>

Misanthrop

21678

#
Bishop-Six schrieb:
Mich hat vor ein paar Jahren mal einer angerufen, der behauptete im Einsatz zu sein und er fliegt einen Kampfhubschrauber. War auch saulaut im Hintergrund.      


Und? Was wollte er?
#
MrBoccia schrieb:
adlerkadabra schrieb:
MrBoccia schrieb:
nix los im Gebabbel heute. Hat Amanatidis noch keinen neuen Interviewpartner gefunden?    
Nein, er läuft heut die neuen Sandalen auf dem Main ein.

aber hoffentlich welche mit gutem Fussbett, damit sein Knie gut gefedert wird.


Falls nicht, wird eben kurz wundergeheilt. Was schert das den Erlöser.
#
radewig schrieb:

Die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Bruches (lat.: Rezidiv) liegt beim Minimal Repair Verfahren unter 0,2%.

Respekt, hoffentlich klappt das auch bei Chris.  


Magst Du den nicht?
#
FräuleinAdler schrieb:
Bigbamboo schrieb:
nordic_eagle schrieb:

... Das es aber auch andere extreme Beispiele gibt sollte man nicht unter den Teppich kehren. ...  


Nein, das sind keine extremen Beispiele, keine bedauerlichen Einzelfälle, das ist die Regel in unserem Land.


Das ist eine reine Behauptung, die du in keinster Weise belegen kannst, auch wenn du eine türkische Familie näher kennst.

Meine These lautet:  in unserem Land ist das nicht die Regel.


Das Gegenteil Deiner Auffassung ist durchaus belegbar:
"Sowohl die Personen mit als auch die ohne Migrationshintergrund haben ihre beruflichen Qualifikationen hauptsächlich im Rahmen einer Lehre oder einer sonstigen berufsqualifizierenden Ausbildung erworben. Am stärksten trifft dies auf die Männer ohne Migrationshintergrund zu, am wenigsten auf die Frauen aus Zuwandererfamilien. Bei letzteren ist auch der Anteil der Personen ohne Berufsabschluss mit rund 50 % am höchsten. Auf den ersten Blick überraschend ist bei dieser Gruppe jedoch auch der Anteil der Frauen mit einem akademischen Abschluss höher als bei den Frauen ohne Migrationshintergrund. Tiefer gehende Analysen zeigen aber, dass dieses Ergebnis nur für bestimmte Altersgruppen und Herkunftsländer zutrifft (vgl. das Working Paper "Berufliche und akademische Ausbildung von Migranten in Deutschland" und Tabelle 6.6)."

"Aufgrund der unvollständigen Angaben bei den meisten Herkunftsgruppen sind nur eingeschränkte Aussagen möglich. Am auffälligsten sind die hohen Anteile von Frauen ohne Berufsabschluss aus den Herkunftskontexten Türkei, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Italien und Griechenland. Mehr als die Hälfte der Frauen in diesen Gruppen, die sich nicht mehr in einer Ausbildung befinden, haben keine Berufsausbildung. Die türkischstämmigen Migranten beiderlei Geschlechts haben insgesamt das geringste berufliche Qualifikationsniveau aller Gruppen. Hingegen weisen Migranten aus der Russischen Föderation und Polen sowie die (Spät-)Aussiedler ein vergleichsweise gutes berufliches Bildungsniveau auf. Dies zeigt sich insbesondere bei den polnischstämmigen Männern und den (Spät-)Aussiedlern im Bereich Lehre/berufsqualifizierende Ausbildung, und bei den russischstämmigen Frauen in einer hohen Akademikerrate."

Quelle:
http://www.integration-in-deutschland.de/SubSites/Integration/DE/03__Akteure/Service/Statistik/statistik-node.html?__nnn=true

https://milo.bamf.de/llde/livelink.exe/fetch/2000/702450/7940651/13318648/customview.html?func=ll&objId=13319429  &objAction=browse&sort=name
#
WuerzburgerAdler schrieb:

Fußballspieler hätten ob ihrer Popularität und des starken öffentlichen Interesses die Möglichkeit, der Bagatellisierung der Gesellschaft, die insbesondere von den Medien hervoirgerufen wurde, entgegenzutreten.

Hätten.


Antithese:
Das Nutzen der von Dir genannten Möglichkeiten würde sich oftmals einreihen in das allgegenwärtige Gequake jedes anderen B- bis Z-Klasse-Promis zu Gott, der Welt und all den übrigen Albernheiten.

Wenn ich eine fundierte Meinung zum Hunger in der Welt oder der Verantwortung der Menschheit für die doch nur von unseren Kindern geliehene Welt hören möchte, lausche ich einem Fachmann oder kaufe mir ein geeignetes Buch.
Amas Meinung dazu interessiert mich nicht. Noch mehr: Ich erwarte nicht einmal ansatzweise, dass er mir mitteilt, was er darüber denkt. Geht mich nix an.
Liegt vielleicht aber auch daran, dass ich eine Spendenentscheidung nicht davon abhängig mache, ob Herrr Frings und Herr Klose rote Schnürsenkel hinter sich her schleifen.
#
Warum wundert sich eigentlich noch wer, was Ama da so von sich gibt.

Es hatte sich mit seiner äußerlichen Wandlung doch bereits geraume Zeit abgezeichnet, dass er den geraden Weg von der Führungspersönlichkeit zum Religionsstifter eingeschlagen hatte.
#
Ewigtreuer schrieb:

Den Mehrbedarf für Alleinerziehende bekommen nicht alle, der ist an Voraussetzungen gebunden, die ich grade überprüfen lasse von der Arge -
rechne ihn also nicht pauschal dazu .


Da brauchst Du nichts von der ARGE überprüfen lassen, das kannst Du selbst:
Dreh Dich einmal im Kreis und zähl alle Kinder um Dich herum, die Dir verblüffend ähnlich sehen und/oder deren Namen Du ausgesucht hast. Dann fragst Du sie, wie alt sie sind. Die Zählung wiederholst Du. Nur um sicher zu gehen.

Und zuletzt schaust Du im Gesetz nach, was Dir zusteht:

"Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen
1. in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder
2. in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung."

Und wenn die gezählten Kinder nur tageweise zählbar sind, weil Mama auch mal was zum Zählen haben will, dann erklärst Du das dem Leistungsträger. Der darf dann rechnen (und kein anteiliges KiG bei dem abziehen, der keins von der Familienkasse bekommt, abziehen).

Zu prüfen gibt's da also wenig. Nur zu zählen.
#
sCarecrow schrieb:
Misanthrop schrieb:
guckguck_sge schrieb:
Und weder Fans, Verantwortliche, Mitspieler oder die Presse sollte sich wünschen das sich ein Spieler verletzt, damit ein anderer Spieler zum Zug kommt.


Ich erinnere mich da an einige User, die es wild beklatscht hatten, als ein Teber wegen Sperre nicht auflaufen durfte und seinen Platz räumen musste.


Hmn. Vielleicht lässt Du Dir einmal den Unterschied zwischen einer Verletzung und einer Sperre erklären!    


Resultieren Sperren nicht aus Verletzungen? Gelb bei Eiter-, Rot bei Blutfluß?

Du bist jetzt der dritte, der das betont. Ich hatte es schon beim ersten mal gelesen.
Vielleicht magst Du mir den Unterschied erklären. Eigentlich dachte ich, man würde meine Äußerung durchaus verstehen. Bitte Kontext nochmal nachlesen: Es ging um den Wunsch, ein Spieler möge nicht antreten können. Ich behaupte, diesen gab/gibt es teilweise bei Fans und Spielern. Dem entgegen wurde oben gefordert, der Spieler möge eben mehr Leistung bringen.

Pedro hat das eigentlich gut zusammengefasst. Bevor mir aber das halbe Forum eine PN schickt und mir den Unterschied erklärt, wollte ich es aber eben doch nochmal klargestellt wissen.
#
guckguck_sge schrieb:
Und weder Fans, Verantwortliche, Mitspieler oder die Presse sollte sich wünschen das sich ein Spieler verletzt, damit ein anderer Spieler zum Zug kommt.


Ich erinnere mich da an einige User, die es wild beklatscht hatten, als ein Teber wegen Sperre nicht auflaufen durfte und seinen Platz räumen musste.

Es scheint also nicht so weit her zu sein mit der Einstellung, die Du da einforderst.
Du magst ja durchaus recht haben, aber etwas weltfremd finde ich das schon. Du darfst schließlich auch nicht vergessen, dass ein nicht berücksichtigter (in unserem Fall: junger) Spieler oftmals nicht das Gefühl haben wird, er sei schlechter.
#
Zitat:
Von Zensur zu sprechen sei "völliger Unsinn": "Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat".

Die JU zeigt ein interessantes Verständnis von Demokratie und der sog. normativen Kraft des Faktischen: Legal ist, was beschlossen wird.
#
Ewigtreuer schrieb:

Ich habe einen Sohn von 7 Jahren, der alle paar Monate aus seinen Klamotten wächst, er brauchte damals in der Vorschule Sportzeug und Schulmaterial, jetzt zur Einschulung eine Grundausstattung mit Ranzen, Federmäppchen u.ä.


§ 24a SGB II Satz 1:
Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch haben.
Da sind Ausflüge von der Schule, Sportverein, Geburtstage usw noch nicht mal angedacht  



§ 23 Abs. 3 Nr. 3:
Leistungen für
1. ...
2. ...
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
#
Eintrachttrikot schrieb:

Könnt ihr da Versicherungen empfehlen?  


Auch die RS-Union verschafft Dir Rechtsschutz nicht für bereits eingetretene RS-Fälle.
SozR-Schutz bieten sämtliche Versicherungen nur im gerichtl. Verfahren, nicht im Widerspruchsverfahren. Zumindest habe ich noch keine Gesellschaft gefunden, die das tut.
#
tutzt schrieb:
[Schön geschrieben, aber letztlich an meinem (und deinem) Posting vorbei. Du schriebst:
"(...)darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen."
Wenn sie dies ein Jahr lang tut, dann greift Nr. 1 dieser Vermutungsregeln bereits.


Das stimmt so nicht. Die beiden können auch fünf Jahre lang ein paar sein und schlafen, wo sie wollen.
Sie dürfen eben nicht zusammenleben. Das klassische "Du-zu-mir-oder-ich-zu-dir?" stellt gerade kein Zusammenleben dar.

Es sei denn, es handelt sich nur um eine Affaire bei der sie sonst nicht mehr als den Namen voneinander wissen, das scheint aber nach dem, was der User schrieb kaum der Fall.


Was völlig unschädlich ist.
Ich habe es nicht so verstanden, als wenn sie dieselbe Wohnung teilen. Dass dann eine Bedarfsgemneinschaft anzunehmen wäre, war wohl nicht Gegenstand des Posts.

Ein "fröhliches Beziehungsleben" führt also nach einem Jahr zu genau dieser Beweislastumkehr, da hier der innere Wille durch die äußere Manifestation eben vermutet wird. Andernfalls wären diese Regelungen ja auch ohne praktische Auswirkung.


Die Regelung diente ja dazu, dem Leistungsträger die oftmals nicht mögliche Beweislast dafür abzunehmen, dass zwei Menschen eine Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft und nicht zB eine WG miteinanander teilen. Wenn die beiden nicht beieinander wohnen, hat sich gerade nichts äußerlich manifestiert.
Nicht bezweckt war, jede Langzeitbeziehung (ohne wirtschaftliche Gemeinschaft) - mit oder ohne gegenseitige Namenskenntnis   - zur Bedarfsgemeinschaft zu erklären.
#
tutzt schrieb:
Misanthrop schrieb:
Ewigtreuer schrieb:
So richtig prickelnd wird es auch, wenn plötzlich Mitarbeiter der Arge vor der Tür stehen und kontrollieren, ob man(n) ne zweite Zahnbürste im Bad oder Damen-Klamotten im Schrank hat. Wenn das der Fall wäre, dürfte meine Freundin für mich aufkommen  



Nein.
Nur wenn Ihr füreinander (wirtschaftlich) einsteht.
Sollte das nicht der Fall sein, darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen.
Ihr müsst eben nur das Bett und nicht den Kühlschrank und die Haushaltskasse teilen. Beweisen muss das übrigens die ARGE/BA/SozAmt.


Grundsätzlich richtig, aber nicht ganz. Es gibt gewisse Vermutungsregelungen, die dieses indizieren und damit die Beweislast umkehren:

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html


Es ist nicht nur grundsätzlich richtig, sondern ganz, tutzt.
Es stimmt zwar, dass es eine Vermutungsregelungen gibt. Diese finden sich in § 7 Abs. 3a SGB II und lauten:

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1.    länger als ein Jahr zusammenleben,
2.    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


Abs. 3a ist im Zusammenhang mit Abs. 3 zu lesen. Dieser bestimmt zunächst, wer überhaupt "Partner" i.S.d. SGB II ist:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

   a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
   b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
   c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

Im Umkehrschluss scheidet also die Vermutungsregelung bereits stets dann aus, wenn Partner nicht bereits ein Jahr zusammenleben, nicht für die wirtschaftlichen belange des anderen einstehen (getrennte Kontoführung u.ä.) oder nicht gemeinsam die Sorge für Dritte (zB Kinder) betreiben.

Zwei Personen, die nicht dieselbe Wohnung teilen, sind daher niemals "Partner" im Gesetzessinne. Ausgenommen wäre der fast nicht denkbare Fall, dass einer der beiden zwar eine eigene Wohnung sein eigen nennt, jedoch seinen Lebensmittelpunkt in derjenigen des Hilfebedürftigen besitzt und beide für das Wohl und Wehe des anderen einzustehen bereit und in der Lage sind.
Beweispflichtig wäre hierfür allerdings immer der Leistungsträger, da es eben nicht den Vermutungsregelungen entspräche.

Ein fröhliches - auch dauerhaftes - Beziehungsleben mit einem Nichtleistungsbezieher bleibt daher ohne Einfluss auf den Anspruch.
Die Zweitzahnbürste wird zwar zugegebenermaßen fast immer zu einer anderen Entscheidung des Leistungsträgers führen. Da muss man dann eben dagegenhalten.
#
Ewigtreuer schrieb:
So richtig prickelnd wird es auch, wenn plötzlich Mitarbeiter der Arge vor der Tür stehen und kontrollieren, ob man(n) ne zweite Zahnbürste im Bad oder Damen-Klamotten im Schrank hat. Wenn das der Fall wäre, dürfte meine Freundin für mich aufkommen  



Nein.
Nur wenn Ihr füreinander (wirtschaftlich) einsteht.
Sollte das nicht der Fall sein, darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen.
Ihr müsst eben nur das Bett und nicht den Kühlschrank und die Haushaltskasse teilen. Beweisen muss das übrigens die ARGE/BA/SozAmt.
#
Bishop-Six schrieb:
Ich hab mir ja jetzt in Freiburg ne Wohnung gesucht, muss das ja ein bißchen vorher in Angriff nehmen. Meine Eltern und Schwestern unterstützen mich dabei, Mietvertrag unterschrieben.


Das sollte man stets erst tun, wenn der Umzug genehmigt ist. Aber nur aus dem einen Grund: Um anfallende Mietkautionsübernahme vorher zu beantragen. Im Nachhinein geht das nicht mehr.

Hab ich der Arge nebenbei gesagt (wohlgemerkt beantrage ich für die Wohnung 0,0) und die meinten, das gehe nicht, das müsse ich erst bei denen beantragen und genehmigen lassen...max 278 € warm.


Lass Dich bitte nicht verarschen.
Die Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft ist bei Leistungsempfängern über 25 Jahre auch ohne Antrag auf Zustimmung zum Umzug in Höhe der angemessenen Kosten zu gewähren! I-m-m-e-r!
Es ist völlig egal, ob ein Antrag auf Zustimmung gestellt wurde, nachträglich genehmigt wurde, oder was auch immer.

Ich habe denen gesagt, dass ich kein Geld für die Wohnung verlange, auch nicht für die Prov und Kaution, ist denen aber egal, eigentlich wäre ich jetzt gesperrt. So schnell gehts.


So schnell geht das keineswegs.
Du redest offensichtlich von einer Sanktion. Eine solche wäre völlig absurd. Selbst wenn Du Übernahme von KdU beantragt hättest.
Lass Dir das bitte schriftlich geben. Wie überhaupt jede Entscheidung gefälligst schriftlich zu ergehen hat.
Widerspruch und gleichzeitig Antrag auf Einstweilige Anordnung zum SG. In ca. 2 Wochen sollten Deine Leistungen wieder fließen. Der Sachverhlt wäre im Sanktionsfall so eindeutig, dass kein SG da lange rummachen würde.
Mit dem letztgenannten Antrag nie zu lange warten, da damit Leistungen erst ab Antragseingang bei Gericht gewährt werden können.
#
Tarik schrieb:
also ich fand das schon von der übelsten sorte, er hat ja nicht mal versucht irgendwie zu tricksen, sondern den ball ganz normal wie ein torwart mit der hand abgewehrt. und man kann denk ich (anders als z.b. bei fouls an spielern, die sonst allein vorm torwart gestanden hätten) sagen, dass der zu 100% drin gewesen wäre.


Also zunächst darf man wohl davon ausgehen, dass sein Vergehen kaum auf einem großartigen Plan beruhte. Wieviel Zehntelsekunden dürften wohl zwischen Schuß und Hand-zum-Ball gelegen haben? War die Bewegung dann überhaupt noch willensgesteuert?
Außerdem erschließt sich mir nicht, weshalb andererseits ein Schweinsteiger als großer Mittelfeldstratege gefeiert wird, wenn er aufgrund seiner wachsenden Erfahrung in der Lage ist, zum richtigen Zeitpunkt auch mal ein taktisches Foul zu begehen, am besten ein geschickt unbemerktes, was inzwischen fast die gesamte Fachwelt als Indikator für internationale Klasse ansieht.
Es gab übrigens auch wenige, die Ballack für sein uneigennütziges Halbfinal-Foul als zB dämlich und unsportlich gebrandmarkt hatten.

Fazit: Unsportlichkeit hat sich als adequates Mittel weithin durchgesetzt. Solange es dem Mannschaftserfolg dient, heiligt der Zweck die Mittel. Uruguay hat das mit Erfolg praktiziert.

Und gab es da nicht vor der WM eine Diskussion um einen Spieler von Ghana...?
#
Ewigtreuer schrieb:

Falsch! Der Regelsatz soll den Bedarf decken (eigentlich)



Blödsinn "falsch".

Wer bezweifelt denn den Zweck des Regelsatzes? Ich etwa, wenn ich behaupte, das Kindergeld diene demselben Zweck?
Der Regelsatz dient der Bedarfsdeckung doch nur, solange der Bedarf nicht anderweitig bereits gedeckt ist. Bzw. genauer ausgedrückt: Er ist so zu bemessen, dass der ungedeckte Bedarf nicht mehr ungedeckt ist.
Oder warum bist Du nicht monatlich vor dem Sozialgericht und klagst darauf, dass Dir Dein Erwerbseinkommen in voller Höhe zu belassen ist?

Sonst könnte ich ja auch morgen einen Antrag auf Regelsatzleistungen stellen...
#
Ewigtreuer schrieb:
Misanthrop schrieb:
Es deckt doch den Bedarf, den zu decken ansonsten Sozialleistungen gedacht sind.


Dass der Bedarf von Hindern eindeutig nicht gedeckt wird durch den Regelsatz, hat ja nicht umsonst das Verfassungsgericht geurteilt


Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig nicht getan. Steht doch oben mehrfach und ist so auch richtig wie's da oben steht.

Außerdem meine Bitte auch an Dich:
Lies bitte, was ich geschrieben habe: Das Kindergeld soll Bedarf decken.
#
Ewigtreuer schrieb:

Na logo.. Post-Planung der Sozialneid-Fraktion  



Deine Interpretation. Nur um das festzuhalten.

Ich hätte es Selektive-Wahrnehmungs-Fraktion, genannt.

Vielleicht ist's ja Zeit für ein tägliches SeW-Gebabbel.