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IQ20

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reggaetyp schrieb:
reggaetyp schrieb:
YZ schrieb:
M ist Gegentribüne, Höhe Mittellinie. klick


Okay, sieht ja eher nach neutralen Plätzen aus. Wenn das so ist, eine Unverschämtheit.


Gerade mal nachgeschaut: M-S werden als Heimbereich in der Stadionordnung ausgewiesen. Insofern finde ich das in Ordnung.
Wie gesagt, mir gehen die Nervensägen, die bei uns auf der Gegentribüne in den durch Stadionordnung klar und deutlich als SGE-Blöcke gekennzeichneten den Dicken machen, auch schwer auf den Zeiger.


So ist es! Mainz 05 hat nach den Vorfällen im Jahre 2006 dazu gelernt und die Stadionordnung entspr. modifiziert. Der Heimbereich ist klar definiert, und dort haben Gästefans nun eben mal grundsätzlich keinen Zutritt. Wer ein Ticket für diese Bereiche als Gast erwirbt, muss nötigenfalls mit den Konsequenzen leben. Die Situation ist verglichen mit derjenigen 2006 eine ganz andere.
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Wenn die Angelegenheit über die reine Beratung hinaus in eine Tätigkeit des Anwalts mündet, wenn insbes. eine Kündigungsschutzklage erhoben wird, rechnet der Anwalt seine insoweit entstandenen Gebühren später mit der RS-Versicherung ab. Diese schuldet die "vollen" Gebühren, ohne dass anzurechnende Gebühren der voraufgegangenen beratenden Tätigkeit (§ 34 RVG) "abgezogen" werden dürfen. Die Versicherung hat ihren Versicherungsnehmer so zu stellen, als wenn dieser selbst die Rechnung bezahlen müsste. Das ist nicht nur im Arbeitsrecht so, sondern auf allen gedeckten Rechtsgebieten. In aller Regel geht doch der anwaltlichen "Tätigkeit" eine Beratung voraus!
Allein eine vereinbarte Selbstbeteiligung darf in Abzug gebracht werden, die dann vom Anwalt dem Mandanten unmittelbar in Rechnung zu stellen ist. Die ist aber Ausfluss des Rechtsschutzversicherungsvertrags und nicht gebührenrechtlich einzustufen.
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Firefox 3.6 - dasselbe Problem! Nicht schon beim Verlassen der Seite, sondern erst beim Schließen des Browsers "vergisst" das System den Inhalt des Login-Cookies (und auch nur dieses Cookies!). Das Löschen der alten Kekse, bezogen auf die Eintracht Page, hat auch nichts gebracht. So war es schon mal vor 2 Jahren...
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Wenn man in London häufiger die Tube und/oder Busse nutzen will, wird man bei Einzeltickets schnell "arm", da auch das U-Bahn und Busfahren mittlerweile kein billiges Vergnügen mehr ist.
Daher ein genereller Tipp: Am Flughafenbahnhof (zumindest Heathrow), aber auch an jedem großen innerstädtischen Bahnhof und an jeder größeren U-Bahnstation kann man eine "Oyster Card" erhalten. Im Prinzip ist das sowas ähnliches wie eine Prepaid-Karte für den öffentlichen Nahverkehr. Es gibt aber die Möglichkeit, dort eine Travelcard aufzuladen, die 7 Tage lang 24 Stunden am Tag innerhalb des gebuchten Bereichs gültig ist. Im Innenstadtbereich (Zones 1 - 2) kostet die Travelcard lediglich 25,80 Pfund - verglichen mit den Kosten von Einzeltickets ist das fast geschenkt! Damit kann man innerhalb der Zonen (fast) jedes Verkehrsmittel nutzen. Für Fahrten von bzw. nach nicht enthaltenen Zonen kann man überdies Guthaben aufbuchen, z.B. für die Fahrt von bzw. nach Heathrow (liegt nämlich in Zone 6).
Die blauen Karten werden in einer Hülle geliefert (im Oktober war da groß Werbung von einem bekannten schwedischen Möbelhaus drauf ) und brauchen zur Nutzung gar nicht erst aus der Hülle genommen zu werden. An jedem "Tube Entrance" hält man das Ding vor einen gelben Punkt, dann öffnet sich die Schranke. Beim Verlassen der U-Bahn gehts dann genau andersherum.

Zur Info: http://www.tfl.gov.uk/tickets/faresandtickets/1059.aspx

Also einfach nach der Ankunft am Schalter nach einer Oyster Card mit 7-day Travelcard Adult Zones 1 - 2 verlangen, zahlen - fertig! Evtl. noch gleich Guthaben für die Fahrt vom Flughafen in die Innenstadt und zurück aufbuchen lassen. Sollte die Tubestation des Hotels in einer anderen Zone als 1 oder 2 liegen, wird es natürlich etwas teurer. Also vor Abreise auf einem Plan die nächste U-Bahnstation zum Hotel ausfindig machen und lieber mal nachfragen, ob das noch in den Zonen 1 oder 2 liegt!
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Da es hier hinein passt:

Zum 31.12.2009 beendet der HR endgültig die Ausstrahlung seines Programms hr-info+ auf der Mittelwelle 594 kHz. Der Betrieb des MW-Senders wird aus Kostengründen vollkommen eingestellt. Das Programm war eine Mischung aus hr-info (tagsüber) und Sendungen für ausländische Mitbürger (abends). Zusätzlich wurden immer wieder Plenarsitzungen aus dem Bundes- und Landtag und dgl. übertragen. All das fällt weg, da analog der Abschaltung der Mittelwelle hr-info+ auch über DVB-S eingestellt wird. Das wiederum hat zur Folge, dass auch im digitalen Kabel (Radiobereich) der Programmplatz frei wird.
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Wie goldig! Bald führt der Rhein ab Mainz flussabwärts Hochwasser bei der Menge der dort vergossenen Tränen. Positiver Nebeneffekt: Auch Köln wird geflutet.
Einen Manager wie Heidel will ich bei der Eintracht nicht sehen. Punkt.
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Der Schock sitzt tief.
Meine Gedanken sind bei Roberts Familie, aber auch bei dem Lokführer. Schrecklich.

R.I.P.
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Bin älter und weiser geworden... IQ21
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FR

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/sport/eintracht_frankfurt/2050023_Von-allen-Seiten-geloechert-Skibbe-in-der-Defensive.html

"Amanatidis fällt auf unbestimmte Zeit aus"
Laut Trainer Skibbe wurde eine Fehlstatik bei Amanatidis entdeckt. Spätestens im Sommer soll ein hochkarätiger Stürmer geholt werden.
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Heute ist es soweit! Die Entscheidung des BGH steht unmittelbar bevor.
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... mal mit der bisherigen Form des wiederkehrenden Threads zu brechen!  ,-)
Quelle: DFB
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stefanscondo schrieb:
Einer unsere Gelben Freunde wollte heut meine Fanclub Kart sehen, hatte jedoch nur meine Studentenausweis dabei. Musste Trotzdem 10 ois bezahlen. WO VERDAMMT NOCHMAL IS DER SINN! Ein dreiviertel Jahr hat sich niemand um diese Dreckskarte gekümmert!.....Wenn Unkompetenz bestrafft werden würde, hätten wir eine Suizidgefährdete mehr!


Hat der Studentenausweis ein Foto?
Wenn ja, hättest du die 10 € nicht bezahlen müssen, da du dich jedenfalls als ermäßigungsberechtigte Person ordnungsgemäß ausgewiesen hast. Wenn schon die EFC-DK an eine andere ermäßigungsberechtigte Person (z. B. an Studierende) übertragen werden kann, gilt dies erst recht für den Fall, dass du gleichsam zwei Gründe dieser Berechtigung in dir vereinst, du dich natürlich nur für einen legitimieren musst.

Wenn nein, wird ein anderes Mittel zur Identifizierung (irgendein nachvollziehbarer Lichtbildausweis, der nicht amtlich sein muss) benötigt.

Mich hat heute niemand gefragt. Ich habe allerdings von mehreren Sitznachbarn vernommen, dass bei denen nur (!) amtliche Lichtbildausweise, namentlich Personalausweis oder Führerschein, akzeptiert worden sein sollen.

Ich denke, dass die Mods die Verantwortlichen der Eintracht auf diesen Beitrag hinweisen werden, und dort mag man den Hinweis aus Rechtsgründen sehr ernst nehmen!
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Ich meinte natürlich Probleme beim Einlass! ,-)
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Na ja, wenn - wie bei Schulkindern - offensichtlich eine Ermäßigungsberechtigung besteht, dürfte die Kontrolle des Ermäßigungsnachweises wohl obsolet sein will man sich nicht des Vorwurfes der Lächerlichkeit ausgesetzt sehen. Das gilt vor allem für den geforderten Nachweis der Berechtigung der Nutzung des Ermäßigungsnachweises, beispielsweise der Fanclubcard. Insoweit entnehme ich mit gewissem Entsetzen der Nachricht der Eintracht Frankfurt Fußball AG, man müsse hierzu einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen.

Da die Eintracht Frankfurt Fußball AG keine zur Kontrolle von amtlichen Ausweisen ausschließlich berechtigte Behörde oder Institution des öffentlichen Rechts ist, darf in keinem Fall beim Einlass ein solcher amtlicher Ausweis zur Vorlage verlangt werden. Amtliche Ausweise sind solche, die von Behörden ausgestellt wurden, so der Personalausweis, Reisepass, Führerschein. So darf beispielsweise auch die Bahn nach ihrer Privatisierung bei einer Kontrolle nicht einen amtlichen Ausweis verlangen, einen sonstigen Lichtbildausweis schon. Auf mögliche rechtliche Folgen eines Zuwiderhandelns möchte ich an dieser Stelle nur hinweisen.

Es besteht allerdings - ebenso ohne wenn und aber - das Recht, anhand irgendeines nachvollziehbaren Lichtbildausweises die Identität (Name und Lichtbild stimmen überein) zu überprüfen. Das kann beispielsweise mit einer mit Foto versehenen personalisierten Bahncard geschehen ebenso wie mit einem Werksausweis, Rechtsanwaltsausweis usw.
Mit letzterem - sollte ich danach gefragt werden - werde ich mich zusammen mit meiner Fanclubcard ausweisen, und wehe, wenn es beim Anlass Probleme gibt...

Alle Erfahrungen, die kommenden Sonntag mit dieser Thematik gemacht werden, mögen dann hier rein geschrieben werden.
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Man sollte auch zwischen analogem und digitalem Kabelempfang unterscheiden. Wenn bei analogem Empfang das Bild ein wenig "verschneit" erscheint, kann es sein, dass bei Einsatz eines Digitalreceivers unschöne "Klötzchen" oder gar ein Schwarzbild übrig bleiben. Da spielt auch die Qualität der Fehlerkorrektur des Digitalreceivers eine große Rolle!
Wichtig sind jedoch erstmal die Qualität der Weiche (möglichst geringe Dämpfung) und des TV-Kabels, welches dann jeweils von der Weiche kommt. Ist die Digitalqualität am bisherigen TV (über Sky-Receiver) ordentlich, spricht nichts dagegen, es mit einer verstärkenden Aktivweiche, wie oben richtig beschrieben, zu versuchen sollte es mit einer normalen Weiche zu Störungen kommen.

Die Signalverstärkung (idR ist im Keller ein Hausverstärker für das gesamte Hauskabel) ist unterschiedlich, je nach Frequenz. Wenn die oberen Frequenzen jenseits ca. 550 MHz gestört sind, dürfte bei Digitalempfang ein Austausch des Verstärkers von nöten sein da der Wirkungskreis der alten Verstärker nur für das "alte" analoge Kabelfernsehen nicht bis höher reicht. Auch muss die Einstellung am neuen Verstärker ganz nach Einzelfall und präzise erfolgen. Ein "netter" Techniker der Kabelgesellschaft erledigt das kostenlos...

Aber bevor dann noch die Kündigung der Vermieters kommt: erstmal so probieren!  
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Pressemitteilung der Eintracht Frankfurt Fußball AG.
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Da sich nun bereits Wikipedia der Sache angenommen hat ( http://de.wikipedia.org/wiki/JAKO ), darf man mit Fug und Recht von einem GAU für das Unternehmen sprechen...
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Es geht mich im Grunde nichts an, aber die Eintracht Frankfurt Fußball AG wird sich als Vertragspartner von JAKO ganz sicher nicht zu dieser Thematik äußern. Und das ist auch gut so.
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@frankblack (mal ohne Zitierfunktion...):
Das mit dem Exkurs ist vollkommen in Ordnung, danke für diese Darstellung! Ich habe ja auch durchaus dafür Verständnis, dass nicht jeder den Schritt wagt sich gegen unberechtigte Vorwürfe und Forderungen zur Wehr zu setzen, wollte aber damit werben, dass im Grunde genommen unser Sozialstaat (noch) fast jedem die Möglichkeit bietet, sich auch dann zur Wehr zu setzen wenn die privaten finanziellen Mittel das an sich nicht zulassen. Das in der Beratung mancher Mandantschaft rüber zu bringen, ist aus ganz unterschiedlichen Gründen auch für mich nicht immer einfach.
Ansonsten teile ich deine Meinung sozusagen vollumfänglich. Das ist es ja gerade, was auch ich anprangere.
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frankblack schrieb:
IQ20 schrieb:
Mich stört an der Geschichte, um die es hier geht, konkret der zweite Teil, also die Verfahrensweise, die der Ausrüster gewählt hat. Dem Betroffenen kann eigentlich nur angeraten werden, die Sache durchzufechten. Immerhin bedarf es zur Verwirkung der Vertragsstrafe eines schuldhaften Verstoßes gegen die getroffene Vereinbarung, der im übrigen auch zeitlich der Vereinbarung folgen muss. Die Behauptung, der Betroffene habe das Internet nicht ausreichend kontrolliert, ist geradezu abstrus und lächerlich und wohl kaum geeignet ein Gericht von einem schuldhaften Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen zu überzeugen.

Allerdings bin auch ich von der Vorgehensweise der Fa. JAKO derart enttäuscht, dass ich fortan deren Produkte meiden werde, Qualität hin, Qualität her.


Um Gottes Willen, Du willst dem Herrn Bade ernsthaft raten, sich jahrelang mit Jako gerichtlich zu streiten? Sorry, aber in was für einer Welt lebst du eigentlich! Einen Urteilsspruch dürfte er finanziell wahrscheinlich nicht mehr erleben, wenn er dann überhaupt noch lebt!
Das ist ja das perfide an solchen Abmahnungen, sie dienen der außergerichtlichen Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches, solche Abmahnungen haben meines Wissens zwar keinen rechtlichen Anspruch in der Sache grundsätzlich, aber wenn er gezahlt hat, und die Unterlassungserklärung unterschrieben hat, dürfte er in einem Rechtsstreit schlechte Karten haben, zumindest was die erste Abmahnung betrifft!



Tja, wer sich alles gefallen lässt trägt dazu bei, dass sich unsere Rechtsordnung irgendwann einmal verselbständigt. Dann brauchen wir keine Anwälte und Gerichte mehr...
Ich hatte übrigens den zweiten Teil besprochen, nicht die erste Abmahnung. Das Thema war mit Abgabe der Unterlassungserklärung längst durch.
Ich lebe gottseidank in einer realen Welt und verspüre immer noch einen gewissen Gerechtigkeitssinn, der dem einen oder anderen hier abhanden gekommen zu sein scheint. Übrigens: Wer aus finanziellen Mitteln nicht in der Lage ist, einer unberechtigten Forderung im Prozess entgegenzutreten, kann auch staatliche Hilfe (Prozesskostenhilfe) beantragen, die dann schon mal deutlich weiter hilft.