
stefank
35134
os schrieb:
Bezüglich dieser Abmahnung und den damit verbundenen Kosten:
Ich kenne mich zwar mit sowas nicht aus, aber ein Bekannter hatte auch mal so eine Abmahnung bekommen mit identischer Forderung.
Er hatte sich an den Verbraucherschutz gewand und die Herrschaften dort ihm wiederum geraten diese Summe nicht zu bezahlen. Sie sei viel zu hoch angesetzt.
Er hat dann, glaube ich, 300€ bezahlt und die Sache war durch.
Evtl. kann ja Sledge_Hammer dazu was sagen. Schließlich scheint seine Kanzlei ja darauf spezialisiert zu sein.
Grüße,
os
Es scheint sich schon auf den ersten Blick nicht um einen vergleichbaren Fall zu handeln, da bei einem Umfang von 41 T-Shirts wohl gewerbliches Handeln anzunehmen ist. Bei deinem Freund hat vermutlich auch die Deckelung des § 97a Abs. 2 UrhG gegriffen. Und dann ist auch noch fraglich, um was es bei der Abmahnung deines Freundes ging. Eine Abmahnung z.B. wegen illegalem Download ist überhaupt nicht mit Fällen des Markenschutzes zu vergleichen.
Hollywood schrieb:
Zur Abmahnung. Der Fan sollte gegen die Abmahnung einfach Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Anwälte können viel schreiben. Die Höhe des Wertes wird immer noch vom Gericht festgesetzt und nicht vom Anwalt des Gegners. Das Gericht wird schon beurteilen können, ob die 70TD der Verhältnismässigkeit entsprechen. Der größte Fehler wäre, die Abmahnung zu akzeptieren.
Tolle Rechtsauskunft. Wenn er gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen würde, würde er mit einem voraussichtlichen Streitwert von 75.000 in den Prozeß gehen. Da das Landgericht zuständig ist, herrscht Anwaltszwang, d.h. er müsste zusätzlich einen eigenen Anwalt bezahlen. Selbst wenn der Streitwert auf die Hälfte reduziert würde, hätte er insgesamt Kosten um die 10.000 Euro am Bein.
Wie gesagt, der Blogger sollte versuchen, einen Vergleich über die Anwaltskosten zu erzielen. Selbst wenn dies nicht gelingt und er auf Zahlung verklagt würde, wäre der Streitwert nur 1.800 Euro, eben die verlangten Anwaltskosten.
MrBoccia schrieb:concordia-eagle schrieb:
Boccia, natürlich kann der Anwalt den Streitwert nicht in beliebiger Höhe festsetzen.
daher schrub ich ja auch "fast".
Wie bemisst sich denn der Streitwert, z.B. bei diesem popeligen kleinen Blog?
Onkel Stefan erkärt es hier: http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/1/11191248,12838181/goto/
Der Streitwert bei einer Markenverletzung setzt sich aus zwei Faktoren zusammen. Dies ist zum einen der Schadenersatz, den das Unternehmen für die Verletzung verlangen kann. Hierfür gibt es verschiedene Berechnungsmethoden, unter denen das Unternehmen wählen kann. Eine davon ist etwa die Abschöpfung des entstandenen Gewinns, das wären dann, wenn man dem Blogger glaubt, 60 Euro.
Viel relevanter ist jedoch das sog. Unterlassungsinteresse. Dieses setzt sich zusammen aus dem Wert der verletzten Marke und dem Grad der Verletzung, dem sog. Angriffsfaktor.
Um mal die Untergrenze aufzuzeigen:
"Liefert der Anspruchsteller keine hinreichenden Angaben zu dem tatsächlich mit der Marke erzielten Umsatz und steht ein nicht gänzlich ausgebliebener Erfolg des Inanspruchgenommen im Raum, so erscheint eine Schätzung des Interesses an der Unterlassung mit 20.000 € als angemessen, aber auch ausreichend." (LG Berlin, Urteil vom 18.09.2007 – 15 O 698/06 -)
Im vorliegenden Fall dürfte der Angriffsfaktor in etwa diesem Urteil entsprechen. Allerdings ist der Wert der Marke Eintracht eher hoch einzuschätzen.
Angesichts des niedrigen Angriffsfaktors halte ich einen Streitwert von 75.000 Euro für zu hoch gegriffen. Der Blogger sollte versuchen, sich in der Mitte zu treffen, dies wäre dann im Bereich von 25.000 bis 30.000 Streitwert.
Inwieweit die Eintracht bereit ist, Teile der Anwaltsgebühr zu übernehmen, um ein schlechtes Image bei den Fans zu vermeiden, kann ich nicht beurteilen. Aber es sollte Möglichkeiten geben, auf den Anwalt entsprechend einzuwirken, auf Teile seines Honorars in diesem Fall zu verzichten. Schließlich dürfte auch er ein Interesse an weiteren Mandaten beim Markenschutz der Eintracht haben.
Viel relevanter ist jedoch das sog. Unterlassungsinteresse. Dieses setzt sich zusammen aus dem Wert der verletzten Marke und dem Grad der Verletzung, dem sog. Angriffsfaktor.
Um mal die Untergrenze aufzuzeigen:
"Liefert der Anspruchsteller keine hinreichenden Angaben zu dem tatsächlich mit der Marke erzielten Umsatz und steht ein nicht gänzlich ausgebliebener Erfolg des Inanspruchgenommen im Raum, so erscheint eine Schätzung des Interesses an der Unterlassung mit 20.000 € als angemessen, aber auch ausreichend." (LG Berlin, Urteil vom 18.09.2007 – 15 O 698/06 -)
Im vorliegenden Fall dürfte der Angriffsfaktor in etwa diesem Urteil entsprechen. Allerdings ist der Wert der Marke Eintracht eher hoch einzuschätzen.
Angesichts des niedrigen Angriffsfaktors halte ich einen Streitwert von 75.000 Euro für zu hoch gegriffen. Der Blogger sollte versuchen, sich in der Mitte zu treffen, dies wäre dann im Bereich von 25.000 bis 30.000 Streitwert.
Inwieweit die Eintracht bereit ist, Teile der Anwaltsgebühr zu übernehmen, um ein schlechtes Image bei den Fans zu vermeiden, kann ich nicht beurteilen. Aber es sollte Möglichkeiten geben, auf den Anwalt entsprechend einzuwirken, auf Teile seines Honorars in diesem Fall zu verzichten. Schließlich dürfte auch er ein Interesse an weiteren Mandaten beim Markenschutz der Eintracht haben.
Eintracht-Er schrieb:
Eine kleine Geschichte über die Grünen in Wiesbaden Ende der 80er Jahre:
Hier in Wiesbaden haben wir das Museum für Naturkunde, dessen Sammlungen seit 1830 oder so vom Verein für Naturkunde aufgebaut wurden und unterhalten werden. Diese Sammlungen sind unglaublich reichhaltig und damit unglaublich wertvoll. Für diese Sammlungen haben Menschen ihre ganze Kraft eingesetzt (Heineck vor allem).
Dann kam so um 1988 ein gewisser Herr Rattemeyer der mit dem damaligen SPD-Mann Praml meinte, die Naturkunde aus dem Museum drängen zu müssen uuf Kosten der Kunstsammlung.
Hörte man von den Superökos EIN Wort des Widerspruchs???
Es war Ror grün damals und dann war ihnen die Macht wohl wichtiger. Aber gerade eine Parte, die den Umweltschutz zur obersten Leitlinie erhebt, hätte sich für diese Sammlungen einsetzen müssen. Rattemeyer dieser
arbeitete mit den schmutzigsten Tricks und Praml fand das gaaaanz doll. Zum Glück erholte sich die Ausstellung wieder ab 2000. Schulen und Bürgerinitiativen und die Abwahl vom Praml erzielten die Wende u. A. mit Anfragen an die Hessische Regierung.
Heute verhalten sich einige Grüne als hätten sie einen Heiligenschein und wären allwissend, passt ja auch zu den Religionen auf denen sie ihre Politik aufbauen und das sehr oft mit dem Mittel der Angsterzeugung.Selbst Cem Özdemir, den ich noch bis vor 2-3 Jahren sehr hoch achtete, fast ein Fan von ihm war, hat sich weit in diese Richtung bewegt.
Aber man erkannte ja fast keinen Unterschied mehr zwischen Röttgen und Trittin, Altmeier ist auch sehr nahe dran.
Oh Mann, hättest du diese wirklich skandalöse Geschichte doch früher erzählt, dann hätte ich dich besser verstanden. Ab jetzt hasse ich die Grünen auch.
concordia-eagle schrieb:eintracht-grenzenlos schrieb:
Phantasieloses Pack, ihr kauft euch langweilige Häuser und Autos, was spannenderes ist euch wohl nicht eingefallen
Und ausserdem habe ich 100 Milionen im Lotto gewonnen, ihr Pfeifen!
Holen wir jetzt den Helmes?
Nein, wir drehen einen Western.
Jehova_FFM schrieb:
Generell sollte man bei geschützten Motiven vorsichtig sein. Die Firma Wall-Art bietet viele Wandtattoos von Bundesliga-Vereinen an. Das könnten sie nicht, ohne jeweils die offizielle Genehmigung dafür zu haben.
Insofern handelt es sich um originale Motive der Eintracht. Wenn man diese kopiert, dann klaut man von unserer Eintracht selbst. Wer den Verein unterstützen will, der sollte dann auch die originalen Produkte kaufen. Meine Meinung.
Wenn es Kinder-Tshirts nicht gibt, kannste ja bei der Eintracht mal anfragen. Die haben bestimmt Interesse, so etwas für die vielen "kleinen" Fans anzubieten.
Gerne nochmal: Nach § 53 UrhG sind Privatkopien erlaubt,soweit nicht die Vorlage rechtswidrig hergestellt oder veröffentlicht wurde.
Schaedelharry63 schrieb:giordani schrieb:
Aber wenn es ernst gemeint ist find ich das einen guten Schritt für einen Laden in dem leider immer noch zu viel Homophobie und lauer Schwulenwitz vorherrscht und wünsch dir alles Gute. ,-)
Schließe mich den Wünschen an. Zum Thema Schwulenwitze: Nicht immer sind es die Schwulen, die darin Ziel der Pointe sind.
Beispiel gefällig?
Der Betriebsprüfer vom Finanzamt an der Gegensprechanlage:
"Tach, Her Müller. Ich komme wegen Ihrer Veranlagung".
Antwort:
"Hach, komm 'rauf, mein Süßer!"
In diesem Witz ist der Schwule dumm, sexfixiert und eine Tucke, aber sonst selbstverständlich nicht Ziel der Pointe.
visionsge schrieb:
Hallo Freizeitfeuerwerker ohne Hirn.. ich meine auch die normale Fangemeinde die sich der Eintracht adäquat gegenüber verhalten,jedoch nicht die Ultras.
Endlich . Eishockey, genau wo wir hinghören.
Ein junger begeisterungsfähiger Sponsor ; DANKE Truppe , das Tamtam wird mit etwas mehr Risikobereitschaft der Führung hoffentlich bald, wie auch das Feuerwerk, präsentiert werden.
Die Rückseite ist bis auf das neue Trikot ganz ansprechend(erinnert etwa an einen Schiri im Trikot oder an das Polotrickot von Visionsge).
Hier kann auch ohne Abwehr und was grosses entstehen wenn alle an einem Strang ziehen!!!
Denn ohne junge Mannschaft keine Nacht gebt der Chance eine Zukunft. Armin Veh wird man nicht über Visionen.
In diesem Sinne
Prince Charles
Foofighter schrieb:stefank schrieb:
Boris Rhein wird es Frankfurt nie verzeihen, dass wir ihm die Arschkarte gezeigt haben und lieber den Besenstiel gewählt haben, als diesen Fascho.
Uiiiiiiiii.....
Nur damit klar ist, dass ich kein Spasseken mache:
Boris Rhein so
http://www.fr-online.de/frankfurt/polizei-mehr-beamte-fuer-spezialeinheiten,1472798,11527918.html
oder so
http://www.fr-online.de/rhein-main/neonazi-terror-der--kleine-adolf--als-verfassungsschuetzer,1472796,11151860.html
Sehr schöne Studie, danke für den Link.