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Maabootsche

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Thriceguy schrieb:
Maabootsche schrieb:
Thriceguy schrieb:
Maabootsche schrieb:

M.E. wäre hier aber ein entsprechendes Losverfahren, welches eine ausgewogene Verteilung der Sitze an die verschiedenen Journallistengruppen garantiert, die beste Lösung gewesen.


Das finde ich auch nicht so verkehrt, aber was genau wäre denn ausgewogen gewesen?



Die Schilderung der Verteilung vom Kachelmann-Verfahren hatte ich schon verlinkt, mach ich aber gerne nochmal, bütte schön:
http://www.zeit.de/politik/2013-03/tuerkei-kritik-oberlandesgericht-muenchen/seite-2
Sowas in der Art würde mir da auch vorschweben...


Danke. Frei von Kritikmöglichkeiten ist das Verfahren aber sicherlich auch nicht. Eine gewisse Willkür ist nunmal immer enthalten (hier z.B. in der Zahl der Plätze für Schweizer Medien, wieso genau 4? Wer genau bestimmt denn die verschiedenen relevanten Interessengruppen anhand welcher Kriterien?) und wo Willkür ist, hat sicher auch irgendwer die Meinung, dass es anders besser wäre. Im vorliegendem Fall ist es ja auch nochmal komplizierter, denn die Türkei ist ja nicht das einzige Land, welches ein berechtigtes Interesse an diesem Prozess anmelden kann.

Ich sehe aber ein, dass hier der relative Vergleich von Relevanz ist. Sinnvoller als das Windhundverfahren erscheint mir diese Variante auch, denn es gibt immerhin die Möglichkeit zu sowas wie "Ermessensspielraum".  


Eben.
Sobald einer draußen bleiben muß, wird es wahrscheinlich auch immer einen geben, der meint, daß es nicht gerecht zugegangen sei
Dem Gericht fällt hier bei Bestimmung der Kriterien für die Zulassung natürlich auch immer ein Ermessen zu und es wird da sicher auch nicht nur eine, sondern mehrere ermessensfehlerfreie Lösungen geben - bspw. könnte man wohl hier sowohl eine quotenmäßige Beteiligung (20% der Anmeldungen kamen von Türken, also bekommen sie 20% der Sitze) als auch eine fest zugewiesene Beteiligung (5 Sitze stellen sicher, daß die türkische Öffentlichkeit ausreichend informiert wird) vertreten, ohne daß eine der Alternativen falsch sein müßte.

Wie ich am Anfang des Freds schrieb ist es halt unter den Gesichtspunkten der Einhaltung der Grundsätze des rechtsstaatlichen Verfahrens jetzt sehr schwierig im Nachhinein noch was dran zu ändern.
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Thriceguy schrieb:
Maabootsche schrieb:

M.E. wäre hier aber ein entsprechendes Losverfahren, welches eine ausgewogene Verteilung der Sitze an die verschiedenen Journallistengruppen garantiert, die beste Lösung gewesen.


Das finde ich auch nicht so verkehrt, aber was genau wäre denn ausgewogen gewesen?



Die Schilderung der Verteilung vom Kachelmann-Verfahren hatte ich schon verlinkt, mach ich aber gerne nochmal, bütte schön:
http://www.zeit.de/politik/2013-03/tuerkei-kritik-oberlandesgericht-muenchen/seite-2
Sowas in der Art würde mir da auch vorschweben...
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tutzt schrieb:


1. Wer zieht denn dann?
2. Braucht man vermutlich extra nen Notar.
3. "Aber der Zettel war größer als die anderen."


So langsam wird es absurd - du glaubst tatsächlich, daß ein deutsches Gericht es nicht schafft, ein faires Losverfahren zu betreiben, obwohl dies ohne Beanstandungen von irgendeiner Seite schon geschehen ist?

tutzt schrieb:
4. "Verschiedene Töpfe" Welche denn? Und welcher Topf bekommt wie viele Plätze?

Also mir fallen da mehr Angriffspunkte ein. Und weniger objektiv ist es spätestens wenn deine "Töpfe" ins Spiel kommen.
Wobei man bei Kachelmann berücksichtigen sollte, dass der Angeklagte Schweizer war, der in Deutschland angeklagt wurde. Das ist eine etwas andere Konstellation, als wenn eine Deutsche in Deutschland angeklagt wird.  


Tja, das liegt dann im (hoffentlich fehlerfreien) Ermessen des Gerichts.

Der Gleichheitsgrundsatz nach Art 3 GG verbietet hier eben nicht nur Gleiches ungleich zu behandeln sondern auch, daß Ungleiches gleich behandelt wird.
Wenn nun von ausländischer Seite ein berechtigtes Interesse gegeben ist, von so einem Prozeß zu berichten, könnte es eben auch objektiv geboten sein, hier ein Auswahlsystem zu etablieren, welches die Teilnahme von ausländischen Medienvertretern garantiert.
Ein berechtigtes Interesse würde ich hier auf jeden Fall annehmen, beim objektiven Gebot im Sinne einer nur dann als statthaft anzusehenden Lösung, wenn die ausländischen Journallisten auch beteiligt werden, tue ich mir etwas schwer - nun, aber da wird ja das BVerfG mal entscheiden.  
M.E. wäre hier aber ein entsprechendes Losverfahren, welches eine ausgewogene Verteilung der Sitze an die verschiedenen Journallistengruppen garantiert, die beste Lösung gewesen.
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tutzt schrieb:
...

Im übrigen ist das "Wer zuerst kommt, malt zuerst" System tatsächlich das einzige nicht angreifbare und komplett objektive Auswahlverfahren und wird zurecht verwendet. Denn es legt die Verantwortung grds. einzig auf die Bewerber. Problematisch ist vielmehr die fehlende Transparenz, ab WANN diese Bewerbung möglich ist/war. Das war eher suboptimal.





Aha.
Was ist denn an einem Losverfahren für alle Anmeldungen innerhalb einer gewissen Frist angreifbar und subjektiv?
Das Verfahren beim Kachelmann-Prozeß, welches derart und sogar noch mit verschiedenen Töpfen für Print-, TV-, freie und ausländische Journalisten durchgeführt wurde, wurde meines Wissens jedenfalls nicht angegriffen...
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So, jetzt will der saubere Herr also zum Schwimmen:
http://www.spiegel.de/sport/sonst/doping-armstrong-will-karriere-als-schwimmer-fortsetzen-a-892464.html
Noch so ein Sport, der nix mit Doping zu tun hat...
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@FanTomas
Rassenhass kann natürlich ein niedriger Beweggrund und damit Mordmerkmal im Sinne von § 211 StGB sein. Und daß hier auch eine rechtmäßige Berücksichtigung der ausländischen Presse möglich gewesen wäre, konnte man am Beispiel des Kachelmann-Prozesses sehen, wie ich oben verlinkt habe.
Der Punkt ist halt, daß es um einiges schwerer ist, die einmal getroffene Entscheidung -die ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben entsprechen kann- zur Vergabepraxis im Nachhinein zu ändern.

@Wiesengrund
"#Aufschrei", was mir jetzt nur als Hashtag für sexuelle Belästigung auf Twitter bekannt ist, dürfte eigentlich mit dieser Sache eher weniger zu tun haben...
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Die Zeit zeigt am Beispiel des Kachelmann-Prozesses, daß es hier durchaus Alternativen bei der Vergabe hätte geben können:
http://www.zeit.de/politik/2013-03/tuerkei-kritik-oberlandesgericht-muenchen/seite-2
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jona_m schrieb:
Fanschobbe schrieb:
mickmuck schrieb:
Fanschobbe schrieb:
paluschke schrieb:
Ja, ich. Und sicherlich auch noch andere.  


Habe nur 1-3 gelesen. Ist 4-10 noch genau so gut und klasse geschrieben wie die ersten drei, oder eher weniger?
Ist ja normalerweise so, das die ersten Bände einer solch langen Serie richtig Klasse sind und die Nachfolgenden eher für die Tonne bestimmt sind.


ich fand 1-6 klasse. durch buch 7 musste ich mich dann quälen, genauso buch 8. 9 und 10 habe ich noch nicht gelesen.  


Genau das wollte ich wissen. Danke mickmuck.  


Ich hänge im englischen Buch 5 und finde irgendwie keine Motivation weiter zu lesen. Schon gar nicht nach dem Spoiler hier neulich.  


Die englische Ausgabe lese ich gerade auch, bin aber erst am Ende des zweiten Bands.
Schwer zu lesen ist es eigentlich nicht, man muß nur sein Vokabular um einige Bezeichnungen mittelalterlicher Waffen und Rüstungsteile erweitern...
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Vielleicht mal ein paar grundsätzliche Überlegungen, für die Beurteilung aller Einzelheiten fühle ich mich hier nicht ausreichend informiert, gerade wenn dann noch derart widersprüchliche Aussagen wie die von Frau Friedrich und von dem Reporter der Hürriyet im Raum stehen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 169ff GVG darf prinzipiell nicht den geordneten Ablauf des Verfahrens stören.
Gerade im vorliegenden Fall mit einem derartig breitem öffentlichen Interesse muß dabei der Eindruck eines Schauprozesses vermieden werden, der die Angeklagte zu einem reinen Objekt degradiert. Es soll hier ja nicht jemandem "der Prozeß gemacht", sondern es soll in einem rechtsstaatlichen Verfahren unter Beachtung der Menschenwürde der Angeklagten und des Unschuldprinzips ein rechtsstaatliches Urteil gefunden werden.

Wenn nun hierbei Forderungen aus Politik, Öffentlichkeit und Presse Einfluß auf die Umstände dieses Verfahrens nähmen, würde dies naturgemäß eine Angriffsfläche für Vorwürfe bilden, daß die rechtsstaatlichen Prinzipien inkl. auch der Unabhängigkeit des Gerichts in dem Verfahren nicht beachtet wären.
Solche Angriffsflächen gilt es halt zu vermeiden, insbesondere wenn das Verfahren auch einer Überprüfung in einer nächsten Instanz standhalten soll.
Da finde ich die Forderung eines nachträglichen Platzes für den Botschafter noch als problematischer, da im Gegensatz zur Presse es eben nicht seine Aufgabe ist, Informationen an die Öffentlichkeit weiterzugeben.

So wie mir sich das darstellt, hätte man die Vergabepraxis anfangs wesentlich leichter an den besonderen Umstände orientieren können, eine jetzt folgende Änderung daran ist aber schwerer und bedürfte auch einer besonderen Begründung.
Auch die nachträgliche Verlegung in ein anderes Bundesland, nachdem die Bundesanwaltschaft hier ihre Wahl von München als Verfahrensort getroffen hat, erscheint mir eher schwer möglich, da wüßte ich aus dem Stegreif nicht mal eine Rechtsgrundlage für.
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Ich schätze mal für einen reinen Bankdrücker dürfte der einfach zu teuer sein.
Für die Stelle entweder jemand gestandenes aus der 2. Liga oder ein Talent holen, das dürfte dann den Etat nicht so weit belasten.
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Heute beschäftigt sich das Bildblog mit einem Artikel aus der Blöd, der sich mit der im Eingangsbeitrag verlinkten Studie beschäftigt:
http://www.bildblog.de/47681/macht-kaputt-was-euch-kaputt-geht/
Man muß hier scheinbar auch die Unvoreingenommenheit dieser Studie genauer betrachten...
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MrBoccia schrieb:
gut, dann ists endlich entschieden. Wurde aber auch Zeit. Heribert, das nächste Mal bitte früher mit der Köterersäufung drohen, damit uns allen das Rumgeiere erspart bleibt.

Die Deppen, die hier Veh absichtliches Verlieren unterstellt haben, damit Schalke besser platziert sein kann, sollte man aus dem Forum schmeissen.

Und für den schmierigen Alfred habe ich nix ausser Mitleid übrig. Du armseliger Schmierfink, da haben dich deine "Informanten" aber herrlich beschissen.


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smoKe89 schrieb:

...
Eine repräsentative Umfrage zu dem Thema wäre auch mal interessant. Wenn die Zwangsfinanzierung keine Mehrheit hätte, wie demokratisch ist dann das Konstrukt noch?


Das ist wirklich eine interessante Frage...
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wiesengrund schrieb:
Maabootsche schrieb:
Und schon im nächsten Satz wird betont, daß die öffentlich-rechtliche Rechtsform nach BVerfG nicht vorgeschrieben ist.
Ist doch auch unerheblich, ob der HR als ÖR-Anstalt oder als GmbH organisiert ist, oder?
Entscheidend ist vielmehr, dass der Inhalt dem Informations- und Bildungsauftrag entspricht.


Nicht unbedingt.
Wenn sich jetzt die Ö-Rs privat organisieren, könnten die sonstigen Privatsender dann vielleicht fragen, wo denn jetzt der Unterschied zu ihnen liegt und auch ein Stück von den Beiträgen verlangen. Denn bei einer unterschiedlichen Behandlung durch Zahlungen des Staates nur an eine bestimmte Gruppe von Sendern bekämen wir es dann zum einen mit der vielbeschworenen Staatsferne zu tun und wohl auch noch mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Sprich: Um einen gebühren- oder jetzt beitragsfinanzierten Betrieb aufrechtzuerhalten dürfte die Einordnung als Anstalt des öffentlichen Rechts schon seine Rolle spielen.

Aber wie schon gesagt: Ich schätze nicht, daß sich an den grundlegenden Strukturen eh viel verändern dürfte, es geht viel mehr um ein "Jetzt reicht es aber!"
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Thriceguy schrieb:
Maabootsche schrieb:

S.315: „Als dienende Freiheit wird [die Rundfunkfreiheit] … im Interesse freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung gewährleistet. Der Gesetzgeber ist deswegen verpflichtet, die Rundfunkordnung in einer Weise auszugestalten, die die Erreichung dieses Zieles sicherstellt. In programmrechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass im Gesamtprogramm sowohl die Vielfalt der Gegenstände als auch die Vielfalt der Meinungen angemessen zum Ausdruck kommen muss. Diese Anforderung an das Gesamtprogramm gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber sich für ein öffentlich-rechtliches oder ein privates Rundfunksystem entscheidet."


Da waere dann auch die Gretchenfrage: kann der Gesetzgeber diese Anforderungen mit einem privaten Rundfunksystem erfuellen?


Nun ja, bei sonstigen privatisierten Unternehmen der Daseinsvorsorge geht das augenscheinlich auch.
Man könnte hier die Zulassungsvoraussetzungen für alle Sender an entsprechende Reservierungs- und Ausstrahlungsverpflichtungen für Politik und Kultur knüpfen, nur mal so als Denkansatz.

Momentan wird sich aber in dieser Richtung eh nichts bewegen, da sitzen natürlich viel zu viele Leute aus allen Parteien in der gesamten Infrastruktur auf warmen Pöstchen. Es muß wohl eher darum gehen,den in alle Richtungen ausufernden Ö-Rs mal einige Schranken aufzuerlegen und sie vielleicht auch ein wenig (!) zum Schrumpfen zu bekommen.
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wiesengrund schrieb:
Maabootsche schrieb:
wiesengrund schrieb:
...
Das Anliegen ist mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar. ...


Die Bundesrepublik hat also die verfassungsrechtliche Pflicht, sich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu halten?
Halte ich aus heutiger Sicht (keinerlei Frequenzknappheit) eher für nicht so richtig...


Die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung wurden vom Bundesverfassungsgericht in den sogenannten Rundfunk-Urteilen bestätigt.
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk


Und schon im nächsten Satz wird betont, daß die öffentlich-rechtliche Rechtsform nach BVerfG nicht vorgeschrieben ist.
Nach dem 6. Rundfunkurteil:
S.315: „Als dienende Freiheit wird [die Rundfunkfreiheit] … im Interesse freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung gewährleistet. Der Gesetzgeber ist deswegen verpflichtet, die Rundfunkordnung in einer Weise auszugestalten, die die Erreichung dieses Zieles sicherstellt. In programmrechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass im Gesamtprogramm sowohl die Vielfalt der Gegenstände als auch die Vielfalt der Meinungen angemessen zum Ausdruck kommen muss. Diese Anforderung an das Gesamtprogramm gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber sich für ein öffentlich-rechtliches oder ein privates Rundfunksystem entscheidet."

Heute wird man sich mehr denn je fragen können, ob der öff-rechtl. Rundfunk nicht ein Überbleibsel aus der Zeit der Frequenzknappheit ist, dem man heute nicht mehr in dieser Form bedarf - da bin ich vielleicht nicht auf einer Linie mit dem BVerfG, das hier auch schon einen gewissen Bestandsschutz angenommen hat, aber Kritik an den entsprechenden protektionierenden Verfassungsgerichtsentscheidungen hat es hier in der juristischen Welt schon immer gegeben.
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wiesengrund schrieb:
...
Das Anliegen ist mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar. ...


Die Bundesrepublik hat also die verfassungsrechtliche Pflicht, sich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu halten?
Halte ich aus heutiger Sicht (keinerlei Frequenzknappheit) eher für nicht so richtig...
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Bevor es hier seitenlang mit dem Off-Topic weitergeht, hier die Erklärung aus der Zeit:
Abstimmung am 23., Verkündung am 24. 3
http://www.zeit.de/1953/12/der-mythos-des-ermaechtigungsgesetzes
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Paßt vielleicht am ehesten hier rein:
Leistungsschutzrecht ist durch den Bundesrat, nachdem die SPD auf ihren angekündigten Widerstand hierzu verzichtet hat:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/umstrittenes-gesetz-bundesrat-fasst-leistungsschutzrecht-nicht-an-a-890351.html

Mal sehen ob Google wie in Belgien jetzt bald die Zeitungen aus dem Index verbannt...