Der Verkehr (Alles rund um Verkehrspolitik / Autoverkehr etc.)
Thread wurde von skyeagle am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:02 Uhr um 16:02 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
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Ich würde behaupten, in Münster ist alles eher für Radfahrer ausgelegt, als für Autofahrer. Über die Radwege kann man nicht meckern. Gibt sogar nen Promenadenring um die komplette Innenstadt herum, der nur für Fahrradfahrer (und rechts und links Fußgänger) gedacht ist. Nun ja, 250.000 Einwohner, 500.000 Fahrräder.
Ich bin meine Schrottkarre beim Reichwein losgeworden:
Günthersburgallee 61 (direkt aufm Alleenring)
447343
Nette Menschen.
Und Eintrachtfans.
Gude,
danke für den Tipp, habe gerade mal angerufen.
Müsste sich die Kiste anschauen, viel wirds aber nicht mehr geben.
Durchaus verständlich bei knapp 290.000 KM Laufleistung.
Gern geschehen.
Taxi?
Wohl wahr. Als Autofahrer rege ich mich eher über die Radfahrer auf, aber es gibt nunmal Autofahrer, die wirklich ne Schraube locker haben. Sicherheitsabstand? Naja, 20 Zentimeter langen.
Bei Fahrradfahrern in der Stadt (hier in Wiesbaden, gut, die ist auch nicht fahrradfreundlich) kriege ich nur die Krise, wenn ich sie schön überhole mit Sicherheitsabstand und ich bei der nächsten Ampel entweder wieder überholt werde, weil er an den stehenden Autos sich vorbei schlängelt oder er auf den Bürgersteig umspringt, über die Fußgängerampel, die grün ist und dann wieder auf die Straße, um ihn dann 20 Sekunden später wieder zu überholen.
Ach ja, pupslahme Fahrradfahrer, die wie letztens im 1. Gang sich zu Tode strampeln in der Stadt auf gerader Straße mit 10 kmh.
Sollense doch machen, ich gehe dann aus Prinzip vom Gas und werde langsamer und langsamer und langsamer
Sicherheitsabstand ist halber Tacho...ich hab nachgemessen, das sind 7 cm
Polizei (3 Wagen ohne Blaulicht, also nicht im Einsatz) fährt mit ca. 140 auf der linken Spur an allen vorbei.
Rechtens?
Ich glaube nicht?
Stehe an der sparkasse gegenüber ist die Tankstelle.. auf einmal tuts nen Hieb.
Ich bin rüber um zu schauen was los ist und sehe das ein Auto in einem Hoftor steht jedoch sehe ich keinen fahrer.
Kurz drauf kommt einer aus der Tankstelle steigt ein und fährt weg.
ICh also in die Tankstelle und gefragt was da war. Die kassiererin war doch sehr verdutzt und erzählte mir das das Auto während der fahrer beim bzehalen war rückwärts runter gerollt ist.. dabei über die Hauptstraße und gegenüber in das Tor.
Was ein Glück da bei uns nicht soviel verkehr ist...
Der Unfallflüchtige kam 5 minute später zurück um sich um den Schaden zu kümmern^^
Evtl. doch. Für Sonderrechte braucht man weder Blaulicht noch Tatütata.
Was für Sonderrechte können hier gezogen werden?
"Von den Vorschriften dieser Verordnung [also den Verkehrsregeln] sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."
Deshalb können die bspw. auch "falsch" parken. Ist vom Prinzip her das gleiche.
Muss nicht solche "hoheitlichen Aufgaben" deutlich für andere Fahrteilnehmer angezeigt werden?
Könnte ja sonst ein Freifahrtschein für sämltiche Verkehrsverstöße sein.
So alla "Wir sind Hoheitlich unterwegs, wir dürfen das." :neutral-face
Also so ganz stimmt das was du sagst nicht, Ich bin in der Feuerwehr und uns wird bei jeder Schlung geprädigt das weder Polizei noch Krankenwagen oder Feuerwehr ohne Blaulicht UND horn Sonderrechte haben!
Eben doch - was denkst du woher ich es weiß
Sonderrechte sind Sonderrechte - entweder man hat welche oder nicht.
Blaulicht + Horn ist nur dazu da "sich Platz" zu verschaffen.
Zwischen haben, anwenden und Dritten gegenüber kenntlich machen besteht natürlich ein Unterschied.
Wenn ich ohne Martinshorn Sonderrechte in Anspruch nehme, kann ich bspw. kaum erwarten, das der vor mir Platz macht etc.
Und wie schon erwähnt, Sonderrechte beinhalten sämtliche "Verkehrsverstöße", also auch Parken, Einbahnstraße etc.
Vgl. bitte nochmal die 35 und 38 StVO.
@Larusso
Freifahrtsschein würde ichs nicht nennen, da die mit Sicherheit auch "dokumentierte" Gründe benötigen.
Nur ist es halt generell ein Irrglaube, dass man nur mit Blaulicht etc. schnellfahren darf.
hab hier gerade mal ein Urtiel dazu rausgesucht:
Dein zitiertes Urteil sagt grob lediglich aus, dass der Polizist, welcher Sonderrechte in Anspruch nahm (über die rote Ampel fahren) trotzdem schuld hat, weil er die mit den Sonderrechten verknüftete "gebührender Berücksichtigung" nicht beachtete. Hinzu kommt, dass er kein Martinshorn verwendete, was letztendlich auch die Fahrzeuge welche grün hatten nicht veranlassen konnte, "Platz zu schaffen".
Ist ein kompliziertes Thema ich weiß, folgendes vereinfacht:
Sonderrechte hat man bei hoheitlichen Aufgaben/ Handlungen immer.
Um diese im Verkehr "durchzusetzten" benötigt man Wegerechte. Diese hat man nur bei Blaulicht + Sondersignal.
D.h. ohne Kennzeichnung der Inanspruchnahme von Sonderrechten (z.B. durch Blaulicht + Martinshorn) kann ich diese trotzdem ausüben (zu schnell fahren, falsch parken, ...) habe aber eine zusätzliche Sorgfaltspflicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern, weil für diese eben nicht die Inanspruchnahme sichtbar ist. (wie in deinem Urteil)
Zumal es ja zwischen Sonder- und Wegerecht noch unterschiedliche Anforderungen gibt, diese in Anspruch zu nehmen (höhere Hürden beim Wegerecht)
Klingt alles kompliziert und ich habe auch etwas gebraucht bis ich das ganze verstanden habe. Nur wird beides zu gerne verwechselt oder in einen Topf geworfen oder eben -wie in deinem Fall- sogar falsch gelehrt.
Glaub mir einfach