>

stefank

35119

#
Chnieb schrieb:
Ich arbeite auch bei einem Bau- und Immobilienunternehmen hier in M1.
Meine Kollegin die die Nebenkostenabrechnungen macht, sagt immer man muß ca. 2,50 - 3,00 € pro m² rechnen hier in Mainz.
D.h. z.B. 2,80 € x 67 m² = 187,60 € im Monat x 12 Mon. = 2251,20 € im Jahr Nebenkosten.

Ich hoffe ich konnte helfen.


Diese Spanne ist sicher realistisch, allerdings inklusive Heizung und Warmwasser.
#
Für die Nachwelt zur Bewertung: BMW hat gestern mit 81,92 Euro geschlossen. Mal schauen, was daraus wird.
#
r.adler schrieb:
Tatsächlich, die unfassbaren Gräueltaten der Khmer und Pol Pot sind leider in Vergessenheit geraten. Das war Völkermord pur.

Ich kann mich noch dran erinnern, wie mitte der 1970er Jahre der KBW (?) auf den Strassen Frankfurts zur Solidarität mit den Roten Khmer aufriefen. Es sei ihnen mal anheim gestellt, daß sie es nicht besser wusste, doch glaube ich es nicht.

Unglaublich, da werden Menschen gemetzelt, nur weil sie eine Brille tragen...

Hitler, Pol Pot, Stalin und Mao... das waren die Schlächter des 20. Jahrhunderts. Da kommen sicher noch der ein oder andere afrikanische oder südamerikanische Despoten und ihre Helfershelfer dazu, aber was diese Herren "fabriziert" haben, ist ohne Beispiel.


Ja, das war der KBWuppdich, der tapfer bis zuletzt das "Demokratische Kampuchea" verteidigt hat.
#
TomHengst schrieb:
HeinzGründel schrieb:
TomHengst schrieb:
Jemand ne Ahnung, wie der Dax in Österreich heißt? Auch Dax? Ich finde dazu bei google nichts gescheites.


Mal ein Frage an den Experten. Hast Du eine Kaufempfehlung?


Ich würde dir BMW empfehlen. Deutsche Autos sind immer sehr gefragt, und es gibt kein Unternehmen weltweit, das einen so guten Ruf wie BMW hat(sogar noch vor Apple etc). Außerdem kommen jetzt einige neue, hoffnungsvolle Modelle raus- wie zum Beispiel der X5, eine Geländelimousine, die wohl gerade in den USA voll einschlagen könnte. Außerdem hat BMW gerade begonnen das Elektroauto i3 serienmäßig zu produzieren. Zum Jahreswechsel soll es rauskommen- mit vielen Extras. Diesem Modell wird der Durchbruch für die Elektromobilität zugetraut. Desweiteren kommt bald der i8, ein Hybridauto raus.
Die Aktie hat auf jeden Fall noch Aufwärtspotential und ist mit einem KGV von 9 moderat bewertet. BMW hatte im abgelaufenen Quartal Rekordzahlen zu vermelden, es dürfte- gerade durch die vielen neuen Modelle und das florierende Geschäft in den USA- weiter nach oben gehen.


Sagenhaft, wie sensibel die Märkte reagieren. Offenkundig lesen die Topanalysten hier mit, und schon fällt BMW heute um ein halbes Prozent: http://www.finanzen.net/aktien/BMW-Aktie
#
Aragorn schrieb:
Bigbamboo schrieb:
Aragorn schrieb:

Allein eine Diskussion darüber, ob oder wie man Sparer enteignen kann, ist eine absolute Sauerei!


Der Grieche wird sich von Deiner Kohle ein schickes Gästeklo bauen.  


Was soll der Scheiss? Habe ich hier irgendwas von Griechenland geschrieben? Man, man, man...  


Nein. Du hast nur eine Diskussion um ein Theorem des IMF um eine Hetzdemagogie aus der notorischen Idiotenquelle DWN bereichert. Ich gratuliere.
#
stormfather3001 schrieb:
4pp1_sge schrieb:
ich habe dazu grade auch nochmal eine frage, kann man vom vermieter eine nebenkostenabrechnung verlangen oder sind so pauschalbeträge rechtens, und wenn ja sind diese pauschalbeträge steuerlich annerkannt (zwecks absetzbarkeit)


Du mußt doch eine Jahresabrechnung bekommen???  


Nein. Wenn im Mietvertrag eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbart wurde, kann keine Seite Abrechnung oder Zahlungen über die Pauschale hinaus verlangen, § 560 BGB.
#
Nach § 1579 Abs.1 BGB kann der Unterhalt versagt oder gekürzt werden, wenn die Ehezeit kurz und die Zahlung gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten grob unbillig wäre.  Die Rechte eines gemeinsamen Kindes sind dabei zu wahren.
Eine Ehezeit von unter zwei Jahren ist regelmäßig als kurz anzusehen, die Dauer der Beziehung vor der Ehe spielt hierfür keine Rolle. Allerdings kann dies bei dem Kriterium "grobe Unbilligkeit" berücksichtigt werden.
Wichtiger sind die Rechte des Kindes. Nach § 1570 BGB kann für die Dauer von 3 Jahren nach der Geburt eines Kindes Unterhalt verlangt werden, also hier mindestens bis 2014. Danach muss nach Billigkeitserwägungen entschieden werden, eine Rolle könnte hierbei spielen, dass nach gemeinsamer Absprache die Arbeitszeit verkürzt wurde. Aber auch alle anderen Kriterien, wie etwa die wirtschaftlichen Verhältnisse der geschiedenen Ehepartner, sind zu berücksichtigen.
#
reggaetyp schrieb:
WuerzburgerAdler schrieb:
Das Unbeschreibliche beschrieben. Ohne zu übertreiben oder zu beschönigen. Wenn das in der Kürze überhaupt möglich ist.

Hier wurde unter den Augen der Welt ein ganzes Volk entweder massakriert oder in die Steinzeit zurückgestoßen. Eindringlich geschildert in dem Film "The Killing Fields", ein vielfach preisgekröntes Meisterwerk.

Soweit ich mich erinnere konnten erst die Vietnamesen Ende der Siebziger dem Wüten der Roten Khmer Einhalt gebieten.


Der Film ist in der Tat großartig. Ich empfehle übrigens auch unbedingt Same Same But Different von Detlev Buck.
Ein Film von 2009, der hilft, Kambodscha heute zu verstehen. Und nebenbei eine sehr schöne (wahre) Geschichte erzählt.

Yep, die Vietnamesen beendeten die Folterherrschaft der Roten Khmer.


Woraufhin Pol Pot und 30.000 Rote Kmehr in die Berge flüchteten. Und was man kaum fassen kann: Auf Druck der USA wurden diese von der UNO als "nichtkommunistische Widerstandsgruppe" und legitime Regierung Kambodschas anerkannt und von den USA mit Waffen versorgt.
#
eintracht-grenzenlos schrieb:
stefank schrieb:
Ich habe meiner Frau erklärt, dass für Frage 1 eine umfangreiche Feldforschung nötig ist und schaue schon seit Stunden.


Und?

Biste schon weiter gekommen?


Schon drei Mal...
#
Chevallaz schrieb:
http://yabasta.blogsport.de/2013/10/10/auswaerts-in-frankfurt-2/

Humorlos sind sie ja nicht  


Das Bild von dem Schiff ist gut. Und wenn man ganz genau hinsieht, kann man oben auf der Reling auch Leonardo DiCaprio und Kate Winslet stehen sehen...
#
Ich habe meiner Frau erklärt, dass für Frage 1 eine umfangreiche Feldforschung nötig ist und schaue schon seit Stunden.
#
Hier findet du alles Wesentliche, vor allem eine Übersicht über die durchschnittlichen Werte der einzelnen Betriebskosten für Frankfurt:
http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/infoblatt_betriebskosten_06_2012.pdf
#
woelei schrieb:


stimmt da habe ich was mit dem Punkten für die länderpunkte verwechselt


Das ist mir in der Anfangszeit von RTL auch oft so gegangen. Ich war aber sowieso immer dafür, dass sich die Mandarine auszieht. Chin-chin!
#
TomHengst schrieb:
Jemand ne Ahnung, wie der Dax in Österreich heißt? Auch Dax? Ich finde dazu bei google nichts gescheites.


Ja, das alte Google-Problem. Gibt man "Bullabulla Hallawalla" ein, kriegt man keine gescheite Antwort. Geheimtrick: Einfach "Aktienindex Österreich" eingeben, und schon... http://www.google.de/search?client=safari&rls=en&q=aktienindex+österreich&ie=UTF-8&oe=UTF-8&gws_rd=cr&ei=i8ReUr3cBIXmswaO2YGoCA
#
SGE-URNA schrieb:
tutzt schrieb:
SGE-URNA schrieb:
Da verschwendet ein Geistlicher 20-30 Mio Kirchengelder... scheisse für jeden Katholik, der das finanziert. Und weiter? Das wird pro Jahr in jeder Durchnittskommune verschwendet. Kräht kein Hahn danach.

Ich seh das ähnlich wie BBB, es gibt wahrlich bezeichnenderes und wichtigeres auf der Weltbühne. Ersaufende Flüchtlinge, die mit blankem Zynismus bedacht werden, der drohende Zusammenbruch der US Bonität und allumfassende Abhörskandale... die Liste ist lang.  


Die Totschlagargumente überhaupt "Aber die anderen..." und "Es gibt soooo schlimmes Leid auf der Welt, was ist das denn schon dagegen!" und das in einem Beitrag kombiniert, grandios.  



Vielleicht verstehst du mich falsch... ich will den Bischoff und seine Verfehlungen nicht verteidigen (und der Cicero Artikel glaub ich, auch nicht). Es geht um die Verhältnismässigkeit der Berichterstattung... und ja, im Vergleich zu weitaus relevanteren Themen nimmt mir die Berichterstattung über ein zu teures Haus (mit allen moralischen Anhängseln) zuviel Raum ein.


Ähnlicher Ansicht, aber mit grundsätzlicher und weitergehender Kritik Gärtner in der Titanic:

http://www.titanic-magazin.de/news/gaertners-kritisches-sonntagsfruehstueck-bischof-out-of-controlling-6014/
#
Misanthrop schrieb:
stefank schrieb:
Meines Wissens ist kein Fall über die Frage des Ausschlusses von ALG 2-Ansprüchen bei EU-Ausländern, die sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, anhängig. Dazu müsste ja auch ein LSG über diese Frage, so oder so, entschieden und die Revision zugelassen haben. Eine solche Entscheidung ist mir aber nicht bekannt.


Es waren jeweils Sprungrevisionen nach Entscheidungen des SG Berlin:

B 4 AS 9/13 R
"Gilt der Leistungsausschluss gem § 7 Abs 1 S 2 SGB 2 für Unionsbürger (hier schwedische Staatsangehörige) unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung erklärten Vorbehaltes zur Anwendbarkeit des EuFürsAbk und des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art 4 EGV 883/2004?"

B 14 AS 16/13 R
"Zu den Voraussetzungen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 für Unionsbürger."



Vielen Dank, vor allem für den Link. Ich wusste gar nicht, dass das BSG eine Seite mit den anhängigen Verfahren hat.
Sehr hübsch, wie sich die Entscheidungen der 55. und der 82. Kammer des SG Berlin diametral gegenüberstehen. Man darf gespannt sein.
Selbstverständlich stimme ich dir nun in Kenntnis dieser Verfahren zu, dass das LSG wohl nicht vor dem BSG entscheiden und sich deshalb wohl mit der Einzelfallentscheidung auf die sichere Seite retten wollte.
#
HeinzGründel schrieb:
Kann man sich ruhig mal durchlesen.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiepolitik/energiewende-paradox-deutschlands-wundersame-stromschwemme-12615682.html

Wer sich so ein System einfallen läßt hat sie nicht alle an der Waffel. Preisteigerung bei gleichzeitigem Überangebot der Ware..und das auch noch permanent

Aber gut. Hauptsache die Österreicher lachen sich über uns kaputt.


Der Artikel funktioniert allerdings so, dass die Hauptagierenden, nämlich die Stromkonzerne, komplett ausgeblendet werden. Die erwähnte "Preissteigerung bei Überangebot" findet auf der Strombörse ja gar nicht statt, ganz im Gegenteil. Steigende Preise betreffen nur den Verbraucher, weil zwischen ihm und den günstigen Strombörsenpreisen - wer steht? Eben.
#
Misanthrop schrieb:
Xaver08 schrieb:
Misanthrop schrieb:
Xaver08 schrieb:
auch in der taz findet sich heute ein interessanter bericht zu diesem urteil:

http://www.taz.de/Sozialleistungen-fuer-EU-Buerger/!125517/

kurz zusammengefasst:

die freizügigkeit in der eu gilt, wenn man arbeit hat, selbstständig oder arbeitssuchend ist. wenn man ansonsten nicht erwerbsttätig ist, ist für das aufenthaltsrecht rel. ob man sich selbst versorgen kann.

insofern stellt es nach dem artikel einen nachteil dar, wenn man z.b. aufgrund der aussichtslosigkeit eine arbeit zu finden als nicht mehr arbeitssuchend eingestuft wird, denn dann kann man zwar hartz4 beantragen, kann aber auch abgeschoben werden.


Ich halte es einerseits persönlich für eine Argumentation auf äußerst tönernen Füßen, annehmen zu wollen, jemand sei nicht mehr länger arbeitssuchend, wenn er nach 6 - 9 Monaten keine Beschäftigung gefunden hat. Auf Grundlage einer solchen Rechtsprechung müssten wohl auch einige Germanistik-Studenten sich auf harte Zeiten einstellen.


ist das nur ein persönliches empfinden oder eher geprägt durch deine juristische vorbildung?

denn wenn es nur ein persönliches empfinden ist, würde ich es als nicht besonders relevant einstufen (auch wenn ich es ähnlich sehe), weil logik und/oder persönliches empfinden bei juristischen betrachtungen nicht immer die primär ausschlaggebenden faktoren sind


Dann etwas härter an juristischen Fakten:
Arbeitssuche ist ja nur bedingt an äußeren Tatbeständen festzumachen. Allenfalls könnte man hier nachweisbare Bewerbunsgaktivitäten heranziehen. Hauptsächlich handelt es sich um den subjektiven Willen, Arbeit zu finden. Wenn der nicht widerleglich ist, dann ist das zunächst einmal so.

Das LSG will hier von einer Beendigung der Arbeitssuche nach einem gewissen zeitraum ausgehen. Würde man diese Auffassung verallgemeinern, so stünde z.B. einem Langzeitarbeitslosen nach eben dem genannten Zeitraum auch kein Arbeitslosengeld mehr zu. Denn auch der würde ja mangels Arbeitssuchendstatus nicht (mehr) der Vermittlung zur Verfügung stehen und würde folglich seinen Leistungsanspruch verlieren. Und das sogar dann, wenn das Gesetz ihm noch einen verbleibenden Anspruch gewähren würde. Spätestens hier darf man sich fragen, warum das LSG nicht wenigstens von den Anspruchsfristen des ALG I ausgegangen ist.

Ähnliches würde z.B. auch für langzeitige Alg II-Empfänger gelten. Spätestens an diesem Punkt müsste sich daher auch das LSG fragen lassen, wie es zu einem Alg II-Anspruch für jemanden kommen konnte, der nach Gerichtsauffassung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, weil er die ihm gesetzlich auferlegten Eigenbemühungen vermeintlich gar nicht mehr unternimmt.

Das LSG konstruiert hier außerdem ein Tatbestandsmerkmal, das dem Gesetz nicht einmal ansatzweise zu entnehmen ist. Und es führt einen Gedanken ein, der sämtlichen Sozialrechtszweigen bislang fremd ist.
Ich halte das daher für eine Einzelfallentscheidung, hinter welcher der Gedanke gestanden haben mag, dass ihr wegen der zu erwartenden BSG-Entscheidungen keine dauerhafte Wirkung im Alg II-Bereich zukommen dürfte. Und ich teile auch nicht die Ansicht, dass damit ein Denkanstoß für Abschiebungen geliefert werden sollte. Auch zweitinstanzliche Gerichte denken bisweilen durchaus pragmatisch. Und dem Gericht bot sich die Möglichkeit, den Fall zu entscheiden, ohne die BSG-Entscheidungen mühsam, und möglicherweise fehlerhaft, vorweg zu nehmen.



Meines Wissens ist kein Fall über die Frage des Ausschlusses von ALG 2-Ansprüchen bei EU-Ausländern, die sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, anhängig. Dazu müsste ja auch ein LSG über diese Frage, so oder so, entschieden und die Revision zugelassen haben. Eine solche Entscheidung ist mir aber nicht bekannt.
Vielmehr scheint mir, dass auch im Ausgangsfall sich das LSG wieder um die Entscheidung herumgedrückt hat. Diesmal allerdings mit einer geradezu absurden Begründung, wie ja schon von dir dargestellt.
Es bestärkt sich der Eindruck, dass die Rechtsprechung eine Entscheidung hinauszögern will, da diese nach allgemeiner juristischer Auffassung den Anspruch auf ALG 2 bestätigen wird, insbesondere für EU-Bürger aus Ländern, die im EFA sind.
Solange aber keine solche Entscheidung vorliegt, scheuen viele Betroffene das Verfahren bzw. sehen gleich von einer Antragsstellung ab.
#
Xaver08 schrieb:
adler1807 schrieb:
Xaver08 schrieb:
adler1807 schrieb:
Der Strompreis wird immer mehr eine Frage des sozialen Friedens. Bei der letzten Stromrechnung durfte ich eine komplette Warmmiete nachzahlen, was ich natürlich nicht so einfach konnte. Und der Preis steigt und steigt.


huii... das ist aber ordentlich...
ohne eine steigerung des stromverbrauchs (oder zu niedrige pauschalen) hast du das doch nicht hinbekommen, oder?



Ich glaube im Vergleich zum Vorjahr war der Verbrauch minimal höher. Müsste ich selbst nochmal in den Unterlagen schauen. Dennoch ist die Preissteigerung extrem. Wie schon gesagt, irgendwann gehen einem die Stromsparmöglichkeiten aus.

Und es ist doch toll, dass sich die Politik darin einig ist, dass hier etwas geschehen muss. Aber den Worten folgen keine Taten. Strom wird zumindest für die ärmeren immer mehr zum Luxusgut.  


aber das gibt doch die erhöhung der eeg-umlage alleine nicht her, da hat doch dein anbieter noch zusätzlich ordentlich die preise erhöht.

klingt so als ob da ein wechsel fällig sein könnte...


Auch so muss er irgendetwas verdaddelt haben. Bei Mainova kostet der Classic-Tarif für einen 1-Personen Haushalt mit 1800 Kwh knapp 600 Euro im Jahr. Um da eine Nachzahlung in Höhe einer Warmmiete zu haben, müsste man also doppelt so viel verbrauchen wie normal.
#
adler1807 schrieb:
Xaver08 schrieb:
adler1807 schrieb:
Der Strompreis wird immer mehr eine Frage des sozialen Friedens. Bei der letzten Stromrechnung durfte ich eine komplette Warmmiete nachzahlen, was ich natürlich nicht so einfach konnte. Und der Preis steigt und steigt.


huii... das ist aber ordentlich...
ohne eine steigerung des stromverbrauchs (oder zu niedrige pauschalen) hast du das doch nicht hinbekommen, oder?



Ich glaube im Vergleich zum Vorjahr war der Verbrauch minimal höher. Müsste ich selbst nochmal in den Unterlagen schauen. Dennoch ist die Preissteigerung extrem. Wie schon gesagt, irgendwann gehen einem die Stromsparmöglichkeiten aus.

Und es ist doch toll, dass sich die Politik darin einig ist, dass hier etwas geschehen muss. Aber den Worten folgen keine Taten. Strom wird zumindest für die ärmeren immer mehr zum Luxusgut.  


Die EEG-Befreiungen für die Wirtschaft müssten halbiert und die Stromkonzerne gezwungen werden, die durch die erneuerbaren Energien gesunkenen Preise an der Strombörse an die Verbraucher weiterzugeben.