Ruy-G
1649
Ich glaube die verjährung nach einem Jahr bezieht sich nur auf das zustellen der Abbrechnung. Wenn diese zugestellt wurde und gültig war gelten die 3 Jahre.
Wenn man die Abbrechnung aber angefochten hat und diese damit ungültig wurde, kann der Vermieter nach einem Jahr dann keine neue Abbrechnung mehr zusenden, da die Frist ja abgelaufen ist.
Wenn man die Abbrechnung aber angefochten hat und diese damit ungültig wurde, kann der Vermieter nach einem Jahr dann keine neue Abbrechnung mehr zusenden, da die Frist ja abgelaufen ist.
www.bdk.de schrieb:
...Im Falle des Findens von Webangeboten mit suspektem Inhalt (z.B. Kinderpornografie, radikales Gedankengut, Chatinhalte mit Ankündigungen von Suizid/Amoklauf, verbale/sexuelle Belästigung innerhalb von Chatrooms usw.) kann der User durch einfaches Anklicken eines zusätzlichen Buttons im Browser eine automatisch generierte Meldung an eine Clearing-Stelle absetzen...
und dann bekommt man vermutlich noch eine Anzeige... man war ja auf bösen seiten
...Bitte warten...
Diese Meldung kommt bei mir jedes mal wenn ich versuche die Preisklasse meiner DK auf Mitglied umzustellen. Hat noch jemand das Problem?
Habe es gestern und heute mehrfach versucht. Immer die gleiche Meldung.