
Schaedelharry63
8429
Na, ich will ja hoffen, dass der Vadim trotz aller hier zu Tage tretenden Vorfreude die Schlagzeilen beherrschen wird in der nächsten Saison.
Seine Christina darf danei gerne den Fokus der fotografierenden Zunft aus sich ziehen, wenn sie denn nach Olympia ab und zu mal im Stadion vorbeischaut - allemal besser als reisserisch übertriebene Bilder über Bengalogeleuchte.
Seine Christina darf danei gerne den Fokus der fotografierenden Zunft aus sich ziehen, wenn sie denn nach Olympia ab und zu mal im Stadion vorbeischaut - allemal besser als reisserisch übertriebene Bilder über Bengalogeleuchte.
Superadler76 schrieb:
Der Weg zu den ordentlichen Gerichten steht den Vereinen jederzeit offen und sie können überprüfen lassen, ob sich die Verbandsrichter sich an die eigene Rechtsordnung bzw. an rechtstaatliche Grundsätze Grundsätze gehalten haben.
Prognose:
Wenn der Vorschlag der Eintracht in der Berufungsverhandlung zum Tragen kommt (Verzicht auf jeglichen Zuschauerausschluß, erhöhung der Geldstrafe von 50.000 € auf 500.000 €), wird es nicht zu einer zivilprozesslichen Normüberprüfung der Sanktion "Zuschauerausschluß" kommen, da die Eintracht dann ja recht bekommen würde.
Andernfalls sollte der Tabubruch gewagt werden.
Hinsichtlich der Zeitnot bliebe im Falle einer einstweiligen Verfügung - da ohne rechtskräftiges Urteil - das Spiel gegen Leverkusen natürlich unbeeinträchtigt.
Käme das Zivilgericht zum Schluß, dass die sanktion "Zuschauerauschluss" vereinbar ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen, müßte der Ausschluß zum nächstmöglichen Spiel nachgeholt werden.
Auszug aus dem Bericht:
Das erinnerte schon an das Königlich Bayrische Amtsgericht. Ob Strafen Sinn machen oder nicht, das ist dem Chef-ankläger des Verbandes sowieso wurscht: "An Grundsatzdiskussionen beteilige ich mich nicht mehr".
Da passt es dazu, das dieser Herr die Verhandlung vorzeitig während des Plädoyers des Eintracht-Anwaltes verlassen hat.
Das schreit geradezu nach einer Zivilgerichtsüberprüfung.
Das erinnerte schon an das Königlich Bayrische Amtsgericht. Ob Strafen Sinn machen oder nicht, das ist dem Chef-ankläger des Verbandes sowieso wurscht: "An Grundsatzdiskussionen beteilige ich mich nicht mehr".
Da passt es dazu, das dieser Herr die Verhandlung vorzeitig während des Plädoyers des Eintracht-Anwaltes verlassen hat.
Das schreit geradezu nach einer Zivilgerichtsüberprüfung.
Zum FNP-Artikel von heute und der voraussichtlichen Berufung der Eintracht:
Offensichtlich bot der Verein in der mündlichen Verhandlung an, gegen Aufhebung des Zuschauerausschlusses statt 50.000 € 500.000 € Strafe zu entrichten.
Ich wünschte mir, dass das Berufungsgericht darauf nicht eingehen wird, damit eine zivilgerichtliche Normenkontrolle nebst einstweiliger Verfügung (keine Zuschauerbegrenzung zumindest gegen Leverkusen) ermöglicht wird.
Offensichtlich bot der Verein in der mündlichen Verhandlung an, gegen Aufhebung des Zuschauerausschlusses statt 50.000 € 500.000 € Strafe zu entrichten.
Ich wünschte mir, dass das Berufungsgericht darauf nicht eingehen wird, damit eine zivilgerichtliche Normenkontrolle nebst einstweiliger Verfügung (keine Zuschauerbegrenzung zumindest gegen Leverkusen) ermöglicht wird.
Schaedelharry63 schrieb:
Ich gehe einfach davon aus, dass es solche Szenarien nicht geben wird. Ohne Verletzte (egal von wem verursacht, ob Pfefferspray der Einsatzkräfte oder "Randale" von Fans) auch kein "Druck", die Sitzplätze abzuschaffen.
Ich schrub mal wieder "wirr" .
Tausche Sitz- gegen Stehplätze.
parz schrieb:
Ausnahme nur für kubanische Zigarren.
Die kann ich mir nicht leisten. Spätestens hier würde ich als Fan nicht mehr ernstgenommen und radikalisiert ,-) !
Cino schrieb:
und je mehr man sich solche szenarien vorstellt, ... wird die reaktion und empörung darüber...deutlich abgeschwächt.
deswegen kann und will ich mich niemals damit zufrieden geben und irgendwelche begründungen dafür suchen.
Ich gehe einfach davon aus, dass es solche Szenarien nicht geben wird. Ohne Verletzte (egal von wem verursacht, ob Pfefferspray der Einsatzkräfte oder "Randale" von Fans) auch kein "Druck", die Sitzplätze abzuschaffen.
Wenn alle Seiten besonnen handeln (kein "Begleiten" des laufenden, erfolgversprechenden Verfahrens mit überzogenen Aktionen, deeskalierendes Auftreten der Sicherheitskräfte), sollte dies möglich sein.
Die Aussagen bei der mündlichen Verhandlung, wobei allen Verantwortlichen der Eintracht vorbildliches Handeln in Sicherheitsfragen attestiert wurde, stimmt mich da erst einmal optimistisch.
Wenn ich nicht wüßte, dass das damals tatsächlich passierte und blutiger Ernst war, würde ich es für einen Sketch der Pythons mit Terry Jones in der Hauptrolle halten.
Am Ende des Videos warte ich immer auf die Spanische Inquisition.
Am Ende des Videos warte ich immer auf die Spanische Inquisition.
Hengemuehle schrieb:
Hören die Pyros, das Sitze-rausreißen usw. nun eigentlich auch auf oder gehts nur um/gegen den DFB ? Habe irgendwie den Faden verloren, wollts nur mal wissen.
Momentan geht es nur um die Sanktionen des DFB gegen Vereine (erzwungene Zuschauerausschlüsse, also "nur" mittelbar auch um - unbeteiligte - Fans).
Die Stadionverbotspraktiken und deren rechtsstaatliche Vereinbarkeit müsten in einem gesondertes Verfahren geklärt werden. Hier fehlt es möglicherweise nur an einem geeigneten Musterverfahren (wer bezahlts?).
Auch die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Einzeltätern stehen auf einem anderen Blatt.
Beide Themen werden evtl. weiter in den Vordergrund rücken, wenn die für den DFB bequeme "Ersatzstrafe" Zuschauerausschlüsse gegen Vereine gekippt werden kann.
Peace@bbc schrieb:
Hier erinnere ich mich dunkel, dass damals bei unserem Fastabstieg und der Klage (durch Haching?) auch lediglich die Rechtmäßigkeit des Schiedsspruchs geprüft wurde und nicht das Urteil selbst.
Uff, was ne Abhandlung in diesem link!
Hier geht es im Detail um die Wechselwirkungen Einzelsportler/Doping/Betrug im Zusammenspiel mit verbandssportlicher und zivilern Gerichtsbarkeit.
In der Einleitung zu diesem auch erschöpfenden Thema habe ich folgende allgemeine Aussage enddeckt (auf Seite 22), die auch bei unserer Problematik Geltung haben dürfte.
"Als Ergebnis dieser Überlegungen lässt sich damit festhalten: Die Verhängung von
eingriffsintensiven, mit einem Unwerturteil und präventiven Zwecken verbundenen
Verbandsstrafen im Sport ist untrennbar mit der Einführung und Stärkung
strafrechtlicher Prinzipien im zivilrechtlichen Rahmen verbunden. Je intensiver und
einschneidender die Sanktionierung erfolgt, desto mehr gelten die Grundsätze des
staatlichen Strafverfahrens auch im Zivilrecht. "
Dies sollte zumindest das Recht auf eine Überprüfung verbandlicher Sanktionen durch ein staatliches Gericht auf deren rechtsstaatlicher Vereinbarkeit in unserem Fall nahelegen.
Das Zivilgericht muß ja kein neues Urteil fällen. Es reicht aus, wenn es feststellt, dass die Sanktionsnorm, nach der der Verband geurteilt hat, nicht rechtsstaatlich ist.
In der Folge wäre das ursprüngliche Urteil dann hinfällig.
raideg schrieb:
Wenn man das mal weiterspinnt - das würde ja bedeuten, das der gesamte DFB nicht auf unserer freiheitlich, demokratischen Grundordnung fußt.
Somit wäre der DFB doch ein verfassungsfeindliches Organ?
Damit müßte der DFB eigentlich verboten werden.
Nur weil einzelne, selbstgegebene Normen im Bereich der verbandlichen Sanktionsmöglichkeiten möglicherweise grundrechtlich nicht haltbar sind, ist nicht gleich die gesamte Organisation verfassungsfeindlich. Da würde ja jedes Gesetz, das vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird, die Verfassungsfeinlichkeit der jeweiligen Parlamente und Regierungen nahelegen. Nein, da sind einfach Verbandsvertreter, die sich und ihren Verband einer Kontrolle zu unterwerfen haben, wie jede andere Institution auch.
Gleichwohl wäre ein Kassieren dieser Regelung eine schallende Ohrfeige in aller Öffentlichkeit.
Allein diese Gefahr scheuen die Law-and-Order-Vertreter beim DFB wie der Teufel das Weihwasser.
War es doch bislang so bequem, Verhalten einzufordern und Nichtverhalten allein den Vereinen aufzubürden, ohne selbst aktiv zu werden (Stichwort Dialogbereitschaft) .
Hackentrick schrieb:
Also wird - soweit ich das verstehe - insbesondere die Verhältnismässigkeit entscheidend sein. Die anderen Punkte scheinen ja m.E. erfüllt...
Die wirksame Satzung ist m.E. auch wichtig.
Wenn zur Satzung auch darin enthaltene Sanktionsnormen gehören, und diese nicht rechtstaatlich haltbar sind, könnte dies ein wesentlicher Punkt sein.
Mehrere gute Paraden jetzt.
Der ewige Oka hat den Kampf um einen Stammplatz nicht aufgegeben, nachdem der Herausforderer in den letzten Tests den Kasten sauber hielt.
Der ewige Oka hat den Kampf um einen Stammplatz nicht aufgegeben, nachdem der Herausforderer in den letzten Tests den Kasten sauber hielt.
raideg schrieb:
P.S. und kann dieser Verein, Verband eine eigene Gerichtsbarkeit führen, die in wichtigen Punkten konträr zu geltendem Recht steht?
Solange kein Kläger, solange keine Beurteilung eines solchen Umstands.
Wobei hier weniger die verbandliche, mehrstufige mit Revisionsmöglichkeit versehene Gerichtsbarkeit in Abrede steht, sondern die Ausgestaltung einzelner verbandlicher Normen.
raideg schrieb:
"rechtsstaatlich haltbar", das ist der Punkt, der mich die ganze Zeit beschäftigt.
Kann ein Verein, Verband u.ä. sich eine Satzung geben wie er will oder muß die auf unseren rechtsstaatlichen Prinzipien beruhen?
M.E. letzteres.
Aktuelles Beispiel ist das Procedere um das Beschneidungsurteil aus Köln. Da will der Bundestag ja jetzt Gesetze anpassen, damit das wieder erlaubt sein kann (Stichwort Religionsfreiheit).
Schobberobber72 schrieb:Schaedelharry63 schrieb:
Erst rettet Nicolov mit Hilfe der Latte..
Hoffe es hat nicht weh getan
Vielleicht wurde deshalb das harte "k" zum weichen "c"...
Antihexer schrieb:Schaedelharry63 schrieb:
Erst rettet Nicolov mit Hilfe der Latte, dann im Gegenzug das 2:0.
Wer ist Nicolov? Neuer IV?
Tausche ein "c" gegen ein "k" .
HG hat heute im blog-g folgendes hierzu verlinkt:
http://www.123recht.net/Die-Organisation-__a421__p4.html
Darin wird u.a. ausgeführt:
"Im einzelnen hat das staatliche Gericht festzustellen,
•ob die verhängte Maßnahme aufgrund einer wirksamen Satzung und unter Einhaltung des dort festgelegten Verfahrens zustandekam;
•ob allgemeine Verfahrensgrundsätze wie ausreichendes rechtliches Gehör oder Gelegenheit zur Verteidigung eingehalten wurden;
•ob die Tatsachen aufgrund derer die Maßnahme verhängt wurde, fehlerfrei ermittelt wurden;
•ob die konkrete Vorschrift der Satzung auch richtig angewendet wurde;
•ob das ausgesprochene Strafmaß verhältnismäßig war."
Wenn hier unter "wirksamer Satzung" eine rechtsstaatlich haltbare verstanden wird, haben wir m.E. gute Chancen.
http://www.123recht.net/Die-Organisation-__a421__p4.html
Darin wird u.a. ausgeführt:
"Im einzelnen hat das staatliche Gericht festzustellen,
•ob die verhängte Maßnahme aufgrund einer wirksamen Satzung und unter Einhaltung des dort festgelegten Verfahrens zustandekam;
•ob allgemeine Verfahrensgrundsätze wie ausreichendes rechtliches Gehör oder Gelegenheit zur Verteidigung eingehalten wurden;
•ob die Tatsachen aufgrund derer die Maßnahme verhängt wurde, fehlerfrei ermittelt wurden;
•ob die konkrete Vorschrift der Satzung auch richtig angewendet wurde;
•ob das ausgesprochene Strafmaß verhältnismäßig war."
Wenn hier unter "wirksamer Satzung" eine rechtsstaatlich haltbare verstanden wird, haben wir m.E. gute Chancen.
Erst rettet Nicolov mit Hilfe der Latte, dann im Gegenzug das 2:0.
Siegmund F. kam wohl über mich...