Gruß und tx.


Ich bin meine Schrottkarre beim Reichwein losgeworden:
Günthersburgallee 61 (direkt aufm Alleenring)
447343

Nette Menschen.
Und Eintrachtfans.  
#
reggaetyp schrieb:
Larruso schrieb:
Kennt jemand Gebrauchtwagenhänder, die Altwagen in Zahlung nehmen. Brauche da einen, der auch Autos mit hohen KM nimmt.

Wenns geht, Umkreis Wetteraukreis und Frankfurt.

Tel. oder Internetseite wäre gut.

Gruß und tx.


Ich bin meine Schrottkarre beim Reichwein losgeworden:
Günthersburgallee 61 (direkt aufm Alleenring)
447343

Nette Menschen.
Und Eintrachtfans.    


Gude,

danke für den Tipp, habe gerade mal angerufen.

Müsste sich die Kiste anschauen, viel wirds aber nicht mehr geben.

Durchaus verständlich bei knapp 290.000 KM Laufleistung.

#
Larruso schrieb:
reggaetyp schrieb:
Larruso schrieb:
Kennt jemand Gebrauchtwagenhänder, die Altwagen in Zahlung nehmen. Brauche da einen, der auch Autos mit hohen KM nimmt.

Wenns geht, Umkreis Wetteraukreis und Frankfurt.

Tel. oder Internetseite wäre gut.

Gruß und tx.


Ich bin meine Schrottkarre beim Reichwein losgeworden:
Günthersburgallee 61 (direkt aufm Alleenring)
447343

Nette Menschen.
Und Eintrachtfans.    


Gude,

danke für den Tipp, habe gerade mal angerufen.

Müsste sich die Kiste anschauen, viel wirds aber nicht mehr geben.

Durchaus verständlich bei knapp 290.000 KM Laufleistung.

 


Gern geschehen.  
#
Larruso schrieb:
reggaetyp schrieb:
Larruso schrieb:
Kennt jemand Gebrauchtwagenhänder, die Altwagen in Zahlung nehmen. Brauche da einen, der auch Autos mit hohen KM nimmt.

Wenns geht, Umkreis Wetteraukreis und Frankfurt.

Tel. oder Internetseite wäre gut.

Gruß und tx.


Ich bin meine Schrottkarre beim Reichwein losgeworden:
Günthersburgallee 61 (direkt aufm Alleenring)
447343

Nette Menschen.
Und Eintrachtfans.    


Gude,

danke für den Tipp, habe gerade mal angerufen.

Müsste sich die Kiste anschauen, viel wirds aber nicht mehr geben.

Durchaus verständlich bei knapp 290.000 KM Laufleistung.

 


Taxi?
#
Arya schrieb:
Es gibt einfach überall deppen, im Auto und auf dem Rad :neutral-face  


Wohl wahr. Als Autofahrer rege ich mich eher über die Radfahrer auf, aber es gibt nunmal Autofahrer, die wirklich ne Schraube locker haben. Sicherheitsabstand? Naja, 20 Zentimeter langen.  

Bei Fahrradfahrern in der Stadt (hier in Wiesbaden, gut, die ist auch nicht fahrradfreundlich) kriege ich nur die Krise, wenn ich sie schön überhole mit Sicherheitsabstand und ich bei der nächsten Ampel entweder wieder überholt werde, weil er an den stehenden Autos sich vorbei schlängelt oder er auf den Bürgersteig umspringt, über die Fußgängerampel, die grün ist und dann wieder auf die Straße, um ihn dann 20 Sekunden später wieder zu überholen.

Ach ja, pupslahme Fahrradfahrer, die wie letztens im 1. Gang sich zu Tode strampeln in der Stadt auf gerader Straße mit 10 kmh.  
#
SGE_Werner schrieb:
Sicherheitsabstand? Naja, 20 Zentimeter langen.  


Sollense doch machen, ich gehe dann aus Prinzip vom Gas und werde langsamer und langsamer und langsamer
#
jona_m schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Sicherheitsabstand? Naja, 20 Zentimeter langen.  


Sollense doch machen, ich gehe dann aus Prinzip vom Gas und werde langsamer und langsamer und langsamer


Sicherheitsabstand ist halber Tacho...ich hab nachgemessen, das sind 7 cm  
#
FredSchaub schrieb:
jona_m schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Sicherheitsabstand? Naja, 20 Zentimeter langen.  


Sollense doch machen, ich gehe dann aus Prinzip vom Gas und werde langsamer und langsamer und langsamer


Sicherheitsabstand ist halber Tacho...ich hab nachgemessen, das sind 7 cm    


#
wie schön diesen fred gefunden zu haben, hier muss ich mich jetzt auch öfter mal beteiligen. fahre regelmäßig 280 Km nach Hause (A5 Lörrach-Bensheim) und finds immer wieder toll was man so alles erlebt. komme regelmäßig mit hochrotem kopf und heiserer stimme zu hause an.  
#
Tempobegrenzung auf 120.

Polizei (3 Wagen ohne Blaulicht, also nicht im Einsatz) fährt mit ca. 140 auf der linken Spur an allen vorbei.


Rechtens?

Ich glaube nicht?
#
Kurze Story von gestern nachmittag..

Stehe an der sparkasse gegenüber ist die Tankstelle.. auf einmal tuts nen Hieb.
Ich bin rüber um zu schauen was los ist und sehe das ein Auto in einem Hoftor steht jedoch sehe ich keinen fahrer.

Kurz drauf kommt einer aus der Tankstelle steigt ein und fährt weg.
ICh also in die Tankstelle und gefragt was da war. Die kassiererin war doch sehr verdutzt und erzählte mir das das Auto während der fahrer beim bzehalen war rückwärts runter gerollt ist.. dabei über die Hauptstraße und gegenüber in das Tor.

Was ein Glück da bei uns nicht soviel verkehr ist...

Der Unfallflüchtige kam 5 minute später zurück um sich um den Schaden zu kümmern^^

 
#
Larruso schrieb:
Tempobegrenzung auf 120.

Polizei (3 Wagen ohne Blaulicht, also nicht im Einsatz) fährt mit ca. 140 auf der linken Spur an allen vorbei.


Rechtens?

Ich glaube nicht?





Evtl. doch. Für Sonderrechte braucht man weder Blaulicht noch Tatütata.
#
derjens schrieb:
Larruso schrieb:
Tempobegrenzung auf 120.

Polizei (3 Wagen ohne Blaulicht, also nicht im Einsatz) fährt mit ca. 140 auf der linken Spur an allen vorbei.


Rechtens?

Ich glaube nicht?





Evtl. doch. Für Sonderrechte braucht man weder Blaulicht noch Tatütata.  


Was für Sonderrechte können hier gezogen werden?
#
Genau die gleichen wie sonst auch - steht im 35 StVO.

"Von den Vorschriften dieser Verordnung [also den Verkehrsregeln] sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Deshalb können die bspw. auch "falsch" parken. Ist vom Prinzip her das gleiche.
#
derjens schrieb:
Genau die gleichen wie sonst auch - steht im 35 StVO.

"Von den Vorschriften dieser Verordnung [also den Verkehrsregeln] sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Deshalb können die bspw. auch "falsch" parken. Ist vom Prinzip her das gleiche.


Muss nicht solche "hoheitlichen Aufgaben" deutlich für andere Fahrteilnehmer angezeigt werden?

Könnte ja sonst ein Freifahrtschein für sämltiche Verkehrsverstöße sein.

So alla "Wir sind Hoheitlich unterwegs, wir dürfen das."  :neutral-face
#
derjens schrieb:
Genau die gleichen wie sonst auch - steht im 35 StVO.

"Von den Vorschriften dieser Verordnung [also den Verkehrsregeln] sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Deshalb können die bspw. auch "falsch" parken. Ist vom Prinzip her das gleiche.


Also so ganz stimmt das was du sagst nicht, Ich bin in der Feuerwehr und uns wird bei jeder Schlung geprädigt das weder Polizei noch Krankenwagen oder Feuerwehr ohne Blaulicht UND horn Sonderrechte haben!
#
crasher1985 schrieb:

Also so ganz stimmt das was du sagst nicht, Ich bin in der Feuerwehr und uns wird bei jeder Schlung geprädigt das weder Polizei noch Krankenwagen oder Feuerwehr ohne Blaulicht UND horn Sonderrechte haben!


Eben doch - was denkst du woher ich es weiß
Sonderrechte sind Sonderrechte - entweder man hat welche oder nicht.

Blaulicht + Horn ist nur dazu da "sich Platz" zu verschaffen.

Zwischen haben, anwenden und Dritten gegenüber kenntlich machen besteht natürlich ein Unterschied.

Wenn ich ohne Martinshorn Sonderrechte in Anspruch nehme, kann ich bspw. kaum erwarten, das der vor mir Platz macht etc.

Und wie schon erwähnt, Sonderrechte beinhalten sämtliche "Verkehrsverstöße", also auch Parken, Einbahnstraße etc.

Vgl. bitte nochmal die 35 und 38 StVO.


@Larusso

Freifahrtsschein würde ichs nicht nennen, da die mit Sicherheit auch "dokumentierte" Gründe benötigen.

Nur ist es halt generell ein Irrglaube, dass man nur mit Blaulicht etc. schnellfahren darf.
#
derjens schrieb:
crasher1985 schrieb:

Also so ganz stimmt das was du sagst nicht, Ich bin in der Feuerwehr und uns wird bei jeder Schlung geprädigt das weder Polizei noch Krankenwagen oder Feuerwehr ohne Blaulicht UND horn Sonderrechte haben!


Eben doch - was denkst du woher ich es weiß
Sonderrechte sind Sonderrechte - entweder man hat welche oder nicht.

Blaulicht + Horn ist nur dazu da "sich Platz" zu verschaffen.

Zwischen haben, anwenden und Dritten gegenüber kenntlich machen besteht natürlich ein Unterschied.

Wenn ich ohne Martinshorn Sonderrechte in Anspruch nehme, kann ich bspw. kaum erwarten, das der vor mir Platz macht etc.

Und wie schon erwähnt, Sonderrechte beinhalten sämtliche "Verkehrsverstöße", also auch Parken, Einbahnstraße etc.

Vgl. bitte nochmal die 35 und 38 StVO.


@Larusso

Freifahrtsschein würde ichs nicht nennen, da die mit Sicherheit auch "dokumentierte" Gründe benötigen.

Nur ist es halt generell ein Irrglaube, dass man nur mit Blaulicht etc. schnellfahren darf.




hab hier gerade mal ein Urtiel dazu rausgesucht:

ADAC schrieb:
Einsatzfahrzeuge genießen laut ADAC ausschließlich dann Sonderrechte, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. Fährt etwa ein Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht, muss der Beamte sich wie andere Verkehrsteilnehmer auch, an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten.

In dem vom ADAC vorgestellten Fall fuhr ein Polizeibeamter nur mit Blaulicht bei "rot" in eine Kreuzung ein. Der Querverkehr hatte zu diesem Zeitpunkt "grün". Um nicht mit dem Polizeiwagen zu kollidieren, musste ein Fahrzeug des Querverkehrs eine Vollbremsung durchführen. Dabei kam es zu einem Auffahrunfall. Ein nachfolgendes Fahrzeug konnte hinter dem plötzlich abbremsenden Pkw nicht mehr rechtzeitig anhalten.

Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 12 U 15/04, ADAJUR-Dokument Nr. 65873) handelte der Beamte damit verkehrswidrig. Er durfte sich nicht auf ein Sonderrecht für Einsatzfahrzeuge berufen, da er das Martinshorn nicht benutzte. Doch auch der Kläger, der den Unfall verursachte, muss sich eine Mitschuld von 50 Prozent anrechnen lassen. Er war nach Ansicht des Gerichts entweder nicht hinreichend aufmerksam oder hatte keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen eingehalten.

#
Auch der ADAC muss nicht immer richtig liegen  

Dein zitiertes Urteil sagt grob lediglich aus, dass der Polizist, welcher Sonderrechte in Anspruch nahm (über die rote Ampel fahren) trotzdem schuld hat, weil er die mit den Sonderrechten verknüftete "gebührender Berücksichtigung" nicht beachtete. Hinzu kommt, dass er kein Martinshorn verwendete, was letztendlich auch die Fahrzeuge welche grün hatten nicht veranlassen konnte, "Platz zu schaffen".


Ist ein kompliziertes Thema ich weiß, folgendes vereinfacht:

Sonderrechte hat man bei hoheitlichen Aufgaben/ Handlungen immer.
Um diese im Verkehr "durchzusetzten" benötigt man Wegerechte. Diese hat man nur bei Blaulicht + Sondersignal.

D.h. ohne Kennzeichnung der Inanspruchnahme von Sonderrechten (z.B. durch Blaulicht + Martinshorn) kann ich diese trotzdem ausüben (zu schnell fahren, falsch parken, ...) habe aber eine zusätzliche Sorgfaltspflicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern, weil für diese eben nicht die Inanspruchnahme sichtbar ist. (wie in deinem Urteil)

Zumal es ja zwischen Sonder- und Wegerecht noch unterschiedliche Anforderungen gibt, diese in Anspruch zu nehmen (höhere Hürden beim Wegerecht)


Klingt alles kompliziert und ich habe auch etwas gebraucht bis ich das ganze verstanden habe. Nur wird beides zu gerne verwechselt oder in einen Topf geworfen oder eben -wie in deinem Fall- sogar falsch gelehrt.


Glaub mir einfach  


Teilen