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Misanthrop

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Ewigtreuer schrieb:
Fällt Dir dabei nicht auf, dass es keine winzigen Gegenbeispiele gibt,
bei denen die Ärmeren bevorzugt werden?
Nehmen wir doch mal das Kindergeld.. DU bekommst es, Michael Schuhmacher auch.. Bei Hartz IV - Empfängern wird es voll angerechnet.




Natürlich wird es konsequenterweise angerechnet. Es deckt doch den Bedarf, den zu decken ansonsten Sozialleistungen gedacht sind.
Ungeachtet der Höhe von Sozialleistungen sollte doch common sense sein, dass sie denen zugute kommen, die sie brauchen, oder? Du bekommst doch auch weniger, weil Du selbst was verdienst. Ich bekomme nix, weil ich über dem Bedarf bin.

Soweit finde ich das logisch.

Allerdings bin ich der Meinung, dass KiG-Erhöhungen ohne Anrechnung zu bleiben hätten, da diese bei vollständiger Anrechnung nicht bei den Kindern im Bezug ankommen.
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Ewigtreuer schrieb:
reggaetyp schrieb:
Misanthrop schrieb:

Kaum ein Arzt, Archtekt, ITler, Rechtsanwalt, oder sonst ein  Akademiker, der möglicherweise mit gehobenem Einkommen verknüpft wird, hat heute bei gleicher Tätigkeit einen inflationsbreinigten Einkommenszuwachs seit 2005.


Du willst das Problem, dass diese Berufsgruppen keinen inflationsbereinigten Einkommenszuwachs haben mit den Problemen von Hatz IV-Empfängern vergleichen?
Habe ich das richtig verstanden?
Na, danke.  


Absolut richtig
Ich könnte ja mal ausrechnen, was Hartz IV - Bezieher seit Einführung inflationsbereinigt weniger haben..  
Es ist echt dreist, sowas in Zusammenhang zu stellen



Und der nächste springt auf den sich auf dem falschen Gleis befindlichen Zug gleich mit auf. Na prima.

Sagt mal, lest Ihr auch, bevor Ihr postet, oder habt Ihr einfach morgens einen Post-Plan, den es abzuarbeiten gilt?
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reggaetyp schrieb:
Misanthrop schrieb:

Kaum ein Arzt, Archtekt, ITler, Rechtsanwalt, oder sonst ein  Akademiker, der möglicherweise mit gehobenem Einkommen verknüpft wird, hat heute bei gleicher Tätigkeit einen inflationsbreinigten Einkommenszuwachs seit 2005.


Du willst das Problem, dass diese Berufsgruppen keinen inflationsbereinigten Einkommenszuwachs haben mit den Problemen von Hatz IV-Empfängern vergleichen?
Habe ich das richtig verstanden?
Na, danke.  


Lieber reggaetyp,

nein, das hast Du falsch verstanden. Und zwar sowas von.

Ob Du das glauben magst oder nicht, wir sind in einer gewissen Grundanschauung politischer Themen oftmals nicht sehr weit voneinander entfernt, wie ich feststellen durfte.

Was mich aber - gerade deswegen - überaus nervt, das ist, wenn man sachliche Beiträge völlig sinnlos und ohne Not aus dem Kontext reißt, damit man sich einen eigenen Kommentar zusammenbasteln kann, mit dem man seine Meinung untermauert und andere diskreditiert.

Über Deine Motivation bin ich mir nicht recht im Klaren. Vielleicht kannst Du da bei Gelegenheit mal für Erkenntnis bei mir sorgen.

Und wenn Du Dir gelegentlich noch die Mühe machen möchtest, meinen von Dir zitierten Beitrag nochmal mit der gebotenen Aufmerksamkeit zu lesen, wirst Du sicherlich merken, wie überflüssig Deine offensichtlich rhetorisch zu verstehende Frage war.
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KroateAusFfm schrieb:
Misanthrop schrieb:
MrBoccia schrieb:
Liebe Anwaltschaft oder sonstige Kundige, ich habe folgendes Anliegen:

bei den ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) habe ich vor 10 Tagen für meinen zur Einreise vorgesehenen Vadder ein Onlineticket gebucht, bestellt und ausgedruckt.

Soweit, sogut.

Nun kann der ältere Herr die Reise nicht antreten, aus mancherlei Gründen, und die ÖBB will mir den Fahrpreise nicht erstatten, da sich in ihren Tarifbestimmungen unter Punkt 7.1 der Satz "Für Online Tickets besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Umtausch." befindet.

Soweit, auch gut, da ich dies ja vor der Buchung wusste.

Aaaaaaber - kann die ÖBB so einfach das 14-tägige Widerrufsrecht ausser Kraft setzen und negieren? Habe ich das nicht bei jedem Kauf, speziell im Internetz? Oder bin ich hier vollkommen irrig?

Schon mal Dank an die Wissenden.

5.3
Bei Nutzung des Bankeinzugsverfahrens sind Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben. Zur Durchführung des Bankeinzugsverfahrens hat der Kunde eine ausreichende Kontodeckung sicherzustellen. Der maximale Einkaufsrahmen beträgt im Zeitraum von 12 Tagen ab erstmaliger Nutzung einer Kontoverbindung für Inhaber einer ÖBB VORTEILScard € 100,-, für Kunden ohne ÖBB VORTEILScard € 30,-. Danach sind bei banktechnisch erfolgreicher Abwicklung der ersten Buchungen weitere Buchungen bis maximal € 400,- pro Buchung möglich. Für wegen Widerruf, Falschangabe oder mangelnde Kontodeckung durchgeführte Rückbuchungen wird dem Kunden eine Gebühr von € 10,- in Rechnung gestellt. Werden Kontobelastungen durch die Bank des Kunden nicht eingelöst, wird der Kontoinhaber für den Bankeinzug bei Buchungen über www.oebb.at gesperrt. Die Sperrung bleibt solange wirksam, bis der Kunde die fälligen Aufträge bezahlt hat.

Widerruf wird also eingeräumt.

Muss auch. Sagt Brüssel. Keine Ahnung wie lange das W-Recht ausgeübt werden kann.
Nachdem ich einmal im ABGB/AUT lesen musste, fasse ich das nicht mehr an. Hab's nicht verstanden.  


Da gehts um den Widerruf der Einzugsermächtigung und nicht um das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.


Hatte ich anderes behauptet? Falls ja ergeht hiermit Widerruf.
Im Ernst: Ich lese das nicht in der von Dir angenommenen Eindeutigkeit. Du magst aber angesichts des Kontexts "Zahlungsverkehr" durchaus recht haben.


Vom Vertrag kannste dich mit erstgenanntem nicht lösen, zahlst nur 10 € Extragebühren.

Das wiederum sehe ich anders.
Ein Widerrufsrecht besteht (bestand?) in jedem Fall. Ungeachtet dessen, wie man die Bestimmung zum Tarif liest:
Ösi-Seite zum Thema .
Offensichtlich sind dort jdoch nur die Mindestanforderungen aus der Richtlinie von 7 Tagen umgesetzt worden.
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Morphium schrieb:

Desweiteren wuerde ich es berechtigt finden wenn die Sparmassnahmen nicht nur zur Lasten der "Armen" gehen wuerde. Schliesslich haben "die da oben" vom Aufschwung der Jahre 2005-2007 am meisten profitiert.


Tun sie nicht.
Elterngeld, Krankenkassenbeiträge, Ermessens- anstatt Pflichtleistungen im Alg I, ...
Betrifft alles auch "die-dazwischen".
Aber da ist es wieder: Das "die-da"-Syndrom.

Wenn Du "Banken" meinst, nenn' das Kind beim Namen.
Kaum ein Arzt, Archtekt, ITler, Rechtsanwalt, oder sonst ein  Akademiker, der möglicherweise mit gehobenem Einkommen verknüpft wird, hat heute bei gleicher Tätigkeit einen inflationsbreinigten Einkommenszuwachs seit 2005.
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Ewigtreuer schrieb:

Also... Entweder hab ich mich falsch ausgedrückt - oder Du hast mich falsch verstanden.



Nun ist es jedenfalls geklärt.
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Ewigtreuer schrieb:
Misanthrop schrieb:

Aber das dadurch bewirkte "Wir-gegen-die" ist auch verwerflich, wenn's "von unten" kommt.


Es gibt da nur einen Unterschied:
"von unten" ist es Notwehr, "von oben" Besitzstandsicherung.
Wenn Du Dir mal reinziehst, wo gekürzt wurde und wo nicht, ist dieser Protest "von unten" doch verständlich, oder?



Das ist - völlig wertungsfrei und objektiv betrachtet - eine Frage der Sichtweise.
Im Übrigen ist Protest gegen Missstände legitim. Auf "die-da-oben" zu schimpfen ist jedoch der von Dir vehement angeprangerte Verlust des Solidaritätsgedankens. Nur mit anderen Vorzeichen.

Ich bin jetzt mal bewußt provokativ und behaupte, den meisten AlgII-Empängern wäre es egal, wie etwa 100,0 EUR mehr im Monat gegenfinanziert würden. Z.B. mit weniger Abschreibungsmöglichkeiten für Einfachverdiener mit zwei Kindern. Oder durch den Wegfall von Pendlerpauschalen, Nachtarbeitszuschlägen was auch immer. Ungeachtet dessen, was das im Einzelfall für Folgen für die Betroffenen hätte.

Ein Leistungsbezieher wird nicht durch den Bezug ein solidarisch denkender Mensch.
Hälst Du dagegen? Falls nicht, gäbe es wenig anzuprangern. Nur noch die Missstände, nicht mehr die vermeintlichen Profiteure.
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Ewigtreuer schrieb:
Ich meinte beileibe auch nicht das Diskussions-Niveau hier..
Das ist für ein solches Thema echt sachlich.


Zum Vorwurf hattest Du es aber hier reingestellt und Dich dabei offenbar auf Beiträge anderer User bezogen.
Ok, war missverständlich.

Ich weiss nicht mehr genau, wer geschrieben hat "die Regelsätze für Alleinstehende ohne Kinder seien ausreichend" ...


Das war meines Wissens nach ein Betroffener.

- DAS ist eine Aussage, die man so nicht einfach stehen lassen kann.
Nehmen wir mal diese 359,- (da hast Du Recht - ich hab mich vertan) Euronen. Davon wird Strom bezahlt - rechnen wir mal 60,- €.
Also bleiben 300,- € zum Leben. Diese 300,- € beinhalten Lebensmittel, Kleidung, Medikamente, Telefon (muss man haben wegen geforderter Bewerbungen), Versicherungen, Praxisgebühr,  usw., usw..


Du bist Aufstocker, sagtest Du. Dann hast Du zumindest Anspruch auf Erstattung Deiner Versicherungen, die notwendig sind.

Das kann man einen oder zwei Monate schaffen, keine Frage.
Aber lass mal den Kühlschrank oder die Waschmaschine kaputt gehen.

Dann hilft nur ein Darlehen für Ersatzbeschaffung. Nicht toll, dass dies monatsweise zurückbezahlt werden muss und somit später fehlt. Aber zumindest muss erstmal geholfen werden.

Lass Dein Kind (mal wieder) aus den Schuhen rauswachsen oder Geburtstag haben..


Für Ersteres wird der Gesetzgeber seine verfassungsrechtlichen Hausaufgaben ja bis zum Jahresende zu machen haben. Geburtstagsgescheneke kann jeder andere auch nur von Geld kaufen, dass er hat. So traurig das manchmal sein kann. Und das meine ich ohne jeden Unterton.
Frag mal einen der vielen Rentner, die gerade mal so über den Sätzen sind, ob diese nicht auch gern mal Enkelaugen funkeln sehen würden. Bei Kik in bald jeder Stadt siehst Du diese Leute daher Malstifte und Kinderparfüm kaufen. Alles für 1 Euro. Ist leider so. Auch wenn man das bedauernswert findet, betrifft es nicht nur AlgII-Empfänger. Ich sehe auf den Hartz-Demos allerdings keinen für höhere Renten eintreten.

Ich finde, dass durch sozial-populistische Hetze ala Westerwelle der Verteilungskampf fatal verschärft wird.

Das mag durchaus angehen.
Aber das dadurch bewirkte "Wir-gegen-die" ist auch verwerflich, wenn's "von unten" kommt.
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P.S.:

Ewigtreuer schrieb:

Ich sehe es so, dass die Regierenden (egal welche grade dran sind) es bewusst so steuern und (fast) alle drauf reinfallen.


Du spielst deren Spiel.
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Ewigtreuer schrieb:

Ach nein? Wenn einer gegen den anderen seine Tankfüllung aufrechnet?

So war's doch gar nicht.

Ich sehe es so, dass die Regierenden (egal welche grade dran sind) es bewusst so steuern und (fast) alle drauf reinfallen.
Sozial-Populismus der übelsten Art.


Die meisten hier diskutieren doch auf ansprechendem Niveau.

Jeder, der meint, 345,- € wären ausreichend zum Leben, der soll es doch mal versuchen.  


Darum ging es nun wirklich nicht. Der einzige, der solches auf den letzten Seiten behauptet hatte, war selbst Leistungsbezieher. Ok, ich galube arti auch noch.

Es sind übrigens z.Zt. 359,-. Das wirst Du wissen, wenn Du Aufstocker bist.
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MrBoccia schrieb:
Liebe Anwaltschaft oder sonstige Kundige, ich habe folgendes Anliegen:

bei den ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) habe ich vor 10 Tagen für meinen zur Einreise vorgesehenen Vadder ein Onlineticket gebucht, bestellt und ausgedruckt.

Soweit, sogut.

Nun kann der ältere Herr die Reise nicht antreten, aus mancherlei Gründen, und die ÖBB will mir den Fahrpreise nicht erstatten, da sich in ihren Tarifbestimmungen unter Punkt 7.1 der Satz "Für Online Tickets besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Umtausch." befindet.

Soweit, auch gut, da ich dies ja vor der Buchung wusste.

Aaaaaaber - kann die ÖBB so einfach das 14-tägige Widerrufsrecht ausser Kraft setzen und negieren? Habe ich das nicht bei jedem Kauf, speziell im Internetz? Oder bin ich hier vollkommen irrig?

Schon mal Dank an die Wissenden.

5.3
Bei Nutzung des Bankeinzugsverfahrens sind Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben. Zur Durchführung des Bankeinzugsverfahrens hat der Kunde eine ausreichende Kontodeckung sicherzustellen. Der maximale Einkaufsrahmen beträgt im Zeitraum von 12 Tagen ab erstmaliger Nutzung einer Kontoverbindung für Inhaber einer ÖBB VORTEILScard € 100,-, für Kunden ohne ÖBB VORTEILScard € 30,-. Danach sind bei banktechnisch erfolgreicher Abwicklung der ersten Buchungen weitere Buchungen bis maximal € 400,- pro Buchung möglich. Für wegen Widerruf, Falschangabe oder mangelnde Kontodeckung durchgeführte Rückbuchungen wird dem Kunden eine Gebühr von € 10,- in Rechnung gestellt. Werden Kontobelastungen durch die Bank des Kunden nicht eingelöst, wird der Kontoinhaber für den Bankeinzug bei Buchungen über www.oebb.at gesperrt. Die Sperrung bleibt solange wirksam, bis der Kunde die fälligen Aufträge bezahlt hat.

Widerruf wird also eingeräumt.

Muss auch. Sagt Brüssel. Keine Ahnung wie lange das W-Recht ausgeübt werden kann.
Nachdem ich einmal im ABGB/AUT lesen musste, fasse ich das nicht mehr an. Hab's nicht verstanden.
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Ewigtreuer schrieb:

Es lebe der Verteilungskampf..
Immer schön um die Brosamen balgen    


Es lebe das künstliche Frontgrabenziehen.
Darum ging es doch weiter oben nun wirklich nicht.
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municadler schrieb:
Brady schrieb:
hallo munic, ich leiste so viel für die Allgemeinheit...das ich sagen könnte: mit meinen Abzügen auf dem Lohnzettel finanzier ich 4 Harzler im Monat. Reicht das für ein reines Gewissen? Gewissenhafte grüße


wenn du das so rechnest reicht das voll. Aber hast du dabei dann kein schlechtes Gewissen, dass du nichts für Strassenbau, Schulen, Landesverteidigung, Infrastruktur von dem du auch überall profitierst oder profotiert hast bezahlst?


Na, wenn Brady noch ein weinig raucht, trinkt, tankt, mal ein wenig Immobilieneigentum erwirbt, Stadion-Worschd ißt und das neue Eintracht-Trikot kauft, haut das wohl hin.

Und wenn du " all Deine Abzüge " den Harzern zurechnest dann zahlst du ja auch in keinerlei Sozialversicherungen ein...?


Da er momentan keine Leistungen beansprucht, stimmt die Rechnung doch (von der RV mal abgesehen).
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reggaetyp schrieb:

"Taschengeld" ist das nicht. Es sei denn, deine Kinder müssen vom Taschengeld für ihren täglichen Lebensunterhalt aufkommen.
Übrigens denken nicht nur manche darüber nach, die Hart IV Sätze aufzustocken, sondern auch das Bundesverfassungsgericht, um dies noch mal in Erinnerung zu rufen.
Dessen Präsident Papier bezeichnete die Sätze sowohl für Kinder als auch für Erwachsene als "offensichtlich unzureichend."


Sorry, RT, aber das ist so nicht richtig.

Das BVerfg führte zu den Regelsätzen aus:
"Es kann ebenfalls nicht festgestellt werden, dass der für Kinder bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich geltende Betrag von 207 Euro
zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums offensichtlich
unzureichend ist
. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass dieser
Betrag nicht ausreicht, um das physische Existenzminimum, insbesondere
den Ernährungsbedarf von Kindern im Alter von 7 bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres zu decken.

...

4. Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in verfassungsgemäßer Weise
ermittelt worden
, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells
ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist."

Der Ausgang der Regelsatzfrage wird also von einer verfassungsrechtlich haltbaren Ermittlung der Sätze abhängen. Wie das ausgeht, weiß noch niemand.
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Tom66 schrieb:
Absolut top:

Paul unsere Hellseher-Krake. 100 % Treffer.

Jetzt wird er Ehrenbürger



Kein Bundesverdienstkreuz?
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tutzt schrieb:
Die "Helden", die die WM-Fahne in der Sonnenallee gestohlen haben, haben sich zu ihrer Vollidiotie Tat bekannt:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,706369,00.html

Das Geseiere von denen ist so traurig und bescheuert, dass es schon wieder lustig ist.    


"In einem "Bekennerbrief" gab das sogenannte Antirassistische Bündnis Neukölln am Dienstag zu, die rund 100 Quadratmeter große Flagge in der Sonnenallee zweimal geklaut zu haben."

Hatten die die Fahne nach dem ersten Diebstahl zurückgebracht, um wieder zuschlagen zu können?
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WuerzburgerAdler schrieb:
Adler_2009 schrieb:

Wäre net wenn es ohne Kombinationen gehen würde und nur einer von den drei aufgelistetn mit Vorschlag drin wären


Verstehe. Da bleibt eigentlich nur Caio.    


Die Antwort finde ich konsequent.
Aber wie hattest Du verstanden, worum es ihm geht?    
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emjott schrieb:

Außerdem wären von diesen Sparmaßnahmen "nur" Leistungsempfänger betroffen und nicht alle.
Aber schau mal, wieviele (Wähler) das sind:
http://www.civitas-institut.de/index.php?option=com_content&view=article&id=905:nahezu-50-prozent-leben-von-staatlichen-transferleistungen




"Dies bedeutet aber weiterhin, daß eine Umkehr zu Eigenverantwortung und Selbständigkeit kaum noch innerhalb des bestehenden sozialistisch-sozialstaatlichen Systems möglich ist."
Äußerst seriöse Quelle.

Vergleiche mal exemplarisch hiermit:
Im Jahr 2008 erhielten in Baden-Württemberg 543 716 Menschen Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu sichern, fast 7 % weniger als im Vorjahr.
Zumindest in Baden-Württemberg scheint demnach das bestehende sozialistisch-sozialstaatlichen System noch nicht zu kollabieren. Muss wohl dran liegen, dass Staatsratsvorsitzender Oettinger nicht mehr amtiert.
#
sge-fan-wiesbaden schrieb:
Wie kann man bei der Befleckung den Namen Falsch schrieben peinlich


Wer bei einer Befleckung überhaupt den Namen von irgendjemandem schreiben kann, verdient Respekt, wie ich meine.
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reggaetyp schrieb:
Ich bin erschüttert.  


Na, wenn das keinen Anruf wert ist...