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Dortelweil-Adler

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Bigbamboo schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:

Rein vom Gesetzestext her muss er es jeden Morgen bei mir zu Hause überprüfen bevor ich losfahre. ...


Hätte auch so seine Vorteile. Dann kann er ja gleich frische Brötchen mitbringen und Deine Kinder zu Schule fahren.    

Vor allem könnte er mich fahren. Dann bräuchte ich allerdings keinen Führerschein mehr.

DA
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Einer schreibt's vom Anderen ab im Internet und irgendwann ist es die Wahrheit - aber keiner weiss tatsächlich was in BGH VRS 34, 354 drinsteht - wer kann das nachschauen?

DA
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Fan-tastisch. DaZke.

DA
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gotcha24 schrieb:
rein vom Bauchgefühl her würde ich sagen das er es über ein "vertragliche Regelung" a la "Der Fahrzeugführer erklärt sich einverstanden, im Falle des Verlustes der Fahrerlaubnis, dies dem Fahrzeughalter unverzüglich mitzuteilen und in Folge dessen das Führen des Kraftfahrzeuges zu unterlassen" auf der sicheren Seite sein - oder sehe ich das falsch?

Rein vom Gesetzestext her, macht er sich in der Tat strafbar, wenn er es nicht überprüft, also zulässt.  

Rein vom Gesetzestext her muss er es jeden Morgen bei mir zu Hause überprüfen bevor ich losfahre. Und nicht nur alle 6 Monate wie manche Internetjuristen behaupten.

DA
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Luzbert schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:

Unser Fuhrparkleiter hat Angst ins Gefängnis zu kommen wenn er nicht alle paar Wochen überprüft dass alle Dienstwagenbesitzer auch tatsächlich einen Führerschein haben.


Hast Du mal mit Deinen Kollegen gesprochen oder macht der das nur bei Dir?    


Also was ich beim googeln rausgefunden habe ist dass es ein paar Einzelmeinungen gibt - aber offensichtlich weder ein höchstrichterliches Urteil oder auch nur irgendeinen Fuhrparkleiter der tatsächlich im Gefängnis gelandet wäre.
Mal abgesehen davon dass es eher unwahrscheinlich wäre wenn jemand seinen Führerschein mit einem anderen Fahrzeug verlöre als dem Firmenfahrzeug was dann zwangsläufig zur Kenntnis des Fuhrparkleiters käme.

DA
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§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1.eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3.vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.


Unser Fuhrparkleiter hat Angst ins Gefängnis zu kommen wenn er nicht alle paar Wochen überprüft dass alle Dienstwagenbesitzer auch tatsächlich einen Führerschein haben.

Ist seine Angst berechtigt, ist das paranoid oder liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen? Muss er das nicht nur einmal prüfen, bei Ausgabe des Fahrzeugs? Kann er sich nicht mit einer Erklärung der Fahrzeugbesitzer entlasten?

Wer kann dazu was beitragen?

DaZke im Voraus

DA
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Bigbamboo schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:

Es ist m.E. der falsche Weg, junge Leute dazu zu ermutigen keinen Respekt zu haben, zu feige zu sein für die Konsequenzen einzustehen und stattdessen wegzulaufen um sich gewaltsam der Feststellung der Personendaten zu entziehen.
...


Offensichtlich hat der junge Mann, der hier die Diskussion begonnen hat, ja durchaus einen Hang zum Fußball. Wenn er ab und an mal in's Stadion geht, wird er die Gesetzte von Aktion und Reaktion schon relativ fix verinnerlichen.

Ich finde es aber durchaus auch wichtig, dass bereits junge Leute verinnerlichen, dass die Polizei eben nicht Recht spricht und sich genau so an die Gesetzte zu halten hat, wie der einfach Bürger. Es ist nämlich durchaus auch Aufgabe eben diesen Polizisten auf die Finger zu schauen.

 

Und woher wissen wir dass die Polizisten nicht gerade genau so viel Gewalt angewendet haben wie sie es rechtmäßig gedurft hätten?
Dass Polizisten gar keine Gewalt ausüben dürfen stimmt ja nun so auch nicht?

DA
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Das ist ja nun wahrlich nicht so der Kracher dass das nicht jeder stechen könnte.

DA
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Dirty-Harry schrieb:

Für mich war der Sachverhalt klar beschrieben: Mehrfache Körperverletzung( auch das asthma-spray gehört dazu).
Hier geht es doch nur um diesen Sachverhalt, der nicht damit erklärt werden und legitimiert werden kann, daß es auch nette und gute Polizisten gibt( wäre ja noch schöner wenn es nicht so wäre, die sind von "Amtswegen" verpflichtet).

Ich möchte meine oben gemachten Ausführungen noch ergänzen:

Wenn mein Sohn in dieser Gruppe gewesen wäre, wäre die Anzeige schon längst erfolgt.

Selbst wenn tatsächlich der schlimmste Fall eintreten sollte und die Anzeige evtl.keinen Erfolg hat ( bei allen Anzeigen und Gerichtsverfahren gibt es keine Garantie für Erfolg) zeigt man diesen Kerlen , daß es so nicht geht.

Zu einer Anzeige intern und gegenüber der Staatsanwaltschaft Stellung zu nehmen macht den betreffenden Polizisten bestimmt keinen Spaß( Arbeit, Ärger, Angst vor einem Urteil und Sanktionen). Verurteilung des Polizisten oder Freispruch, der wird sich bei künftigen Einsätzen definitiv daran erinnern Lohnt sich also in jedem Fall !!

Deswegen möchte ich unseren jungen Forumsteilnehmer ausdrücklich dazu ermutigen.



Es ist m.E. der falsche Weg, junge Leute dazu zu ermutigen keinen Respekt zu haben, zu feige zu sein für die Konsequenzen einzustehen und stattdessen wegzulaufen um sich gewaltsam der Feststellung der Personendaten zu entziehen.

§ 113 StGB
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder

2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


Es wäre wesentlich schöner wenn Du sie ermutigt hättest keine anderen Leute anzupöbeln. Egal ob Polizisten oder nicht.

Damit rechtfertige ich nicht die mögliche (!) übertriebene Amtsgewalt für die uns nur eine etwas subjektive und durch Alkohol getrübte Darstellung vorliegt.

DA
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Herzlichen Glückwunsch und
alles Gute, Glück und Gesundheit und ganz viele
Betrachte Dich als gedrückt,
Micha
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Eintrachtfan-1992 schrieb:
Bembel_des_Todes schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Biste jetzt im Bett oder schon wieder aufm Spielplatz?

wo genau soll er denn jetzt hin statt auf den spielplatz? was sind die alternativen? ich habe nicht den eindruck, dass er konstruktiven vorschlägen gegenüber abgeneigt ist.  


Ne,  ,-) nur eigentlich ist es ja auch Sache der Stadt, so etwas in die Hand zu nehmen. Mehr als darauf hinweisen können wir ja auch nicht.


Genau, so ist es richtig!

Nach dem Staat schreien, weil man zu faul ist sich seinen eigenen ***** hinterher zu tragen - aber wehe die Staatsgewalt will für Ruhe sorgen oder - um Gottes Willen - mal ein paar Ausweise kontrollieren. DAnn gibt's Bambule.

Du solltest mal Deine Werte überprüfen, sonst wirst Du im Leben keinen Spaß haben.

DA
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Bigbamboo schrieb:
FanTomas schrieb:

Sonst ist aber alles noch in Ordnung? Es geht mir halt auf den Sack, wenn die Polizei wegen solchem Muckefug anrücken muss, wenn ich 92 geboren bin, sollte ich halt nicht "mit 15 Freunden in der Gasse nachts" saufen, sondern dezent im Partykeller. Wenn dann die Rotzlöffel (sie Selbstbezichtigung Ausgangsbeitrag) dann auch noch mangels Respekt vor Erwachsenen/Ordnungsamt/Polizei frech werden, diese Lapalie eskaliert, die Aufbereitung des Vorfalls auf Kosten der Allgemeinheit (Steuergelder) aufgebauscht wird, ärgert mich das ungemein. Ich war zwar nicht dabei, du aber genausowenig!!!  

Polizisten haben nicht zuzuschlagen - eigentlich ganz einfach.

Ich verstehe Deinen Ansatz - er ist und bleibt aber weltfremd. Zu guter Letzt sind es eben auch nur Menschen die Fehler machen. Für keine-Fehler-machen werden sie schon mal zu schlecht bezahlt. Ich bin alles andere als ein Polizeifan ... aber das hat ja wer anders auch schön geschrieben:
peter schrieb:
@propain

ich bin ganz sicher kein polizeifan. aber es ist einfach so, dass es ein paar sachen gibt, bei denen man sich darauf verlassen kann wie es ausgeht.

zu versuchen eine klapperschlange zu streicheln, biker mit "na ihr schwucheln" begrüßen, zu mike tyson "nigg*r" sagen, alles keine guten ideen. so wenig wie polizisten anpöbeln.

das ist so etwas wie ein naturgesetz. wenn man älter wird begreift man das.

in einer besseren welt lachen alle zusammen und finden das witzig, in der aktuellen welt sammeltt man unerfreulichen erfahrungen.

und nicht jeder der sich eine faust einfängt hat es nicht verdient. aber das weißt du auch.

gruß,

peter



DA
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adler-boy schrieb:
An alle Lackschuhträger!!!
Es gibt kein schlechtes Wetter (Bodenverhältnisse)
es gibt nur schlechte Kleidung. ,-)  


Richtig. Wovon redet ihr alle? Ich war mit dem Motorrad da. Als ich zu Hause ankam war alles wieder ziemlich sauber.

DA
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Alles Liebe und Gute auch von mir!

DA
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Alles Guude ahler Norwescher,



Liebe Grüße

Micha
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dawiede schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
puppe schrieb:
Ja gezielte Beschreibung. So zwischen 1,70 und 1,80 groß und zwischen 23 und 30 Jahre, kann ich schlecht einschätzen. Schlank. Haarfarbe unbekannt, war ja kalt und er hatte seine kapuze übern kopf gezogen. Mmh, ja und mehr kann ich auch nicht mehr zeigen, leider.


Hattest Du nicht "Mann" gesucht? Vielleicht sollten wir erst mal "Mann" definieren.

DA


ok....dann faellst du schon mal raus


Lass den Beißreflex stecken ich nehme sie Dir schon nicht weg.

DA
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puppe schrieb:
Ja gezielte Beschreibung. So zwischen 1,70 und 1,80 groß und zwischen 23 und 30 Jahre, kann ich schlecht einschätzen. Schlank. Haarfarbe unbekannt, war ja kalt und er hatte seine kapuze übern kopf gezogen. Mmh, ja und mehr kann ich auch nicht mehr zeigen, leider.


Hattest Du nicht "Mann" gesucht? Vielleicht sollten wir erst mal "Mann" definieren.

DA
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El-Toro schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
Mischmaschfinanzierungen die Bauspar- oder LV-Verträge enthalten sind in jedem Fall nur für einen günstig: Die Bank. Finger weg.

DA


Es sei denn, man hat geparktes Kapital, dass man nur schrittweise als Sondertilgung in die Immobilie fließen lassen will...  ,-)  

Imho nur wenn man ds letzte Wort durch "kann" ersetzt. Bei "will" würde mich die Anlgaeform interessieren die Dir über sagen wir 10 Jahre eine Rendite garantiert die höher ist als der Darlehenszins zuzüglich der horrenden eingebauten Gebühren in die genannten Verträge.

Dortelweil-Adler schrieb:

Nach wie vor interessieren würde mich diese Bank hier:

Paramounti schrieb:
SGE-Papa schrieb:
Wie Stefano schon sagte: 1) Mehr EK ist meistens billigerer Zins, denn wenn die Bank weniger an Wert beleihen muss gibt sie das geringere Risiko über den Zins weiter.


zu 1) Das ist ein Märchen. Wenn Du jemanden hast der 30% EK bringt aber Kreditrate > 40% des Netto dann ist der Zins höher als bei jemandem der 100% finanzieren will aber Kreditrate <30%. Bei uns hätte es keinen Unterschied gemacht ob mit oder ohne EK beim Zins

Diese Bank würde ich gerne mal kennenlernen.

DA


Hat bei Euch die momentane wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, also mehr Luft beim Kapitaldienst, eine Auswirkung?
DA
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Jonas_SGE schrieb:
Schobberobber72 schrieb:

Ich dachte dabei ehrlich gesagt auch nicht an einen Golf IV für 7.000.-, sondern eher an die Kategorie Hasenkiste im dreistelligen Bereich

Ist aber letztlich natürlich Deine Sache und eine Frage der Kohle. Meine Eltern hätten mich damals allerdings gesteinigt, wenn ich auf die Idee gekommen wäre, 15.000.- bis 20.000.-  Mark für mein erstes Auto ausgeben zu wollen. Wurscht, ob ich´s zur Verfügung gehabt hätte oder nicht  


Eine Hasenkiste im 3-stelligen Bereich ist das unsinnigste was man machen kann, mMn. Wenn ich mir jetzt ein 15 Jahre alten Fiesta oder so kauf, der als auseinander fällt, gerade durch den TÜV kommt und man als Kosten mit hat und keine Airbags, halte ich das für mehr als unsinnig. Wenn man zu dem noch das Geld ersparrt hat für ein vernünftiges Auto, ist es sinnvoller sich gleich eins zu kaufen, was die nächsten mind. 5 Jahre hält. Das ich es in Graben setze oder gegen einen Baum, ist natürlich mein Risiko, wo ich selbst (zumindestens meistens) verantwortlich bin.

Du musst es ja wissen. Wenn Du es eh besser weißt, dann frag halt nicht. Was Schobbe da schreibt ist absolut richtig.
Mein erstes Auto hat 1100 DM gekostet mein zweites 600 DM und mein drittes 1000 DM. Damit bin ich ca. 4 Jahre durch die Welt gekommen. Dann habe  ich einen Neuwagen gekauft für rund 16000 DM und das war die größte Fehlinvestition aller Zeiten. Der war nämlich nach weiteren 4 Jahren nicht mal mehr die Hälfte wert.
Wenn Du Deine sauer verdiente Kohle vernichten willst, dann mach das. Viel Spaß.

DA
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zitrone schrieb:
so jetz muss ich auch mal meinen senf dazugeben :P
also ich bin auch azubi als kfz-mechatroniker bei fiat.

sowie ich das von unseren leuten ausm verkauf mitbekommen habe, bekommst du mittlerweile nen NEUEN grande punto (basic ausstattung ohne klima leider :S) für schlappe 6.500€!!
bei dem motor bin ich mir nicht so sicher... entweder is das der mit 65 oder der mit 77PS!

jetzt fragst du dich bestimmt wie der preis zusammenkommt gelle :P?
ein neuer punto kostet in der basic version um die 9.000-10.000€, fiat selber hat wegen der flaute in der Kraftfahrzeugindustrie die preise nochmal gesenkt und dann jetz vor ein paar wochen nochmal ein spaarpaket rausgebracht was den preis bei VERSCHIEDENEN MODELLEN (u.a. panda,punto) um satte 2.500€ senkt.
kannst ja mal zu einem fiat händler gehen und dich da erkundigen :P denn ich find nen NEUWAGEN für grad mal 6.500€ bzw. 7.000€ is schon was schönes (bin jetz selber 18. geworden und sobald ich meinen führerschein fertig hab werde ich da wohl auch zuschlagen^^)

und nochwas... fiat is nich mehr so wie früher bei denen hat sich in sachen technik und durchhaltevermögen so einiges getan


IMHO: 65 bzw 77 PS sind für die meisten Leute und ganz sicher für einen Fahranfänger, auch im 2. Lehrjahr, mehr als genug.


Unabhängig davon ist es mir ein Rätsel wie ein 18-jähriger Mensch für 5 km auf die Arbeit ein Auto benutzen kann und will. Da schwillt mir der Kamm. Wobei, mit 18 war ich auch so faul

DA