
skyeagle
30309
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skyeagle
ich versteh dich ja und du magst sicher recht haben, aber was der Koreaner mit Sicherheit nicht verdient hat ist ein eigener Thread.
bamina schrieb:
sind die absagen per email denn bereits versendet...weiß da jemand was?!
ich rechne mir keine großen chancen aus und die meldung jetzt von wegen "keine karten vor ort für deutsche fans" kotzt mich ziemlich an.
wir fliegen schon einige tage eher hin, vielleicht können wir einfach ein paar landsleute anquatschen das die uns karten vor ort kaufen, aber ein bisschen mehr sicherheit würde sich echt besser anfühlen!
Ich rechne mir auch keine Chancen aus. Hab aber auch noch keine Mail erhalten...
Wir kommen erst Donnerstag Nachmittag an, gäb es da die Möglichkeit, dass Ihr für 2 Karten mehr schaut? Natürlich gegen gewissen Obolus? Kannst ja mal ne PN schicken, oder so
Gadzo schrieb:Misanthrop schrieb:WurstBlinker schrieb:
Ich kann den Mieterbund echt empfehlen !
Man kann direkt bei der Erstberatung Mitglied werden und deren rechtlichen Beistand nutzen.
Die 60 oder 70 Euro Mitgliedsbeitrag im Jahr sind gut angelegtes Geld
Ich kann Fachanwälte für Mietrecht empfehlen.
Die natürlich stets horrenden anwaltlichen Gebühren sind gewöhnlich gut angelegtes Geld. Und man muss bei einer Erstberatung nicht einmal Mitglied werden.
Gibt es so etwas überhaupt?
Bei den oftmals lächerlichen Streitsummen, wer wird da Fachanwalt für Mietrecht? Können doch nur unverbesserliche Idealisten sein.
Naja ob die Streitsumme gering ist kann man so pauschal ja nicht sagen... Genusogut kann ein Stundenhonorar vereinbart werden wonach der Streitwert erst mal nebensächlich ist und ja, es gibt sehr wohl Fachanwälte für Mietrecht, genauso wie es Fachanwälte für Versicherungsrecht oder für Arbeitsrecht gibt.
Ob die Versicherung Anwälte emfpiehlt weiß ich nicht, jedoch stelle ich mir das schwierig vor, da die Versicherung ja nicht unbedingt wissen kann, welcher Anwalt in der Stadt XY gut ist etc. Ich würde wie folgt vorgehen. Entweder bei Gericht anrufen, meist haben die Hotline, oder die Anwaltskammer, bei der man sich nach Spezialisten erkundigen kann. Oder man schaut im Internet ob es in der nähe Anwälte gibt deren Tätigkeitsschwerpunkte im jeweiligen Rechtsgebiet haben. Dann schildert man ihm den Fall und dieser fragt bei der Versicherung nach der Deckungszusage. Diese Anfrage kann der Anwalt natürlich in Rechnung stellen. Ich würde die Deckungszusage von einem Anwalt einholen lassen, da er schon in der Anfrage mögliche Erfolgschance darstellen kann und den Sachverhalt möglicherweise rechtlich präziser darstellen kann als der Laie.
concordia-eagle schrieb:yeboah1981 schrieb:
Warum freuen mich Hamburger Krisen eigentlich immer so besonders?
Ich kann gar nicht erklären, warum ich die so scheiße finde.
Vielleicht weil sie seit Jahren Scheiße spielen, immer wieder mit zig Millionen nachbessern, 100 Mio Verbindlichkeiten haben und der felsenfesten Überzeugung sind, eigentlich die Nummer 2 hinter Bayern zu sein....mindestens?
Des triffts aber sowas von
chuchu2604 schrieb:
Hallo Eintrachtler,
Habe eine Frage
Was meint ihr wenn mein Flieger Donnerstag um 18.30 Uhr in Porto
landet, reicht das von der Zeit Flughafen/Stadion ???
Rückflug wäre dann SonntagOrtenau-Adler schrieb:
Gude,
auf nach Portugal. Ich hoffe auf 5.000 + X.
Hat jemand Tipps für Porto? Hotels, Flüge, etc.
Wäre mir etwas zu riskant...wenn der Flieger nicht pünktlich hoch geht...bisschen später runter geht...auf dem rollfeld Zeit draufgeht und du nicht sofort ausm flieger kommst...am Ende musste dich abhetzen...und wenn du dann möglicherweise noch auf Kartensuche musst...
Also wenn Dein Schwager sowieso vor hat einen Anwalt einzuschalten, dann soll dieser direkt auch die Deckungszusage bei der Versicherung einholen. Schon allein aus dem Grund, dass dieser die Erfolgsaussichten der Streitigkeit einschätzen kann, was ein Laie nicht kann.
Prinzipiell kann der Anwalt Gebühren verlangen für das Einholen der Deckungszusage. Diese Gebühren können jedoch bei Mandatsübertragung entfallen. Das kommt dann auf den Anwalt an. Müsste man nachfragen.
Prinzipiell kann der Anwalt Gebühren verlangen für das Einholen der Deckungszusage. Diese Gebühren können jedoch bei Mandatsübertragung entfallen. Das kommt dann auf den Anwalt an. Müsste man nachfragen.
LDKler schrieb:MrBoccia schrieb:
verstehe ich das richtig? Du hast einen Strafzettel bekommen, diesen nicht bezahlt und heulst jetzt rum, weil ein Inkassounternehmen, das vom Parkplatzbetreiber beauftragt wurde, Kohle haben will?
Ich hätte auch nicht bezahlt. Fast 90 Euro für 10 Minuten Parken ohne Parkscheibe liegt jenseits aller Verhältnismäßigkeit.werts schrieb:
Geht also im Endeffekt nur noch drum, was dem TE droht, sollte er nicht zahlen und ob die Forderung so rechtens ist.
Letzteres würde ich anhand der aktuellen Sachlage mit ja beantworten.
Ja, rechtens ist die Forderung, aber wenn er sich richtig verhält, nicht durchsetzbar. Es geht ja wie gesagt um eine rein zivilrechtliche Forderung und die kann nur gegen denjenigen gestellt werden, der sie verursacht hat, hier also der Fahrer. Und wie soll das Parkunternehmen nachweisen, dass er das Auto auf den Parkplatz gestellt hat? Können die nicht. Sollten sie trotzdem es auf einen Prozess ankommen lassen, könnte er. z. B. behaupten, an diesem Tag das Auto seinen Kumpels überlassen zu haben. Wer von denen gefahren ist, weiß er nicht. Das Gegenteil wird im der Parkplatzbetreiber nicht beweisen können, also braucht er nicht zahlen.
Wie schon gesagt, ich würde einfach garnichts machen, solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (und das wird wahrscheinlich nicht passieren).
Was ist das für ein Argument, nicht zu zahlen, nur weil man etwas für unverhältnismäßig hält?