amananana
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prothurk schrieb:
Meiner Meinung nach wäre es fair, realistisch (und sinnvoll), wenn alle die Wettbewerbe mit einem Jahr Verzögerung zu Ende spielen. Also natürlich nur, wenn dies aufgrund der entsprechenden Situation möglich ist.
ja, komisch, dass ich es genauso heute mit der Freundin diskutiert habe.
1 Jahr kein Fussball? Schwer vorstellbar, ist halt dann soi. Was das für Konsequenzen wirtschatlicher Art weiß ich nicht.
Typen wie Kind werden natürlich für die Auflösung von 50 +1 sein
amananana schrieb:Tafelberg schrieb:
1 Jahr kein Fussball?
Sieh´s doch mal so und zieh die Sommer- und Winterpause ab und zähl mal einen besch... Winter dazu - und schon bist "nur" noch bei einem halben Jahr.
Und dann noch die Nächte und die spielfreien Tage, die Länderspielpausen, schwupps, biste bei 3 Monaten.
amananana schrieb:Haliaeetus schrieb:
Gesetze sind abstrakt. Stört dich das? Verunsichert dich das?
ja/nein
OK, verstanden.
Und wenn Du es hier auszudiskutieren gedenkst, setze ich dich vor die Tür.
amananana schrieb:
Bitte mach, nur zu! Sorry, das ich in einem Forum diskutieren möchte. Dank Dir für die Rücksichtnahme!
Du diskutierst nicht, du zerfaserst, jammerst, hinterfragst die normalsten Dinge und wunderst dich das wir nur noch genervt sind... Dafür ist dieses verfi... Thema einfach zu ernst.
Ja, so ist das. Immer. Gesetze sind abstrakt. Stört dich das? Verunsichert dich das?
amananana schrieb:Haliaeetus schrieb:
Gesetze sind abstrakt. Stört dich das? Verunsichert dich das?
ja/nein
OK, verstanden.
Und wenn Du es hier auszudiskutieren gedenkst, setze ich dich vor die Tür.
amananana schrieb:
??? Ich kann gar keine Maßnahmen "haarklein zerlegen", weil ich ja noch nicht mal welche publik geworden sind, außer die Androhung der maximalen Höchststrafe mit 25.000 Euro wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.
Die Androhung bestand auch schon bei den bereits zuvor erlassenen Rechtsverordnungen wegen des Corona-Virus auf der Grundlage von den §§ 28, 32 IfSG. Der dazugehörige Ordnungswidrigkeitentatbestand ist in § 73 IfSG normiert:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html
Die Sanktionsmöglichkeit ist also nichts neues.
Basaltkopp schrieb:Versucht amananana doch schon die ganze Zeit.
Man kann Themen auch zerreden
amananana schrieb:
Ich wünschte Du hättest Recht. Wenn wir in ca. 2-3 Wochen (hoffentlich) ein positives Fazit mit allen Anrodnungen und vor allem Maßnahmen ziehen können, wäre ich der erste, der hier öffentlich eingesteht, ein "Thema zerredet zu haben".
Wir werden Dich dran erinnern. Ich bin mir sicher, dass die angeordneten Maßnahmen von einem Großteil der Bevölkerung eingehalten wird. Ob es was bringt wird man sehen. Leider hat man ja noch die beiden großen nicht zu ändernden Kontaktbereiche Arbeitsplatz und Einkaufen. Hier kann man nur mit sehr sehr viel Disziplin was bewirken.
Ja, so ist das. Immer. Gesetze sind abstrakt. Stört dich das? Verunsichert dich das?
Da werden sicher zunächst die üblichen Versammlungsplätze wie Parks etc. kontrolliert und weniger irgendwelche Experten, die sich zu dritt oder viert in ein Auto setzen und denken, sie haben es der Obrigkeit gezeigt.
Man kann Themen auch zerreden. Das wird sich dann zeigen was passiert.
Macht auf jeden Fall wenig Sinn, seitenlang darüber zu diskutieren ob man erschossen werden kann, wenn man zu dritt einkaufen fährt.
Macht auf jeden Fall wenig Sinn, seitenlang darüber zu diskutieren ob man erschossen werden kann, wenn man zu dritt einkaufen fährt.
amananana schrieb:
Nochmal, auch für Dich. Es geht nicht darum, mit welchen Begriffen ich "um mich werfe", sondern was morgen auf den Strassen geschieht bzw. nicht geschieht - und darum ob unsere Kontrollinstanzen für eine solche Situation mit geeigneten Maßnahmen bzw. Sanktionen auftreten werden.
Wenn alles halbwegs glatt abläuft, dann ok - vergiss meine Einwände.
Nein, darum geht's Dir nicht. Du zerlegst die jeweiligen Maßnahmen hier haarklein und willst jedes kleine Problem normiert wissen. Dabei bedienst Du Dich irgendwelcher Begriffe in Deiner Argumentation und forderst diesbezüglich antworten oder gar Belege und nun weichst Du aus. Und auf konkrete Nachfragen kommt dann nur, dass es Dir darum ja nicht ginge. Das kann es ja nun auch nicht sein.
skyeagle schrieb:
Du zerlegst die jeweiligen Maßnahmen hier haarklein und willst jedes kleine Problem normiert wissen.
??? Ich kann gar keine Maßnahmen "haarklein zerlegen", weil ich ja noch nicht mal welche publik geworden sind, außer die Androhung der maximalen Höchststrafe mit 25.000 Euro wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.
Bewirb dich doch mal, das Allgemeine Preußische Landrecht neu zu fassen. Hätte Vorteile für alle von uns.
amananana schrieb:
??? Ich kann gar keine Maßnahmen "haarklein zerlegen", weil ich ja noch nicht mal welche publik geworden sind, außer die Androhung der maximalen Höchststrafe mit 25.000 Euro wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.
Die Androhung bestand auch schon bei den bereits zuvor erlassenen Rechtsverordnungen wegen des Corona-Virus auf der Grundlage von den §§ 28, 32 IfSG. Der dazugehörige Ordnungswidrigkeitentatbestand ist in § 73 IfSG normiert:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html
Die Sanktionsmöglichkeit ist also nichts neues.
amananana schrieb:skyeagle schrieb:
Du zerlegst die jeweiligen Maßnahmen hier haarklein und willst jedes kleine Problem normiert wissen.
??? Ich kann gar keine Maßnahmen "haarklein zerlegen", weil ich ja noch nicht mal welche publik geworden sind, außer die Androhung der maximalen Höchststrafe mit 25.000 Euro wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.
Gott! Was muss dir das für einen Spaß bereiten hier mit dieser Korintenkackerei rumzunerven.
Jeder der nach ner Lücke sucht wird auch eine finden! Der ist dann halt ein Vollidiot. Nachdem was du hier in der letzten Woche abgelassen hast, könnte man ja fast vemuten, dass du einer bist, der ebendiese Lücke sucht.
In der systemischen Therapie nennt man Leute, die permanent das Haar in der Suppe finden, Leute die also ausschließlich das Problem sehen, egal wie sehr man sich um Lösungen bemüht, Kläger!
Für dich scheint mir diese Bezeichnung wie gemacht!
So. Das war jetzt der flache Ball!
Beim nächsten Mal nenn ich dich wieder einen Depp. Das würde sich noch besser anfühlen!
Leute, mal im Ernst. Es wird keine Gesinnungsprüfung geben, wenn man zu zweit nach draußen geht. Niemandem wird ein Strick gedreht werden, der die Freundin losschickt, um der Oma Joghurt zu kaufen. Es wird auch nicht in die Wohnzimmer rein regiert, wer da jetzt grad mit wem ein Bier trinkt.
Was man mit der Regelung unterbinden möchte, sind öffentliche Ansammlungen und größere private Feten, und das völlig zu Recht. Wer sich bislang vernünftig verhalten hat, wird keine weiteren Einschränkungen erfahren.
Was man mit der Regelung unterbinden möchte, sind öffentliche Ansammlungen und größere private Feten, und das völlig zu Recht. Wer sich bislang vernünftig verhalten hat, wird keine weiteren Einschränkungen erfahren.
amananana schrieb:
Grundsätzlich richtig. Aber Grauzonen und etwas drüber hinaus werden mit Sicherheit vorzufinden sein.
Ja, die wird es geben und auch Idioten, die sie suchen und nutzen werden. Von denen sollte man sich fern halten. Z. B. indem man einfach zuhause bleibt, wenn es geht.
In einem freien Land ist es nicht verboten scheiße zu sein. Ist aber trotzdem nicht erstrebenswert scheiße zu sein.
Da ich nicht bestimme was "Schwere" meint und genausowenig weiß, was "absoluter Vorsatz" sein soll, hat ich Dich ja um Aufklärung, am liebsten ja unter Beifügung einschlägiger Rechtsnormen. Ich hab das Gefühl, Du wirfst hier mit pseudojuristischen Begriffen um Dich ohne zu wissen was diese bedeuten oder ob diese überhaupt existieren. Damit tust Du Dir und uns keinen Gefallen.
Nochmal, auch für Dich. Es geht nicht darum, mit welchen Begriffen ich "um mich werfe", sondern was morgen auf den Strassen geschieht bzw. nicht geschieht - und darum ob unsere Kontrollinstanzen für eine solche Situation mit geeigneten Maßnahmen bzw. Sanktionen auftreten werden.
Wenn alles halbwegs glatt abläuft, dann ok - vergiss meine Einwände.
Wenn alles halbwegs glatt abläuft, dann ok - vergiss meine Einwände.
amananana schrieb:
Nochmal, auch für Dich. Es geht nicht darum, mit welchen Begriffen ich "um mich werfe", sondern was morgen auf den Strassen geschieht bzw. nicht geschieht - und darum ob unsere Kontrollinstanzen für eine solche Situation mit geeigneten Maßnahmen bzw. Sanktionen auftreten werden.
Wenn alles halbwegs glatt abläuft, dann ok - vergiss meine Einwände.
Nein, darum geht's Dir nicht. Du zerlegst die jeweiligen Maßnahmen hier haarklein und willst jedes kleine Problem normiert wissen. Dabei bedienst Du Dich irgendwelcher Begriffe in Deiner Argumentation und forderst diesbezüglich antworten oder gar Belege und nun weichst Du aus. Und auf konkrete Nachfragen kommt dann nur, dass es Dir darum ja nicht ginge. Das kann es ja nun auch nicht sein.
Mit mir will sicher keiner tauschen
sicher auch nicht, er hat im übrigen seine Bemerkung relativiert
@SGE Werneras Seehofer gerne Bundeskanzler wäre, wäre mir im übrigen neu, ist aber irrelevant.
Durch Corona Krise sind Röttgen und Merz übrigens völlig in der Defensive.
Heute abend Anne Will und fast zeitgleich maybrit Illner, die öff. rechtlichen überschlagen sich mit Sondersendungen.
@SGE Werneras Seehofer gerne Bundeskanzler wäre, wäre mir im übrigen neu, ist aber irrelevant.
Durch Corona Krise sind Röttgen und Merz übrigens völlig in der Defensive.
Heute abend Anne Will und fast zeitgleich maybrit Illner, die öff. rechtlichen überschlagen sich mit Sondersendungen.
amananana schrieb:
Dann nimm halt ´nen anderern Leistungsträger (Kevin oder Hinteregger z.B.). Du weisst aber schon, worauf ich prinzipiell hinaus will, oder?
Es müsste entsprechend geregelt sein, dass die Verträge etc. genau so um ein Jahr verlängert werden, quasi die Zeit der Pandemie ausgesetzt wird. Natürlich global, also Wettbewerb für Wettbewerb. Und mit langen Sperren für diejenigen, die sich nicht dran halten und es umgehen wollen.
Ob das durchsetzbar ist? Keine Ahnung! Aber es wäre einfach die fairste und sicherste Lösung. Ein Jahr lang Auszeit um alles zu regeln und es danach vielleicht sogar nachhaltig besser zu machen. Dazu bedarf es aber auch einen echten Wandel in jeder Hinsicht.
skyeagle schrieb:
Beleg du doch bitte erst mal absoluten Vorsatz mit dem Gesetz. Was meinst Du denn mit Schwere des Delikts und wie willst Du diese denn festgestellt wissen?
Wie schon als Beispiel erwähnt:
A) ich organisiere im Ostpark eine Corona-Party im Internet
B) ich gehe mit meiner Mutter zum Aldi einkaufen und hole vorher noch ihre Schwester ab, die mitkommt
Beides verstösst gegen die Anordnung, aber siehst Du keine Unterschiede in Sachen "Schwere" oder "absoluten Vorsatz"?
Fall 1 ist definitiv nicht strafbar. Wenn Du zu einer Party einladen würdest käme eh niemand.
Da ich nicht bestimme was "Schwere" meint und genausowenig weiß, was "absoluter Vorsatz" sein soll, hat ich Dich ja um Aufklärung, am liebsten ja unter Beifügung einschlägiger Rechtsnormen. Ich hab das Gefühl, Du wirfst hier mit pseudojuristischen Begriffen um Dich ohne zu wissen was diese bedeuten oder ob diese überhaupt existieren. Damit tust Du Dir und uns keinen Gefallen.
amananana schrieb:
Wieder mal muss ich hoffen, dass ich Unrecht habe.
Hast Du, ganz sicher.
Da muss ich mich anschließen. Dieses beinahe krampfhafte Hinterfragen der Beschlüsse wirkt nur mehr zweifelhaft.
amananana schrieb:
Wieder mal muss ich hoffen, dass ich Unrecht habe.
Hast Du, ganz sicher.
Ich begreife Dich nicht: Es gibt erstmal Instanzen vor Ort, die entscheiden (müssen), ob die Gesetze -sprich Sanktionen/Strafen- in einer solchen Ausnahmesituation- überhaupt folgen werden.
Hierbei handelt es sich nicht um ein Tempoverstoss oder ein Rote-Ampel-Vergehen. Hierbei muss die Schwere des Delikts sofort an Ort und Stelle von Polizisten festgestellt werden - und ob diese Schwere des Delikts (hinzu kommt noch ob absoluter Vorsatz oder nicht) in einer solchen Situation (Ausgangssperre o.ä.) gesetzlich verfasst ist. Kannst Du das sagen oder - besser noch - mit Gesetzesauszügen belegen?
Hierbei handelt es sich nicht um ein Tempoverstoss oder ein Rote-Ampel-Vergehen. Hierbei muss die Schwere des Delikts sofort an Ort und Stelle von Polizisten festgestellt werden - und ob diese Schwere des Delikts (hinzu kommt noch ob absoluter Vorsatz oder nicht) in einer solchen Situation (Ausgangssperre o.ä.) gesetzlich verfasst ist. Kannst Du das sagen oder - besser noch - mit Gesetzesauszügen belegen?
Kostic ist eh gesperrt.
amananana schrieb:
Dann nimm halt ´nen anderern Leistungsträger (Kevin oder Hinteregger z.B.). Du weisst aber schon, worauf ich prinzipiell hinaus will, oder?
Es müsste entsprechend geregelt sein, dass die Verträge etc. genau so um ein Jahr verlängert werden, quasi die Zeit der Pandemie ausgesetzt wird. Natürlich global, also Wettbewerb für Wettbewerb. Und mit langen Sperren für diejenigen, die sich nicht dran halten und es umgehen wollen.
Ob das durchsetzbar ist? Keine Ahnung! Aber es wäre einfach die fairste und sicherste Lösung. Ein Jahr lang Auszeit um alles zu regeln und es danach vielleicht sogar nachhaltig besser zu machen. Dazu bedarf es aber auch einen echten Wandel in jeder Hinsicht.
Und dann noch die schlechten Halbzeiten, die man sowieso lieber nicht gesehen hätte...
Duck und weg..