Doomsday
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Knueller schrieb:
http://www.hr-online.de/servlet/de.hr.cms.servlet.IMS?enc=d3M9aHJteXNxbCZibG9iSWQ9MTA1ODE5MTMmd2lkdGg9NTg1JmhlaWdodD00MzkmaWQ9Mzc1MzgzMzg_
Das Bild ist irgendwie krass.
Die machen das einzig richtige: Weggucken! Kann sich auch keiner mit ansehen tipp ich mal. Vielleicht sollte ihnen aber einer mal sagen, dass sie doch beim weggucken bidde den Ball im Auge behalten sollen sonst wird das nie was.
sgevolker schrieb:Pedrogranata schrieb:
Wundert mich nicht, daß sie jetzt schon jaulen.
Insgeheim haben sie nämlich inzwischen doch die Hosen voll, auf das falsche Pferd gesetzt und das richtige verjagt zu haben.
Bist Du Funkel oder Eintracht Fan?
Lass es, hat keinen Sinn. Der wäre doch froh wenn die Eintracht absteigt nur um sagen zu können "seht her, ich hatte recht"
AgentZer0 schrieb:Rahvin schrieb:
Warum nennst du Caio Ciao?
Tja wir haben jetzt nicht nur Meier und Mayer sondern auch Caio und Ciao kriegst wieder nix mit ,-)
Filzlaus der Bericht von eintracht.de ist also von dir? Oder bilde ich mir nur ein, dass ich das schon mal gelesen habe?
Nicht zu vergessen Totski, unser ukrainischer Neuzugang von Stahl Novopskov
WaldhofunddieSGE schrieb:AgentZer0 schrieb:
Aus Deutschland liege ein konkretes Angebot vor, und zwar von einem der drei Bundesliga-Aufsteigern (Freiburg, Mainz oder Nürnberg). Nach derzeitigem Verhandlungsstand werde Bolatti jedoch in seine argentinische Heimat zurückkehren, so Möbus.
Igitt aber hoffentlich nicht Mainz als Ersatz für den verletzten Polanski, dann lieber *husch husch* zurück nach Argentinien lieber Herr Bolatti
Wenn der uns schon zu teuer ist, woher soll dann Mainz das Geld nehmen !
Verstehe ich nicht!!
Die haben bestimmt ihre Bonbonfabriken hochgefahren. Anstatt damit zu schmeißen verkaufen sie die Dinger.
hr-online
Bolatti wird wohl kein Eintracht-Profi
http://www.hr-online.de/website/rubriken/sport/index.jsp?rubrik=7454&key=standard_document_37502620
Sei nicht dumm, komm nach Frankfurt
Bolatti wird wohl kein Eintracht-Profi
http://www.hr-online.de/website/rubriken/sport/index.jsp?rubrik=7454&key=standard_document_37502620
Sei nicht dumm, komm nach Frankfurt
DeniseL schrieb:
Einige scheinen wirklich etwas realitätsfremd zu sein... In Zeiten, wo viele Millionen Menschen Hunger leiden müssen, oder durch Krankheit, deren Heilung sie nicht finanzieren können, in die absolute Armut abrutschen und wirklich nichts, aber gar nichts mehr haben usw., da kommen ein paar Leute daher und wollen allen Ernstes in ein Entertainment-Business, dass mit Millionen und Milliarden um sich schmeißt, ihr Geld hineinbuttern, damit ein Profi geholt werden kann, der soviel verdient, wie normale Leute in zwei Leben nicht!?!?! Das kann bitte nicht euer Ernst sein. Aber soweit scheint es tatsächlich schon gediegen zu sein, Brot und Spiele...
Der erste vernünftige Beitrag den ich zum Thema lese.
Frankfurter-Bob schrieb:Doomsday schrieb:Hammersbald schrieb:
Um mal ein im Vergleich mit der Situation im Iran überhaupt nicht wichtiges Thema anzusprechen:
http://www.bild.de/BILD/sport/fussball/bundesliga/vereine/frankfurt/2009/07/09/michael-skibbe/skibbe-12782837-mbqf,templateId=renderScaled,property=Bild,width=465.jpg
weiße Socken, hochgezogen bis zum Geht-Nicht-Mehr, dazu Badelatschen... Hilfe! Ich will Funkel zurück!
Ist mir auch als erstes ins Auge gesprungen. Skippy sitzt da wie Blassido Domingo in der Sonne vor ner Scheune und hält ein Schwätzchen mit der Bild. Ich an seiner Stelle hätte noch locker meinen Fuß auf dem Knie abgestützt.
Hat Skibbe etwa auch ne Schatzkarte auf dem Rücken?
Endlich finden wir die Detari-Millionen!
Hammersbald schrieb:
Um mal ein im Vergleich mit der Situation im Iran überhaupt nicht wichtiges Thema anzusprechen:
http://www.bild.de/BILD/sport/fussball/bundesliga/vereine/frankfurt/2009/07/09/michael-skibbe/skibbe-12782837-mbqf,templateId=renderScaled,property=Bild,width=465.jpg
weiße Socken, hochgezogen bis zum Geht-Nicht-Mehr, dazu Badelatschen... Hilfe! Ich will Funkel zurück!
Ist mir auch als erstes ins Auge gesprungen. Skippy sitzt da wie Blassido Domingo in der Sonne vor ner Scheune und hält ein Schwätzchen mit der Bild. Ich an seiner Stelle hätte noch locker meinen Fuß auf dem Knie abgestützt.
Also schön, dann geb ich auch mal meinen Senf dazu ab...
Nach der Rechtsprechung ist eine Selbstbeurlaubung durchaus tauglicher Tatbestand einer außerordentlichen Kündigung. Wenn ein Vertragspartner objektiv den genannten Pflichtverstoß begangen hat, so wird vermutet, dass dieser Pflichtverstoß auch rechtswidrig und schuldhaft begangen wurde. Das heißt, dass der betreffende Vertragspartner darlegen muß, dass es Rechtfertigungsgründe gab oder das ihn kein Verschulden traf.
Auch wenn ein rechtswidriger und schuldhafter Pflichtverstoß des Arbeitnehmers vorliegt, kann der Arbeitgeber nur dann eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn diese verhältnismäßig ist. Sie muß "ultima ratio" sein, d.h. es darf kein milderes Mittel geben, um die durch den Pflichtverstoß entstandene Störung des Arbeitsverhältnisses zu beseitigen.
Als milderes Mittel ist in vielen Fällen eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers denkbar oder wie in diesem Fall, eine Geldstrafe. In bestimmten Fällen ist eine Abmahnung allerdings kein taugliches "milderes Mittel", so vor allem bei Pflichtverstößen im Vertrauensbereich. Ein derartiger Pflichtvertoß im Vertrauensbereich liegt hier aber meiner Meinung nach, und übrigens auch der von MS, vor. Petko hat mit seinem Verhalten die Mannschaft und seinen Trainer im Stich gelassen indem er unerlaubt vom Training, einer für ihn verbindlichen Tätigkeit laut Arbeitsvertrag fernblieb. Erschwerend kommt noch hinzu, dass Petko und MS im Vorfeld telefoniert haben und eine Verabredung zur gemeinsamen Fahrt mit der Mannschaft ins Trainingslager vorlag, glaubt man den Aussagen von MS. In solchen Fällen geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Abmahnung nicht zu einer Verbesserung des gestörten Arbeitsverhältnisses beitragen kann.
Als milderes Mittel kommt oft auch eine ordentliche Kündigung in Betracht. Auch sie beendet das Arbeitsverhältnis, doch beläßt sie dem Gekündigten die Kündigungsfrist und belastet ihn daher nicht so sehr wie eine außerordentliche Kündigung. Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel noch Urlaubsansprüche hat (im konkreten Fall die Fifa Regelung nach der einem Spieler eine gewisse Anzahl an freien Tagen nach einem Turnier zusteht), die eine Beurlaubung für die Dauer der Kündigungsfrist erlauben, kann der Arbeitgeber gehalten sein, statt einer außerordentlichen eine ordentliche Kündigung auszusprechen.
Auch wenn die bisherigen Prüfungspunkte gegen den gekündigten Arbeitnehmer sprechen, ist trotzdem weiterhin eine umfassende Abwägung zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Interesse des Arbeitnehmers an der Einhaltung der Kündigungsfristen vorzunehmen.
Diese Abwägung kann durchaus zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen. So kann es bei der Interessenabwägung zu seinen Gunsten sprechen, wenn er zum Beispiel bereits sehr lange ohne Beanstandungen beschäftigt war. Bei der Abwägung spielt auch die soziale Situation des Arbeitnehmers eine Rolle, d.h. sein Lebensalter, Unterhaltsverpflichtungen sowie seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Im konkreten Fall kann von einer sehr langen Beschäftigung des Arbeitnehmers keine Rede sein. Er ist erst im Winter zum Verein gestoßen. Des weiteren ist hier von einer durchaus gefestigten sozialen Situation des Arbeitnehmers auszugehen. Schließlich verdient ein Bundesligaspieler durchaus so viel, dass er davon ohne weiteres Rücklagen bilden kann. Betrachtet man seine bisherigen Leistungen im Verein, so kann man zu dem Schluß kommen, dass Petkos Chancen auf dem Arbeitsmarkt, zumindest in der ersten Bundesliga, eher gering sind. Glaubt man diversen Gerüchten in einschlägigen Internetmedien, so besteht Interesse an seiner Person seitens diverser ausländischer Fußballvereine ua aus England und Schottland.
Eine außerordentliche Kündigung erscheint mir unter diesen Gesichtspunkten als unverhältnismäßig und mit wenig Aussicht auf Erfolg. Eine ordentliche Kündigung hingegen durchsetzbar, wenn man es denn darauf ankommen lassen würde.
Nach der Rechtsprechung ist eine Selbstbeurlaubung durchaus tauglicher Tatbestand einer außerordentlichen Kündigung. Wenn ein Vertragspartner objektiv den genannten Pflichtverstoß begangen hat, so wird vermutet, dass dieser Pflichtverstoß auch rechtswidrig und schuldhaft begangen wurde. Das heißt, dass der betreffende Vertragspartner darlegen muß, dass es Rechtfertigungsgründe gab oder das ihn kein Verschulden traf.
Auch wenn ein rechtswidriger und schuldhafter Pflichtverstoß des Arbeitnehmers vorliegt, kann der Arbeitgeber nur dann eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn diese verhältnismäßig ist. Sie muß "ultima ratio" sein, d.h. es darf kein milderes Mittel geben, um die durch den Pflichtverstoß entstandene Störung des Arbeitsverhältnisses zu beseitigen.
Als milderes Mittel ist in vielen Fällen eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers denkbar oder wie in diesem Fall, eine Geldstrafe. In bestimmten Fällen ist eine Abmahnung allerdings kein taugliches "milderes Mittel", so vor allem bei Pflichtverstößen im Vertrauensbereich. Ein derartiger Pflichtvertoß im Vertrauensbereich liegt hier aber meiner Meinung nach, und übrigens auch der von MS, vor. Petko hat mit seinem Verhalten die Mannschaft und seinen Trainer im Stich gelassen indem er unerlaubt vom Training, einer für ihn verbindlichen Tätigkeit laut Arbeitsvertrag fernblieb. Erschwerend kommt noch hinzu, dass Petko und MS im Vorfeld telefoniert haben und eine Verabredung zur gemeinsamen Fahrt mit der Mannschaft ins Trainingslager vorlag, glaubt man den Aussagen von MS. In solchen Fällen geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Abmahnung nicht zu einer Verbesserung des gestörten Arbeitsverhältnisses beitragen kann.
Als milderes Mittel kommt oft auch eine ordentliche Kündigung in Betracht. Auch sie beendet das Arbeitsverhältnis, doch beläßt sie dem Gekündigten die Kündigungsfrist und belastet ihn daher nicht so sehr wie eine außerordentliche Kündigung. Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel noch Urlaubsansprüche hat (im konkreten Fall die Fifa Regelung nach der einem Spieler eine gewisse Anzahl an freien Tagen nach einem Turnier zusteht), die eine Beurlaubung für die Dauer der Kündigungsfrist erlauben, kann der Arbeitgeber gehalten sein, statt einer außerordentlichen eine ordentliche Kündigung auszusprechen.
Auch wenn die bisherigen Prüfungspunkte gegen den gekündigten Arbeitnehmer sprechen, ist trotzdem weiterhin eine umfassende Abwägung zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Interesse des Arbeitnehmers an der Einhaltung der Kündigungsfristen vorzunehmen.
Diese Abwägung kann durchaus zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen. So kann es bei der Interessenabwägung zu seinen Gunsten sprechen, wenn er zum Beispiel bereits sehr lange ohne Beanstandungen beschäftigt war. Bei der Abwägung spielt auch die soziale Situation des Arbeitnehmers eine Rolle, d.h. sein Lebensalter, Unterhaltsverpflichtungen sowie seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Im konkreten Fall kann von einer sehr langen Beschäftigung des Arbeitnehmers keine Rede sein. Er ist erst im Winter zum Verein gestoßen. Des weiteren ist hier von einer durchaus gefestigten sozialen Situation des Arbeitnehmers auszugehen. Schließlich verdient ein Bundesligaspieler durchaus so viel, dass er davon ohne weiteres Rücklagen bilden kann. Betrachtet man seine bisherigen Leistungen im Verein, so kann man zu dem Schluß kommen, dass Petkos Chancen auf dem Arbeitsmarkt, zumindest in der ersten Bundesliga, eher gering sind. Glaubt man diversen Gerüchten in einschlägigen Internetmedien, so besteht Interesse an seiner Person seitens diverser ausländischer Fußballvereine ua aus England und Schottland.
Eine außerordentliche Kündigung erscheint mir unter diesen Gesichtspunkten als unverhältnismäßig und mit wenig Aussicht auf Erfolg. Eine ordentliche Kündigung hingegen durchsetzbar, wenn man es denn darauf ankommen lassen würde.
Fenin? Ama? Merkste selber ne?